14. Oktober 2016

Bundesratsbeschluss zur Betriebssicherheitsverordnung: gute Nachricht für die Flüssiggas-Wirtschaft

Berlin, 14. Oktober 2016 – Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) bewertet den heutigen Beschluss des Bundesrates zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als gute Nachricht für die Flüssiggas-Wirtschaft.

"Die beschlossenen Änderungen beseitigen Rechtsunsicherheiten und Hindernisse bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen. Zugleich erhält die geänderte Verordnung das hohe Schutzniveau, für das sich unsere Mitglieder ausdrücklich einsetzen", betont der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr.

Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung sollen bereits im Dezember 2016 in Kraft treten.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie eingesetzt.

zurück zur Listenansicht