Glossar - Z
Zähler
| Zapfsäule
| Zentralheizung
| Zündflamme
| Zündgeschwindigkeit
| Zündgrenze
| Zündsicherung
| Zündtemperatur
| ZÜS
| Zwangsbelüftung
Zähler
geeichtes Instrument zum Messen der Verbrauchsmenge. Misst Flüssiggas in gasförmiger Form in Betriebs-m3.


Zapfsäule
Für Treibgas oder Autogas verwendetes Gerät zur volumetrischen Betankung von flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen. Die Betankung an Zapfsäulen darf nur ohne Selbsthaltung, z. B. über Totmanntaster erfolgen. Zapfsäulen ohne Zähler für betriebsinterne Betankungen werden Zapfgeräte genannt.


Zentralheizung
für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe; der Wärmeerzeuger dient an zentraler Stelle zur Beheizung eines gesamten Gebäudes; der Heizkessel steht, im Gegensatz zu einer Etagenheizung, im Keller oder ebenerdig in einem Nebenraum.
Funktion: Heizpumpen drücken das Warmwasser vom Heizkessel aus durch Rohrleitungen zu den Heizkörpern, die die Wärme dann an den Raum abgeben. Das abgekühlte Wasser fließt wieder zum Heizkessel zurück.


Zündflamme
ständig brennendes Flämmchen an älteren Gas-Warmwasser- und -Heizgeräten, das die Betriebsbereitschaft gewährleistet.


Zündgeschwindigkeit
ist neben Heizwert und Dichte eine der kennzeichnenden Größen für das Brennverhalten eines Gases; bei Flüssiggas z.T. erheblich geringer als bei anderen Gasen; da die Ausströmgeschwindigkeit des Gases höher ist als die Zündgeschwindigkeit, ist ein Zurückzünden in den Behälter ausgeschlossen.



Zündgrenze
von der Konzentration des Gas-Luft-Gemisches abhängig. Es gibt eine obere und eine untere Zündgrenze. Ab der unteren Zündgrenze ist die vorhandene Gaskonzentration ausreichend zum Zünden vorhanden. Ab der oberen Zündgrenze ist nicht mehr genügend Sauerstoff zum Zünden vorhanden. Bei Flüssiggas liegen die Zündgrenzen ca. zwischen 1,5% und 11% Gasanteil im Gas-Luft-Gemisch.


Zündsicherung
Einrichtung, die den Gasweg nur bei vorhandener, stabiler Flamme offen hält. Verhindert das Ausströmen von unverbranntem Gas.


Zündtemperatur
niedrigste Temperatur, bei der sich ein Gas-Luft-Gemisch entzündet. Das Brenngas muss dabei innerhalb bestimmter Zündgrenzen liegen. Stadtgas ist einfacher zu entzünden als Erdgas, was auf die niedrige Zündtemperatur bei Stadtgas von 560 °C gegenüber der des Erdgases (Methan) von 645 °C zurückzuführen ist.


ZÜS
Abkürzung für Zugelassene Überwachungsstelle. Überwachungs- bzw. Sachverständigenorganisation für erstmalige und wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV.


Zwangsbelüftung
kann aus Sicherheitsgründen notwendig sein. Werden in einer Wohnung oder einem Haus Gasöfen, -heizkessel, -speicher oder -durchlauferhitzer mit Schornsteinanschluss betrieben, ist zu beachten: Alle Feuerstätten mit Schornsteinanschluss benötigen für eine einwandfreie Funktion ausreichend Verbrennungsluft aus dem Aufstellungsraum. Im allgemeinen strömt genügend Luft durch Fugen in Fenstern und Türen oder durch Lüftungsöffnungen in die Aufstellungsräume der Feuerstätten. In Verbindung mit Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen werden oft Fenster mit besonderen Dichtungen eingebaut. Ausreichende Belüftung der Feuerstätte kann so u. U. nicht mehr gewährleistet sein. Wenn Fenster mit besonderer Dichtung eingebaut oder die vorhandenen Fenster nachträglich abgedichtet werden sollen, ist zuvor der Rat von einem Schornsteinfeger einzuholen.

