DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Januar 2018 01/2018
Autostau
© Kara - Fotolia
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Bundesrepublik Deutschland spielt auf internationalen Klimaschutzkonferenzen gern den Klassenstreber. Die deutsche Energiewende als Blaupause für die ganze Welt – darunter geht es nicht. Es ist peinlich, deutschen Offiziellen dabei zusehen zu müssen, wie sie etwa Vertretern der Europäischen Union mangelhaften Ehrgeiz bei den Klimaschutzzielen vorwerfen. Deshalb ist die Nachricht, dass die Bundesrepublik nicht nur ihre eigenen, sondern auch wesentliche CO2-Ziele der EU bis 2020 reißen wird, eine saftige Blamage. Dass nun eine Prise Demut und Pragmatismus Einkehr in die deutsche Energiepolitik finden, ist wenig wahrscheinlich. Am Ende der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wissen wir mehr.

Einen guten Start in den Februar wünscht Ihnen
Ihr Redaktions-Team
PDF-Newsletter
FlüssiggasAKTUELL 11/2017 · PDF
Inhaltsverzeichnis
DVFG
Neues Teammitglied in der DVFG-Geschäftsstelle
Politik & Markt
CDU, CSU und SPD: Abrücken vom nationalen Klimaschutzziel 2020
Technik & Normung
Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW: DIN EN ISO 14245 und DIN EN ISO 15995
Termine
15.-17.05.2018: UNITI expo 2018 in Stuttgart
DVFG

Neues Teammitglied in der DVFG-Geschäftsstelle

Ab dem 1. Februar 2018 wird Karol Sarosiek als neuer Referent Technik das Team der DVFG-Geschäftsstelle verstärken und das Thema Mobilität betreuen. Der gebürtige Recklinghausener hat nach seinem Masterstudium Maschinenbau mit dem Schwerpunkt Energie- und Verfahrenstechnik zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheit- und Energietechnik in Oberhausen gearbeitet. Zuletzt war er beim Deutschen Institut für Normung in Berlin als Projektmanager im Bereich Druckgas- und Tankanlagen tätig. _
Karol Sarosiek

© Karol Sarosiek
Politik & Markt

CDU, CSU und SPD: Abrücken vom nationalen Klimaschutzziel 2020

Das Ergebnispapier der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD beinhaltet zwar das erwartete Bekenntnis zu den Klimaschutzzielen von Paris – doch davon, dass die Bundesrepublik ihr Ziel einer 40prozentigen CO2-Reduktion bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 einhalten kann, geht offensichtlich keiner der Beteiligten mehr aus. Man müsse die bestehende Lücke so weit wie möglich schließen, heißt es stattdessen im Papier.
Dies hält die Koalitionäre in spe allerdings nicht davon ab, sich neue ehrgeizige Etappenziele zu setzen: Eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, an der unter anderem Wirtschaft, Umweltverbände, Länder und Regionen beteiligt werden sollen, werde schon bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm erarbeiten. Für den Bau- und Verkehrssektor wolle man parallel vorgehen und auf dieser Grundlage bereits 2019 ein Gesetz verabschieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleiste.
Für den Verkehrssektor benennt das Papier eine „moderne, saubere und bezahlbare Mobilität“ als Ziel – dabei möchte man Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Teil des angestrebten Maßnahmenbündels sollen auch effizientere und saubere Verbrennungsmotoren sein.
_

Deutschland verfehlt Vorgaben der Europäischen Union zum Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium hat laut Medienberichten bestätigt: Die Bundesrepublik wird auch das von der Europäischen Union vorgegebene Klimaschutzziel 2020 für die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft nicht erreichen. Im Verkehrssektor sind die CO2-Emissionen sogar erneut angestiegen und lagen 2016 oberhalb des Levels von 1990, wie das Umweltbundesamt erst kürzlich meldete. Um seine vertraglichen Verpflichtungen doch noch zu erfüllen, könnte Deutschland künftig Emissionsrechte von anderen EU-Mitgliedsstaaten kaufen – wie hoch die Kosten dafür wären, ist jedoch völlig unklar. Der DVFG forderte die Politik vor diesem Hintergrund auf, besser in schnell umsetzbare und effektive Maßnahmen wie eine gezielte Förderung der Autogas-Flotte zu investieren. Mit der Verdopplung des aktuellen Bestandes an Autogas-Pkw auf eine Million Fahrzeuge könnte die Bundesrepublik jährlich rund eine Million Tonnen CO2 einsparen. Die Vorteile: Eine Umrüstung von Benzinfahrzeugen auf Autogas-Betrieb ist im Vergleich zu anderen Technologien günstig, sie ließe sich zügig umsetzen und könnte schnell zu einer messbaren Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen. _
Europäische Union
© artjazz - stock.adobe.com

Autogas zeigte sich 2017 wieder klar im Aufwind

Autogas hat im zurückliegenden Jahr viele Verbraucher als Alternativkraftstoff überzeugt: Die Anfang Januar 2018 veröffentlichte Jahresbilanz 2017 des Kraftfahrt-Bundesamtes zeigte ein kräftiges Plus bei den Neuzulassungen. Demnach wurden im vergangenen Jahr 47,2 Prozent mehr Autogas-Pkw zugelassen als 2016. Diesel-Fahrzeuge hingegen verbuchten ein deutliches Minus in Höhe von 13,2 Prozent. Nach Ansicht des DVFG zeigt der positive Trend: Viele Verbraucher fürchten Diesel-Fahrverbote und gerade kostenbewusste Vielfahrer suchen verstärkt nach einer sauberen Alternative.

Zum Neuzulassungsbarometer des Kraftfahrt-Bundesamtes geht es hier; die oben genannten Zahlen werden unter dem Reiter „Kraftstoffarten“ sichtbar.
_
Verkehrsschild LPG Autogas
© Thaut Images - Fotolia

Geschäftsführende Bundesregierung rührt „Dieselprivileg“ nicht an

Die geschäftsführende Bundesregierung hat der Einführung einer „blauen Plakette“ für schadstoffarme Fahrzeuge erneut eine Absage erteilt – ebenso wie der Abschaffung des sogenannten Dieselprivilegs. Dies geht aus einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Ein Folgetermin zum Nationalen Forum Diesel des vergangenen Jahres, der unter Beteiligung von Bund, Ländern und Automobilindustrie stattfand, könne noch nicht genannt werden, erklärte die geschäftsführende Bundesregierung. Der Zeitpunkt eines solchen zweiten „Dieselgipfels“ sei daran geknüpft, ob die Abschlussberichte der vier eingesetzten Expertengruppen vorlägen. In der Expertengruppe I zum Thema „Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten“ und deren Unterarbeitsgruppen sei jedoch – anders als in den restlichen drei Gruppen – die Sitzungsarbeit noch nicht abgeschlossen.

Die Antwort der geschäftsführenden Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ist hier einsehbar.
_
Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN ISO 14245 Gasflaschen – Spezifikation und Prüfung von Flaschenventilen für Flüssiggas (LPG) – Selbstschließend
Norm-Entwurf Ausgabe Februar 2018, Frist zur Stellungnahme bis 2018-03-12

Gegenüber DIN EN ISO 14245:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitt 2 „Normative Verweisungen“ aktualisiert;
b) redaktionelle Anpassung an die derzeitig geltenden Gestaltungsregeln.


DIN EN ISO 15995 Gasflaschen – Spezifikation und Prüfung von Flaschenventilen für Flüssiggas (LPG) – Handbetätigt
Norm-Entwurf Ausgabe Februar 2018, Frist zur Stellungnahme bis 2018-03-12

Der internationale Norm-Entwurf ist eine Überarbeitung von ISO 15995:2006-02. Er legt Anforderungen an Auslegung, Spezifikation und Baumusterprüfung von handbetätigten Flaschenventilen für Flüssiggas, speziell zur Verwendung mit LPG-Gasflaschen mit einem geometrischen Volumen von 0,5 l bis einschließlich 150 l fest. Der Entwurf gilt nicht für in Fahrzeugen fest eingebaute Einrichtungen.

Gegenüber DIN EN ISO 15995:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitt 2 „Normative Verweisungen“ aktualisiert;
b) Literaturhinweise aktualisiert;
c) redaktionelle Anpassung an die derzeitig geltenden Gestaltungsregeln.
_
Termine

Messen und Tagungen

_
UNITI expo Offizieller Medinepartner - Der DVFG ist offizieller Partner der INITI expo 2018

Veranstaltungen des DVFG

  • 12. - 14.06.2018 Forum Flüssiggas 2018, Leipzig – neues Format mit integrierter DVFG-Jahrestagung!
    weitere Informationen
  • 18.09.2018: DVFG-Regionaltagung Süd – nur für Mitglieder
  • 19.09.2018: DVFG-Regionaltagung West – nur für Mitglieder
  • 15.11.2018: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost – nur für Mitglieder
_
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
Haftungsausschluss:
Die Inhalte des Newsletters werden stets mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Internetseiten, auf die per Link verwiesen wird.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Urheber- und Leistungsschutzrechte:
Die im Rahmen des Newsletters zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung (z. B. Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Zurück zur Listenansicht