
Das Umweltbundesamt hat ausdrücklich, die bereits im November 2001 in Absprache mit dem Bundesumweltministerium erteilte Auskunft, bestätigt, dass entgegen der Aussage im Abschnitt "bauliche und betriebliche Anlagen" unter Buchstabe c) -neben Erdgas auch der Einsatz von Flüssiggas zugelassen werden kann. Dies erfolgt in Erkenntnis der Tatsache, dass bei dem richtigen Einsatz von Flüssiggas (richtige Einstellung des Gas-Luft-Gemisches) keine höheren Emissionen als beim Einsatz von Erdgas zu erwarten sind.