DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
März 2019 03/2019
Kirschblüten-Allee
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung hat im März das sogenannte Klimakabinett ins Leben gerufen. Die Runde unter dem Vorsitz der Bundesumweltministerin soll bis Ende dieses Jahres ein Gesetz unter Dach und Fach bringen, das für die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 sorgt. Dies dürfte zur großen Herausforderung werden, bedenkt man das eher magere Ergebnis, das die Arbeitsgruppe „Klimaschutz im Verkehr“ der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ diese Woche nach einem nächtlichen Verhandlungsmarathon verbucht hat.
Währenddessen verrät der Kabinettsentwurf des Finanzplans 2019 bis 2023 laut Medienberichten: Die Bundesregierung richtet sich bei ihrer Planung bereits darauf ein, dass sie für die Nichteinhaltung der EU-Klimaschutzvorgaben Hunderte Millionen Euro an andere EU-Mitgliedsstaaten zahlen muss. Für die Zeit von 2020 bis 2022 werden jährliche Ausgaben von je 100 Millionen Euro veranschlagt. Hintergrund ist das sogenannte Effort-Sharing, dem zufolge jedes Land EU-Grenzwerte für Emissionen einzuhalten hat. Wird die jeweilige nationale Zielmarke verfehlt, müssen Emissionsrechte von Staaten erworben werden, die mehr Treibhausgase als erforderlich eingespart haben – für die Bundesrepublik verspricht es nach aktuellem Stand ein teurer Ablasshandel zu werden.

Einen guten Start in den April wünscht Ihnen
Ihr DVFG -Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 03/2019 · PDF
Inhaltsverzeichnis
DVFG DVFG
Personelle Veränderung im Bereich Technik
Politik & Markt Politik & Markt
Autogas behauptet sich als Alternativkraftstoff Nr. 1
Technik & Normung Technik & Normung
Neue Normen, Technische Regeln und Entwürfe: DIN EN 437, DIN EN 1749 und G 607
Termine Termine
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ALTTAG

Personelle Veränderung im Bereich Technik

Nach sechs Jahren verlässt die Leiterin des Referates Technik, Dr. Ilona Behrends, auf eigenen Wunsch den DVFG, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Der DVFG dankt Frau Dr. Behrends für ihre hervorragende fachliche Arbeit und ihr großes persönliches Engagement. Wir wünschen Ilona Behrends für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute.
Die Nachfolge von Frau Dr. Behrends steht bereits fest: Zum 1. Juni 2019 tritt Dr. Jozo Mamic die Stelle als Leiter des Referates Technik an. Der promovierte Ingenieur der Energie- und Verfahrenstechnik bringt Erfahrungen in leitender Funktion sowohl aus der mittelständischen Wirtschaft als auch aus der verbandsinternen Gremienarbeit mit. Sein inhaltlicher Fokus lag unter anderem auf Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema Gas-to-Liquids, der Herstellung eines Diesel-Ersatzkraftstoffes sowie der Ermittlung von CO2-Emissionen verschiedener Produktionsprozesse. Die DVFG-Geschäftsstelle freut sich darauf, Herrn Dr. Mamic als neues Teammitglied willkommen zu heißen.
Herr Dr. Jozo Mamic

© Jozo Mamic
Politik & Markt

Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“: trotz langer Verhandlungen nur Minimalkonsens

Nach einem Verhandlungsmarathon konnte sich die Arbeitsgruppe 1 „Klimaschutz im Verkehr“ der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ am frühen Morgen des 26. März 2019 auf einen überschaubaren Minimalkonsens verständigen. Laut Teilnehmerkreisen werden die angestrebten Emissionsminderungen damit jedoch nicht erreicht: Der Treibhausgas-Ausstoß im Verkehrssektor sollte von aktuell rund 170 Millionen Tonnen CO2 p.a. auf unter 100 Millionen Tonnen jährlich im Jahr 2030 gesenkt werden. Laut Teilnehmerangaben bliebe nach aktueller Beschlusslage eine Lücke von 16 bis 26 Millionen Tonnen.
Umstritten waren Berichten zufolge unter anderem Fragen im Zusammenhang mit Bio-Kraftstoffen und E-Fuels. Keine Übereinkunft konnte erzielt werden zu einer verbindlichen Quote für Elektrofahrzeuge, zu einem allgemeinen Tempolimit für Autobahnen sowie zu einem Bonus-Malus-System, das Anreize für emissionsärmere Pkw gesetzt hätte.
Einig wurden sich die Teilnehmer lediglich bei der Festlegung eines Maximalziels von bis zu zehn Millionen Elektro-Pkw bis 2030 und bei der massiven Förderung des Nahverkehrs, der Bahn und einer Digitalisierung des Verkehrs. Empfohlen wurde darüber hinaus, eine CO2-Abgabe zu prüfen, die die Preise für Benzin und Diesel erhöhen würde.
Der beschlossene Zwischenbericht des Gremiums wird im nächsten Schritt dem Lenkungskreis der Plattform vorgelegt, der ihn mit den Berichten der anderen Arbeitsgruppen verbinden soll.
CO2-Schild
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Autogas behauptet sich als Alternativkraftstoff Nr. 1

Laut den Anfang März veröffentlichten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum Fahrzeugbestand hat Autogas wieder als stärkster Alternativkraftstoff am deutschen Markt abgeschnitten. Am Stichtag 1. Januar 2019 waren demnach 395.592 Autogas-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen. Hinter Autogas rangieren bei den alternativen Antrieben Hybrid- (341.411), Elektro- (83.175) sowie Erdgasfahrzeuge (80.776). Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Autogas-Bestand einen Rückgang von 6,1 Prozent.
Bei den Neuzulassungen hält der positive Trend des Vorjahres für Autogas an: Von Januar bis Februar 2019 konnte Autogas im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum ein Plus von 109,8 Prozent vorweisen. Autogas bleibt damit offensichtlich eine attraktive Option für Verbraucher, die auf eine emissionsarme, preiswerte und breit verfügbare Alternative setzen möchten.

Die Daten zum aktuellen Fahrzeugbestand des KBA sind online hier abrufbar; das Neuzulassungsbarometer zum Februar 2019 ist hier verfügbar.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten verabschiedet

Das Plenum des Bundesrates hat am 15. März 2019 dem vom Deutschen Bundestag am Vortag beschlossenen Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Die Regelung soll die Überwachung von Dieselfahrverboten erleichtern.
Behörden können durch die Gesetzesänderung in Zukunft relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen, aber auch Bilder von Fahrern automatisiert erheben, speichern und verwenden. Dabei dürfen sie auch auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen, in dem Halter- und Fahrzeugdaten gespeichert sind, um festzustellen, ob ein Fahrverbot für das jeweilige Fahrzeug gilt.
Der Deutsche Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung zuvor in einigen Punkten geändert und damit auf datenschutzrechtliche Bedenken des Bundesrates reagiert. So sind nun – anders als in der ursprünglichen Fassung – nur noch stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten erlaubt. Ausdrücklich nicht zulässig sind zudem verdeckte Datenerhebungen oder Videoaufzeichnungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte zuvor anlässlich der Verabschiedung im Deutschen Bundestag betont, dass die Verhältnismäßigkeit bei den Kontrollen von Diesel-Fahrverboten im Vordergrund stehe. Stichprobenartige Kontrollen mit mobilen Geräten seien ausreichend. Auch die SPD-Bundestagsfraktion bewertete das Ergebnis positiv und betonte die Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bedenken.
Straßenkreuzung mit viel Autoverkehr
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Bundes-Immissionsschutzgesetz: Einschränkung von Diesel-Fahrverboten verabschiedet

Ebenfalls am 15. März 2019 billigte der Bundesrat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung von Diesel-Fahrverboten.
Die Kommunen können mit der beschlossenen Novelle auf Diesel-Fahrverbote verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht übersteigt. In diesen Gebieten könne man davon ausgehen, so die Gesetzesbegründung, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bereits mit anderen Maßnahmen wie etwa der Elektrifizierung des Verkehrs oder aber Nachrüstungsmaßnahmen des Öffentlichen Nahverkehrs erreicht werde. Fahrverbote seien daher bei relativ geringen Überschreitungen nicht verhältnismäßig. Darüber hinaus sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen: So bleiben Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6, bestimmte Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge von den Verkehrsverboten unberührt. Gleiches gilt für bestimmte schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft. Die lokalen Behörden erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Ausnahmen von den Fahrverboten zu erlassen.
Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 437, Prüfgase – Prüfdrücke – Gerätekategorien
Norm, Ausgabe 2018-04

Die Norm legt die Prüfgase, -drücke und Gerätekatgorien für die Verwendung von Brenngasen der ersten, zweiten und dritten Familie fest. Sie gilt als übergeordnetes Dokument für die speziellen Gasgerätenormen unter der Gasgeräteverordnung. Die darin angegeben Prüfgase und -drücke sind für sämtliche Geräte bestimmt, um die Konformität mit den Anforderungen der entsprechenden Normen sicherzustellen.
Gegenüber DIN EN 437:2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aufnahme der zusätzlichen Gasgruppe K für die Niederlande. Hintergrund ist der Ersatz des in den Niederlanden bislang verwendeten Gases der Gruppe L in den Jahren bis 2026 wegen der Erschöpfung der nationalen Reserven an Erdgas L.
b) Eine nationale Fußnote wurde in Tabelle B.3 ergänzt.


DIN EN 1749, Europäischer Leitfaden für die Klassifizierung von Gasgeräten nach der Art der Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung (Arten)
Norm-Entwurf, Ausgabe 2018-04

Der europäische Norm-Entwurf enthält Einzelheiten zur Klassifizierung von Gasgeräten nach der Methode der Zufuhr von Verbrennungsluft und der Abgasabführung. Er stellt einen Leitfaden dar für die Harmonisierung von Produktnormen, zur Vorbereitung von Installationsnormen und zum gemeinsamen Verständnis der Gasgeräte-Arten.
Ziel der Überarbeitung ist die redaktionelle Überführung des CEN/TR 1749:2014 in eine EN-Norm ohne inhaltliche Änderungen.


Neue Technische Regeln / Entwürfe (DVGW-Regelwerk)

Aufruf zur Mitarbeit
G 607 Flüssiggas-Anlagen zu Wohnzwecken in Fahrzeugen

Der DVFG lädt an einer Mitwirkung Interessierte herzlich ein, sich per E-Mail mit der Geschäftsstelle (info@dvfg.de) in Verbindung zu setzen.
Wohnmobile am See
© Dmitry Naumov
Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2019 – Save the Date!
  • 09.10.2019: DVFG-Regionaltagung West
  • 13.11.2019: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost
  • 27.11.2019: DVFG-Regionaltagung Süd
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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