Kabinettsbeschluss zur Betriebssicherheitsverordnung beseitigt Umsetzungsprobleme für die Flüssiggas-Industrie
Berlin, 25. August 2016 – Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
"Die vorgesehenen Änderungen werden Rechtsunsicherheiten und Hindernisse bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen aus der Welt schaffen. Zugleich bleibt das von allen Beteiligten gewünschte hohe Schutzniveau erhalten", fasst der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr zusammen.
Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates und sollen im Dezember 2016 in Kraft treten.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie eingesetzt.
zurück zur Listenansicht