Alles zur G 607-Prüfung
Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen
Die Gasprüfung ist für Freizeitfahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage seit dem 19. Juni 2025 Pflicht. Die Regelung gilt für Wohnmobile ebenso wie für Wohnwagen. Die G 607-Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).
Kurzüberblick
- Pflicht: ja, gesetzlich geregelt in § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gilt für: Wohnmobile und Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage
- Intervall: alle zwei Jahre
- Zusätzlich erforderlich: vor erster Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
- Prüfer: anerkannte Sachkundige
- Unabhängige Prüfung: nicht Teil der HU
Wie oft muss die Gasprüfung gemacht werden?
Die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen muss alle zwei Jahre geprüft werden.
Erforderlich ist die Gasprüfung auch vor der ersten Inbetriebnahme. Wer sein Fahrzeug umbaut und prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage zudem vor der Wiederinbetriebnahme prüfen lassen. Die G 607-Prüfung sorgt dafür, dass gasbetriebene Geräte wie Kochfeld, Heizung und Kühlschrank sicher betrieben werden können.
Was passiert ohne gültige Gasprüfung?
Ohne gültige Gasprüfung drohen Bußgelder. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung:
- mehr als 2 bis 4 Monate: 15 Euro
- mehr als 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- mehr als 8 Monate: 60 Euro
Die Einhaltung der Frist ist wichtig, um ein Bußgeld zu vermeiden – entscheidend ist jedoch der Sicherheitsaspekt. Die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Betrieb der Flüssiggasanlage und trägt dazu bei, Personen in und außerhalb des Wohnmobils oder Wohnwagens vor den Gefahren defekter Gasgeräte oder undichter Anlagen zu schützen.
Wie läuft eine Gasprüfung nach G 607 ab?
Anerkannte Sachkundige prüfen die gesamte Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen auf Sicherheit und einwandfreie Funktion.
Die Gasprüfung nach G 607 umfasst im Kern drei Schritte:
Schritt 1: Sichtprüfung
Im ersten Schritt wird die Anlage gründlich kontrolliert. Geprüft werden unter anderem Druckregler und Gasschläuche auf Risse, poröse Stellen, altersbedingten Verschleiß – und deren Austauschfristen. Zudem im Fokus der Prüfer: Anzeichen von Korrosion an den Rohrleitungen sowie die Kontrolle der Abgasführungen von Heizung, Boiler und Backofen. Auch Halterungen der Gasflaschen, Lüftungsöffnungen und Warnhinweise im Flaschenaufstellraum werden überprüft.
Schritt 2: Funktionsprüfung
Danach folgt der Praxistest. Eingebaute Gasgeräte wie Kochfeld, Kühlschrank und Heizung werden in Betrieb genommen. Dabei prüfen anerkannte Sachkundige unter anderem Flammenfarbe, Flammenverhalten, die Zündsicherung an jedem Brenner und die Absperrarmaturen in den Versorgungsleitungen vor den Gasgeräten.
Schritt 3: Prüfbescheinigung und Prüfplakette
Ist alles in Ordnung, wird das Ergebnis in der gelben Prüfbescheinigung dokumentiert. Zusätzlich erhält das Freizeitfahrzeug eine neue Prüfplakette. Dies ist der Nachweis, dass die Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen geprüft wurde und sich in einem einwandfreien Zustand befindet.
Wer darf die Gasprüfung im Wohnmobil oder Wohnwagen durchführen?
Die Gasprüfung wird von anerkannten Sachkundigen durchgeführt. Dazu zählen zum Beispiel Fachkräfte aus Prüforganisationen, dem Wohnmobilhandel, Kfz-Werkstätten und SHK-Fachbetrieben. Voraussetzung ist eine anerkannte Qualifikation nach G 607, zum Beispiel im Rahmen eines Lehrgangs an der Flüssiggas Akademie, sowie die regelmäßige Weiterbildung.
Wo finde ich einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung in der Nähe?
Der Flüssiggas Verband bietet ein Portal, über das Halterinnen und Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen anerkannte Sachkundige für die Gasprüfung finden können. So lässt sich die nächste Gasprüfung schnell und gezielt organisieren.
Nein. Die Prüfpflicht gilt nur für die fest verbaute Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen. Mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher, die im Freizeitfahrzeug transportiert werden, sind nicht Bestandteil der Gasanlage und fallen daher nicht unter die Prüfpflicht.
Ja. Anerkannte Sachkundige können die Gasprüfung auch auf dem Campingplatz durchführen.
Wer selbst G 607-Sachkundiger für Freizeitfahrzeuge werden möchte, kann den zweitägigen Grundlehrgang an der Flüssiggas Akademie absolvieren. Er berechtigt zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Wohnwagen und Wohnmobilen. Weitere Informationen und Termine stehen über die Website der Flüssiggas Akademie zur Verfügung.
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