DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Oktober 2019 10/2019
Baumhäuser in herbstlichen Farben
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nach jahrelangem Ringen hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf zur Neugestaltung des Wärmemarktes verständigen können. Die Potenziale von konventionellem und biogenem Flüssiggas erhalten darin bereits an vielen Stellen Anerkennung. Noch stärker ließe sich allerdings von einer deutlichen CO2-Senkung mit Hilfe von Flüssiggas profitieren, indem man die emissionsarme Energie explizit als Alternative zur Ölheizung jenseits des Erdgas- und Fernwärmenetzes anerkennt. Passend zu diesem politischen Ereignis fiel im Oktober der Startschuss zur Umsetzung des Rahmenlehrplanes Flüssiggas, mit dem der Zentralverband Sanitär Heizung Klima e. V. (ZVSHK) und der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) einen einheitlichen Qualitätsstandard in der Fortbildung für Handwerker im SHK-Bereich geschaffen haben. Ziel ist der Kooperation ist es, das Fachhandwerk noch stärker zu machen in der Beratung von Endkunden – angesichts der zu erwartenden Veränderungen im Wärmemarkt dürfte der Bedarf hoch sein.

Einen guten Start in den November wünscht Ihnen
Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 10/2019 · PDF
Inhaltsverzeichnis
DVFG DVFG
Startschuss beim Rahmenlehrplan Flüssiggas: Registrierung als Schulungsanbieter ab sofort möglich
Politik & Markt Politik & Markt
Kabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz: Anerkennung für konventionelles und biogenes Flüssiggas
Technik & Normung Technik & Normung
Novellierung der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV)
Termine Termine
DVFG-Regionaltagungen Nord/Ost und Süd im November
ALTTAG

Startschuss beim Rahmenlehrplan Flüssiggas: Registrierung als Schulungsanbieter ab sofort möglich

Die Reputation von Flüssiggas im Wärmemarkt wird erheblich mitbeeinflusst von der Beratungskompetenz der Handwerksbetriebe – sie sind gegenüber Endverbrauchern wichtige Botschafter für die Vorteile des Energieträgers. Bislang fehlte jedoch am Fortbildungsmarkt ein einheitliches Konzept, um Fachhandwerker aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima zu schulen. Der ZVSHK und der DVFG haben diese Lücke mit einer Kooperation geschlossen und sich auf einen gemeinsamen Qualitätsstandard für die Weiterbildung von Fachhandwerkern verständigt. Ab sofort haben Mitglieder des DVFG die Möglichkeit, sich als Schulungsanbieter gemäß des gemeinsamen Rahmenlehrplans Flüssiggas registrieren zu lassen. Die Vorteile: Registrierte Anbieter erhalten für die Umsetzung der Lehrgänge eine fertig ausgearbeitete Präsentation und können zu besonders günstigen Konditionen das neue Schulungshandbuch „Flüssiggasanlagen nach TRF“ beziehen. Darüber hinaus sind sie als Anbieter auf den Websites der Deutschen Flüssiggas Akademie sowie des ZVSHK präsent und profitieren gegenüber der Zielgruppe von einem besonderen Vertrauensvorsprung.

DVFG-Mitglieder finden weitere Details im Intranet (Login erforderlich).
Handwerker tauscht Heizkörper
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Politik & Markt

Kabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz: Anerkennung für konventionelles und biogenes Flüssiggas

Der DVFG hat begrüßt, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude konventionelles und biogenes Flüssiggas strategisch einbindet. Im Vergleich zu früheren Entwürfen bedeutet dies nach Ansicht des DVFG einen klaren Fortschritt. So wird etwa biogenes Flüssiggas gesetzlich als eigenständige Art „gasförmiger Biomasse“ anerkannt. Konventionelles Flüssiggas soll bei der Quartiersversorgung künftig mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 eingesetzt werden können.
Nachbesserungsbedarf sieht der DVFG hingegen bei der Benennung von Alternativen zur Ölheizung. Der verabschiedete Entwurf sieht vor, dass Ölheizungen ab 2026 weiterhin installiert werden dürfen, wenn kein Zugang zum Erdgas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist. Flüssiggas wird hier nicht explizit genannt – obwohl sich der leitungsunabhängige Energieträger gerade in diesen Fällen als Alternative zu Heizöl anbietet. Damit blendet der Entwurf ohne Not rund 2,75 Millionen Ölheizungen aus, die im netzfreien Raum durch Flüssiggas-Heizungen ersetzt werden könnten. Allein durch den Energieträgerwechsel von Heizöl zu konventionellem Flüssiggas könnten nach Berechnungen des DVFG im netzfreien, überwiegend ländlichen Raum 2,9 Millionen Tonnen CO2 im Jahr eingespart werden. Durch einen zeitgleichen Umstieg von Heizwert- auf Brennwerttechnik wären sogar rund 4 Millionen Tonnen CO2 im Jahr möglich.


DVFG-Mitglieder finden weitere Informationen zum vom Kabinett verabschiedeten Entwurf im Intranet (Login erforderlich):
http://intranet.dvfg.de/?id=6673
Ortseingangsschild: Gas / Heizöl
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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für nationalen Emissionshandel Wärme und Verkehr

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) beschlossen und damit den Grundstein für ein ab 2021 greifendes nationales Emissionshandelssystem (nEHS) im Wärme- und Verkehrssektor gelegt. Mit dem nEHS und weiteren Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 möchte die Bundesregierung erreichen, dass Deutschland das für 2030 gesetzte Ziel einer Treibhausgasminderung um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 nicht verfehlt. Laut Gesetzentwurf erfasst das nEHS „die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel)“. Es beinhaltet die Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) und gilt im Verkehrsbereich für die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe mit Ausnahme des Luftverkehrs. Ab 2021 wird zunächst ein System mit einer festgelegten CO2-Bepreisung eingeführt, bei dem Zertifikate an die Inverkehrbringer der Heiz- und Kraftstoffe verkauft werden. Der Festpreis pro Tonne CO2 steigt dabei jährlich an. Ab 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer ausfallen soll. Damit einhergehend wird gemäß Gesetzentwurf anstelle des vorherigen Festpreises eine Auktionierung der Zertifikate innerhalb eines Preiskorridors eingeführt. Der Mindestpreis soll bei 35 Euro, der Höchstpreis bei 60 Euro pro Tonne CO2 liegen.

DVFG-Mitglieder finden weitere Details zum nEHS im Intranet (Login erforderlich):

http://intranet.dvfg.de/?id=6645
http://intranet.dvfg.de/?id=6651
Achtung! Emissionen

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Autogas bleibt trotz CO2-Bepreisung langfristig clevere Wahl

Angesichts des zu erwartenden Preisanstiegs bei fossilen Kraftstoffen durch das geplante nationale Emissionshandelssystem hat der DVFG darauf hingewiesen: Autogas-Fahrer werden dank der niedrigeren Emissionswerte des Alternativkraftstoffes auch in Zukunft günstiger unterwegs sein als Verbraucher, die auf Benzin oder Diesel setzen. Der Preisabstand zwischen Autogas und Benzin- oder Dieselkraftstoff wird mit dem CO2-Aufschlag in Zukunft größer zugunsten von Autogas ausfallen. An der Zapfsäule wird sich somit nach den Berechnungen des DVFG deutlich bemerkbar machen, dass die Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Autogas um 21 Prozent niedriger ausfallen als die von Benzin und um 23 Prozent niedriger als die von Dieselkraftstoff: Der 2021 greifende Festpreis von 10,00 € pro Tonne CO2 wird bei Superbenzin zu einer Preissteigerung von 2,3 Cent und bei Diesel von 2,7 Cent pro Liter führen. Autogas-Fahrer hingegen werden lediglich einen Aufschlag von 1,5 Cent pro Liter hinnehmen müssen. Für 2025 – dem letzten Jahr, bevor das CO2-Festpreis-System zugunsten einer Auktionierung von Emissionszertifikaten wegfallen soll – müssen sich Verbraucher mit Benzin- und Dieselfahrzeugen auf 8,1 beziehungsweise 9,3 Cent mehr pro Liter einstellen. Der Autogas-Preis wird 2025 durch den CO2-Aufschlag nur 5,3 Cent mehr pro Liter betragen.
Günstig Tanken
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Technik & Normung

Neue Publikation auf der DVFG-Website: Zahlen und Kennwerte rund um den Energieträger Flüssiggas

Auf der DVFG-Website steht im Bereich „Publikationen“ das neue „Informationsblatt zu chemisch-physikalischen Eigenschaften der Flüssiggase Propan und Butan – Zahlen und Kennwerte“ zum Download zur Verfügung:
https://www.dvfg.de/publikationen/technische-merkblaetter/

Novellierung der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV)

Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 die Verordnung zur Novellierung der zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet (Drucksache 486/19). Die Verordnung regelt die Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen. Gegenüber dem Referentenentwurf (siehe DVFG Rundschreiben vom 08.05.2019 im Intranet – Login erforderlich) ergeben sich insbesondere folgende für die Flüssiggas-Industrie relevanten Änderungen:
  • Die Kennzeichnung der Zapfsäulen und -ventile muss den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember 2016, entsprechen.
  • Der neue § 21 sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die Kennzeichnung der Zapfsäulen und -ventile vor, die einen Tag nach dem Inkrafttreten der Verordnung beginnt.
  • Bezüglich der Produktbeschaffenheit gibt es keine Übergangsfrist.
  • Die Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe März 2019 – darunter ein Gesamtschwefelgehalt von 30 ppm – sind ab dem Inkrafttreten der Verordnung verpflichtend einzuhalten.
  • Anstelle des Begriffes „Flüssiggas“ wird der Begriff „Autogas“ verwendet. Dies gilt sowohl für den Gesetzestext als auch für die Kennzeichnungsetiketten.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist voraussichtlich im Januar bzw. Februar 2020 zu rechnen.
Autogastankstelle
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Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN 30655, Installationssysteme für die Gasinneninstallation, bestehend aus Mehrschichtverbundrohren und deren Verbindern, mit einem Betriebsdruck kleiner/gleich 100 mbar
Normenreihe in drei Teilen (Entwurf), Ausgabe 2019-12, Frist zur Stellungnahme jeweils bis zum 2020-03-01
Teil 1: Anforderungen und Prüfungen
Teil 2: Konformitätsbewertung
Teil 3: Konformitätsbewertung bei Austausch von Rohrwerkstoffen

Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen und Prüfungen fest, um die Eignung von Installationssystemen – bestehend aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern – für die Gasinneninstallation nachzuweisen. Die betreffenden Installationssysteme sind geeignet für Gasinnenleitungen mit einem Rohr-Außendurchmesser von maximal 63 mm entsprechend dem Anwendungsbereich der TRGI beziehungsweise TRF mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 – außer Flüssiggas in der Flüssigphase – für einen maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 mbar.


DIN EN 16436-1/A3, Gummi- und Kunststoffschläuche und -Schlauchleitungen mit und ohne Einlage zur Verwendung mit Propan, Butan und deren Gemischen in der Gasphase – Teil 1: Schläuche mit und ohne Einlage;
Norm-Entwurf (Änderung), Ausgabe 2019-12, Frist zu Stellungnahme bis 2019-12-25

Die DIN EN 16436-1 legt die Merkmale und Leistungsanforderungen für Gummi- oder Kunststoffschläuche mit und ohne Einlage fest, die für handelsübliches Propan, Butan und deren Gemische in der Gasphase sowie für die Verbindung von Geräten mit Gasflaschen oder Druckregelgeräten eingesetzt werden. Die Norm legt drei Klassen in Abhängigkeit vom höchsten Betriebsdruck und der niedrigsten Umgebungstemperatur fest. Durch die Änderung werden sowohl in der Praxis als auch bei der Produktprüfung aufgefallene Unregelmäßigkeiten behoben.


DIN EN 12493 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Geschweißte Druckbehälter aus Stahl für Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG) – Auslegung und Herstellung

Die Norm legt Mindestanforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Bau und Ausführungsverfahren sowie Prüfungen für geschweißte Druckbehälter für Straßentankwagen für Flüssiggas und deren angeschweißtes Zubehör fest, die aus Kohlenstoffstahl, Kohlenstoff-Manganstahl und mikrolegiertem Stahl hergestellt werden. Gegenüber der DIN EN 12493:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • Streichung des Anhanges I „Schweißunregelmäßigkeiten und Proben“;
  • Aufnahme der normativen Verweisung auf EN 12972.


DIN EN 16436-2 Gummi- und Kunststoff-Schläuche und -Schlauchleitungen mit und ohne Einlage zur Verwendung mit Propan, Butan und deren Gemische in der Gasphase – Teil 2: Schlauchleitungen
Norm, Ausgabe 2019-10

Die Europäische Norm legt die Merkmale und Leistungsanforderungen für Schlauchleitungen fest, die aus Schläuchen mit und ohne Einlage entsprechend EN 16436-1 hergestellt und unter den gleichen Bedingungen verwendet werden. Kein Bestandteil der Norm ist hingegen die Verwendung der Schlauchleitungen.
Gegenüber DIN 4815-2:2010-12 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:
  • Der Schlauch muss DIN EN 16436-1 entsprechen;
  • Die Anforderungen an die Schlauchleitung wurden überarbeitet
  • Die Prüfungen der Schlauchleitungen wurden überarbeitet
  • Baumusterprüfung und Werkseigene Produktionskontrolle wurden gestrichen;
  • Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung und Anleitungen wurden überarbeitet.
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2019
  • 13.11.2019: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost – mehr Infos für DVFG-Mitglieder im Intranet (Login erforderlich)
  • 27.11.2019: DVFG-Regionaltagung Süd – mehr Infos für DVFG-Mitglieder im Intranet (Login erforderlich)
Forum Flüssiggas 2020
  • 16.-18.06.2020, Kassel
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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