07.11.2003 - TRG 404 Nr. 3.5: Selbstbedienung an Kompaktanlagen
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf den folgenden Sachverhalt hin:
Die TRG 404 „Anlagen zum Füllen von Treibgastanks- Flüssiggastankstellen“ wurde in Hinblick auf die Thematik Selbstbedienung an Kompakttankstellen im UA-Füllanlagen des Deutschen Druckbehälterausschusses (DBA) überarbeitet.
Die Änderungen wurden im DBA beschlossen und dem Bundesarbeitsministerium, BMA mit der Bitte um Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt übersandt.
Wegen der zwischenzeitlich erschienen Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) konnte die Änderung der sich hieraus ergebenden Rechtslage nicht mehr im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht werden.
Dennoch stellt diese Änderung den Stand der Technik dar (entsprechend den Regularien von DBA/FAD hinsichtlich der Erstellung von technischen Regeln).
Auch diese technische Regel ist somit gemäß §27 (6) BetrSichV anzuwenden bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit und Bekanntgabe durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
| Anlage 1: |
Beschlussfassung zur Änderung TRG 404 [63 kB] |
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