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FlüssiggasAKTUELL 04/2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

die Flüssiggas-Branche startete mit zwei positiven Nachrichten in den April: Zum einen sprach sich der Bundesrat in seiner Sitzung vom 31. März dafür aus, den Steuervorteil für Autogas bis Ende 2023 zu verlängern – eine Entscheidung, die für die Beratungen im Deutschen Bundestag Rückenwind verleiht. Und zum anderen verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt beim monatlichen Neuzulassungsbarometer für März 2017 wieder ein deutliches Plus bei den Autogas-Fahrzeugen. Währenddessen laufen die Vorbereitungen zur Jahrestagung 2017 des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) auf Hochtouren. Im Fokus: Wie ist es wenige Monate vor der Bundestagswahl um das Mammut-Projekt der Energiewende bestellt? Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch mit unseren Gästen. 

Eine interessante Lektüre wünscht
Ihr Redaktions-Team

Inhaltsverzeichnis

DVFG
DVFG-Jahrestagung 2017 in Berlin:
Bundestagswahl und Energiewende im Fokus

 

Politik und Markt
Energiesteuergesetz: Bundesrat für Verlängerung des Steuervorteils

 

Technik & Normung
Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

 

Termine
Deutsche Flüssiggas Akademie: Jetzt Termine für das zweite Halbjahr 2017 sichern

 

DVFG

DVFG-Jahrestagung 2017 in Berlin: Bundestagswahl und Energiewende im Fokus

Die DVFG-Jahrestagung am 29. und 30. Mai im Steigenberger Hotel am Kanzleramt steht im Jahr der Bundestagswahl mehr denn je unter dem Vorzeichen drängender politischer Fragen: Wie ist der Stand bei der Energiewende, insbesondere mit Blick auf die ehrgeizigen Klimaschutzziele und die Herausforderungen bei der Luftreinhaltung? Wie können Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit gewahrt werden? Und: Welchen Beitrag kann Flüssiggas im Energieträgermix leisten?

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit dem Titel "Glanz und Elend der Energiewende. Wie geht es weiter?" möchten wir wenige Monate vor der Bundestagswahl eine kritische Zwischenbilanz ziehen. Dabei sollen insbesondere die Sektoren Mobilität und Wärmemarkt beleuchtet werden. Auf dem Podium vertreten sein werden unter anderem MdB Carsten Müller, verkehrspolitischer Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagfraktion im Umweltausschuss, sowie MdB Klaus Mindrup, in der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für das Thema Treibhausgasreduktion.

Der US-amerikanisch-österreichische Journalist Matthew Karnitschnig, Leiter des Berliner Büros des Magazins "Politico", wird zum Einstieg in die anschließende Diskussion einen Impulsvortrag zur deutschen Energiewende halten. 

Informationen und Anmeldung

AEGPL-Jahresbericht 2016

Der Europäische Verband AEGPL – European LPG Association hat seinen neuen Jahresbericht veröffentlicht. Das Dokument bündelt aktuelle Zahlen und Fakten zur Flüssiggas-Branche in Europa und steht auf der Website des Verbandes zum Download bereit.

Politik & Markt

Energiesteuergesetz: Bundesrat für Verlängerung des Steuervorteils

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2017 empfohlen, den Steuervorteil für alle Gaskraftstoffe einschließlich Autogas bis Ende 2023 fortzuführen. Damit schloss sich das Plenum einer vorherigen Empfehlung des Umweltausschusses an. Dieser hatte explizit den "signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen" aller Gaskraftstoffe hervorgehoben.

Der DVFG begrüßte die Entscheidung des Bundesrates und betrachtet sie als wichtiges Signal für die anstehenden Ausschussberatungen im Deutschen Bundestag. Dort hatte sich bei der ersten Lesung des Entwurfes im März bereits Widerstand gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung angekündigt, der die Streichung der steuerlichen Förderung für Autogas ab 2019 vorsieht.

Die Änderungen am Energiesteuergesetz sollen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Der federführende Finanzausschuss des Deutschen Bundestages plant für Mitte Mai eine Anhörung zum Gesetzentwurf. Mit der Verabschiedung durch das Plenum wird für den 2. Juni gerechnet. 
 
Zur Stellungnahme des Bundesrates

KBA-Zulassungszahlen für März 2017: Autogas sendet kräftiges Lebenszeichen

Die Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für März 2017 haben gezeigt, dass das Interesse der Verbraucher an Autogas-Fahrzeugen ungebrochen ist. Wie bereits in den Vormonaten sendete Autogas als einziger Gasantrieb ein kräftiges Lebenszeichen: Laut KBA verzeichneten Autogas-Fahrzeuge im März 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 33,1 Prozent.

Zum KBA-Zulassungsbarometer

Neufassung des Energiestatistikgesetzes in Kraft getreten

Zum 10. März 2017 ist eine Neufassung des Energiestatistikgesetzes in Kraft getreten, mit der ab dem Berichtsjahr 2018 die bisherigen Berichtspflichten für einen größeren Kreis von Unternehmen der Flüssiggas-Industrie greifen werden.

Wie bereits im von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf vorgesehen (FlüssiggasAKTUELL berichtete in der Oktober-Ausgabe 2016), sind zukünftig alle Unternehmen berichtspflichtig, die jährlich mindestens 100 Tonnen Flüssiggas an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben. Die unter die neue Regelung fallenden Unternehmen sollen jeweils für das Vorjahr die im Inland abgesetzten Mengen von Flüssiggas angeben – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach Abnehmergruppen.

Die neuen Pflichten gelten ab dem Berichtsjahr 2018; für 2017 bleiben die alten Berichtspflichten erhalten. Inhaltlichen entsprechen die neuen Berichtspflichten den früheren Anforderungen. Sie gelten aber nach der neuen Fassung des Energiestatistikgesetzes für eine größere Anzahl an Unternehmen.

Zum Gesetzestext

Technik & Normung

Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Das deutsche Gefahrgutrecht wird analog zum festgesetzten Änderungsturnus der internationalen Gefahrgutvorschriften zur Anpassung an den technischen Fortschritt alle zwei Jahre fortgeschrieben. In diesem Jahr erfolgte dies durch die „Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 12. März 2017. Die wichtigste Verordnung ist die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, nach der in Deutschland die Gefahrgutbeförderung auf allen wesentlichen Verkehrsträgern durchzuführen ist. Diese wurde nun in einer Neufassung vom 30. März 2017 bekanntgegeben. Demnach muss ab dem 1. Juli 2017 die Gefahrgutbeförderung in Deutschland nach dem aktuellen Stand des internationalen Regelwerks RID/ADR 2017 durchgeführt werden. Bis zum 30. Juni 2017 darf wahlweise noch die alte Fassung RID/ADR 2015 angewendet werden.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 13110, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Aluminium für Flüssiggas (LPG) – Auslegung und Bau (Norm, Ausgabe 2017-05)

Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Bau und Ausführung, Prüfung und Untersuchung während der Fertigung von ortsbeweglichen wiederbefüllbaren geschweißten Gasflaschen für Flüssiggas (Liquefied Petroleum Gas, kurz LPG) aus Aluminium mit einem Fassungsraum von 0,5 l bis einschließlich 150 l fest, die der Umgebungstemperatur ausgesetzt werden.

DIN 30675-1, Äußerer Korrosionsschutz von erdüberdeckten Rohrleitungen – Teil 1: Schutzmaßnahmen und Einsatzbereiche bei Rohrleitungen aus Stahl
(Norm-Entwurf, Ausgabe 2017-04, Frist zur Stellungnahme bis 17. Juli 2017)

Dieser Norm-Entwurf gilt für erdüberdeckte Rohrleitungen aus Stahl – einschließlich Formstücken und Armaturen – und beschreibt die Einsatzbereiche für äußeren Korrosionsschutz sowie Boden-Luft-Übergänge. In vielen Fällen sind Korrosionsschutzmaßnahmen durch Umhüllungen allein nicht ausreichend. Deshalb wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie der kathodische Korrosionsschutz, in den Norm-Entwurf aufgenommen. Es handelt sich um eine Hinweisnorm, die Anwendern die Wahl des Korrosionsschutzsystems erleichtern soll.

Neue Technische Regeln / Entwürfe (DVGW-Regelwerk)

GW 10, Kathodischer Korrosionsschutz (KKS) erdüberdeckter Rohrleitungen, Rohrleitungen in komplexen Anlagen und Lagerbehälter aus Stahl; Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung
(DVGW-Arbeitsblatt Entwurf, Ausgabe 2017-02, Frist zur Stellungnahme bis 15. Mai 2017)

Dieses Arbeitsblatt gilt für den Betrieb und die Instandhaltung des KKS von erdüberdeckten Rohrleitungen, Lagerbehältern und erdgedeckten Flüssiggasbehältern aus Stahl, für die der KKS vorgeschrieben ist. Darüber hinaus gilt das Arbeitsblatt für den KKS komplexer Anlagen. Für alle anderen erdüberdeckten kathodisch geschützten Anlagen, für die der KKS nicht vorgeschrieben ist, kann dieses Arbeitsblatt sinngemäß angewendet werden. Das neue Arbeitsblatt fasst die bestehenden DVGW-Arbeitsblätter GW 10, GW 12 und GW 16 zusammen.

Termine

Deutsche Flüssiggas Akademie

Auf der Website der Deutschen Flüssiggas Akademie (DFGA) stehen noch Kurstermine für die Monate Mai und Juni zur Verfügung. Sichern Sie sich außerdem schon jetzt Ihren Platz für Kursangebote im zweiten Halbjahr 2017 und buchen direkt über die Website der DFGA.

Beachten Sie insbesondere den neuen Lehrgang "Basiswissen Flüssiggas" – für den ersten Kurs vom 31.05. - 02.06.2017 in Dortmund sind noch Plätze frei. 

Zur Deutschen Flüssiggas Akademie

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Impressum

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33-34
10243 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 29 36 71 - 0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID-Nummer nach § 27a UStG:
DE 114108318

Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de

Nachweis verwendeter Bilder und Grafiken:    

© Pixabay / c-tookapic
© Pixabay / LoboStudioHamburg
© Pixabay / geralt

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