Glossar - B

Baustelle | Bauwirtschaft | Befähigte Personen | Beleuchtung | Berufsgenossenschaftliches Regelwerk (BGVR) | Betriebsbereitschaftsverlust | Betriebsbrennwert | Betriebsheizwert | Betriebsgebundene Kosten | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | Biogas | Blasen und Schmelzen von Glas | Blockheizkraftwerk | Brenner | Brenngase | Brennstoffe | Brennwert | Brennwertgeräte | Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA-Luft | Butangas

Baustelle

Trocknen, Heizen und Warmwasserbereitung; bei Betonhärtung und Trocknung durch Flüssiggas-Infrarotstrahler, entscheidende Verkürzung der Ausschalfristen. Baustelleneinrichtungen wie z.B. Unterkünfte, Werkstätten und Lagerräume werden wirtschaftlich mit der Energie Flüssiggas beheizt.

Während Betonierungs-, Mörtel- und Putzarbeiten werden meist größere Warmwassermengen benötigt. Die Erwärmung des kalten Zulaufwassers erfolgt in Durchlauf- bzw. Speichergeräten.


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Bauwirtschaft

Fertigung von Oberflächenbelägen (Garagen, Plätze, Gehsteige, Spielplätze usw.) mit fahrbaren Geräten mit Mischtrog, Rührwerk und Antrieb durch Verbrennungsmotor. Der Belag kann schon wenige Stunden nach Aufbringung befahren werden. Straßen-Markierungsmaschinen benötigen für Warmauftrag des Farbgutes bei 30 km Fahrleistung pro Acht-Stunden-Schicht ca. 600 kg Flüssiggas. Bei Straßenfertigern Beheizung der Verteilerbohlen mit Flüssiggasbrennern. Ausschmelzen von Asphaltdecken im Fugenbereich mit Infrarotstrahlern.

Bauwirtschaft


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Befähigte Personen

Die befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Errichtung und Prüfung von Flüssiggasanlagen verfügt.  Sie ersetzt heute den „Sachkundigen nach § 32 DruckbehV“ gemäß der nicht mehr gültigen Druckbehälterverordnung.


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Beleuchtung

für Camper, Caravaner, Sportsegler; in abgelegenen Häusern oder Hütten ohne Stromanschluss.

Flüssiggas wird ebenfalls zur Beleuchtung von Baustellen, als Leuchtbogen, Richt- und Leuchtfeuer und als Signalbeleuchtung bei der Deutschen Bundesbahn eingesetzt. Starklichtstrahler gibt es in der Ausführung bis 1.000 W.


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Berufsgenossenschaftliches Regelwerk (BGVR)

Für gewerbliche Flüssiggasanlagen anzuwendendes autonomes Satzungsrecht der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bestehend aus BG-Vorschriften (BGV), BG-Regeln (BGR) und BG-Informationen (BGI).


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Betriebsbereitschaftsverlust

Wärmeverlust während der Stillstandzeiten des Brenners durch Auskühlung. Bei Niedertemperatur-Gasheizkesseln ist dieser fast Null.


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Betriebsbrennwert

Brennwert des Gases im Betriebszustand; die vom Normzustand abweichenden Drücke und Temperaturen eines Gases werden bei der Fixierung des Betriebsbrennwertes berücksichtigt. Dieser Wert ist für die Gasabrechnung entscheidend.


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Betriebsheizwert

Heizwert des Gases im Betriebszustand, wobei Abweichungen vom Normzustand von Druck und Temperatur berücksichtigt sind.


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Betriebsgebundene Kosten


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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV regelt in Deutschland die Bereitstellung und Prüfung von allen Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Flüssiggasanlagen) im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.  Die Konkretisierung der BetrSichV erfolgt in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die den Stand der Technik darstellen und für alle gewerblichen Flüssiggasanlagen Anwendung finden.


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Biogas

entsteht beim bakteriellen Abbau von organischem Material durch Vergärung; brennbares Mischgas mit hohem Methangehalt: geeignete Alternative zur Beheizung in der Landwirtschaft.

Anwendung: Reine Wärmeerzeugung oder in Verbindung mit Blockheizkraftwerk zur gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung. Für den Bau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen ist lediglich eine Baugenehmigung erforderlich, ansonsten gelten die üblichen gesetzlichen und verwaltungstechnischen Richtlinien.


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Blasen und Schmelzen von Glas

um Glas blasen zu können, muss es auf Warmformgebungs-Temperatur erhitzt werden. Bei kleineren bis mittleren Glasmengen führt die Verwendung von Flüssiggas zu bemerkenswerten wirtschaftlichen Vorteilen. Die Verbrennung erfolgt mit Druckluft, Sauerstoff (z.B. Quarzglas) oder Luft mit Sauerstoffzumischung.


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Blockheizkraftwerk

ein kleines Kraftwerk, bei dem der Generator für die Stromerzeugung nicht von einer Turbine, sondern von stationären, gasbetriebenen Verbrennungsmotoren angetrieben wird und das Kühlwasser sowie die Abgaswärme gleichzeitig zu Heiz-zwecken oder zur Bereitstellung von Prozesswärme genutzt werden. Blockheizkraftwerke dienen  zur energiesparenden, dezentralen Strom- und Wärmeversorgung einzelner privater oder gewerblicher Objekte oder ganzer Siedlungen. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung sind Wirkungsgrade von über  90 % möglich.


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Brenner

Teil einer Heizungsanlage oder eines anderen technischen Gerätes, an dem der gasförmige oder flüssige Brennstoff in die Brennkammer eintritt, entzündet wird und verbrennt. Für Heizanlagen sind zwei Arten möglich:

  • Der atmosphärische Brenner ist ein sogenannter "Flächenbrenner ohne Gebläse". Das Gas-Luft-Gemisch bildet sich dabei ohne mechanische Hilfsmittel; die Verbrennungsluft wird durch die Injektorwirkung der Gasdüsen (Primärluft) bzw. durch den Auftrieb der heißen Verbrennungsprodukte (Sekundärluft) angesaugt.

    Atmosphärische Feuerstätten ohne Ventilatorunterstützung haben eine Strömungssicherung. Diese hat die Aufgabe, durch Druckausgleich mit der Umgebungsluft die Verbrennung praktisch unabhängig von den (wechselnden) Zugverhältnissen im Schornstein zu machen.

    Nach der Zahl der einsetzbaren Brennstoffe nochmals Unterscheidung zwischen Einstoffbrennern (nur für einen Brennstoff) und Zweistoffbrennern, z.B. wahlweise für Gas oder Öl.

Atmosphärischer Brenner

 

  • Bei Gebläsebrennern wird die erforderliche Verbrennungsluft mechanisch angesaugt.


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Brenngase


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Brennstoffe

feste, flüssige oder gasförmige, natürliche oder künstlich umgewandelte Stoffe, die aufgrund ihres Gehaltes an Kohlen- und Wasserstoff in großem Umfang zur Lieferung von Wärmeenergie verbrannt werden. Entstehung in Primär- und Sekundärenergien:

  • Primärenergien (natürliche Brennstoffe): Holz, Torf, Braunkohle, Steinkohle, bituminöse Schiefer, Erdöl, Rohpetroleum, Erdgas.
  • Sekundärenergien (künstliche Brennstoffe): Koks, Briketts, Holzkohle, Kohlenstaub, Destillationsprodukte von Steinkohlen- und Braunkohlenteer, Erdöl, Bitumen, bituminöse Schiefer, synthetische Benzin- und Crackprodukte, Benzol, Spiritus, Polymerisationsbenzin, Destillationsgas (Kokerei- und Leuchtgas, Gichtgas, Generatorgas, Wassergas, Benzin- und Benzol-Luftgas, Acetylen, Propan, Butan).


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Brennwert

Der Brennwert Hs (veraltet kalorischer Brennwert oder oberer Heizwert Ho) ist ein Maß für die spezifisch je Bemessungseinheit in einem Stoff enthaltene thermische Energie und bezieht sich bei Gas auf die gesamte Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas frei wird, zuzüglich der Ausnutzung latenter Wärme, d.h. der Wärme, die durch Kondensation der im Rauchgas enthaltenen Feuchte entsteht; wird in kWh je Kilogramm angegeben.

Brenn- und Heizwert
Erdgas Hs = 11,500 kWh/m3
  Hi = 10,400 kWh/m3
Erdgas L Hs = 9,769 kWh/m3
  Hi = 8,815 kWh/m3
Heizöl S Hi = 11,279 kWh/m3
Heizöl EL Hi = 9,884 kWh/l
Butan Hi = 12,697 kWh/kg
Propan Hi = 12,874 kWh/kg
Kohle Hi = 8,720 Kwh/kg
  Hs = oberer Heizwert  
  Hi = unterer Heizwert  


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Brennwertgeräte

Heizgeräte, die vor allem bei Gasheizkesseln den Wirkungsgrad um ca. 17 % verbessern. Durch sie wird den heißen Abgasen ein großer Teil der Energie entzogen, der bei konventionellen Heizungsanlagen ungenutzt bleibt und als Wasserdampf im Abgas abgeführt wird.

Gas-Brennwertkessel mit Warmwasserbereitung (vereinfachter Schnitt)

 


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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA-Luft

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.  Das BImSchG ist am 01.04.1974 in Kraft getreten; das 7. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes, Novelle des 22. BImSchG, ist seit dem 18. September 2002 gültig. Die neuen Immissionsschutzwerte betreffen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Blei sowie Feinstaub, Benzol und Kohlenmonoxid. Die Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten werden. 

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift der deutschen Bundesregierung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie enthält die Grenzwerte für Emission und Immission von Schadstoffen und schreibt die entsprechenden Messverfahren und Berechnungsverfahren vor.

Die Lagerung von Flüssiggas in Mengen > 3 t ist in Deutschland nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig.


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Butangas

mindestens 95 % Massenanteile Butan- und Butenisomere; der Gehalt an Butanisomeren muss überwiegen.

Der Rest darf aus Propan, Propen, Pentan- und Pentenisomeren bestehen.


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