Gelbdruck TRF erschienen


Der Entwurf der TRF ist als Gelbdruck erschienen.
Bis zum 14.09.2011 hat die Fachöffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme.


Der Entwurf der Technischen Regeln Flüssiggas - TRF 2011 wird als so genannter Gelbdruck veröffentlicht. Während der dreimonatigen Gelbdruck-Phase besteht insbesondere für die Fachöffentlichkeit die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Eingehende Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden in einem Einspruchsgremium verhandelt. Erst im Anschluss können die Technischen Regeln Flüssiggas endgültig fertiggestellt und veröffentlicht werden.

Die Möglichkeit der Einspruchnahme besteht bis zum 14.09.2011 auf dem entsprechenden Formblatt. Dieses kann als Word-Formular entweder hier (siehe unten - Anlage 1) heruntergeladen  oder über die DVFG-Geschäftsstelle unter dem Stichwort „Einspruchsformular – TRF-E-2011“ bezogen werden. Das ausgefüllte Formblatt ist innerhalb der Einspruchsfrist an die E-Mail-Adresse “trf2011@dvfg.de “ zurückzusenden.

Inhaltlich wurde die TRF 2011 durch die Aufnahme neuer technischer Erkenntnisse sowie Änderungen in Regel- und Gesetzeswerken weiter entwickelt. So soll die Verwendung von Kunststoffrohren für die Hausinneninstallation zugelassen werden. Im Zuge dieser Zulassung wird der Gasströmungswächter als Bauteil zum Brandschutz bei dieser Installationsart notwendig. Der Gasströmungswächter wird zudem als Bauteil im Unterabschnitt „Schutz vor Eingriff Unbefugter“ bei Neuinstallationen eingeführt. Wiederum Grundlage hierfür ist ein neues Bemessungssystem für die Leitungsauslegung. Dieses ist an das mit der TRGI (DVGW-Arbeitsblatt G 600 "Technische Regel für Gasinstallationen") eingeführte Verfahren in Struktur und Aufbau angelehnt und bietet sowohl den planenden, als auch den ausführenden Installateuren die Möglichkeit, einfach, schnell und sicher Leitungsanlagen zu bemessen. Für weniger komplexe Installationen wird das so genannte Diagrammverfahren angewendet. Für komplexere Installationen können die Leitungen mit dem Tabellenverfahren bemessen werden. So ist es möglich, den passenden Rohrleitungsquerschnitt, den zugehörigen Gasströmungswächter und - falls erforderlich - auch einen passenden Gaszähler auszuwählen.

Weitere Änderungen der TRF 2011 finden sich in der Errichtung von Flüssiggasanlagen und verschiedenen Prüfzuständigkeiten. Darüber hinaus gibt es die Anpassung bei der Festlegung der sogenannten EX-Zonen für Flüssiggasbehälter und Flüssiggasflaschen an andere bestehende Regelungen. Bei den Regelungen für die Aufstellung von Gasgeräten, die bisher - bis auf wenige flüssiggasspezifische Ausnahmen - 1 zu 1 aus der TRGI übernommen wurden, wird künftig direkt auf die grundlegenden Anforderungen der TRGI verwiesen.


Was ist ein Gelbdruck?
Die Technischen Regeln Flüssiggas wurden in Übereinstimmung mit den Vorgaben für die Erstellung von Technischen Regeln der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.) auf Vorschlag des zuständigen technischen Fachgremiums als "Entwurf mit Einspruchsfrist" der Fachöffentlichkeit vorgelegt. Dieser so genannte Gelbdruck ist ein vorläufiges Arbeitsergebnis von beteiligten Fachausschüssen. Fachausschüsse setzen sich aus Experten der verschiedenen interessierten Kreise zusammen und beraten über einen Regelungsentwurf, bis sie im Konsens zu einem Ergebnis gekommen sind.

Was ist die Einspruchsfrist?
Für Stellungnahmen / Einsprüche hat die Öffentlichkeit eine Frist von drei Monaten. Diese Frist beginnt am 15.06.2011 und endet am 14.09.2011.
Die Veröffentlichung des Entwurfs wird in den DVFG-Organen und im DVFG-Internet bekannt gegeben, jeweils unter Angabe der Einspruchsfrist. Vertretungsorganisationen der Fachöffentlichkeit haben zu Beginn der Einspruchsfrist Exemplare des TRF-Gelbrucks erhalten.
Innerhalb der Einspruchsfrist können hier weitere Exemplare unter Angabe des Stichwortes „TRF-E-2011/Stellungnahme“ im Kontaktfeld "Nachricht" bezogen werden.

Wer darf Stellung nehmen bzw. einsprechen?

Den Prinzipien der Transparenz und Öffentlichkeit folgend hat jeder das Recht, zum Inhalt des TRF-Entwurfs Zustimmungen, Einsprüche, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, kurz Stellungnahmen, abzugeben. Erforderlich hierfür ist, dass diese Kommentare begründet sind. Auf diese Weise kann sich das Einspruchsgremium qualifiziert mit den Kommentaren auseinandersetzen.

Wie und wo gebe ich meine Stellungnahme ab?

Die Möglichkeit der Stellungnahme besteht innerhalb der Einspruchsfrist bis zum 14.09.2011 auf dem entsprechenden Formblatt. Dieses kann als Word-Formular (siehe unten - Anlage 1) heruntergeladen  werden. Das ausgefüllte Formblatt ist innerhalb der Einspruchsfrist bis zum 14.09.2011 an die E-Mailadresse „trf2011@dvfg.de“  zurückzusenden. Später eingehende Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

Was passiert mit Stellungnahmen?
Alle Stellungnahmen werden vom zuständigen Einspruchsgremium beraten. Zu dieser Beratung werden die Stellungnehmenden eingeladen, damit sie ihre Meinung vor dem Gremium vertreten können. Falls ein Einsprecher nicht selbst an der Beratung teilnehmen kann, wird er über das Beratungsergebnis unterrichtet. Die Beratung der Stellungnahmen wird innerhalb von vier Wochen nach Ende der Einspruchsfrist erfolgen.

Ergeben sich bei der Einspruchsberatung Änderungen grundsätzlicher Art, ist auf Beschluss des zuständigen Fachgremiums eine nochmalige Entwurfsveröffentlichung erforderlich.


Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Berlin, 15.06.2011


 
Anlage 1: Formblatt für Einsprüche zur TRF 2011 154 KB download


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