
Flüssiggas in Campingflaschen und Kartuschen für den Camper, Segler, Bergsteiger u.a.; das Gas ist weltweit in bestimmten Gebinden erhältlich; die Flaschen, Kartuschen und Druckgaspackungen sind handlich, leicht zu transportieren, bequem anzuschließen und überall zu beziehen. Die Campingflaschen unterliegen ebenso wie die normalen Flüssiggasflaschen einer zehnjährigen Prüffrist. Die vorgeschriebene Kennzeichnung der Flaschen ist in der Behälterwand eingeprägt. Es gibt spezielle Camping-Flüssiggasgeräte mit denen gekocht, gebraten, gebacken, gegrillt, gekühlt, geheizt, beleuchtet und Warmwasser erzeugt werden kann. Mit Kartuschen und Druckgaspackungen können kleine Kocher, Leuchten etc. betrieben werden. Es gibt auch spezielle Wohnwagen-Heizgeräte, die mit Flüssiggas betrieben werden.
seit dem 1. Januar 1998 dürfen nur noch Heizkessel angeboten werden, die den EU-Richtlinien entsprechen; bei der Zertifizierung des Heizkessels werden die Wirkungsgrade geprüft und künftig durch das vom Hersteller angebrachte CE-Zeichen bestätigt. Jedem Wärmeerzeuger wird eine Konformitätserklärung beigelegt, der entnommen werden kann, welche Wirkungsgradanforderungen der Heizkessel erfüllt. Durch diese Maßnahme wird erstmals ein gemeinsamer europäischer Heizkesselmarkt geschaffen.

wird Flüssiggas verbrannt, entstehen Abgase, die im Bereich der Gewächshausbeheizung mit Gas-Warmlufterzeugern zusätzlich zur Düngung von Pflanzen verwendet werden. Es gibt auch spezielle Geräte nur zur CO2-Düngung.