25. Februar 2021

Hohe Heizkosten? Die Hälfte der Haus- und Wohnungseigentümer weiß nicht, ob ihre Heizenergie dem CO2-Preisaufschlag unterliegt

Grafik: CO2-Bepreisungen

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Berlin, 25. Februar 2021 – Seit Jahresanfang gilt in Deutschland eine CO2-Bepreisung für fossile Wärme: Je geringer der CO2-Ausstoß der genutzten Heizenergie ist, desto geringer fällt der CO2-Preisaufschlag aus.

Knapp jeder zweite Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland (46 Prozent) weiß nicht, ob die in seiner Immobilie genutzte Heizenergie dem CO2-Preisaufschlag unterliegt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Kantar-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG)1. Immerhin einem Drittel der Befragten (32 Prozent) ist bewusst, dass für den genutzten Brennstoff der CO2-Preisaufschlag zu zahlen ist, während sich jeder fünfte Haus- und Wohnungseigentümer (21 Prozent) sicher ist, dass kein CO2-Preisaufschlag für die von ihm gewählte Wärmeerzeugung anfällt.

Wechsel zu einer modernen Flüssiggas-Heizung rentiert sich – für‘s Klima und den Geldbeutel

Flüssiggas schneidet beim CO2-Preisaufschlag angesichts der besseren CO2-Bilanz deutlich günstiger ab als Heizöl. „Bei einem Gebäude der Energieklasse E mit einer Nutzfläche von 180 m2 können Haus- und Wohnungseigentümer bei einem Wechsel von einer 25 Jahre alten Ölheizung zu einer Flüssiggas-Brennwerttherme bereits im ersten Jahr mehrere hundert Euro an Energiekosten sparen“, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG.
1 Repräsentative Umfrage „Wärmemarkt“ des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V.; im Dezember 2020 wurden 519 Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland ab 25 Jahren befragt.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

 

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