03.11.2006 - DVFG Muster-Katastrophenschutzbetrachtung

Flüssiggasanlagen (Betriebsbereiche) mit Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas in einer Menge von ≥ 200 t unterliegen der erweiterten Pflicht (§§ 9 bis 12) der StörfallV.

Für diese Betriebsbereiche haben die Betreiber der zuständigen Behörde auf Verlangen alle zusätzlichen Informationen zu liefern, die notwendig sind, damit die Behörden externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen können – die so genannte Katastrophenschutzplanung.

Da die Frage welche Störfälle hierbei zu unterstellen sind, immer wieder kontrovers diskutiert wird, hat der DVFG bereits im Jahr 2003 ein Muster für eine solche „Katastrophenschutzbetrachtung" erstellen lassen. Dieses Dokument wurde nun überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst. Neben der neuen Möglichkeit anlagenbezogene Topografien, Bebauungen etc in die Betrachtungen mit einfließen zu lassen, werden mit der Fortschreibung auch humankritische und objektbezogene Belastungswerte für eine Bewertung von Druck- und Wärmeauswirkungen im Umfeld einer Anlage behandelt.

Das Muster soll als Grundlage für die externe Notfallplanung durch die Katastrophenschutzbehörden dienen und die den Betreibern diesbezüglich obliegenden Informations- und Mitwirkungspflichten erfüllen. Die Betrachtung von Störfällen und deren Auswirkungen sind nicht anlagenspezifisch, so dass das Musterdokument gleichermaßen für alle Flüssiggas-Umschlag-/ und Verteillager angewendet werden kann.
 
Anlage 1: DVFG-Muster-Katastrophenschutzbetrachtung 2006 [433 kB] download