DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Oktober 2018 10/2018
Autobahn
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das Ergebnis der Wahlen in Hessen hat erneut Unruhe in die Bundespolitik und das Verhältnis der Koalitionspartner getragen. Wie stark die politische Arbeit und das Vorankommen – etwa beim Gebäudeenergiegesetz – darunter leiden werden, ist völlig ungewiss.
Erfreuliche Nachrichten in eigener Sache kann hingegen unser Verband vermelden. 2018 sind gleich mehrere neue Mitglieder beigetreten – und es steht bereits fest, dass zum neuen Jahr weitere hinzukommen werden. Gerade in politisch holprigen Zeiten ist es unseres Erachtens wichtig, als Branche mit einer gemeinsamen Stimme zu sprechen. Wir begrüßen daher die neuen und baldigen Mitglieder ganz besonders herzlich in unseren Reihen und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Einen guten Start in den November wünscht Ihnen
Ihr Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 10/2018 · PDF
Inhaltsverzeichnis
ALTTAG DVFG
DVFG begrüßt neue Mitglieder
Politik & Markt Politik & Markt
Bundfernstraßenmautgesetz lässt Flüssiggas außen vor
Technik & Normung Technik & Normung
Neue Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN ISO 13769 – Neue Technische Regeln / Entwürfe (DVGW-Regelwerk): DVGW G 600 (A)
Termine Termine
DVFG-Regionaltagung Nord/Ost am 15.11.2018 – nur für Mitglieder
ALTTAG

DVFG begrüßt neue Mitglieder

Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) durfte in diesem Jahr eine ganze Reihe neuer Mitgliedsunternehmen im Verband begrüßen – und für den Jahresbeginn 2019 stehen bereits weitere Neuzugänge fest.

Schon im März 2018 wurde die Hinterreiter Gas-Heizöl GmbH als ordentliches Mitglied aufgenommen. Das in Ruhpolding beheimatete Unternehmen vertreibt seit 1957 Gase und Heizöl. Clesse Industries ist im französischen Cournon ansässig und zählt seit März 2018 zu den außerordentlichen Mitgliedern des DVFG. Die Produktpalette von Clesse umfasst unter anderem Gasdruckregler, Ventile sowie Zubehörteile für Netzwerke, Tanks, Zylinder und Leitungen.
Der Flüssiggas-Versorger Friedrich Rath GmbH & Co. KG mit Sitz in Langenburg ist seit September 2018 ordentliches Mitglied des DVFG. Die Firma blickt auf eine lange Tradition als Familienunternehmen zurück und vertreibt unter anderem Flüssiggas für Tank und Flasche sowie Autogas.
Jüngster Neuzugang ist die Gastechnik Anlagenbau Siegert GmbH, die seit Oktober 2018 zu den außerordentlichen DVFG-Mitgliedern zählt. Das Unternehmen wurde im Oktober 2003 unter dem Namen Haustechnik Gastechnik Siegert gegründet und hat seinen Sitz im nordrhein-westfälischen Swisttal-Straßfeld.
Zum Januar 2019 werden die Reihen des DVFG durch zwei weitere ordentliche Mitglieder zusätzlich gestärkt:
Die inhabergeführte H & H Flüssiggas GmbH ist in Gersthofen ansässig. Zur Unternehmensphilosophie gehört nach eigenen Angaben insbesondere die vertragsfreie Versorgung, Wartung und Tankprüfung. Ebenfalls zu den Flüssiggas-Versorgern zählt die Hoyer G.m.b.H. aus Visselhövede, die Tankgas, Brenngas, Treibgas und Autogas vertreibt.
 
Mitglieder
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Politik & Markt

Bundfernstraßenmautgesetz lässt Flüssiggas außen vor

Am 18. Oktober 2018 hat der Deutsche Bundestag Änderungen zum Bundfernstraßenmautgesetz verabschiedet, mit denen unter anderem umweltfreundliche Antriebstechnologien durch neue Lkw-Mautsätze gefördert werden sollen. Für Elektro-Lkw entfällt die Maut ab dem 1. Januar 2019 dauerhaft; für mit Erdgas betriebene Lkw gilt ab demselben Datum eine zweijährige Befreiung. Den Ansatz, klimafreundliche Mobilität über Mautbefreiungen zu fördern, begrüßte der DVFG. Der Verband kritisierte jedoch, dass Flüssiggas-Antriebe bei der Gesetzesänderung nicht berücksichtigt wurden. Dies sei angesichts des Beitrages, den Flüssiggas schon heute zur CO2- und Schadstoffreduktion leiste, nicht akzeptabel. Als Pkw-Kraftstoff Autogas spart Flüssiggas schon heute 400.000-500.000 Tonnen CO2 pro Jahr ein. Im Vergleich zu Diesel-Fahrzeugen lässt sich der CO2-Ausstoß mit Autogas um 23 Prozent senken. Die Stickoxid-Emissionen fallen bis zu 51mal niedriger aus. Der DVFG erklärte, dass eine Mautbefreiung für Flüssiggas-Lkw einen effektiven Marktanreiz bedeutet hätte, um Investitionen in innovative Motorentechnologie zu fördern.
Lastkraftwagen
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EU: Bewegung bei CO2-Grenzwerten für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge

Der EU- Umweltministerrat hat sich am 9. Oktober 2018 auf eine Verschärfung der CO2-Grenzwerte für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verständigt. Die EU-Kommission hatte sich zuvor für eine Senkung der CO2-Grenzwerte um 30 Prozent im Jahr 2030 ausgesprochen; das EU-Parlament hingegen hatte sogar 40 Prozent verlangt. Die EU-Umweltminister folgten nun bei ihrer Einigung auf ein 35-Prozent-Ziel einem Vorschlag der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft. Die Bundesregierung, die die niedrigere Zielsetzung der EU-Kommission unterstützt hatte, konnte sich nicht durchsetzen. Da der Rat dem Vorschlag des Parlaments nicht zugestimmt hat, folgt nun ein Trilog-Verfahren.

Im Gesetzgebungsverfahren zu einer Verordnung über die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) am 18. Oktober 2018 für strengere CO2-Grenzwerte ausgesprochen als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Nach dem Willen des Ausschusses sollen neue Lkw und Busse ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 35 Prozent senken im Vergleich zu 2019. Die EU-Kommission hatte sich im Mai für eine Reduktion von 30 Prozent bis 2030 ausgesprochen. Zusätzlich forderte der Umweltausschuss Quoten für emissionsarme und -freie schwere Nutzfahrzeuge: Bis 2025 soll ihr Anteil auf fünf Prozent steigen, bis 2030 auf 20 Prozent. Der Fokus soll auf der Förderung von Hybrid-Lkw liegen. Für Busse im öffentlichen Nahverkehr will der Umweltausschuss einen Anteil von 50 Prozent bis 2025 und 75 Prozent bis 2030 erzielen und dabei bevorzugt auf Elektrobusse setzen.
Europa
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Verkehrsministerkonferenz: E-Fuels auf EU-Flottenverbrauchswerte anrechnen

Die Verkehrsministerkonferenz vom 18. bis 19. Oktober 2018 hat sich in ihren Beschlüssen unter anderem dafür eingesetzt, die CO2-Einsparungen synthetischer, strombasierter Kraftstoffe auf Flottenverbrauchswerte zu ermöglichen. Bisher zielten die Emissionsvorgaben der EU vor allem auf die Förderung der Elektromobilität ab. Elektro-Fahrzeuge werden bei der Berechnung auch dann als emissionsfrei gewertet, wenn der eingesetzte Strom teilweise fossil erzeugt wird. Im Fokus der Flottenregulierung stehe die Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor, nicht die Erzwingung eines Wechsels der Antriebstechnologie, betonten die Verkehrsminister. Maßstab für die Anschlussregelung ab 2020 müsse deshalb Technologieneutralität sein.
Technik & Normung

Neue Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags hat am 17. Oktober 2018 mit den Stimmen der Regierungskoalition einem neuen Entwurf der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) zugestimmt. Mit der Verordnung soll die EU-Richtlinie 2015/2193 (sogenannte MCP-Richtlinie) zur Begrenzung der Emissionen für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub aus mittelgroßen Feuerungsanlagen umgesetzt werden.
Die Anlagen im Geltungsbereich der Richtlinie sind bislang in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt. Jetzt sollen die Anforderungen in einer einzigen Verordnung zusammengeführt und an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst werden.

Mitglieder des DVFG finden weitere Informationen zum Verordnungsentwurf im Intranet (Login erforderlich).
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Schornsteine

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Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN ISO 13769, Gasflaschen – Stempelung (ISO 13769:2018)
Norm, Ausgabe 2018-11

Die Norm legt die Stempelung von ortsbeweglichen Gasflaschen mit einem Fassungsraum von mehr als 0,12 l bis einschließlich 150 l und Großflaschen mit einem Fassungsraum bis einschließlich 3.000 l fest, einschließlich Gasflaschen aus Stahl und Aluminiumlegierungen, Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen, Acetylenflaschen, Flüssiggasflaschen und kleine Flaschen. Einwegflaschen sind ebenfalls Gegenstand dieser Norm.
Gegenüber DIN EN ISO 13769:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • Aufnahme von Kennzeichnungen für Einweggasflaschen;
  • Aufnahme von Kennzeichnungen für Gasflaschen mit weniger als 0,5 l Fassungsraum;
  • Aufnahme von Kennzeichnungsbeispielen für kleine Einweggasflaschen und kleine wiederbefüllbare Gasflaschen.


Neue Technische Regeln / Entwürfe (DVGW-Regelwerk)

DVGW G 600 (A), Technische Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI)
Technische Regel, Ausgabe 2018-10

Bei der Technischen Regel Gasinstallationen (TRGI) handelt es sich nicht nur um das wichtigste technische Regelwerk des DVGW für Erdgasinstallationen im Endkundenbereich. Auch die Aufstellung von Gasgeräten, die Auslegung der Verbrennungsluftversorgung und der Abgasabführung von Flüssiggas-Anlagen nach TRF erfolgt nach diesem Regelwerk. Die Neuerscheinung der TRGI hat damit direkten Einfluss auf Flüssiggas-Installationen nach TRF.
Gegenüber dem DVGW-Arbeitsblatt G 600:2008-04 wurden insbesondere folgende Änderungen mit Auswirkungen auf den Bereich „Flüssiggas“ vorgenommen:
  • Fortschreibung und Anpassung an den Stand der Technik und aktuelle Rechtsvorschriften und Rechtsprechung;
  • Überarbeitung, Weiterentwicklung und Vereinfachung des Bemessungsverfahrens der Leitungsanlage;
  • Ergänzung einer Übersichtstabelle für die in Deutschland zulässigen Gerätekategorien;
  • Aufnahme neuer Gasgerätearten für Mehrfachbelegung im Überdruck und Beschreibung der zugehörigen Aufstellanforderungen;
  • Erarbeitung eines neuen Verfahrens zum Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Gasgeräten;
  • Anpassung der Anforderungen zur Abgasabführung an der Fassade an die Anforderungen der MFeuV.

Weitere Informationen sind unter www.trgi.de verfügbar.
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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