TA Luft-Anforderungen

in Nr. 5.4.7.2

Das Umweltbundesamt hat ausdrücklich, die bereits im November 2001 in Absprache mit dem Bundesumweltministerium erteilte Auskunft, bestätigt, dass entgegen der Aussage im Abschnitt "bauliche und betriebliche Anlagen" unter Buchstabe c) -neben Erdgas auch der Einsatz von Flüssiggas zugelassen werden kann. Dies erfolgt in Erkenntnis der Tatsache, dass bei dem richtigen Einsatz von Flüssiggas (richtige Einstellung des Gas-Luft-Gemisches) keine höheren Emissionen als beim Einsatz von Erdgas zu erwarten sind.