DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
März 2018 03/2018
Schneeglöckchen
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

sechs Monate nach der Bundestagswahl steht sie nun endlich fest, die neue Regierungsmannschaft. Nachdem das Bundesministerium des Innern den Zuschlag für den Bereich Bau erhalten hat, darf man auf die Abstimmungsprozesse im Kabinett zum Gebäudeenergiegesetz sehr gespannt sein. In den Regierungserklärungen, die letzte Woche abgegeben wurden, spielte die Energie- und Klimaschutzpolitik eher eine Nebenrolle. Die Absage des neuen Bundesministers für Wirtschaft und Energie an eine „koste es, was es wolle“-Mentalität bei der Energiewende gibt derweil Anlass zur Hoffnung, dass die Bezahlbarkeit des politischen Großvorhabens stärker in den Blick rückt.

Eine guten Start in den April und schöne Osterfeiertage wünscht Ihnen
Ihr Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 03/2018 · PDF
Inhaltsverzeichnis
DVFG
Forum Flüssiggas 2018 in Leipzig: Programm und Buchung online
Politik & Markt
Regierungserklärung: Deutscher Verband Flüssiggas plädiert für Anpassung der Mobilitätsförderung
Technik & Normung
Neue Fachinformationen: „Prüfung von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen“ und „Temperaturmengenumwertungen“
DVFG

Forum Flüssiggas 2018 in Leipzig: Programm und Buchung online

Vom 12.-14. Juni 2018 trifft sich die Flüssiggas-Brache in Leipzig. Im Fokus des Dialoges mit weiteren Wirtschaftsvertretern und Experten stehen energiepolitische Rahmenbedingungen ebenso wie ökonomische und ökologische Potenziale des emissionsarmen Energieträgers Flüssiggas. Die begleitende 1.300 m2 große Fachausstellung lädt ein zur Entdeckung der neuesten Produkte und Entwicklungen.
Weitere Informationen zum Programm sowie den direkten Zugang zur neuen Online-Buchung finden Sie hier.
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Leipzig
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Politik & Markt

Regierungserklärung: Deutscher Verband Flüssiggas plädiert für Anpassung der Mobilitätsförderung

Anlässlich der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin hat der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. gefordert, Gasfahrzeuge als feste Größe in der angekündigten „Strategie zur Zukunft bezahlbarer und nachhaltiger Mobilität“ zu verankern. Die Politik dürfe sich nicht allein auf die Elektrifizierung des Verkehrs konzentrieren – die staatliche Prämie für den Kauf von Elektroautos etwa sei in Deutschland bislang auf geringes Interesse gestoßen. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 600 Millionen Euro wurden nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bislang erst 82 Millionen Euro ausgeschöpft. Das Bafa selbst hat bereits eine Umwidmung der Mittel vorgeschlagen. Elektroautos seien zudem keineswegs automatisch die klimafreundlichste Lösung, wie der ADAC gerade erst mit einer neuen Untersuchung zur CO2-Bilanz verschiedener Pkw gezeigt habe. Der DVFG verwies auf die exzellente Bilanz der Gasantriebe in Sachen CO2-Reduktion und Luftreinhaltung und forderte erneut eine entsprechende Berücksichtigung bei der Förderung. Autogas sei an über 7.100 Tankstellen verfügbar. Der politische Spagat zwischen der Subventionierung von Ladesäulen und E-Fahrzeugen hingegen werde am Desinteresse der Verbraucher scheitern.

Nähere Informationen zur ADAC-Studie finden Sie hier.
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Bundestag
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Schwerlastverkehr: De-minimis-Förderprogramm umfasst jetzt Umrüstung auf Autogas

Der Deutsche Verband Flüssiggas hat es begrüßt, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Autogas in den Maßnahmenkatalog des Förderprogramms De-minimis aufgenommen hat. Die Entscheidung würdige den Beitrag des Alternativkraftstoffes zur Emissionssenkung und setze wichtige Impulse für technische Weiterentwicklungen.
Das BAG fördert ab sofort die Umrüstung von Diesel-Lkw auf weitere Antriebsalternativen, darunter auch die Umrüstung auf Autogas. Im Rahmen des De-minimis Programms des Bundesverkehrsministeriums unterstützt das BAG die Anschaffung finanziell mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zu diesen Ausgaben zählen sowohl die Aufwendungen für die Anschaffung des Motors als auch für den Um- oder Einbau.
Flüssiggas kann im Güterverkehr als Beimischung in Diesel-Fahrzeugen oder als Reinkraftstoff eingesetzt werden. Im Dual-Fuel-Betrieb werden CO2-Einsparungen von bis zu 13 Prozent erreicht, im Betrieb mit reinem Flüssiggas sind 23 Prozent im Vergleich zu Diesel möglich. Die Aufnahme von Autogas in das Förderungsprogramm setzt nach Ansicht des Deutschen Verbandes Flüssiggas wichtige Impulse und wird positive Anreize für die Weiterentwicklung der Motoren- und Umrüstungstechnik setzen.
Anträge auf Basis der aktuellen Förderungsbedingungen können noch bis zum 1. Oktober 2018 gestellt werden.

Auf der Website der BAG sind eine Zusammenfassung der neuen Förderungsbedingungen sowie Informationen zur Antragstellung abrufbar.
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LKW
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Drohende Fahrverbote: mit Autogas dauerhaft günstig mobil

Anlässlich der vielfachen Berichterstattung zu drohenden Diesel-Fahrverboten hat der Deutsche Verband Flüssiggas Verbraucher darauf hingewiesen, dass Autogas-Nutzer auch in Zukunft die Vorteile der schadstoffarmen Mobilität genießen und weiterhin jede Umweltzone passieren werden.
Darüber hinaus bleibe der Preis für den Kraftstoff über das Ende der steuerlichen Förderung hinaus günstig: Noch bis einschließlich 2022 gilt für Autogas ein Steuervorteil, der den Alternativantrieb insbesondere für Vielfahrer attraktiv macht. 2017 lag der Preis an den Zapfsäulen im Schnitt bei rund 57 Cent pro Liter. Aktuell liegt die Besteuerung bei 11,6 Cent pro Liter Autogas. Zwischen 2019 und 2022 wird sie jährlich um rund drei Cent angehoben. Ab dem 1. Januar 2023 fallen dann im Vergleich zu heute insgesamt 14,7 Cent mehr Steuern pro Liter an. Ausgehend vom Preisniveau 2017 käme man somit 2023 auf rund 72 Cent pro Liter. Zusätzlich, so der Deutsche Verband Flüssiggas, sollten Verbraucher bedenken: Bei der Luftreinhaltung steige der Handlungsdruck nicht nur mit Blick auf Diesel-Fahrzeuge und ihre zu hohen Stickoxidemissionen. Auch der Feinstaubausstoß moderner Benzin-Pkw mit Direkteinspritzung bleibe ein Problem. Autogas-Fahrzeuge punkten bei beiden Herausforderungen. Bei einem Vergleich der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes stießen Autogas-Pkw unter realen Fahrbedingungen bis zu 51mal weniger Stickoxid aus als Diesel-Pkw und bis zu 99 Prozent weniger Feinstaub als Benziner.
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Fahrzeugbestand: Autogas bleibt mit Abstand Alternativkraftstoff Nr.1

Die im März veröffentlichten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum Fahrzeugbestand am 1. Januar 2018 zeigen, dass sich Autogas erneut als stärkster Alternativkraftstoff am deutschen Markt durchsetzen konnte. Demnach waren zum Jahresbeginn laut KBA 421.283 Autogas-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen. Hinter Fahrzeugen mit Autogas-Antrieb reihen sich im aktuellen Fahrzeugbestand auf den weiteren Plätzen die Alternativen Hybrid (236.710), Erdgas (75.459) und Elektro (53.861) ein.
Im Zusammenhang mit dem positiven Trend bei den Neuzulassungen 2017 bescheinige dies dem Alternativkraftstoff eine gute Zukunftsperspektive, so der Deutsche Verband Flüssiggas. Denn im vergangenen Jahr konnte Autogas im Vergleich zu 2016 mit 4.400 neu zugelassenen Pkw ein Plus von 47,2 Prozent vorweisen. Der Bestandsrückgang von 448.025 Fahrzeugen am 1. Januar 2017 auf 421.283 Autogas-Pkw am 1. Januar 2018 wiederum ist nach Einschätzung des Verbandes auf Altfahrzeuge zurückzuführen, die aus dem Markt ausgeschieden sind – eine Entwicklung, die durch den Zuwachs bei den Neuzulassungen nicht vollständig aufgefangen werden konnte.

Weitere Daten zum aktuellen Fahrzeugbestand sind online direkt beim KBA abrufbar.
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LPG
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Technik & Normung

Neue Fachinformation klärt auf: Prüfung von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen

Muss die Sicherheit von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen regelmäßig überprüft werden? Diese Frage sorgt immer wieder für Diskussionen in einschlägigen Internet-Foren. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Die Rechtslage ist eindeutig und sieht eine regelmäßige Prüfung vor. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF) und der Deutsche Verband Flüssiggas klären in einer gemeinsamen Fachinformation über die rechtlichen Hintergründe auf.

Die Fachinformation steht hier zum Download bereit.
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Wohnmobil

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Neue Fachinformation zur Temperaturmengenumwertung

Die Temperaturangaben auf Flüssiggas-Lieferscheinen führen immer wieder zu Anfragen von Endkunden bei Versorgungsunternehmen. Der Deutsche Verband Flüssiggas hat in seiner Fachinformation zur sogenannten Temperaturmengenumwertung Hintergründe zu gesetzlichen Vorgaben und technischen Zusammenhängen zusammengestellt, die die Temperaturangaben auf Flüssiggas-Lieferscheinen beeinflussen.

Die Fachinformation steht hier zum Download bereit.
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

  • 12.-14.06.2018: Forum Flüssiggas 2018, Leipzig – neues Format mit integrierter DVFG-Jahrestagung!
    weitere Informationen
  • 18.09.2018: DVFG-Regionaltagung Süd – nur für Mitglieder
  • 19.09.2018: DVFG-Regionaltagung West – nur für Mitglieder
  • 15.11.2018: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost – nur für Mitglieder
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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