DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
November 2018 11/2018
gefrorenes Baumblatt
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

abgesegnet ist er noch nicht, aber immerhin ein Arbeitsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes machte in der zweiten Novemberhälfte die Runde. Das noch nicht zwischen dem Energie- und dem Bauministerium abgestimmte Dokument bewegt sich inhaltlich nah am ersten Aufschlag aus dem vergangenen Jahr. Die Integration des Energieträgers Flüssiggas und der neuen Energieform Bio-LPG in das Vorhaben lassen dabei nach Ansicht des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) nach wie vor einige Wünsche offen. Ob die angestrebte Kabinettsbefassung noch in diesem Jahr gelingt oder nicht – der Verband wird den Entscheidungsprozess weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten. Bereits vom Kabinett beschlossen wurde – während landauf, landab Urteile zu Diesel-Fahrverboten gefällt werden – der Entwurf für eine Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der nicht im Einklang steht mit dem Stickstoffdioxid-Grenzwert der Europäischen Union. Man darf gespannt sein, welches Resultat der angestoßene Gesetzgebungsprozess angesichts der begleitenden Symphonie aus Gerichtsurteilen am Ende haben wird.

Einen guten Start in den Dezember und in die Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen
Ihr Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 11/2018 · PDF
Inhaltsverzeichnis
Politik & Markt Politik & Markt
Arbeitsentwurf zum Gebäudeenergiegesetz: Potenziale von Flüssiggas und Bio-LPG ausschöpfen
Technik & Normung Technik & Normung
Neue DGUV-Information 205-030 „Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz“
Termine Termine
04.-06.06.2019 Forum Flüssiggas 2019
Politik & Markt

Arbeitsentwurf zum Gebäudeenergiegesetz: Potenziale von Flüssiggas und Bio-LPG ausschöpfen

Der an die Öffentlichkeit gelangte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bedarf nach Ansicht des DVFG noch einiger Klarstellungen, um die mit Flüssiggas und Bio-LPG verknüpften Chancen besser zu nutzen.
In der Quartiersversorgung dürfte Flüssiggas nach dem aktuellen Stand nicht mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 eingesetzt werden. Dies bedeutet eine Benachteiligung gegenüber Erdgas und ist durch die Emissionswerte nicht zu rechtfertigen. Das leitungsunabhängige Flüssiggas bietet sich insbesondere im ländlichen Raum fernab des Gasnetzes als schadstoff- und CO2-arme Alternative an. Der DVFG zeigte sich zudem verwundert, dass Bio-LPG bislang nicht in den Entwurf aufgenommen wurde. Die zu 100 Prozent biogene neue Energieform wird bereits auf dem deutschen Markt angeboten und kann konventionelles Flüssiggas ohne weitere Aufbereitung ersetzen. Der Verband begrüßte grundsätzlich, dass der Entwurf die Anrechnung gasförmiger Biomasse beim Einsatz in KWK-Anlagen mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 ermögliche und die Abrechnung über ein Massenbilanzsystem vorsehe. Allerdings müsse die im Entwurf enthaltene Definition der gasförmigen Biomasse dahingehend präzisiert werden, dass sie auch Bio-LPG mit einschließe, so die Forderung des DVFG. Kritik übte der Verband außerdem daran, dass der Entwurf nicht am Wärmenetz-Anschlusszwang rüttle, der auf den weit gefassten Länderkompetenzen im bisherigen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz basiere. Eine verbindliche Regelung mit alleiniger Kompetenz des Bundes sei hier klar zu bevorzugen.
Ein Beschluss des Bundekabinetts zum Entwurf wird angeblich noch im Dezember angestrebt; ein konkreter Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Für Mitglieder des DVFG steht eine Kurzzusammenfassung des Gesetzentwurfes im Intranet als Download zur Verfügung (Login erforderlich).
Heizungsthermostat

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Diesel-Fahrverbote: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Verhältnismäßigkeit flächendeckender Diesel-Fahrverbote bundeseinheitlich definiert werden soll. Der Entwurf stuft Fahrverbote als nicht erforderlich ein in Gebieten, in denen ein Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel nicht überschritten wird. In diesen Fällen seien Fahrverbote „in der Regel unverhältnismäßig“. Damit verwendet die Bundesregierung einen weniger strengen Maßstab als die Europäische Union, denn laut EU-Vorgaben darf ein Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel für die Stickstoffdioxid-Emissionen nicht überschritten werden.
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und dem Bundesrat zugeleitet. Termine für die weitere Befassung standen bei Redaktionsschluss jedoch noch nicht fest.

Online abrufbar ist der Gesetzentwurf im Dokumentationssystem des Deutschen Bundestages.
Autostau
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BMU-Entwurf zum Klimaschutzbericht 2018: Klimaziel 2020 wird um acht Prozentpunkte verfehlt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat seinen Hausentwurf zum Klimaschutzbericht 2018 vorgelegt. Demnach wird das nationale Klimaziel für 2020 voraussichtlich um acht Prozent unterschritten. Ohne zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen werden laut BMU nur 32 Prozent der angestrebten 40 Prozent CO2-Reduktion gegenüber dem Jahr 1990 erreicht. Im Projektionsbericht des vergangenen Jahres war die Bundesregierung noch davon ausgegangen, dass eine Senkung von 35 Prozent möglich sein würde. Die Ursachen verortet das BMU vor allem im Verkehrs- und Gebäudesektor, in denen die Emissionen erneut gestiegen seien.

Zivilgesellschaft legt Maßnahmenprogramm zu 2030-Klimazielen vor

Ein Bündnis aus über sechzig zivilgesellschaftlichen Akteuren – darunter Umwelt- und Verbraucherschutz- sowie kirchliche Organisationen – haben ein Forderungspapier vorgelegt, das Maßnahmen zur Erreichung des von Deutschland festgelegten Klimaschutzziels 2030 beschreibt. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach einem zeitnahen Kohleausstieg, einer zügigen Umsetzung der Verkehrs- und Agrarwende sowie ein ambitionierter CO2-Preis.

Die Verkehrswende müsse eingeleitet und umfassend umgesetzt werden, so die Organisationen. Hierzu bedürfe es eines ebenso konkreten wie verbindlichen Handlungsrahmens. Als geeignete Maßnahmen benennt das Papier die Förderung notwendiger Effizienztechnologien, den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilitätsformen sowie den Abbau klimaschädlicher Subventionen. Insgesamt bedürfe es einer Reform der Umlagen-, Abgaben- und Steuersystematik für Strom und Energieträger. Das derzeitige System folge keinem systematischen Konzept und sei nicht hinreichend auf die Herausforderungen von Klimaschutz und Energiewende ausgerichtet. Steuer- und Abgabensätze im Wärme- und Verkehrssektor sollten sich in Zukunft an der CO2-Intensität und am Energiegehalt der jeweiligen Energieträger ausrichten und den sektorspezifischen Finanzierungsaufgaben Rechnung tragen, so die Forderung der Organisationen. Auf internationaler Ebene müsse sich die Bundesregierung für ambitionierte CO2-Grenzwerte einsetzen. Gefördert wurde der vorgelegte Katalog mit Mitteln des Bundesumweltministeriums.

Der gesamte Forderungskatalog ist online verfügbar.
Technik & Normung

Neue DGUV-Information 205-030 „Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Handlungsanweisung für Feuerwehren im Brandeinsatz veröffentlicht, die einsatztaktische Überlegungen und Handlungshilfen rund um das Thema „Flüssiggasflaschen unter Brandeinfluss“ bereitstellt. Die Publikation im handlichen Flyer-Format unterstützt die Einsatzkräfte dabei, die im Fall eines Brandes von Gasflaschen ausgehenden Gefahren besser einzuschätzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. An der Erarbeitung des Dokumentes waren neben verschiedenen Feuerwehren auch die Bundesanstalt für Materialforschung sowie verschiedene Industrievertreter und -verbände einschließlich des DVFG beteiligt. _
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Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN ISO 11117, Gasflaschen – Ventilschutzkappen, Schutzkörbe und Schutzkragen – Auslegung, Bau und Prüfungen
Norm-Entwurf, Ausgabe 2018-12, Frist zur Stellungnahme bis 2019-01-02

Der Entwurf behandelt Vorrichtungen, die dem Schutz von Gasflaschenventilen dienen und so für Sicherheit bei Transport, Bedienung und Lagerung sorgen. Er gibt grundsätzliche Maße, Anforderungen für den Ein- und Anbau sowie für den Falltest vor. Die Revision der Norm nimmt dabei erstmals Anforderungen für Ventilschutzkrägen mit auf. Im Vergleich zur Vorgängerfassung aus dem Jahr 2009 sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
  • Aufnahme von Schutzkrägen;
  • Anpassung des Falltests;
  • Entfernung des Normativen Anhangs A „Kennzeichnung der Kappen“.


Neue Technische Regeln / Entwürfe (DVGW-Regelwerk)

DVGW G 462, Gasleitungen aus Stahlrohren bis 16 bar Betriebsdruck – Errichtung
Entwurf DVGW-Arbeitsblatt, Ausgabe 2018-11, Einspruchsfrist 2019-01-20

Das Arbeitsblatt betrifft die Errichtung von Leitungen aus Stahlrohren mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 16 bar, die zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen und in denen Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 fortgeleitet werden. Flüssiggas in der Flüssigphase ist hiervon ausgenommen.
Die Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G 463 greifen bei Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar. Dienen die Leitungen nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas oder entsprechen die Gase nicht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, kann die Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden. Die Anforderungen der DIN EN 12007-1, DIN EN 12007-3 und der DIN EN 12327 werden in der Neufassung des Arbeitsblattes berücksichtigt.


DVGW G 472, Gasleitungen aus Kunststoffrohren bis 16 bar Betriebsdruck – Errichtung
Entwurf DVGW-Arbeitsblatt, Ausgabe 2018-11, Einspruchsfrist 2019-01-30

Das Arbeitsblatt betrifft die Errichtung von Leitungen aus Kunststoffrohren zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas. Unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen kann die Technische Regel sinngemäß für Gase angewendet werden, die nicht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 entsprechen, sowie für Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen.
Die Anforderungen des Arbeitsblattes wurden mit denen des DVGW-Arbeitsblattes G 462 „Gasleitungen aus Stahlrohren bis 16 bar Betriebsüberdruck – Errichtung“ abgestimmt.
Aktuell existiert für einen Druckbereich über 5 bar noch kein Arbeitsblatt für die Instandhaltung von Gasleitungen aus Polyethylen. Bis zum Erscheinen eines solchen Arbeitsblattes ist DVGW G 466-1 (A) „Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck größer als 5 bar – Instandhaltung“ analog anzuwenden.
PVC wurde zuletzt im DVGW-Arbeitsblatt G 472:1988-09 vollständig berücksichtigt. Das DVGW-Arbeitsblatt G 466-3 „Gasrohrnetze aus PVC – Instandhaltung“ gilt für die Instandhaltung (Reparaturen und notwendige Erweiterungen) von in Betrieb befindlichen Leitungen aus PVC und verweist bezüglich allgemeingültiger Aspekte auf das DVGW-Arbeitsblatt G 472.
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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