Mediathek & Downloads

Erstmals geregelt: Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen

Schluss mit Unsicherheit beim Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 definiert erstmals konkrete Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung. „Für Betreiber, Prüfer und Hersteller besteht damit endlich Klarheit, welche Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung von Tankflaschen gelten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband. Der Experte beantwortet die wichtigsten Fragen zum Betrieb von Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen.

Gasprüfung G 607: Neue Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger

Klare Regeln im Sachkundewesen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 schafft einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger sowie an die Ausgabe von Prüfplaketten. „Die neuen Vorgaben stärken die Qualität der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). „Für Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen bedeutet das ein Mehr an Sicherheit.“

Flüssiggas Verband begrüßt Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes

„Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes reduziert die Komplexität des geltenden Heizungsgesetzes und unterstreicht die Rolle, die biogenes Flüssiggas in der Wärmeversorgung und Heizungsmodernisierung einnehmen kann“, so Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke. Die zukünftig von den Energieversorgern zu treffende Grüngasquote sei geeignet, den Produzenten grüner Moleküle die erforderliche Investitionssicherheit zu verschaffen. Eine parallel wirkende „Bio-Treppe“, die von den Eigentümern beim Einbau einer neuen Gasheizung verfolgt werden müsse, sei angesichts einer permanent wachsenden Grüngasquote verzichtbar.

Flüssiggas Verband zum Tankrabatt: Entlastung darf nicht vom Tankinhalt abhängen

Union und SPD haben sich auf ein Energiesofortprogramm zur Entlastung von Autofahrern geeinigt. Zur Reduzierung der Spritpreise soll die Energiesteuer für Kraftstoffe temporär gesenkt werden.

Presseinformation | Deutscher Verband Flüssiggas begrüßt Systemwechsel in der Wärmegesetzgebung

Die gestern vorgestellten Eckpunkte ebnen den Weg für ein verbraucherfreundliches, praxisnahes und unbürokratisches Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).

Presseinformation | Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung

In der Debatte um ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fordert eine Verbände-Allianz jetzt eine komplett neue Systematik: Anstatt die Verbraucher für den verstärkten Einsatz klimaschonender flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, sollen künftig Hersteller und Lieferanten in die Pflicht genommen werden.

Presseinformation | Flüssiggas Verband zur Fraunhofer-Studie zur Erdgasnetz-Stilllegung

Das Fraunhofer-Institut IFAM hat im Auftrag des Umweltinstituts München e.V. eine neue Studie zur Stilllegung von Erdgasnetzen veröffentlicht. Sie zeigt, dass Haushalte, die an das Erdgasnetz angeschlossen sind, bis 2045 mit einer Verzehnfachung der Netzentgelte rechnen müssen. Für einen typischen Drei-Personen-Haushalt bedeutet dies laut Modellrechnung eine jährliche Mehrbelastung von bis zu 4.300 Euro.

Meilenstein in der Qualifizierung von Fachkräften: Die Deutsche Flüssiggas Akademie begrüßt ihren 20.000. Teilnehmer. V. l. n. r.: Carolin Springer (DVFG), René Kleingoor (Propan Rheingas GmbH & Co. KG), Christian Steger (csplan) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/112641 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Presseinformation | 20.000 Teilnehmer in zehn Jahren: Deutsche Flüssiggas Akademie stärkt Sicherheit und Qualität

Die Deutsche Flüssiggas Akademie begrüßt mit Dipl.-Wirt.-Ing. René Kleingoor von der Propan Rheingas GmbH & Co. KG ihren 20.000. Teilnehmer – und markiert damit einen weiteren Meilenstein in der Qualifizierung von Fachkräften der Flüssiggas-Branche.

Presseinformation | THG-Quote: Gesetzentwurf eröffnet Chancen für grüne Moleküle im Verkehrssektor

Heute endet die Verbandsanhörung zum Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Der Entwurf bezieht Autogas mit ein. Grundsätzlich hält der DVFG Quotenregelungen für ein geeignetes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen – und unterstützt die Einführung von Minderungsquoten.

Presseinformation | Ab 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen

In vier Wochen ist sie Pflicht: Die Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen. Ab 19. Juni 2025 müssen Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 („Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Wie die Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder drohen und was es sonst zu beachten gibt: Markus Lau, Technikexperte beim DVFG, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zum Start der Prüfpflicht.

Presseinformation | Rückbau Erdgasnetze: Flüssiggas als bezahlbare und pragmatische Alternative

Hauseigentümer sind verunsichert: Erste Energieversorger und Stadtwerke haben angekündigt oder prüfen, aus der Erdgasversorgung auszusteigen. Beispiel Mannheim: Hier soll das Erdgasnetz bis 2035 stillgelegt werden. Dadurch steigt der Druck, sich rechtzeitig nach einer alternativen und pragmatischen Heizlösung umzusehen. Für viele Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Gartengrundstück ist Flüssiggas eine attraktive und bezahlbare Alternative.

Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht

Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.

Verbrauchertipp | Sommergrillen: Gasflaschen auch bei praller Sonne sicher nutzen

Bei Temperaturen weit über 30 Grad stellt sich vielen Gasgrill-Fans die Frage: Ist die Nutzung der Gasflasche in der Sommerhitze gefahrlos möglich? Die klare Antwort: Ja!

Verbrauchertipp | Mit Sicherheit angrillen: So gelingt der Saisonstart mit dem Gasgrill

Jetzt kommt er, der Sommer. Mit den steigenden Temperaturen startet auch die Grillsaison endgültig durch. Höchste Zeit also, den Gasgrill gründlich zu prüfen.

Verbrauchertipp | Sommerzeit beginnt: Auch die Zeitschaltuhr der Heizung prüfen

Die Sommerzeit startet: In der Nacht auf den 29. März werden die Uhren von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Anders als Funkuhren, Smartphones oder Laptops stellen sich Zeitschaltuhren von Heizungsanlagen meist nicht automatisch auf Sommerzeit um.

Verbrauchertipp | Zwischen Frost und Frühling: Diese Heiztipps sparen Kosten

Tschüss, Winter! Pünktlich zum Frühlingsanfang steigen die Temperaturen tagsüber deutlich, während es morgens und abends weiterhin spürbar kalt bleibt. Diese Übergangszeit mit starken Temperaturgegensätzen erfordert eine angepasste Heiz- und Lüft-Strategie – und eröffnet damit erhebliches Sparpotenzial.

Verbrauchertipp | Wintercamping: Das gilt für Gasgeräte in Wohnmobil und Wohnwagen

Strahlende Wintersonne, gefrorene Seen, schneebedeckte Berge: Wintercamping ist die entspannte Alternative zum Urlaub in Hotel und Hütte. „Mit dem richtigen Know-how und Equipment an Bord des Wohnmobils oder Wohnwagens können Camper jetzt entspannt in die Winterferien starten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Verbrauchertipp | Grillen im Winter: Tipps für den richtigen Umgang mit dem Gasgrill

Wintergrillen ist für viele Grillfans längst selbstverständlich. Besonders praktisch bei frostigen Temperaturen sind Gasgrills: Sie sind sofort einsatzbereit und einfach zu bedienen. Eisige Kälte und Wind sorgen jedoch für spezielle Bedingungen: Wie das Winter-BBQ mit dem Gasgrill gelingt und was es bei der Gasauswahl, Flaschengröße, Reinigung und dem Standort zu beachten gibt, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Verbrauchertipp | Heizen und lüften bei Kälte: Diese Kostenfallen drohen

Die kalte Jahreszeit hat in punkto Heizeffizienz ihre eigenen Gesetze: Das fängt beim Einstellen der richtigen Raumtemperatur an und hört beim vorausschauenden Lüften noch lange nicht auf. „Wer im Winter effizient heizen und lüften möchte, sollte die größten Kostenfallen kennen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Schon kleine Anpassungen können große Wirkung haben – und in den Heizmonaten bares Geld sparen.“ Auf diese Fallen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten.

Verbrauchertipp | Start der Winterzeit: Bedarfsgerecht heizen durch Umstellung der Zeitschaltuhr

Willkommen, Winterzeit: In der Nacht auf den 26. Oktober werden die Uhren von drei Uhr auf zwei Uhr zurückgestellt. Bei Zeitschaltuhren von Heizungsanlagen funktioniert die Umstellung auf Winterzeit meist nicht automatisch – anders als bei vielen Smartphones und Laptops. Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher selbst aktiv werden und die Zeitumstellung per Hand vornehmen.

Verbrauchertipp | Funktionieren statt frieren: So machen Sie jetzt Ihre Heizung fit für die Heizsaison

Und plötzlich ist Herbst: Während die Sonne tagsüber noch für angenehme Temperaturen sorgt, kündigen die kühleren Morgen- und Abendstunden bereits die Heizsaison an. Es lohnt sich, diesen Zeitpunkt zu nutzen, um die Heizung optimal vorzubereiten. Wer jetzt prüft, ob die Heizungsanlage reibungslos läuft, kann der kalten Jahreszeit mit einem sicheren Gefühl entgegenblicken.

Verbrauchertipp | Von Berlin bis Rom ohne Tankstopp: Mit Autogas bequem in den Urlaub starten

Unterkunft, Verpflegung: Vieles wird teurer. Zumindest bei den Fahrtkosten für die Urlaubsreise lässt sich sparen – dank der preisgünstigen Alternative Autogas (LPG). Im Segment Kleinwagen/Kompaktklasse ist Autogas auf 100 Kilometer Fahrtstrecke gerechnet 34 Prozent billiger als Superbenzin. Im Segment Mittel-/Oberklasse liegt die Ersparnis sogar bei rund 53 Prozent.

Verbrauchertipp | Grillen im Hochsommer: Diese Fakten zu Gasflaschen sollten Sie kennen

Strahlend blauer Himmel, heiße Temperaturen – das perfekte Setting für ein entspanntes Sommer-BBQ mit Freunden und der Familie. Und die beste Nachricht: Die aktuelle Hitze bringt das Equipment nicht ins Schwitzen. Denn Gasflaschen sind dank zahlreicher Sicherheitsfeatures echte Hitzeexperten. Das zeigen unsere drei Fakten zum Hochsommer-Grillen.

Verbrauchertipp | Kompakte Sommer-Energie für unterwegs: Das sollten Sie zu Gaskartuschen wissen

Jetzt ist die Zeit, den Sommer zu feiern: beim Festival, beim gemeinsamen Wandern in den Bergen oder einem Camping-Wochenende am See. Die Energie zum Kochen, Grillen und Kühlen für unterwegs liefern Gaskartuschen. „Mit den praktischen Reisebegleitern haben Outdoor-Fans ihre Energiequelle immer dabei – ortsunabhängig und egal für welche Freizeitaktivität“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). Damit beim sommerlichen Outdoor-Abenteuer alles nach Plan verläuft, gehören diese vier Fakten zu Gaskartuschen mit ins Reisegepäck.

Verbrauchertipp | Sicherer Gasgrill-Restart im Frühling: Diese fünf Punkte sollten Grillfans beachten

Milde Außentemperaturen, mehr Sonnenstunden: Diese Zutaten sind das perfekte Startsignal für die Grillsaison 2025. Zumindest für alle, die nicht sowieso das ganze Jahr durchgrillen. Vor der BBQ-Einladung an Familie und Freunde, sollte aber der Gasgrill frühlingsfit sein. „Jetzt ist genau die richtige Zeit, um die Funktionen des Gasgrills intensiv zu checken, gerade wenn er länger nicht genutzt wurde“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V.

Verbrauchertipp | Zeitumstellung am 30. März: Zeitschaltuhr anpassen und weiterhin bedarfsgerecht heizen

Es ist wieder soweit! Am 30. März beginnt die Sommerzeit. Die Uhren werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Stunde vorgestellt – von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr. Und Zeitumstellung bedeutet immer auch Heizumstellung. Wird die Heizungsanlage auf Sommerzeit eingestellt, bleibt das Heizprofil auch nach dem 30. März im richtigen Tageszyklus.

Verbrauchertipp | Heizen und Lüften im Frühling: Mit diesen Tipps sparen Sie Energie und Kosten

Da ist der Frühling! Zumindest sind bei Temperaturen um 15 Grad die ersten Vorboten deutlich spürbar. Morgens und abends wird es jedoch weiterhin empfindlich kalt. Diese Wechseltemperaturen bieten großes Optimierungspotenzial für alle, die in dieser Übergangszeit effizient heizen und lüften möchten. „Mit der richtigen Heiz- und Lüftstrategie lässt sich jetzt im letzten Drittel der Heizperiode bares Geld sparen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V.

Verbrauchertipp | Energiekosten sparen: So heizen Sie bei Abwesenheit richtig

Ob Winterurlaub, Dienstreise oder der normale Arbeitstag im Büro: Steht die Wohnung für einige Zeit leer, lohnt es sich, bewährte Heizroutinen anzupassen. Denn: Laufen Heizungen auch bei Abwesenheit in gewohnter Weise weiter, verbrauchen sie unnötig viel Heizenergie und -kosten. Wie die Balance zwischen Effizienz und der Vermeidung von Schäden durch Frost oder Schimmel gelingt, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Verbrauchertipp | Wintergrillen: Das sollten Gasgrill-Fans beachten

Neues Jahr, neue Vorsätze: 2025 bleibt der Grill ganzjährig im Freien! Denn wenn es draußen knackig kalt ist, schmecken die heißen Wintergrill-Highlights doppelt gut. Vom Standort über die Flaschengröße bis zur richtigen Reinigung: Was es beim Wintergrillen mit dem Gasgrill zu beachten gibt, verrät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V.

pdf

Jahresbericht 2025

pdf

Jahresbericht 2024

pdf

Jahresbericht 2023

pdf

Gebrauchs-/ Betriebsanweisung für Treibgasfaschen

pdf

CO2-Abgabe bei Flüssiggasflaschen

Der Flyer informiert über CO2-Kosten sowie weitere verwandte Kennwerte für die handelsüblichen Flaschengrößen für Propangasflaschen in Deutschland.

pdf

Flüssiggas: Zahlen und Kennwerte

Informationsblatt zu chemisch-physikalischen Eigenschaften der Flüssiggase Propan und Butan.

pdf

Temperaturmengenumwertung

Die Fachinformation erklärt die gesetzlichen Vorgaben und technischen Grundlagen zur temperaturkompensierten Bestimmung der Abgabemenge von Flüssiggas.

pdf

Tankflaschen in Wohnfahrzeugen

Übersicht zu den Anforderungen an Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen. Definiert in der Ausgabe 06/2026 des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

pdf

Beleglose Prüfabwicklung

Version 1.7.1 des Kommunikationshandbuchs beschreibt Voraussetzungen, Schnittstellen, Datenformate, Schlüsseltabellen und Abläufe für den digitalen Datenaustausch.

pdf

Nutzungsmodelle, Rückgabe und Entsorgung von Flüssiggasflaschen

Erklärt die Unterschiede zwischen Leih- und Nutzungsflaschen sowie die richtige Rückgabe, Wiederverwendung und Entsorgung leerer Flüssiggasflaschen.

pdf

Flüssiggas-Flaschen

Gebrauchsanweisung zum Betrieb, Flaschenwechsel, Prüfung, Transport und Lagerung – mit Sicherheitsregeln für den Umgang bei Störungen und Undichtheiten.

pdf

Transport von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen

Merkblatt zum sicheren Transport von Flüssiggasflaschen im Pkw – von Kennzeichnung und Belüftung bis zu Ladungssicherung, Ventilschutz und Rauchverbot.

pdf

Lagerung von Flüssiggasflaschen

Leitfaden zur Lagerung und Bereitstellung von Flüssiggasflaschen im Freien – von Kennzeichnung bis zum Brandschutz

pdf

Einfluss der GEG-Novelle auf den Einsatz von Flüssiggas (LPG) im Wärmemarkt des ländlichen Raumes

pdf

Flüssiggas (LPG) im Wärmemarkt des ländlichen Raumes Beitrag zu Versorgungssicherheit und Klimaschutz

pdf

Grüne Flüssiggasversorgung: Aktueller Stand und Entwicklungsmöglichkeiten

pdf

Flüssiggas statt Heizöl: CO2-Einsparpotenziale in Wohngebäuden jenseits erdgasversorgter Gebiete

pdf

Orientierungshilfe zum Kartellrecht

pdf

Satzung, Schiedsgerichtsordnung und Leitlinien

pdf

Stellungnahme des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich

pdf

Stellungnahme des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) zum Referentenentwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

pdf

Forderungen des Deutschen Verbandes Flüssiggas an die grüne Transformation im Wärmemarkt

pdf

Positionspapier des Deutschen Verbandes Flüssiggas zu biogenem Flüssiggas in der kommunalen Wärmeplanung

pdf

Stellungnahme des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Gesetze

pdf

Positionspapier des Deutschen Verbandes Flüssiggas zur Zukunft der Wärmewende im ländlichen Raum

pdf

Positionspapier des Deutschen Verbandes Flüssiggas zur Bundestagswahl 2021: Klima und Luftqualität mit Flüssiggas schützen

Shop für Sachkundige

Prüfplaketten & Broschüren

Mit dem Online-Bestellschein können alle Sachkundigen des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. bequem und schnell ihre Bestellungen digital übermitteln. Von Prüfplaketten über Prüfbescheinigungen bis Aufkleber und Broschüren: Sie tragen nur die Angaben zu Ihrer Sachkunde, die gewünschten Bestellmengen und die Rechnungsadresse ein – absenden, fertig.

Rückblick

FlüssigGas Forum 2026

Drei Tage voller Austausch und fachlicher Impulse: Das FlüssigGas Forum 2026 in Münster zeigte, welche Rolle erneuerbare Flüssiggase für eine technologieoffene, bezahlbare und praxistaugliche Wärmewende spielen können.

Das FlüssigGas Forum 2026 fand vom 9. bis 11. Juni in Münster statt und brachte die deutsche Flüssiggas-Wirtschaft zusammen – mit mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, 25 nationalen und internationalen Ausstellern sowie hochkarätigen Referentinnen und Referenten.

Fachvorträge und Podiumsdiskussionen beleuchteten die neuen energiepolitischen Rahmenbedingungen für den Wärmemarkt, die Zertifizierung von Flüssiggasversorgern mit Blick auf biogenes Flüssiggas im Emissionshandel sowie das Potenzial von erneuerbarem Dimethylether (rDME) für den Flüssiggasmarkt.

Grüne Moleküle in der Energiewende

Dr. Johanna Reichenbach von Frontier Economics machte deutlich: Die Energiewende kann nur aus wirtschaftlicher Stärke heraus und technologieoffen gelingen. Grüne Moleküle spielen dabei langfristig eine wichtige Rolle im Energiemix. Durch die Nutzung bestehender Infrastruktur sowie Vorteile bei Transport, Speicherung und Verteilung können sie dazu beitragen, die Systemkosten der Transformation zu senken.

Was bedeutet das GModG für die Wärmewende?

Dr.-Ing. Ann-Kathrin Klaas vom EWI Köln zeigte, welche Bedeutung das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Wärmewende hat. Öl- und Gasheizungen werden auch 2045 einen relevanten Anteil im Gebäudebestand haben – je nach Szenario zwischen 26 und 46 Prozent. Erneuerbares Flüssiggas sieht sie als Nischenlösung mit Zukunftsfähigkeit, insbesondere dort, wo keine leitungsgebundenen Heizoptionen verfügbar sind oder ein Rückbau von Erdgasnetzen dezentrale Lösungen erfordert.

Zertifizierung von Flüssiggasversorgern: biogenes Flüssiggas im Emissionshandel

Felix Lang von REDcert erläuterte, wie Zertifizierung und Emissionshandel bei biogenem Flüssiggas zusammenhängen. Seine zentrale Botschaft: RED III und EU ETS sind formal getrennt, aber funktional verbunden. Damit biogenes Flüssiggas im Emissionshandel mit reduziertem Emissionsfaktor anerkannt werden kann, müssen die Nachhaltigkeitskriterien der RED III erfüllt und entlang der Lieferkette transparent dokumentiert werden – von der Massenbilanzierung bis zu den Nachhaltigkeitsnachweisen.

Erneuerbarer DME im Flüssiggassektor – von der Forschung in die Anwendung

Janina Senner vom Gas- und Wärme-Institut Essen zeigte, welches Potenzial erneuerbarer Dimethylether (rDME) für den Flüssiggasmarkt haben kann. rDME bietet langfristig eine attraktive Kosten- und Skalierungsperspektive. Ein erfolgreicher Markthochlauf erfordert Anpassungen an Infrastruktur, Geräten und Normung. Dafür schafft das gemeinsame Forschungsvorhaben von Flüssiggas Verband und DVGW die technischen Grundlagen – von Spezifikation und Lagerung über Komponenten und Geräte bis hin zu Zertifizierung und Regelwerksentwicklung.

Aktuelle Entwicklungen im Flüssiggasmarkt bei ausgewählten europäischen Nachbarn – Chancen und Herausforderungen

Jobst Diercks (FlüssigGas Verband) verglich die Flüssiggasmärkte in Frankreich, UK, Polen und Italien. Dabei wurde deutlich, wie unterschiedlich sich zentrale Segmente wie private Haushalte, Industrie, Landwirtschaft und Autogas entwickeln – geprägt von Regulierung, „All Electric“-Bestrebungen, Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit. Sein Fazit: Deutschland ist kein Sonderfall – in ganz Europa braucht es pragmatische Lösungen für den Gebäudebestand und die Wärmeversorgung abseits von Netzen.

Autogasfahrzeuge von Dacia

Andreas Lübeck von Dacia gab Einblicke in die strategische Bedeutung von Autogas für die Marke. Er zeigte, dass Autogas-Antriebe für Dacia ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells sind und auch künftig eine zentrale Rolle im Produktportfolio spielen. Autogas verbindet bezahlbare Mobilität mit niedrigeren Emissionen und bleibt damit eine relevante Option für viele Kundinnen und Kunden. Zugleich entwickelt Dacia sein Angebot weiter – unter anderem mit neuen Modellen, die auch als Autogas-Variante verfügbar sein werden.

Fachausstellung

Sicher. Smart. Self-Service: Innovationen aus der Flüssiggaswirtschaft

Die Fachausstellung beim FlüssigGas Forum 2026 zeigte die Innovationskraft der Branche: 25 Aussteller aus sechs Ländern präsentierten in Münster zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen – von modernen Tankwagen und smarten Monitoring-Lösungen bis hin zu Gasflaschen-Tauschautomaten für eine 24/7-Versorgung.

Zu den weiteren Highlights zählten digitale Abfüllanlagen für Gasflaschen, Composite-Flüssiggasflaschen, Neuheiten bei Behälterarmaturen, Druckreglern, Sicherheitsventilen und Adaptern sowie Betankungstechnik und Zapfsäulen für Autogas. Ergänzt wurde das Spektrum durch Dienstleistungen rund um Nachhaltigkeitszertifizierung – ein wichtiges Thema für den Einsatz erneuerbarer Flüssiggase.

v.l.n.r. Fritz Gößwein, Markus Dreier, Wilbert Bosch

Jahresversammlung: Vorstandswahlen

Erfahrung und neue Perspektiven für die Wärmewende mit grünen Molekülen

Der Flüssiggas Verband hat Wilbert Bosch (Westfalen AG) und Markus Dreier (PROGAS GmbH) neu in den Vorstand gewählt. Gleichzeitig wurde Fritz Gößwein (Gößwein Gas GmbH) auf der Mitgliederversammlung für weitere drei Jahre im Amt bestätigt.

Unser herzlicher Dank gilt Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel (Knauber Gas GmbH & Co. KG). Mit großem Engagement hat sie die Arbeit des Vorstands über viele Jahre geprägt, den Technikbereich des Verbandes maßgeblich weiterentwickelt und die Transformation hin zu erneuerbaren Flüssiggasen entscheidend vorangebracht.

Der Vorstand besteht jetzt aus:  Jobst Dietrich Diercks (Vorsitzender); Rainer Scharr, Friedrich Scharr KG (erster stellvertretender Vorsitzender); Wilbert Bosch Westfalen AG; Markus Dreier, PROGAS GmbH; Fritz Gößwein, Gößwein-Gas GmbH; Christian Maier, Tyczka Energy GmbH.

FlüssigGas Forum 2027

Die Highlight-Veranstaltung der deutschen Flüssiggas-Wirtschaft.

Das FlüssigGas Forum findet 2027 vom 29. bis 30. September in Berlin statt.

Flüssiggas Akademie

Das Wissenszentrum der Branche

Die Flüssiggas Akademie bietet ein vielfältiges Lehrangebot und stärkt damit die Fachkompetenz rund um den sicheren Einsatz des Energieträgers. Mit 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in zehn Jahren unterstreicht die Flüssiggas Akademie ihre zentrale Rolle für die Qualifizierung von Fachkräften der Branche.

Kurzüberblick

  • Lehrangebot: Aus- und Weiterbildungen für Fachkräfte der Flüssiggas-Branche
  • Themen: Basiswissen, Installation und Prüfung von Flüssiggasanlagen, Regelwerke
  • Einsatzbereiche: Wohngebäude, Freizeitfahrzeuge, Boote, mobile Gasgeräte und gewerbliche Anlagen
  • Schulungsformate: deutschlandweit vor Ort und online
  • Mehrwert: aktuelles Fachwissen und Erfahrungsaustausch
  • Meilenstein: 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in zehn Jahren

G 607-Sachkunde

Grundlehrgang Freizeitfahrzeuge

Die Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Der zweitägige G 607-Grundlehrgang der Flüssiggas Akademie qualifiziert zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Wohnwagen und Wohnmobilen.

20.000 Fachkräfte in zehn Jahren aus- und weitergebildet

Seit 2015 bündelt der Flüssiggas Verband sein Schulungsangebot unter dem Dach der Flüssiggas Akademie. Mit 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in zehn Jahren hat die Akademie 2025 einen wichtigen Meilenstein in der Qualifizierung von Fachkräften der Branche erreicht. Der große Zuspruch zeigt, welche Bedeutung die Akademie als Aus- und Weiterbildungsplattform für die Flüssiggas-Branche hat. Neben der Vertiefung von Fachwissen ist für viele die Diskussion mit anderen Expertinnen und Experten sowie der fachliche Austausch ein wichtiger Grund, die Lehrgänge zu besuchen.

G 607-Sachkunde

Weiterbildung Freizeitfahrzeuge

Alle fünf Jahre müssen G 607-Sachkundige ihr Wissen auffrischen, um ihre Anerkennung zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Wohnwagen und Wohnmobilen aufrechtzuerhalten. Die eintägige G 607-Weiterbildung kann über die Flüssiggas Akademie deutschlandweit und nun auch als Online-Schulung absolviert werden.

Lagerung von Gasflaschen

Regeln, erlaubte Orte und wichtige Tipps

Gasflaschen müssen oberhalb der Erdgleiche und immer aufrecht stehend gelagert werden. Der Lagerort muss gut belüftet sein. Geeignete Orte sind zum Beispiel Gartenschuppen oder Garagen. Nicht erlaubt ist die Lagerung in Kellern, Schlafräumen, Fluren, Treppenhäusern und Durchgängen.

Kurzüberblick

  • Lagerung: Gasflaschen immer aufrecht stehend
  • Lagerort: oberhalb der Erdgleiche
  • Geeignet: Gartenschuppen oder Garagen
  • Voraussetzung: Aufbewahrungsort ist belüftet
  • Nicht erlaubt: Keller, Schlafräume, Flure, Treppenhäuser und Durchgänge
  • In Räumen: Zusätzlich zu einer angeschlossenen Flasche darf maximal eine Flasche in einem anderen Raum gelagert werden.

 

Was ist bei Gasflaschen vor der Lagerung zu beachten?

Flüssiggas ist ein vielseitiger Begleiter für Camping- und Grillfans – beispielsweise zum Kochen, Kühlen oder Heizen im Wohnmobil und Wohnwagen oder zum Betreiben von Gasgrills.

Für eine sichere Aufbewahrung von Gasflaschen muss das Flaschenventil zugedreht und die Ventilschutzmutter montiert werden. Um die Dichtheit des Ventils zu prüfen, empfiehlt sich ein Check mit einem Lecksuchspray. Anschließend sollte die rote Schutzkappe aufgesetzt werden. So lässt sich das Ventil vor Beschädigungen bei der Lagerung schützen – zum Beispiel, falls die Flasche umkippen sollte.

Wie viele Gasflaschen dürfen gelagert werden?

Die Anzahl der Gasflaschen, die gelagert werden dürfen, hängt vom Lagerort ab. 

Die Technische Regel Flüssiggas (TRF) legt fest: In Räumen darf maximal eine Flüssiggasflasche mit 5 kg oder 11 kg betrieben werden. Zusätzlich darf höchstens eine weitere Flasche derselben Größe in der Wohnung gelagert werden, wobei Schlafräume und Keller tabu sind. Der Grund: Flüssiggas ist schwerer als Luft.

Für die Lagerung im Freien gibt es im privaten Bereich keine formell festgelegte Höchstgrenze. Empfohlen wird jedoch, nur die tatsächlich benötigte Anzahl an Ersatzflaschen vorzuhalten, zum Beispiel eine Ersatzflasche je betriebenem Gerät. Außerdem müssen die Flaschen so gelagert werden, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Wie lange können Flüssiggasflaschen gelagert werden?

Flüssiggasflaschen haben eine sehr lange Lagerbeständigkeit. Es gibt kein generelles Haltbarkeitsdatum.

Flüssiggasflaschen werden nach Ablauf einer zehn- bzw. fünfzehnjährigen Prüffrist vor dem nächsten Befüllen geprüft.  Die aufgedruckte Jahreszahl zeigt die nächste reguläre Prüffrist der Flasche. Das enthaltene Flüssiggas kann auch nach Überschreiten dieser Frist noch unbesorgt verbraucht werden. Es besteht kein Qualitätsverlust, das Gas wird also nicht „schlecht“.

 

Mit welchem Gas sind die Gasflaschen befüllt?

Gasflaschen sind mit Flüssiggas befüllt, auch Liquefied Petroleum Gas (LPG) genannt.

In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Propan, seltener um Butan. Flüssiggas lässt sich bei Raumtemperatur und vergleichsweise geringem Druck verflüssigen und dadurch in Gasflaschen speichern.

Wichtig zu wissen: Flüssiggas (LPG) ist nicht mit verflüssigtem Erdgas (LNG) zu verwechseln.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortliche Stelle und Datenschutz

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Energie Forum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin

Telefon: +49 30 293671-0
Telefax: +49 30 293671-10
E-Mail: info@dvfg.de
Web: www.dvfg.de

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
Dr. Andreas Stücke
Energie Forum Berlin
Stralauer Platz 33-34
10243 Berlin

Telefon: +49 30 293671-18
E-Mail: a.stuecke(at)dvfg(dot)de

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere basierend auf Art. 6 DSGVO.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

2. Einleitung und Zweck dieser Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir darüber, wie der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) personenbezogene Daten verarbeitet, wenn Sie unsere Website www.dvfg.de nutzen.

Personenbezogene Daten können insbesondere anfallen

  • beim Aufruf und der Nutzung unserer Website (z. B. beim Abruf von Seiteninhalten),
  • wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen (z. B. über die auf der Website bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten),
  • im Zusammenhang mit Angeboten der Deutschen Flüssiggas Akademie (DFGA), insbesondere bei der Information über bzw. Teilnahme an Lehrgängen/Weiterbildungen und ggf. dazugehörigen Prüfungen (sofern hierfür auf verknüpfte DFGA-Angebote verwiesen wird),
  • bei der Nutzung verbandsspezifischer Services wie dem digitalen Bestellschein (z. B. für DVFG-Sachkundige) sowie ggf. zugehöriger Anmelde-/Zugangsbereiche (z. B. Mitgliederportal/Logins).

Zweck dieser Datenschutzerklärung ist es, Sie transparent über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu informieren.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und nur, soweit dies zur Bereitstellung der Website, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung der jeweiligen Angebote/Service oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

3. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Datena) Website-Besuch / Server-Logfiles

Bei jedem Aufruf der Website www.dvfg.de werden durch den Hosting Anbieter automatisch Daten erfasst und in sogenannten Server-Logfiles gespeichert.

Verarbeitete Daten:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seiten/Inhalte
  • Browsertyp und -version
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer-URL
  • ggf. Name des Internet-Service-Providers

Zwecke der Verarbeitung:

  • Auslieferung der Website
  • Sicherstellung von Stabilität und Sicherheit
  • technische Administration und Fehleranalyse
  • Schutz vor Angriffen und Missbrauch

Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
(berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionsfähigen Websitebetrieb)

b) Kontaktaufnahme

Wenn Sie über die auf der Website bereitgestellten Kontaktdaten (z. B. E-Mail oder Telefon) Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet.

Verarbeitete Daten:

  • Name
  • Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Inhalte der Anfrage

Zwecke der Verarbeitung:

  • Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage
  • ggf. Anbahnung oder Durchführung vertraglicher Maßnahmen

Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
(vorvertragliche bzw. vertragliche Kommunikation)

c) Mitgliederportal / Login-geschützte Bereiche

Sofern Nutzerinnen und Nutzer über einen Account verfügen und login-geschützte Bereiche (z. B. ein Mitgliederportal) nutzen, verarbeiten wir personenbezogene Daten, die für die Authentifizierung und Nutzung dieser Funktionen erforderlich sind.

Verarbeitete Daten:

  • Benutzerkennung / Login-Daten
  • Sitzungs- und Authentifizierungsdaten (z. B. Session-ID)
  • technisch erforderliche Cookies zur Sitzungssteuerung und Wiedererkennung bei Folgebesuchen

Zwecke der Verarbeitung:

  • Authentifizierung und Bereitstellung geschützter Inhalte
  • Aufrechterhaltung der Sitzung während der Nutzung
  • Wiedererkennung bei Folgebesuchen, sofern ein Account besteht
  • Sicherstellung der Systemsicherheit und Missbrauchsvermeidung

Rechtsgrundlagen:

  • 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
    (Bereitstellung der login-geschützten Funktionen / Vertragsdurchführung)
  • 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
    (Sicherer Betrieb, IT-Sicherheit, Missbrauchsschutz)

d) Verlinkung zur Deutschen Flüssiggas Akademie (DFGA)

Auf der Website dvfg.de wird auf Angebote der Deutschen Flüssiggas Akademie (DFGA) verwiesen (z. B. Lehrgänge, Weiterbildungen, Prüfungen).

Beim Anklicken entsprechender Links werden Sie auf separate Websites/Systeme der DFGA weitergeleitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dort in eigener Verantwortlichkeit des jeweiligen Anbieters.

Hinweis:
Für Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung auf den verlinkten DFGA-Websites gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen der DFGA.

e) Digitaler Bestellschein (DVFG-Sachkundige)

Über die Website wird auf einen digitalen Bestellschein für DVFG-Sachkundige verwiesen. Die Abwicklung erfolgt über ein separates System.

Verarbeitete Daten (abhängig vom Bestellvorgang):

  • Name, Vorname
  • Sachkunde-Nummer
  • Rechnungs- und Kontaktdaten
  • E-Mail-Adresse

Zwecke der Verarbeitung:

  • Bearbeitung und Abwicklung der Bestellung
  • Rechnungsstellung
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
    (Vertrag / Bestellabwicklung)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
    (gesetzliche Aufbewahrungspflichten)

f) Newsletter / Publikationen (sofern angeboten)

Sofern auf der Website die Möglichkeit besteht, Publikationen oder Newsletter zu abonnieren, werden personenbezogene Daten nur verarbeitet, soweit dies für den Versand erforderlich ist.

Verarbeitete Daten:

  • E-Mail-Adresse
  • ggf. Name

Zwecke der Verarbeitung:

  • Versand von Informationen, Fachpublikationen oder Verbandsinformationen

Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vertragliche Grundlage)

4. Speicherdauer und Löschung

Wir verarbeiten und speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Personenbezogene Daten werden insbesondere gespeichert

  • zur Bereitstellung und Sicherstellung des technischen Betriebs der Website (z. B. Server-Logfiles),
  • zur Bearbeitung von Anfragen (z. B. per E-Mail oder Telefon),
  • zur Bereitstellung und Nutzung von Login-geschützten Bereichen (z. B. Mitgliederportal),
  • zur Abwicklung vertraglicher oder vertragsähnlicher Leistungen (z. B. Bestellungen über verlinkte Angebote),
  • zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche Pflichten).

Nach Wegfall der jeweiligen Zwecke oder Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die personenbezogenen Daten gelöscht oder gesperrt, sofern keine weitergehende Verarbeitung erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen:

  • 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragliche bzw. vorvertragliche Verarbeitung)
  • 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten)

5. Rechte betroffener Personen

Sie haben folgende Rechte:

Recht auf Auskunft:
Sie können erfahren, welche personenbezogenen Daten wir über Sie speichern und zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden.

Recht auf Berichtigung:
Sie können verlangen, dass unrichtige oder unvollständige Daten korrigiert werden.

Recht auf Löschung:
Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Gründe dagegensprechen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie können verlangen, dass Ihre Daten vorübergehend nicht weiterverarbeitet werden, zum Beispiel während einer Prüfphase.

Recht auf Datenübertragbarkeit:
Sie können Ihre Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen übertragen lassen.

Widerspruchsrecht:
Wenn wir Ihre Daten aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeiten, können Sie der Verarbeitung widersprechen. Wir prüfen dann, ob überwiegende Gründe dagegenstehen.

Beschwerderecht:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre Daten rechtswidrig verarbeiten, können Sie sich jederzeit an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

6. Datensicherheit

Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ein, die regelmäßig aktualisiert werden.

Rechtsgrundlage:
Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung)

7. Webanalyse

a) Google Analytics

Wir setzen auf unserer Webseite Google Analytics ein, dabei verarbeiten wir personenbezogene Daten, um die Nutzung unserer Webseite auszuwerten und unser Angebot technisch und inhaltlich zu optimieren. Google Analytics wird nur eingesetzt, sofern Nutzerinnen und Nutzer hierzu ihre Einwilligung erteilt haben.

Verarbeitete Daten:

  • Nutzungsdaten (z. B. aufgerufene Seiten, Verweildauer, Klickpfade)
  • technische Informationen (z. B. Browsertyp/-version, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Spracheinstellungen)
  • Referrer-URL (zuvor besuchte Webseite)
  • gekürzte IP-Adresse (IP-Anonymisierung)
  • Online-Kennungen (z. B. Cookie-ID, Geräte-ID, ggf. Werbe-ID)
  • Ereignis- und Interaktionsdaten (z. B. Scrolls, Downloads, Videoaufrufe)
  • Cookies und vergleichbare Technologien zur Wiedererkennung und Reichweitenmessung

Zwecke der Verarbeitung:

  • Analyse der Nutzung unserer Webseite und Erstellung statistischer Auswertungen
  • Reichweitenmessung und Erfolgskontrolle von Inhalten und Funktionen
  • Optimierung der Webseite (z. B. Verbesserung der Nutzerführung und Performance)
  • Fehleranalyse und technische Verbesserung des Angebots

Rechtsgrundlagen:

  • 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
    (Einwilligung in den Einsatz von Google Analytics und der hierfür erforderlichen Cookies/Technologien)

b) Matomo

Wir nutzen Matomo zur statistischen Auswertung der Nutzung des DVFG-Mitgliederportal.
Matomo wird mit Cookies, ohne Nutzerprofile und ohne personenbeziehbare Identifikatoren betrieben. Es werden keine vollständigen IP-Adressen gespeichert, sondern ausschließlich technisch anonymisierte Daten, die keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulassen.

Erhobene Informationen umfassen z. B.:
• aufgerufene Seiten
• anonymisierte IP-Kennungen (gekürzt)
• technische Browser-Informationen
• Verweildauer und Navigation
• Zeitpunkt des Zugriffs

Die Daten werden ausschließlich zur Verbesserung des DVFG-Mitgliederportals verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
(berechtigtes Interesse an einer datenschutzfreundlichen, anonymen Reichweitenanalyse)

8. Externe Links

Für externe Inhalte übernehmen wir keine Haftung.
Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar.

9. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Erklärung bei rechtlichen oder technischen Änderungen anzupassen.

Stand: Dezember 2025

Impressum

Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33-34
10243 Berlin

Telefon: +49 30 293671-0
Telefax: +49 30 293671-10

E-Mail: info@dvfg.de
Internet: www.dvfg.de

Vorstand

  • Jobst Dietrich Diercks
    Vorsitzender
  • Rainer Scharr, Friedrich Scharr KG
    erster stellvertretender Vorsitzender
  • Wilbert Bosch, Westfalen AG
  • Markus Dreier, PROGAS GmbH
  • Fritz Gößwein, Gößwein-Gas GmbH
  • Christian Maier, Tyczka Energy GmbH

Hauptgeschäftsführer

  • Dr. Andreas Stücke

Amtsgericht: Berlin Charlottenburg
Vereinregister-Nr.: 95 VR 22412 Nz
USt-IdNr.: DE 114108318
Steuer-Nr.: 27/620/56909

Kontakt

Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Kontakt

Bitte schauen Sie vor Ihrer Anfrage in unsere FAQ. Dort finden Sie bereits Antworten auf viele häufige Fragen zum FlüssigGas Verband und zum Energieträger Flüssiggas.

Für alle darüber hinausgehenden Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Telefon 030 293 671-0

E-Mail info@dvfg.de

Anschrift EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33-34
10243 Berlin

FAQ

Häufig gestellte Fragen

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf viele häufige Fragen zum Energieträger Flüssiggas, seiner Nutzung und seinen Anwendungsbereichen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Fragen, die hier bereits beantwortet werden, in der Regel nicht zusätzlich individuell beantworten können. Die FAQ geben unseren aktuellen Kenntnisstand wieder.

Sie sind durch den FlüssigGas Verband anerkannter G 607-Sachkundiger?

Unter  https://dfga.de/service unter Verwendung Ihrer Sachkundenummer erhalten Sie Zugang zu unserer Sachkundigenhotline.

Sie sind Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens des FlüssigGas Verbandes?

So erreiche Sie die Geschäftsstelle:

Telefon: +49 30 293671-0
E-Mail: info@dvfg.de

Ansprechpartner für bestimmte Fachbereiche finden Sie im Lexikon im Mitgliederportal (Login erforderlich).

Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile, Boote

G 607

Sachkundige für die Gasprüfung in Wohnwagen und Wohnmobilen (G 607-Prüfung) finden Sie unter:

https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de/

Sachkundige für die Gasprüfung in Booten (G 608-Prüfung) finden Sie hier:

https://gaspruefung-boote-yachten.de/

Unsere Übersicht „Tankflaschen in Wohnfahrzeugen“ zeigt den aktuellen Stand der Anforderungen an Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen. Erstmals definiert wurden diese Anforderungen in der Ausgabe 06/2026 des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Prüfbescheinigungen (gelbes Heft) sind ausschließlich für anerkannte Sachkundige des FlüssigGas Verbandes erhältlich, nicht für Privatpersonen. Privatpersonen erhalten die Prüfbescheinigung von anerkannten Sachkundigen nach der erfolgreichen Prüfung der Gasanlage im Freizeitfahrzeug oder Boot.

Alle Details zur Gasprüfung nach G 607 finden Sie auf unserer Themenseite «Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen«.

Beim Ausbau von Wohnwagen oder Wohnmobilen sind die relevanten technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Dies sind im Hinblick auf die Gasanlage unter anderem die DIN EN 1949, die DIN EN 721 und das DVGW-Arbeitsblatt G 607.

Nach Um- bzw. Ausbauten ist in jedem Fall eine Gasprüfung (G 607-Prüfung) durchzuführen.

Normen sind urheberrechtlich geschützt, müssen erworben werden und können nicht durch den FlüssigGasVerband (auch nicht in Auszügen) verteilt werden.

Der FlüssiggasVerband kann keine Beratung oder Bewertung von Einzelfällen vornehmen.

Sollten Sie eine Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte z. B. an einen anerkannten G 607-Sachkundigen.

Sachkundige für die Gasprüfung (G 607-Prüfung) in Wohnwagen und Wohnmobilen finden Sie unter:

https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de/

Aktuelle Wohnmobile werden nach dem europäischen Standard DIN EN 1949 installiert. Es sind aber immer noch viele Wohnmobile auf dem Markt, die dem nationalen Regelwerk TRF (Technische Regel Flüssiggas) entsprechen. Es gelten unterschiedliche Prüfanforderungen. Eine Übersicht vermittelt die Grafik.

Sachkundige für die Gasprüfung (G 607-Prüfung) in Wohnwagen und Wohnmobilen finden Sie unter:

https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de/

Einige der Sachkundigen bieten auch Prüfungen nach TRF an, oder Sie kontaktieren Sie bitte Ihren lokalen SHK-Fachbetrieb.

Bis zum 01.01.2003 wurden Tanks nach der damals gültigen Druckbehälterverordnung verbaut. Diese müssen alle 10 Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), z. B. TÜV, Dekra geprüft werden. Eine Liste mit Niederlassungen, an denen das möglich ist, liegt dem FlüssigGas Verband nicht vor.

Dies gilt nicht für jüngere Tanks mit ECE-R 67-Stempelung.

Alle wichtigen Informationen können der Mitteilung des Herstellers entnommen werden.

Ja, die Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage ist seit dem 19. Juni 2025 Pflicht. Die Regelung gilt für Wohnmobile ebenso wie für Wohnwagen.

Alle Details zur Gasprüfung nach G 607 finden Sie auf unserer Themenseite «Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen«.

Nein! Die Verpflichtung gilt nur für die Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen. Mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher, die im Freizeitfahrzeug transportiert werden, sind nicht Bestandteil der Gasanlage und fallen daher nicht unter die Prüfpflicht.

Alle Details zur Gasprüfung nach G 607 finden Sie auf unserer Themenseite «Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen«.

Ja, jede funktionsfähige Gasanlage ist zu prüfen. Befreiung von der Prüfpflicht gilt nur beim kompletten Rückbau oder einer dauerhaften und dokumentierten Stilllegung der Gasanlage. Hier ist zu beachten, dass das Fahrzeug seine Zulassung als Wohnmobil verliert, sofern keine feste Kochmöglichkeit vorhanden ist.

Zur Außerbetriebnahme von Flüssiggasanlagen müssen die folgenden Teile der Anlage entfernt werden:

  • Versorgungsanlagen (Tank, Flasche, Externe Einspeiseeinrichtung,
  • Druckregelgeräte,
  • Sicherheitseinrichtung soweit vorhanden,
  • Schlauchleitung/Schlauchbruchsicherung.

Die Leitungen sind dauerhaft sicher zu verschließen (z.B. mittels Blindstopfen bei Schneidringverschraubung) und zu versiegeln (z.B. Siegellack).

Die Außerbetriebnahme ist in der Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Die Prüfbescheinigung ist weiterhin mitzuführen.

Der FlüssigGas Verband bietet keine weitere Beratung zum Stilllegen von Gasanlagen an.

Flüssiggasflaschen für die private Nutzung

Unser Merkblatt «Nutzungsmodelle, Rückgabe und Entsorgung von Flüssiggasflaschen» erklärt die Unterschiede zwischen Leih- und Nutzungsflaschen sowie die richtige Rückgabe, Wiederverwendung und Entsorgung leerer Flüssiggasflaschen.

Der Großteil unserer Mitgliedsunternehmen betreibt Flaschenfüllstellen nach dem Tauschprinzip. Das bedeutet: Wer eine leere Gasflasche abgibt, erhält im Austausch eine gleichwertige volle Gasflasche.

Das Füllen von Flüssiggasflaschen auf einer Einzelfüllwaage ist grundsätzlich zulässig. In der Praxis wird diese Form der Befüllung jedoch überwiegend von kleineren Betrieben angeboten. Viele davon sind nicht Mitglied bei uns. Daher können wir keine Übersicht anbieten, wo diese Art der Befüllung möglich ist.

Pfandflaschen werden an den Endkunden verliehen und bleiben im Eigentum des jeweiligen Gasversorgers. Der Versorger lässt sich üblicherweise über ein Markenlogo, einen Eigentumsaufkleber oder eine Stempelung seitlich am Griff identifizieren. Zur Ermittlung einer Abgabestelle verwenden Sie bitte die entsprechende Filialsuche des jeweiligen Versorgers.

Unser Merkblatt «Nutzungsmodelle, Rückgabe und Entsorgung von Flüssiggasflaschen» erklärt die Unterschiede zwischen Leih- und Nutzungsflaschen sowie die richtige Rückgabe, Wiederverwendung und Entsorgung leerer Flüssiggasflaschen.

Wichtig: Auf der Mehrzahl der Flüssiggasflaschen in Deutschland findet sich ein so genannter Sicherheitsaufkleber des FlüssigGas Verbandes mit gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrensymbolen, Sicherheits­hinweisen und einer Füllmengenangabe. Der Copyright-Hinweis des FlüssigGas Verbandes stellt keine Eigentumsangabe dar. Der FlüssigGas Verband besitzt, vertreibt und tauscht keine Flüssiggasflaschen.

Für den seltenen Fall, dass es sich um eine Flasche eines Versorgungsunternehmens handelt, das nicht mehr am Markt tätig ist, können Sie sich an uns wenden, um Unterstützung bei der Suche nach einer Abgabemöglichkeit zu erhalten.

Eigentumsflaschen können in ihrer Eigenschaft als Mehrwegverpackungen an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, die diese Flaschengröße im Angebot haben.

Unser Merkblatt «Nutzungsmodelle, Rückgabe und Entsorgung von Flüssiggasflaschen» erklärt die Unterschiede zwischen Leih- und Nutzungsflaschen sowie die richtige Rückgabe, Wiederverwendung und Entsorgung leerer Flüssiggasflaschen.

In Wohnungen und Räumen außerhalb von Wohnungen darf eine Flasche mit einem Füllgewicht von nicht mehr als 16 kg angeschlossen sein, eine zweite Flüssiggasflasche von nicht mehr als 16 kg darf in einem anderen Raum gelagert werden. Der Fußboden des Lagerraumes muss allseitig oberhalb der Geländeoberfläche liegen (d.h. nicht im Keller, nicht im Souterrain!).

Quelle: TRF, Musterbauordnung

Auf unserer Themenseite „Lagerung von Gasflaschen“ finden Sie weitere Informationen zu Regeln und zulässigen Lagerorten.

Die Aufstellung von Flüssiggasflaschen ist nicht zulässig in Treppenhäusern, Fluren, Durchgängen, Notausgängen und Rettungswegen, in Räumen unterhalb der Geländeoberfläche (im Souterrain / Keller) und Durchfahrten von Gebäuden. In reinen Schlafräumen dürfen ebenfalls keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden.

Wir empfehlen grundsätzlich die Lagerung im Freien, soweit möglich. Die Lagerung in einem Abstellraum ist aber ebenso zulässig.

Bei einer Lagerung von Großflaschen über 16 kg oder der Lagerung mehrerer Flaschen in einem Raum ist ein besonderer Lagerraum einzurichten, für den jedoch erhöhte Anforderungen gelten und der nicht zu anderen Zwecken genutzt werden darf.

Auf unserer Themenseite „Lagerung von Gasflaschen“ finden Sie weitere Informationen zu Regeln und zulässigen Lagerorten.

Die Lagerung von Flüssiggasflaschen im Keller ist nicht zulässig.

Auf unserer Themenseite „Lagerung von Gasflaschen“ finden Sie weitere Informationen zu Regeln und zulässigen Lagerorten.

Die Lagerung von Flüssiggasflaschen auf einem privaten Grundstück im Freien ist generell zulässig, eine Mengenbeschränkung besteht grundsätzlich nicht, solange folgende Bedingungen eingehalten werden und keine nutzungsrechtlichen Einschränkungen für das Grundstück zu beachten sind:

  • Die Flaschen müssen aufrecht stehend und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert gelagert werden.
  • Gegenüber Bodenöffnungen, etwa zu Kellern, Gruben oder Schächten sowie zu Luftansaugöffnungen ist auf ausreichenden Abstand zu achten, ebenso gegenüber Brandlasten, Zünd- und Wärmequellen.

Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Flucht- und Rettungswegen aufbewahrt werden.

Auf unserer Themenseite „Lagerung von Gasflaschen“ finden Sie weitere Informationen zu Regeln und zulässigen Lagerorten.

Das Ablaufdatum auf der Flasche bezieht sich einzig auf die rechtlich festgelegte Prüffrist der Flasche, nicht auf die Haltbarkeit des Gases.

Nach Ablauf des Datums darf die Flasche nicht mehr befüllt werden. Das Überschreiten des Datums hat nichts mit der Qualität des Gases in der Flasche zu tun. Sie können das Gas bedenkenlos weiterhin verwenden, solange die Flasche und ihre Verbindungen dicht bleiben und keine sichtbaren Beschädigungen oder Korrosion auftreten, längstens zehn Jahre nach Ablauf der Prüffrist.

Auf unserer Themenseite „Lagerung von Gasflaschen“ finden Sie weitere Informationen zu Regeln und zulässigen Lagerorten.

Im privaten Bereich gilt die Technische Regel Flüssiggas (TRF) für alle Geräte, die fest installiert sind.

Schlauchleitungen nach DIN EN 16436-2 für den Anschluss von Flüssiggasflaschen dürfen höchstens 0,4 m lang sein. Gasschlauchleitungen aus nichtrostendem Stahl nach DIN 3384 und Metallschlauchleitungen für brennbare Gase nach DIN EN 16617 für den Anschluss von Flüssiggasflaschen dürfen höchstens 2 m lang sein.

Das Gas-Regelwerk (Technische Regel Flüssiggas, TRF) ist darauf ausgelegt, dass ein fachkundiger Installateur die Installation vor Ort vornimmt und begutachtet. Eine Ferndiagnostik mit Bildmaterial ist für eine Beurteilung nicht ausreichend. Bitte wenden Sie sich an einen Fachbetrieb vor Ort.

Zur Lagerung von Gaskartuschen im Haus existiert keine rechtlich festgelegte Grenze. Wir empfehlen, nicht mehr Gaskartuschen als unbedingt nötig zuhause zu lagern, beispielsweise höchstens sechs Kartuschen pro zugehörigem Gerät. Wie bei Gasflaschen auch, ist der Keller zur Bevorratung von Gaskartuschen ungeeignet. Bei der Lagerung ist auf Schutz vor Hitze und Witterung zu achten.

Flüssiggas im Gewerbe

Der FlüssigGas Verband ist nicht autorisiert, eine Beratung für Gewerbekunden durchzuführen, die Flüssiggas im Rahmen einer unfallversicherungspflichtigen Tätigkeit verwenden.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte an das Sachgebiet Flüssiggas der Träger der gewerblichen Unfallversicherung (DGUV). Sie erreichen diese unter der Email-Adresse: fluessiggas@bgn.de .

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterhält eine Datenbank für diesen Zweck.

Sie finden die Datenbank online unter: https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/bgn/modul/pruefungen_flgas/index.htm

Fragen zur Datenbank richten Sie bitte direkt an die BGN.

Mobilität mit Autogas

Der Autogaspreis setzt sich aus den Produktbeschaffungskosten, dem Deckungsbeitrag, der Mehrwert- und Energiesteuer sowie dem CO2-Preis zusammen. Die Energiesteuer beträgt etwa 19,62 ct/Liter und der CO2-Aufschlag derzeit 4,62 ct/Liter. Die Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent. Produktbeschaffungskosten und weitere Kosten hängen vom Rohölpreis und dem Markt ab.

Mehr zur Mobilität mit Autogas und dazu, für wen sich der Kraftstoff besonders lohnt, erfahren Sie auf unserer Autogas-Themenseite.

Autogas ist nicht von der amtlichen Preisstatistik erfasst, es liegen daher keine flächendeckenden Daten zu Flüssiggaspreisen vor. Es gibt Apps, die auf Nutzerdaten basieren und entsprechende Übersichten enthalten.

Mehr zur Mobilität mit Autogas und dazu, für wen sich der Kraftstoff besonders lohnt, erfahren Sie auf unserer Autogas-Themenseite.

Einen Überblick bietet beispielsweise https://www.mylpg.eu.

Der FlüssigGas Verband übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Daten.

Mehr zur Mobilität mit Autogas und dazu, für wen sich der Kraftstoff besonders lohnt, erfahren Sie auf unserer Autogas-Themenseite.

Autogas muss in Deutschland der europäischen Norm DIN EN 589 entsprechen – dies schreibt die 10. BImSchV (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen) verbindlich vor.

Die Qualität ist also gesetzlich festgelegt, mit dem für die motorische Anwendung nötigen Reinheitsgrad.

Innerhalb dieser Norm sind verschiedene Verhältnisse von Propan/Butan möglich. Die früher übliche Umstellung von Winter-/ Sommergas kommt mittlerweile immer seltener zum Tragen, sodass der Propangehalt heutzutage in den meisten Fällen mindestens 95 Prozent beträgt.

Eine Übersicht darüber, welche Zusammensetzung an welchen Tankstellen angeboten wird, führt der FlüssigGas Verband nicht.

Die Qualitätsüberwachung von Flüssiggas ist eine amtliche Aufgabe der zuständigen Behörden. Der FlüssigGas Verband führt keine eigenen Analysen durch.

Mehr zur Mobilität mit Autogas und dazu, für wen sich der Kraftstoff besonders lohnt, erfahren Sie auf unserer Autogas-Themenseite.

Rund um den Gastank

Grundsätzlich würden wir den Erwerb eines gebrauchten Tanks als Privatkunde nur bedingt empfehlen. In jedem Fall ist essenziell, dass der Tank nur zusammen mit der vollständigen Dokumentation (Behälterakte) als Flüssiggastank eingesetzt werden kann. Ein Tank ohne Behälterakte hat nur Schrottwert, weil die Prüfung der Behälterakte ein Bestandteil der vorgeschriebenen Prüfungen ist, ohne die der Behälter nicht mehr in Betrieb genommen werden kann. Vor dem Erwerb sollten Sie sich im Klaren darüber sein, ob Sie die Verantwortung für die Organisation der regelmäßigen Wartungen, der Prüfungen und das Risiko eines nachrüstungspflichtigen Schadens eigenverantwortlich tragen wollen und können.

Die Technische Regel Flüssiggas (TRF 2021) regelt Abstände zu verschiedenen Bereichen. Dazu zählen unter anderem:

  • Zu Kanälen, Schächten oder Öffnungen müssen mindestens 3 Meter, im gewerblichen Bereich 5 Meter, eingehalten werden.
  • Zu Schutzobjekten, also Bereichen, die dem Aufenthalt von nicht unterwiesenen Personen dienen (z. B. Terrassen oder Spielplätze auf Nachbargrundstücken), müssen 3 Meter eingehalten werden.
  • Zu Zündquellen (z.B. elektrische Geräte, Grills oder Zigaretten) müssen Abstände entsprechend der Ex-Zonen (ersichtlich aus der Betriebsanweisung auf dem Behälter/Domschachtdeckel) eingehalten werden.
  • Zu anlagenfremden unterirdischen Kabeln, anderen Leitungen, Gebäudefundamenten und Kellerwänden müssen erdgedeckte Behälter mindestens 80 cm Abstand einhalten.

Der Abstand zu Brandlasten ist in Abhängigkeit von der Art der Brandlast (Unterteilung in unerhebliche Brandlast/ geringe Brandlast/ Brandlast mit einer definierten Breite) anhand der Technischen Regel Flüssiggas zu ermitteln. Die Abstandsregeln sind hier nur vereinfacht dargestellt und ersetzen keinesfalls die fachkundige Anlagenplanung und die Abnahme des Behälters vor Inbetriebnahme.

Ja, solange die Flüssiggas-Anlage nicht professionell stillgelegt wurde, sind die Prüfungen durchzuführen.

Im Folgenden werden die Regelprüffristen vereinfacht dargestellt. Für individuelle Anlagen kann es zu abweichenden Prüffristen kommen.

Die durch die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS), z. B. TÜV, Dekra festgesetzten Prüffristen sind bindend.
Alle 2 Jahre hat eine äußere Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (bP) zu erfolgen und umfasst in der Regel auch die Prüfungen im Hinblick auf Explosionssicherheit.
In der Regel alle 10 Jahre erfolgen die innere Prüfung und Festigkeitsprüfung des Behälters durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Eine ggf. vorhandene KKS-Anlage (kathodischer Korrosionsschutz) ist alle 2 Jahre durch eine bP zu prüfen. Im Falle einer mit Fremdstrom versorgten KKS-Anlage hat die Prüfung abwechselnd durch eine bP und durch eine ZÜS zu erfolgen.

Wenn Sie einen Tank von einem Flüssiggas-Versorger gemietet haben, sprechen Sie diesen bezüglich einer Demontage an. Für Eigentumstanks gibt es Spezialfirmen, die Flüssiggastanks kostenpflichtig entsorgen. Von Vorteil ist in jedem Fall, wenn der Tank zuvor durch den Verbrauch des Gases entleert wird – eine längerfristige Planung der Außerbetriebnahme ist daher ratsam.

Der FlüssigGas Verband hat leider keine Übersicht, welche Firmen den Rückbau von Anlagen in welcher Region anbieten, benutzen Sie daher die Suche im Internet.

Die Flüssiggasanlage inkl. Flüssiggastank muss stillgelegt werden. Dafür muss der Tank professionell gasfrei gemacht werden. Stillgelegte Rohrleitungen sind an allen Ein- und Auslässen dicht zu verschließen (sichere Verwahrung) oder zu demontieren.

Heizen mit Flüssiggas

Wie das Heizen mit Flüssiggas funktioniert und welche Regelungen derzeit für die Heizungsmodernisierung gelten, erfahren Sie auf unserer Themenseite „Heizen mit Flüssiggas“.

Wie das Heizen mit Flüssiggas funktioniert und welche Regelungen derzeit für die Heizungsmodernisierung gelten, erfahren Sie auf unserer Themenseite „Heizen mit Flüssiggas“.

In den Jahren 2021 bis 2027 werden CO2-Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr durch den so genannten nationalen Emissionshandel (nEHS) bepreist. Bis zum Jahr 2025 galten feste Preise für CO2-Zertifikate. Für das Jahr 2026 (und vermutlich auch 2027) findet der Zertifikatehandel in einem Preiskorridor (55 € – 65 € je Zertifikat) statt. Ab dem Jahr 2028 wird der nationale Emissionshandel in den Europäischen Emissionshandel (ETS 2) mit freier Preisbildung am Markt überführt.

Grundlage für diese Regelungen ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das die Händler dazu verpflichtet, Zertifikate für die vom Endkunden bezogenen Flüssiggasmengen zu erwerben. Für zertifiziertes biogenes Flüssiggas sind bei entsprechendem Nachweis durch den Händler keine CO2-Abgaben zu bezahlen.

Unser Flyer CO2-Abgabe bei Flüssiggasflaschen informiert über CO2-Kosten sowie weitere verwandte Kennwerte für die handelsüblichen Flaschengrößen für Propangasflaschen in Deutschland.

Für den Bereich Gasflaschen haben wir die CO2-Kosten bis 2025 hier zusammengestellt:

Für den Wärmebereich (Heizung) finden Sie seit 2023 die jeweiligen CO2-Kosten auf Ihrer letzten Heizkostenabrechnung.

Bis zum Jahr 2026 gilt der im Bundes-Emissionshandelsgesetz festgelegte Preispfad, der im Jahr 2026 mit einem Preiskorridor endet, wobei der Zertifikatpreis im Jahr 2026 auf 65€ in der Auktionierung sowie 68 € je Zertifikat in der Nachkaufphase begrenzt wird. Für das Jahr 2027 sind seitens des Gesetzgebers noch keine abschließenden Festlegungen getroffen.

Ab dem Jahr 2028 soll sich ein europaweit vereinheitlichter Handel mit Emissionszertifikaten entwickeln. Auch im europäischen Kontext gilt: Zertifiziert biogenes Flüssiggas nach Kriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ist von den CO2-Abgaben befreit. Die Prognose eines Preispfades im europäischen Emissionshandel ist noch Gegenstand von Diskussionen (Stand: Juni 2026). Eine Marktstabilitätsreserve soll bei einem Anstieg von über 45 € je Tonne wirksam werden und einen potenziellen Preisanstieg zum Start des europäischen Systems abbremsen.

Flüssiggas zum Kochen, für den Gasherd

Die Aufstellung der Gasgeräte, die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung erfolgen nach Kapitel IV DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI 2018). Für die Aufstellung in Räumen unter Erdgleiche (Keller, Souterrain) müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Leitungsanlage ist nach der technischen Regel Flüssiggas durch einen Fachbetrieb zu errichten.

Biogenes Flüssiggas

Der FlüssigGas Verband hat keine Übersicht, welche Flüssiggas-Versorgungsunternehmen biogenes Flüssiggas anbieten. Benutzen Sie daher die Suche im Internet oder die Liste der Mitglieder des FlüssigGas Verbandes, um einen Anbieter zu finden.

Unsere Mitglieder finden Sie hier: https://www.dvfg.de/partner-mitglieder

Biogenes Flüssiggas wird derzeit teurer verkauft als konventionelles Flüssiggas. Konkrete Tagespreise für biogenes Flüssiggas sind dem FlüssigGas Verband nicht bekannt, da uns aus kartellrechtlichen Gründen keine Preise übermittelt werden. Wenden Sie sich an ein Flüssiggas-Versorgungsunternehmen, um Preise zu erfragen.

Wichtig: Um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, ist im Regelfall keine komplette Umstellung auf biogenes Flüssiggas erforderlich, sondern gegebenenfalls nur geringe Anteile. Wie das Heizen mit (biogenem) Flüssiggas funktioniert und welche Regelungen derzeit für die Heizungsmodernisierung gelten, erfahren Sie auf unserer Themenseite „Heizen mit Flüssiggas“.

Flüssiggas, Zahlen und Fakten

Unser Merkblatt «Flüssiggas: Zahlen und Kennwerte» informiert über die chemisch-physikalischen Eigenschaften der Flüssiggase Propan und Butan.

Die auf unserer Webseite veröffentlichten Daten beziehen sich auf Literaturwerte und auf die Reinstoffe Propan und Butan. Je nach Literaturquelle variieren die Kennwerte leicht, und in unterschiedlichen Kontexten gelten auch unterschiedliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Werte. Daten wie Dichte- und Volumenkennwerte hängen zusätzlich von den konkreten Umgebungsbedingungen ab, die auch unterschiedlich je nach Kontext definiert sind. Es ist daher nicht möglich, ein einheitliches und widerspruchsfreies und gleichzeitig leicht verständliches Zahlenwerk bereitzustellen.

Wie bei flüssigen Kraftstoffen ist es auch bei der Anlieferung von verflüssigtem Flüssiggas gesetzlich vorgeschrieben, dass das Volumen des angelieferten Flüssiggases auf eine Referenztemperatur von 15 °C umgerechnet wird. Dies verhindert, dass der Rechnungsbetrag von der Liefertemperatur abhängt.
Die Umrechnung erfolgt heutzutage in der Regel automatisch durch die Auswerteeinheit des Tankwagens unter Verwendung der branchenweit empirisch bestimmten Referenzdichte des Produktes mit marktüblicher Zusammensetzung.

Unsere Fachinformation zur Temperaturmengenumwertung erklärt die gesetzlichen Vorgaben und technischen Grundlagen zur temperaturkompensierten Bestimmung der Abgabemenge von Flüssiggas.

Der Füllstandsanzeiger auf dem Flüssiggastank ist eine rein indikative Anzeige und kein Messgerät im eigentlichen Sinne. Vom Füllstandsanzeiger abgelesene Werte gehen daher nicht in die Abrechnung ein und dienen lediglich einer Plausibilitätsüberprüfung und der Identifikation, welche Schätzmenge Gas noch im Tank ist. Die Abrechnung hingegen erfolgt über geeichte Messmittel, die einer regelmäßigen amtlichen Überwachung unterliegen. Der tatsächliche Füllstand im Behälter hängt zudem auch von der Temperatur ab, da sich das Gas bei Wärme ausdehnt. Die Abrechnung erfolgt hingegen unter Umrechnung des Volumens auf eine Referenztemperatur auf 15 °C.

Zur Gasabrechnung über Zähler hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) eine Abrechnungsvorschrift veröffentlicht. Diese ist im Internet verfügbar:

https://oar.ptb.de/files/download/510.20221017A.pdf

Presse & Newsroom

Herzlich willkommen in unserem Newsroom

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Verbrauchertipps sowie den Kontakt zur Pressestelle.

Pressemitteilung

Gasprüfung G 607: Neue Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger

Klare Regeln im Sachkundewesen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 schafft einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger sowie an die Ausgabe von Prüfplaketten.

Verbrauchertipp | Sommergrillen: Gasflaschen auch bei praller Sonne sicher nutzen

Bei Temperaturen weit über 30 Grad stellt sich vielen Gasgrill-Fans die Frage: Ist die Nutzung der Gasflasche in der Sommerhitze gefahrlos möglich? Die klare Antwort: Ja!

Verbrauchertipp | Mit Sicherheit angrillen: So gelingt der Saisonstart mit dem Gasgrill

Jetzt kommt er, der Sommer. Mit den steigenden Temperaturen startet auch die Grillsaison endgültig durch. Höchste Zeit also, den Gasgrill gründlich zu prüfen.

Verbrauchertipp | Sommerzeit beginnt: Auch die Zeitschaltuhr der Heizung prüfen

Die Sommerzeit startet: In der Nacht auf den 29. März werden die Uhren von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Anders als Funkuhren, Smartphones oder Laptops stellen sich Zeitschaltuhren von Heizungsanlagen meist nicht automatisch auf Sommerzeit um.

Verbrauchertipp | Zwischen Frost und Frühling: Diese Heiztipps sparen Kosten

Tschüss, Winter! Pünktlich zum Frühlingsanfang steigen die Temperaturen tagsüber deutlich, während es morgens und abends weiterhin spürbar kalt bleibt. Diese Übergangszeit mit starken Temperaturgegensätzen erfordert eine angepasste Heiz- und Lüft-Strategie – und eröffnet damit erhebliches Sparpotenzial.

Verbrauchertipp | Wintercamping: Das gilt für Gasgeräte in Wohnmobil und Wohnwagen

Strahlende Wintersonne, gefrorene Seen, schneebedeckte Berge: Wintercamping ist die entspannte Alternative zum Urlaub in Hotel und Hütte. „Mit dem richtigen Know-how und Equipment an Bord des Wohnmobils oder Wohnwagens können Camper jetzt entspannt in die Winterferien starten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Verbrauchertipp | Grillen im Winter: Tipps für den richtigen Umgang mit dem Gasgrill

Wintergrillen ist für viele Grillfans längst selbstverständlich. Besonders praktisch bei frostigen Temperaturen sind Gasgrills: Sie sind sofort einsatzbereit und einfach zu bedienen. Eisige Kälte und Wind sorgen jedoch für spezielle Bedingungen: Wie das Winter-BBQ mit dem Gasgrill gelingt und was es bei der Gasauswahl, Flaschengröße, Reinigung und dem Standort zu beachten gibt, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Verbrauchertipp | Heizen und lüften bei Kälte: Diese Kostenfallen drohen

Die kalte Jahreszeit hat in punkto Heizeffizienz ihre eigenen Gesetze: Das fängt beim Einstellen der richtigen Raumtemperatur an und hört beim vorausschauenden Lüften noch lange nicht auf. „Wer im Winter effizient heizen und lüften möchte, sollte die größten Kostenfallen kennen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Schon kleine Anpassungen können große Wirkung haben – und in den Heizmonaten bares Geld sparen.“ Auf diese Fallen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten.

Verbrauchertipp | Start der Winterzeit: Bedarfsgerecht heizen durch Umstellung der Zeitschaltuhr

Willkommen, Winterzeit: In der Nacht auf den 26. Oktober werden die Uhren von drei Uhr auf zwei Uhr zurückgestellt. Bei Zeitschaltuhren von Heizungsanlagen funktioniert die Umstellung auf Winterzeit meist nicht automatisch – anders als bei vielen Smartphones und Laptops. Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher selbst aktiv werden und die Zeitumstellung per Hand vornehmen.

Verbrauchertipp | Funktionieren statt frieren: So machen Sie jetzt Ihre Heizung fit für die Heizsaison

Und plötzlich ist Herbst: Während die Sonne tagsüber noch für angenehme Temperaturen sorgt, kündigen die kühleren Morgen- und Abendstunden bereits die Heizsaison an. Es lohnt sich, diesen Zeitpunkt zu nutzen, um die Heizung optimal vorzubereiten. Wer jetzt prüft, ob die Heizungsanlage reibungslos läuft, kann der kalten Jahreszeit mit einem sicheren Gefühl entgegenblicken.

Verbrauchertipp | Von Berlin bis Rom ohne Tankstopp: Mit Autogas bequem in den Urlaub starten

Unterkunft, Verpflegung: Vieles wird teurer. Zumindest bei den Fahrtkosten für die Urlaubsreise lässt sich sparen – dank der preisgünstigen Alternative Autogas (LPG). Im Segment Kleinwagen/Kompaktklasse ist Autogas auf 100 Kilometer Fahrtstrecke gerechnet 34 Prozent billiger als Superbenzin. Im Segment Mittel-/Oberklasse liegt die Ersparnis sogar bei rund 53 Prozent.

Verbrauchertipp | Grillen im Hochsommer: Diese Fakten zu Gasflaschen sollten Sie kennen

Strahlend blauer Himmel, heiße Temperaturen – das perfekte Setting für ein entspanntes Sommer-BBQ mit Freunden und der Familie. Und die beste Nachricht: Die aktuelle Hitze bringt das Equipment nicht ins Schwitzen. Denn Gasflaschen sind dank zahlreicher Sicherheitsfeatures echte Hitzeexperten. Das zeigen unsere drei Fakten zum Hochsommer-Grillen.

Verbrauchertipp | Kompakte Sommer-Energie für unterwegs: Das sollten Sie zu Gaskartuschen wissen

Jetzt ist die Zeit, den Sommer zu feiern: beim Festival, beim gemeinsamen Wandern in den Bergen oder einem Camping-Wochenende am See. Die Energie zum Kochen, Grillen und Kühlen für unterwegs liefern Gaskartuschen. „Mit den praktischen Reisebegleitern haben Outdoor-Fans ihre Energiequelle immer dabei – ortsunabhängig und egal für welche Freizeitaktivität“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). Damit beim sommerlichen Outdoor-Abenteuer alles nach Plan verläuft, gehören diese vier Fakten zu Gaskartuschen mit ins Reisegepäck.

Verbrauchertipp | Sicherer Gasgrill-Restart im Frühling: Diese fünf Punkte sollten Grillfans beachten

Milde Außentemperaturen, mehr Sonnenstunden: Diese Zutaten sind das perfekte Startsignal für die Grillsaison 2025. Zumindest für alle, die nicht sowieso das ganze Jahr durchgrillen. Vor der BBQ-Einladung an Familie und Freunde, sollte aber der Gasgrill frühlingsfit sein. „Jetzt ist genau die richtige Zeit, um die Funktionen des Gasgrills intensiv zu checken, gerade wenn er länger nicht genutzt wurde“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V.

Verbrauchertipp | Zeitumstellung am 30. März: Zeitschaltuhr anpassen und weiterhin bedarfsgerecht heizen

Es ist wieder soweit! Am 30. März beginnt die Sommerzeit. Die Uhren werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Stunde vorgestellt – von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr. Und Zeitumstellung bedeutet immer auch Heizumstellung. Wird die Heizungsanlage auf Sommerzeit eingestellt, bleibt das Heizprofil auch nach dem 30. März im richtigen Tageszyklus.

Verbrauchertipp | Heizen und Lüften im Frühling: Mit diesen Tipps sparen Sie Energie und Kosten

Da ist der Frühling! Zumindest sind bei Temperaturen um 15 Grad die ersten Vorboten deutlich spürbar. Morgens und abends wird es jedoch weiterhin empfindlich kalt. Diese Wechseltemperaturen bieten großes Optimierungspotenzial für alle, die in dieser Übergangszeit effizient heizen und lüften möchten. „Mit der richtigen Heiz- und Lüftstrategie lässt sich jetzt im letzten Drittel der Heizperiode bares Geld sparen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V.

Verbrauchertipp | Energiekosten sparen: So heizen Sie bei Abwesenheit richtig

Ob Winterurlaub, Dienstreise oder der normale Arbeitstag im Büro: Steht die Wohnung für einige Zeit leer, lohnt es sich, bewährte Heizroutinen anzupassen. Denn: Laufen Heizungen auch bei Abwesenheit in gewohnter Weise weiter, verbrauchen sie unnötig viel Heizenergie und -kosten. Wie die Balance zwischen Effizienz und der Vermeidung von Schäden durch Frost oder Schimmel gelingt, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Verbrauchertipp | Wintergrillen: Das sollten Gasgrill-Fans beachten

Neues Jahr, neue Vorsätze: 2025 bleibt der Grill ganzjährig im Freien! Denn wenn es draußen knackig kalt ist, schmecken die heißen Wintergrill-Highlights doppelt gut. Vom Standort über die Flaschengröße bis zur richtigen Reinigung: Was es beim Wintergrillen mit dem Gasgrill zu beachten gibt, verrät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V.

Erstmals geregelt: Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen

Schluss mit Unsicherheit beim Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 definiert erstmals konkrete Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung. „Für Betreiber, Prüfer und Hersteller besteht damit endlich Klarheit, welche Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung von Tankflaschen gelten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband. Der Experte beantwortet die wichtigsten Fragen zum Betrieb von Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen.

Gasprüfung G 607: Neue Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger

Klare Regeln im Sachkundewesen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 schafft einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger sowie an die Ausgabe von Prüfplaketten. „Die neuen Vorgaben stärken die Qualität der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). „Für Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen bedeutet das ein Mehr an Sicherheit.“

Flüssiggas Verband begrüßt Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes

„Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes reduziert die Komplexität des geltenden Heizungsgesetzes und unterstreicht die Rolle, die biogenes Flüssiggas in der Wärmeversorgung und Heizungsmodernisierung einnehmen kann“, so Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke. Die zukünftig von den Energieversorgern zu treffende Grüngasquote sei geeignet, den Produzenten grüner Moleküle die erforderliche Investitionssicherheit zu verschaffen. Eine parallel wirkende „Bio-Treppe“, die von den Eigentümern beim Einbau einer neuen Gasheizung verfolgt werden müsse, sei angesichts einer permanent wachsenden Grüngasquote verzichtbar.

Flüssiggas Verband zum Tankrabatt: Entlastung darf nicht vom Tankinhalt abhängen

Union und SPD haben sich auf ein Energiesofortprogramm zur Entlastung von Autofahrern geeinigt. Zur Reduzierung der Spritpreise soll die Energiesteuer für Kraftstoffe temporär gesenkt werden.

Presseinformation | Deutscher Verband Flüssiggas begrüßt Systemwechsel in der Wärmegesetzgebung

Die gestern vorgestellten Eckpunkte ebnen den Weg für ein verbraucherfreundliches, praxisnahes und unbürokratisches Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).

Presseinformation | Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung

In der Debatte um ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fordert eine Verbände-Allianz jetzt eine komplett neue Systematik: Anstatt die Verbraucher für den verstärkten Einsatz klimaschonender flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, sollen künftig Hersteller und Lieferanten in die Pflicht genommen werden.

Presseinformation | Flüssiggas Verband zur Fraunhofer-Studie zur Erdgasnetz-Stilllegung

Das Fraunhofer-Institut IFAM hat im Auftrag des Umweltinstituts München e.V. eine neue Studie zur Stilllegung von Erdgasnetzen veröffentlicht. Sie zeigt, dass Haushalte, die an das Erdgasnetz angeschlossen sind, bis 2045 mit einer Verzehnfachung der Netzentgelte rechnen müssen. Für einen typischen Drei-Personen-Haushalt bedeutet dies laut Modellrechnung eine jährliche Mehrbelastung von bis zu 4.300 Euro.

Meilenstein in der Qualifizierung von Fachkräften: Die Deutsche Flüssiggas Akademie begrüßt ihren 20.000. Teilnehmer. V. l. n. r.: Carolin Springer (DVFG), René Kleingoor (Propan Rheingas GmbH & Co. KG), Christian Steger (csplan) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/112641 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Presseinformation | 20.000 Teilnehmer in zehn Jahren: Deutsche Flüssiggas Akademie stärkt Sicherheit und Qualität

Die Deutsche Flüssiggas Akademie begrüßt mit Dipl.-Wirt.-Ing. René Kleingoor von der Propan Rheingas GmbH & Co. KG ihren 20.000. Teilnehmer – und markiert damit einen weiteren Meilenstein in der Qualifizierung von Fachkräften der Flüssiggas-Branche.

Presseinformation | THG-Quote: Gesetzentwurf eröffnet Chancen für grüne Moleküle im Verkehrssektor

Heute endet die Verbandsanhörung zum Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Der Entwurf bezieht Autogas mit ein. Grundsätzlich hält der DVFG Quotenregelungen für ein geeignetes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen – und unterstützt die Einführung von Minderungsquoten.

Presseinformation | Ab 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen

In vier Wochen ist sie Pflicht: Die Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen. Ab 19. Juni 2025 müssen Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 („Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Wie die Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder drohen und was es sonst zu beachten gibt: Markus Lau, Technikexperte beim DVFG, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zum Start der Prüfpflicht.

Presseinformation | Rückbau Erdgasnetze: Flüssiggas als bezahlbare und pragmatische Alternative

Hauseigentümer sind verunsichert: Erste Energieversorger und Stadtwerke haben angekündigt oder prüfen, aus der Erdgasversorgung auszusteigen. Beispiel Mannheim: Hier soll das Erdgasnetz bis 2035 stillgelegt werden. Dadurch steigt der Druck, sich rechtzeitig nach einer alternativen und pragmatischen Heizlösung umzusehen. Für viele Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Gartengrundstück ist Flüssiggas eine attraktive und bezahlbare Alternative.

Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht

Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.

Kontakt

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Flüssiggas Verband gerne zur Verfügung und freuen uns auf den Austausch.

Olaf Hermann Pressesprecher

Telefon 030 293 671-22 Mobil 0170 457 80 72

E-Mail o.hermann@dvfg.de

LinkedIn Jetzt vernetzen

Instagram

Folgen Sie uns auf Instagram und bleiben Sie auf dem Laufenden

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Elfsight. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.