Härtefall-Fonds: So erhalten Sie bis zu 2.000 Euro
Was Sie zum Thema Härtefall-Fonds für Flüssiggas wissen müssen, wie die Entlastung funktioniert und wo der Antrag für den Zuschuss eingereicht werden muss, erläutern wir hier. Die FAQs werden kontinuierlich erweitert (zuletzt aktualisiert am: 25.01.2023).
Für welchen Zeitraum gelten die Entlastungen?
Haushalte und Gewerbetreibende, die mit Flüssiggas heizen, werden rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet.
- So funktioniert die Heizkostenhilfe in Ihrem Bundesland
Berlin geht voran – und hat als erstes Bundesland zum 31.1.2023 die sogenannte Heizkostenhilfe gestartet. Wie hoch die Entlastung für Haushalte ist, die mit Flüssiggas heizen und wo Sie den Zuschuss beantragen können, erfahren Sie durch einen Klick auf „Berlin“ in der Übersicht.
Stand heute (26.01.2023) gibt es noch keine Informationen, wie die Heizkostenhilfe in anderen Bundesländern geregelt ist. Sobald diese Fakten zu Anträgen, Fristen und Höhe der Unterstützung bekannt sind, erfahren Sie es ebenfalls hier. Wir aktualisieren die Informationen auf dieser Seite für Sie fortlaufend.
Baden-Württemberg
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Baden-Württemberg gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Bayern
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Bayern gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Berlin
Flüssiggas-Kundinnen und Kunden, die im Jahr 2022 Kostensteigerungen von mehr als 70 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 zu verzeichnen hatten, erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent dieser Mehrkosten.
So können Sie Ihre Entlastung berechnen:
0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 1,7 x Referenzpreis 2021 x Bestellmenge 2022)
Das bedeutet: Auf Flüssiggas-Rechnungen für 2022 werden 80% des gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage der Flüssiggas-Rechnung, die Sie von Ihrem Versorgungsunternehmen erhalten haben.
Die Antragstellung ist ab dem 31.01.2023 ausschließlich digital über die Website der Investitionsbank Berlin möglich. Anträge stellen können Eigentümerinnen und Eigentümer stellen. Bei vermieteten Immobilien sind erhaltene Hilfen entsprechend über die Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben.
Brandenburg
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Brandenburg gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Bremen
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Bremen gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Hamburg
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Hamburg gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Hessen
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Hessen gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Mecklenburg-Vorpommern
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Niedersachsen
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Niedersachsen gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Nordrhein-Westfalen
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Nordrhein-Westfalen gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Rheinland-Pfalz
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Rheinland-Pfalz gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Saarland
Zur Regelung der Heizkostenhilfe im Saarland gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Sachsen
lorem ipsum dolor sit amet
Sachsen-Anhalt
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Sachsen-Anhalt gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Schleswig-Holstein
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Schleswig-Holstein gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
Thüringen
Zur Regelung der Heizkostenhilfe in Thüringen gibt es noch keine Informationen. Sobald Fakten zur Antragsstellung und Höhe der Unterstützung bekannt sind, finde erfahren Sie es hier.
7% statt 19% Umsatzsteuer auf Flüssiggas
Zudem profitieren Haushalte und Gewerbetreibende, die mit Flüssiggas heizen oder kochen, von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Bis zum 31. März 2024 wurde der Umsatzsteuersatz für Flüssiggas von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Vom abgesenkten Steuersatz begünstigt sind Lieferungen, die vom Flüssiggas-Versorger per Tanklastwagen zum Endkunden transportiert werden. Bei Zählerkunden gilt das Ende des Ablesezeitraumes als Lieferdatum: „Sofern die Ablesezeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30. September 2022 und vor dem 1. April 2024 enden, sind grundsätzlich die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums dem ab 1. Oktober 2022 geltenden Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu unterwerfen. Sofern Ablesezeiträume nach dem 31. März 2024 enden, sind grundsätzlich die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu unterwerfen.“
Flüssiggas am günstigsten
Im Vergleich mit anderen Energieträgern heizen Flüssiggas-Kundinnen und -Kunden kostensparend. Stand Dezember 2022 ist Flüssiggas mit einem Preis von 10,35 Cent pro Kilowattstunde Brennwert günstiger als Erdgas, Heizöl, Fernwärme und Pellets.
Wichtige Fakten zum Energieträger Flüssiggas
Unabhängig von Wärmenetzen: Flüssiggas ist speicherbar. Beliefert werden Flüssiggas-Kundinnen und -Kunden von Ihrem Versorgungsunternehmen per Tankwagen.
Flüssiggas-Heizungen mit regenerativen Brennstoffanteilen sowie moderne Hybrid-Lösungen sind für viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer die ökonomisch vorteilhafte und pragmatische Alternative zur Wärmepumpe um eine 65 Prozent erneuerbare Wärmeversorgung zu erreichen.
Flüssiggas steht versorgungssicher zu Verfügung. Wichtige Quellen für die Flüssiggasversorgung sind deutsche Raffinerien sowie Importe aus Nordamerika, Norwegen, Afrika und dem mittleren Osten. Importe aus Russland spielen keine Rolle.
Flüssiggas (LPG) ist nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG), das bisherige Erdgaslieferungen ersetzen soll. Der große Unterschied zwischen Flüssiggas (LPG) und verflüssigtem Erdgas (LNG) liegt in der Art der Verflüssigung und damit der Nutzung:
Flüssiggas, sogenanntes Liquefied Petroleum Gas (LPG), besteht aus Propan und Butan. Die beiden Gase lassen sich bei Raumtemperatur und geringem Druck von etwa 5 bis 10 bar verflüssigen. Das entstehende Flüssiggas (LPG) ist so stabil, dass es sich lange in Tanks lagern lässt.
Anders bei Erdgas: Hier ist der Hauptbestandteil Methan. Dieses Molekül lässt sich unter Druck bei Raumtemperatur nicht verflüssigen. Um Methan zu verflüssigen und damit transportfähig zu machen, wird es auf -162 Grad heruntergekühlt. Aus diesem Grund kann verflüssigtes Erdgas, sogenanntes Liquefied Natural Gas (LNG) nicht beliebig lange in dezentralen Tanks gelagert werden. Um verflüssigtes Erdgas (LNG) also für die Wärmeversorgung nutzen zu können, muss es nach dem Transport per Schiff in LNG-Terminals regasifiziert, d.h. wieder in den gasförmigen Zustand umgewandelt werden. Erst dann kann es in das Erdgasnetz eingespeist werden.