Kraft-Wärme-Kopplung in Wohngebäuden:
Neues Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen

Eng aneinander kuscheln und dicke Pullover tragen – das ist die eine Möglichkeit, im Haushalt Heizenergie einzusparen. Sinnvoller ist es, die heutigen technischen Optionen zur Energieeffizienz konsequent auszunutzen. Dazu gehört neben dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien auch das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein verblüffend einfacher Grundgedanke: Wo Elektrizität erzeugt wird, entsteht gleichzeitig immer auch Wärme. Warum also nicht den Strom gleich dort produzieren, wo er samt seinem „Nebenprodukt“ Wärme benötigt wird, also in den Gebäuden? Genau dies ist die Aufgabe von kleinen Blockheizkraftwerken, die inzwischen auf einen Nutzungsgrad von rund 90 Prozent kommen. Zum Vergleich: Bei der herkömmlichen Stromversorgung gibt es auf dem Weg vom Großkraftwerk zum Verbraucher Übertragungsverluste von rund zwei Dritteln der ursprünglich eingesetzten Energie.

Die Unabhängigkeit vom weit entfernten Kraftwerk lässt also den Energiebedarf und damit die Nebenkosten eines Hauses deutlich sinken. Und wenn die KWK-Anlage mit dem transportablen Brennstoff Flüssiggas betrieben wird, ist sogar eine völlig autarke „Insellösung“ ohne Anschluss an leitungsgebundene Versorgungsnetze möglich. Bisher wurden die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung überwiegend in größeren Objekten wie Krankenhäusern, Hotelkomplexen oder Schwimmbädern genutzt. Mittlerweile sind die Anlagen jedoch so kompakt und anpassungsfähig in der Leistung, dass auch der Einsatz in Wohngebäuden Sinn macht. „Trotzdem werden in den Kellern immer wieder nur Heizkessel installiert“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Eine Mini-KWK-Anlage würde hingegen die Atmosphäre mit ca. 35 Prozent weniger Kohlendioxid belasten und zugleich den Geldbeutel schonen.“

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung jetzt ein „Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen“ verabschiedet. Es soll durch Investitionskostenzuschüsse die Nutzung dieser Technologie noch attraktiver machen und gilt für Anlagen bis 50 kW. Pro Kilowatt elektrischer Leistung gibt es einen festen Förderbetrag, dessen Höhe nach Leistungsbereichen gestaffelt ist. Für die ersten vier Kilowatt gibt es vier mal 1.550 Euro, bei Anlagen bis sechs Kilowatt kommen zwei mal 775 Euro hinzu, danach beträgt die Förderung pro Kilowatt je nach Anlagenleistung 250, 125 oder 50 Euro. Hinzu kommt eine Bonusförderung von 100 Euro (bis 12 kW) bzw. 50 Euro (bis 50 kW) für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen. Bei all diesen Fördersätzen wird von 5.000 „Vollbenutzungsstunden“ pro Jahr ausgegangen. Wird laut Planungsunterlagen eine geringere Nutzungsdauer erwartet, verringern sich die Zuschüsse um den entsprechenden Faktor.

Für den erzeugten Strom erhält der Hausbesitzer außerdem als zusätzlichen Anreiz im Rahmen der Vergütung durch den örtlichen Netzbetreiber einen KWK-Zuschlag von 5,11 Cent pro kWh Strom. Ab 2009 soll dieser Zuschlag auch für den im eigenen Haus verbrauchten Strom gezahlt werden. Und was z. B. für die Betreiber einer flüssiggasbetriebenen Mini-KWK-Anlage besonders interessant ist: Die ohnehin ermäßigte Energiesteuer auf Flüssiggas wird beim Einsatz in einer Mini-KWK-Anlage im Folgejahr komplett rückerstattet. Detaillierte Informationen zu den Förderkonditionen gibt es im Internet unter www.mini-kwk.de.