38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterstreicht nachhaltigen Beitrag von Flüssiggas
Berlin, 12. Oktober 2016 – Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt den Entwurf der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), der sowohl die emissionsarme Verbrennung des Alternativkraftstoffes Autogas als auch das Potenzial von biogen erzeugtem Flüssiggas anerkennt.
"Die Verordnung unterstreicht den Beitrag, den Flüssiggas als breit verfügbarer Alternativkraftstoff Autogas schon heute zur CO2-Reduzierung leistet – und künftig leisten wird. Autogas senkt die Treibhausgasemissionen und hilft so dabei, Klimaschutzziele zu erreichen", erklärt Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG. "Dass die Verordnung darüber hinaus auch biogen erzeugtes Flüssiggas mit aufnimmt, bestätigt für uns die nachhaltige Entwicklung von Flüssiggas als modernem Kraftstoff", so Scharr weiter.
Der Entwurf der 38. BImSchV setzt europäische Vorgaben zur Treibhausgasquote von Kraftstoffen in nationales Recht um. Dabei stellt er erstmals den Beitrag von Flüssiggas als Kraftstoff Autogas in Bezug auf die Treibhausgasminderung heraus: Mit einem Wert von 73,6 kg CO2-Äquivalent pro Gigajoule unterschreitet Flüssiggas den europäischen Referenzwert zur Regelung der Treibhausgasquote konventioneller Kraftstoffe um 22 Prozent. Zusätzlich kann nach dem vorliegenden Entwurf künftig auch biogenes Flüssiggas auf die Treibhausgasquote angerechnet werden. "Diese gesetzgeberische Weichenstellung wird maßgeblich dazu beitragen, den deutschen Markt für biogenes Flüssiggas zu öffnen, das erstmals 2017 in Deutschland zur Verfügung stehen wird", ergänzt Scharr.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie eingesetzt.
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