DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Mai 2020 05/2020
Menschen halten Abstand
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

auch wenn derzeit erste Lockerungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Kraft treten: Größere Veranstaltungen sind weiterhin nicht möglich. Und so musste auch der Deutsche Verband Flüssiggas mit großem Bedauern die Entscheidung treffen, sein diesjähriges Branchentreffen abzusagen. Das Team der Geschäftsstelle arbeitet schon jetzt intensiv an der inhaltlichen Ausgestaltung des Forums Flüssiggas 2021. Zuvor haben wir hoffentlich auf den Regionaltagungen im Herbst 2020 die Gelegenheit, uns persönlich auszutauschen.
Das Gebäudeenergiegesetz, dessen zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag am 28. Mai nun endlich stattfinden sollte, wurde kurzfristig wieder von der Tagesordnung gestrichen – auch im politischen Tagesgeschäft fordert COVID-19 also weiterhin seinen Tribut.

Einen guten Start in den Juni und bleiben Sie gesund
Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 05/2020 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
ALTTAG DVFG
Forum Flüssiggas 2020 abgesagt
Politik & Markt
Bundeskabinett beschließt Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Technik & Normung Technik & Normung
Entwurf der Technischen Regel Flüssiggas veröffentlicht
Termine
DVFG-Regionaltagungen
ALTTAG

COVID-19: Forum Flüssiggas 2020 abgesagt

Das für den 17. bis 18. Juni geplante Forum Flüssiggas 2020 in Kassel wurde angesichts der weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung von COVID-19 abgesagt. Der DVFG hat alle Gäste direkt kontaktiert, um eine zügige Rückerstattung bereits geleisteter Teilnahmegebühren in die Wege zu leiten. Bei Fragen oder weiterem Abstimmungsbedarf können Gäste sich gerne an die Geschäftsstelle wenden. Der DVFG erinnert daran, bereits gebuchte Hotelzimmer zu stornieren. Dies ist beim LA STRADA bis 14 Tage und beim H4 Hotel bis sieben Tage vor der gebuchten Anreise kostenfrei möglich.

Das Forum Flüssiggas 2021 soll vom 16. bis 17. Juni in Berlin stattfinden.


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Politik & Markt

Bundeskabinett beschließt Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 Änderungen am Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Die erst Ende 2019 verabschiedete CO2-Bepreisung fossiler Energieträger soll dahingehend geändert werden, dass sie ab 2021 mit einem höheren Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 startet. Zusätzlich zur BEHG-Änderung beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung, damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können. Das Bundeskabinett hat damit die Umsetzung zentraler Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht, auf die sich Bund und Länder im Dezember 2019 verständigt hatten. Der neue Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 für den Emissionshandel war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate zu einem nach und nach auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 soll der Preis der Zertifikate dann durch Versteigerungen ermittelt werden. Für 2026 gilt dabei ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Anpassung des BEHG steht unter www.bmu.de/GE877 zum Download bereit.

Corona-Krise: mit Autogas-Prämie Impuls für Konjunktur und Klima setzen

Wenn die Politik der Automobilwirtschaft zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit Kaufprämien unter die Arme greifen sollte, gilt es auch die emissionsarme Alternative Autogas zu berücksichtigen – so die Forderung des DVFG anlässlich des telefonischen Mobilitätsgipfels von Bundesregierung und Automobilindustrie am 5. Mai 2020.
Wenn anlässlich sinkender Pkw-Zulassungszahlen über Kaufprämien und Umweltboni gesprochen werde, dann verdiene auch der emissionsarme Antrieb Autogas Aufmerksamkeit, erklärte der DVFG. Autogas-Fahrzeuge zeichnen sich nicht nur durch geringere CO2-Emissionen aus, sondern punkten auch bei der Feinstaub- und Stickoxidbilanz. Die Bundesregierung könne mit einer Förderung von Autogas-Fahrzeugen folglich einen doppelten Impuls setzen, für die Konjunktur und den Klimaschutz, so der DVFG-Vorsitzende Rainer Scharr. Da sich die Autogas-Technologie zur Umrüstung im Fahrzeugbestand eigne, werde auch mit Umrüstungsprämien ein Anreiz zur Nutzung der emissionsarmen Alternative Autogas initiiert – mit positiven Effekten auf die heimischen Kfz-Betriebe.
parkende Autos
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DVFG fordert Mautbefreiung für alle Gasantriebe

Die am 14. Mai 2020 verabschiedete Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Lkw ist nach Ansicht des DVFG zwar ein richtiges Signal auf dem Weg zur Vermeidung von Treibhausgasen – dass mit Flüssiggas betriebene Nutzfahrzeuge dabei nicht mit in die Kraftstoffstrategie aufgenommen wurden, sei allerdings eine verpasste Chance. Flüssiggas könne im Vergleich zu verflüssigtem Erdgas (LNG) mit einem höheren Potenzial zur Minderung von Treibhausgasen aufwarten. Mit dem Ausschluss von Flüssiggas fehle zudem für die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge jeder Anreiz, in die Entwicklung von Flüssiggas-Motoren zu investieren, kritisierte der DVFG. Die von der EU beschlossenen Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß im Schwerlastverkehr sollen von 2019 bis 2030 um 30 Prozent sinken. Mit Flüssiggas steht eine weitere Alternative zur Verfügung, dieses Ziel zu erreichen. Zugleich könnten mit Flüssiggas betriebene Lkw einen Beitrag zur Vermeidung von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden leisten.
parkende LKW
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Technik & Normung

Entwurf der Technischen Regel Flüssiggas veröffentlicht

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der DVFG haben zum 3. Mai 2020 den Entwurf der Technischen Regel Flüssiggas (TRF) vorgelegt. In der TRF werden die flüssiggasspezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen – zum Beispiel der Druckgeräterichtlinie, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und deren Technischen Regeln (TRBS/TRGS), den EN-Normen, DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblättern – übernommen, zusammengefasst und umgesetzt.
Flüssiggasanlagen, die nach den Anforderungen der TRF errichtet und betrieben werden, entsprechen dem Stand der Technik. Für den Entwurf wurden folgende Neuerungen und Änderungen berücksichtigt:
  • Einarbeitung der Ergänzungsblätter von Mai 2012 und Januar 2014;
  • Angleichung der allgemeinen Teile (Begriffe und Symbole) an die TRGI 2018;
  • bessere und präzisere Abgrenzung zu Regelungen, die gewerbliche Flüssiggasanlagen betreffen;
  • Aufstellungsanforderungen für Behälter und Flaschen an aktualisierte baurechtliche Vorgaben angepasst;
  • Abgleich der Leitungsanlage (Bauteile und Dimensionierung) mit aktualisierter TRGI 2018;
  • Abschnitt „Prüfungen“ strukturell überarbeitet und an Betriebssicherheitsverordnung 2019 angepasst.

Der Entwurf wird im wvgw-shop als Papierversion sowie als Downloadversion angeboten.
Einsprüche können bis zum 3. August 2020 an trf-einspruch@dvfg.de gesendet werden.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 484, Festlegungen für Flüssiggasgeräte – Flüssiggasbetriebene Kochgeräte einschließlich solcher mit Grillteilen zur Verwendung im Freien
Norm, Ausgabe 2020-06

Die Norm liefert die Vorgaben für den Bau, die Betriebs- und Sicherheitsanforderungen, die Anforderungen an die Energieverwendung sowie die entsprechenden Prüfmethoden und die Kennzeichnung flüssiggasbetriebener Gaskocher. Sie gilt für Gaskocher mit oder ohne Grill zur Verwendung im Freien und für deren funktionale Bauteile – unabhängig davon, ob diese allein genutzt werden oder aber in eine Kombination eingebaut sind. Die Norm befasst sich nur mit Baumusterprüfungen; Geräte zum Einsatz in Freizeitfahrzeugen und Booten sind aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.
Gegenüber DIN EN 484:1998-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Widersprüchlichkeiten gegenüber der Gasgeräteverordnung wurden behoben;
b) der Anwendungsbereich wurde geändert, um anzuzeigen, dass Regelgeräte nicht Gegenstand dieser Norm sind;
c) der Begriff „Zusatzausrüstung“ wurde durch „Ausrüstungsteil“ ersetzt;
d) die Übereinstimmung der Einstellgeräte mit EN 1106 oder EN 126 wurde hinzugefügt;
e) der Abschnitt 7.2, der sich auf die Art der Prüfung (visuell oder mechanisch) bezieht, wurde neu formuliert;
f) ein Topf mit 300 mm Durchmesser und die entsprechende Probenahme der Verbrennungsprodukte wurden hinzugefügt.


DIN EN 15609, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Flüssiggas-(LPG-) Antriebsanlagen für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge – Einbauvorschriften
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-06, Frist zur Stellungnahme bis 2020-07-15

Der europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen an LPG-Antriebssysteme von Wasserfahrzeugen mit Rumpflängen bis einschließlich 24 m, einschließlich der in der Richtlinie 94/25/EG definierten Sportboote, fest. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für direkt an Gasflaschen angebrachte Einrichtungen, wie tragbare eigenständige Campingkocher und tragbare Gaslampen. Gegenüber DIN EN 15609:2012-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Ergänzung des Anhangs ZA zum Zusammenhang dieses Dokuments mit den wesentlichen Anforderungen der EU Richtlinie 2013/53/EU;
b) Außenbord-Motoren;
c) hybride Systeme mit LPG-Anteil für Sportboote;
d) aktualisierte Texte in den Abschnitten 3.3.3, 5.1.2.1, 5.2, 5.3.5, 5.5.1.3, 5.5.3.4, 5.5.5.3.


DIN EN 13799, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Füllstandsanzeiger für Druckbehälter für Flüssiggas (LPG)
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-06, Frist zur Stellungnahme bis 2020-07-15

Die Norm definiert Minimal-Anforderungen an die Gestaltung und Prüfung von Füllstandsanzeigern für Flüssiggas. Gegenüber DIN EN 13799:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Revision der Betriebsbedingungen;
b) Einführung von Anforderungen an den Gummi-Werkstoff;
c) Einführung von telemetrischen Anforderungen;
d) Einführung eines Genauigkeitstests;
e) Einführung von Anforderungen an die Wiederholgenauigkeit der Anzeiger.


Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

Zurückziehungen (DVGW)

G 416: Gasgeräte-Heizstrahler – Dunkelstrahler mit einem Brenner mit Gebläse für gewerbliche und industrielle Anwendung
Ausgabe 2009-09
Diese Norm wurde ersetzt durch die DIN EN 416 „Gasbefeuerte Dunkelstrahler und Dunkelstrahlersysteme für gewerbliche und industrielle Anwendungen – Sicherheit und Energieeffizienz“; Ausgabe 2020-04
Termine

Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2020
  • 06. Oktober 2020: Regionaltagung West
  • 04. November 2020: Regionaltagung Nord/Ost
  • 11. November 2020: Regionaltagung Süd
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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