DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Juni 2019 06/2019
Wohnwagen vor bergiger Landschaft
© Andrey Armyagov
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

spätestens seit der Europawahl stellt sich die Frage nach der Zukunft der politischen Kräfteverteilung mit neuer Dringlichkeit – für die jahrzehntelang als „Volksparteien“ etablierte CDU, CSU und SPD, aber auch für die Große Koalition. Dass es in der Zusammenarbeit insbesondere bei energie- und klimaschutzpolitischen Themen hapert, wurde in den letzten Wochen wieder mehr als deutlich: Die unionsgeführten Ministerien für Energie und Bau legten dem Bundesrat und zahlreichen Verbänden einen neuen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz vor, der noch nicht durch die anderen Ressorts abgesegnet war. Kurz zuvor wiederum hatte das SPD-geführte Bundesumweltministerium ohne Rückendeckung des Kanzleramtes den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Dass auf solchen Wegen in absehbarer Zeit verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen zustande kommen, darf bezweifelt werden. Oder handelt es sich in Wahrheit um Symptome, dass hinter vorgehaltener Hand kaum noch jemand an ein Durchhalten der Koalition glaubt? Im September soll angeblich ein gemeinsames Klimaschutz-Konzept von Union und SPD auf dem Tisch liegen. Wir sind gespannt darauf und verabschieden uns bis dahin wie immer in eine Sommerpause.

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FlüssiggasAKTUELL 06/2019 · PDF
Inhaltsverzeichnis
DVFG DVFG
Forum Flüssiggas 2019: Wärmemarkt im Fokus
Politik & Markt Politik & Markt
Verbändeanhörung zum Gebäudeenergiegesetz: Flüssiggas und Bio-LPG besser integrieren
Technik & Normung Technik & Normung
Neue Bundes-Immissionsschutzverordnung für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Termine Termine
DVFG-Regionaltagungen im Herbst
ALTTAG

Forum Flüssiggas 2019: Wärmemarkt im Fokus

Der diesjährige Branchentreff Forum Flüssiggas legte besonderes Augenmerk auf die Zukunft des Energieträgers im Wärmesektor. In eine Podiumsdiskussion zur Energiewende im Wärmemarkt leitete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Thomas Bareiß (CDU) ein, der auch an der anschließenden Gesprächsrunde teilnahm. Aus dem Deutschen Bundestag waren außerdem der Berichterstatter der AG Wirtschaft für das Gebäudeenergiegesetz in der SPD-Fraktion Timon Gremmels sowie die energiepolitischen Sprecher der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen Prof. Dr. Martin Neumann und Dr. Julia Verlinden auf dem Podium vertreten. Bareiß hob den Ansatz „Anreiz statt Bevormundung“ hervor und plädierte für schrittweise Sanierungsmaßnahmen, um die Bürger nicht finanziell zu überfordern. Wie Neumann sprach er sich für den Grundsatz der Technologieoffenheit aus. Bareiß unterstrich zudem die steigende Bedeutung von Flüssiggas im ländlichen Raum, wenn Öl dort als Energieträger nach und nach weniger stark vertreten sein werde. Gremmels hob ebenfalls den ländlichen Raum hervor und schrieb biogenen Energieträgern in diesem Zusammenhang eine steigende Bedeutung zu. Es gelte Gas „sukzessive grüner“ zu machen. Hierbei könne man auf die vorhandene Infrastruktur setzen. Verlinden hingegen verortete die Bedeutung biogener Energieträger in stärkerem Maße im Verkehrssektor. Im Zusammenhang mit dem Wärmemarkt sprach sie sich für finanzielle Anreize durch die Integration einer CO2-Bepreisung aus.
Für das diesjährige Forum Flüssiggas vom 4. bis 6. Juni in Berlin registrierten sich rund 280 Besucher, darunter Vertreter der Flüssiggas-Branche und zahlreiche weitere Experten aus dem Energiesektor. Im Rahmen der begleitenden Fachausstellung präsentieren 28 nationale und internationale Hersteller Produkte rund um den Einsatz des Energieträgers Flüssiggas.
Podiumsdisskussion beim Forum Flüssiggas 2019
© DVFG/Claudia Konerding

Deutscher Verband Flüssiggas begrüßt neues Vorstandsmitglied

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V., die am 4. Juni im Rahmen des Forums Flüssiggas 2019 stattfand, wählte Jobst-Dietrich Diercks von der Primagas Energie GmbH & Co. KG erneut in den Vorstand. Diercks bekleidet seit November 2016 das Amt des ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Neues Vorstandsmitglied ist Stefan Hübner von der Tyczka Energy GmbH, der sich erstmals zur Wahl stellte.
Der DVFG-Vorstand umfasst mit dem Ergebnis der jüngsten Wahl wieder sechs Mitglieder. Neben dem bestätigten ersten stellvertretenden Vorsitzenden Diercks und dem neu gewählten Mitglied Hübner verbleiben der Vorsitzende Rainer Scharr (Friedrich Scharr KG), die zweite stellvertretende Vorsitzende Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel (Knauber Gas GmbH & Co. KG), Fritz Gößwein (Gößwein Gas GmbH) sowie Sven Georg (Drachen Propangas GmbH) im Vorstand.
Personengruppe: DVFG-Vorstand
©: DVFG/Claudia Konerding
Politik & Markt

Verbändeanhörung zum Gebäudeenergiegesetz: Flüssiggas und Bio-LPG besser integrieren

Am 29. Mai haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude in die Verbändeanhörung gegeben. Der DVFG hat die im sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgesehene Zusammenführung der Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in seiner Stellungnahme grundsätzlich begrüßt. Kritik äußerte der DVFG jedoch an der bislang unzureichenden Integration des Energieträgers Flüssiggas und von Bio-LPG.
Der vorliegende GEG-Entwurf zeigt nach Ansicht des DVFG eine klare Ungleichbehandlung von Flüssiggas und biogenem Flüssiggas gegenüber Erdgas beziehungsweise Biomethan, die angesichts der nahezu identischen Emissionswerte nicht zu rechtfertigen ist. Biogenes Flüssiggas, seit April 2018 auf dem deutschen Markt erhältlich, wird derzeit aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen gewonnen. Es erfüllt bei identischem Brennwert die Normqualität von Propan und kann konventionelles Flüssiggas ohne Einschränkungen ersetzen. Zudem weist das biogene Flüssiggas eine primärenergetische Bilanz wie Biomethan auf und erfüllt die Definition gasförmiger Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung. Der DVFG forderte daher in seiner Stellungnahme, biogenes Flüssiggas hinsichtlich des Primärenergiefaktors Biomethan gleichzustellen, den Weg für Massenbilanzsysteme frei zu machen und Bio-LPG hinsichtlich der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien als Erfüllungsoption anzuerkennen.
Mit Blick auf konventionelles Flüssiggas sprach sich der DVFG dafür aus, den Quartiersansatz auf alle gasförmigen Energieträger auszuweiten. Geschehe dies nicht, so der DVFG, zwinge man de facto alle Siedlungsgebiete, die nicht an das Erdgasnetz angeschlossen sind, auf Alternativen mit schlechteren Emissionswerten als Flüssiggas auszuweichen. Dies betreffe insbesondere den ländlichen Raum.
Stadt von oben
© Pixabay – freie Nutzung

Große Koalition: Klimaschutz-Konzept nach der Sommerpause

Union und SPD haben sich Mitte Juni im Koalitionsausschuss darauf verständigt, dass nach dem Ende der Sommerpause ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der 2030-Klimaziele vorliegen soll. In der zweiten September-Hälfte werde ein Konzept präsentiert, das „ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähig“ sei. Bereits am 12. Juli soll ein Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ottmar Georg Edenhofer vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung – PIK fertiggestellt werden, das die Idee einer CO2-Bepreisung beleuchtet.
Erst Ende Mai hatte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) gegen den Willen des Bundeskanzleramtes den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass die einzelnen Bundesministerien künftig für den CO2-Verbrauch in ihrem Ressortbereich verantwortlich sein sollen – CDU und CSU hatten sich klar gegen diesen Ansatz ausgesprochen.

Power to X Allianz begrüßt CDU/CSU-Positionspapier und fordert zügige Taten

Das branchenübergreifende Bündnis Power to X Allianz hat das am 25. Juni von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossene Positionspapier „Regenerative Kraftstoffe als Beitrag für eine technologieoffene Mobilität der Zukunft“ begrüßt. Allerdings müssten der angekündigten Unterstützung nun bald Taten folgen, so die Allianzpartner.
Die Power to X Allianz erklärte in einer eigenen Stellungnahme, das Positionspapier der Union hebe zu Recht das große Potenzial synthetischer Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien hervor, wenn es darum gehe, effektiven und bezahlbaren Klimaschutz schon heute möglich zu machen. Insbesondere sei es von Vorteil, dass die bestehenden Infrastrukturen weiter genutzt werden könnten. Dabei gehe es der Power to X Allianz keineswegs darum, ein „Entweder-Oder“ der klimafreundlichen Technologien zu propagieren, sondern vielmehr um ein „Sowohl als auch“ von direktelektrischen Technologien, E-Fuels und anderen Konzepten. Dies schaffe Wettbewerb, Innovationsdruck und neue Potenziale. Mit Blick auf eine zügige Verbesserung der Rahmenbedingungen für synthetische Kraftstoffe verwies das Bündnis auf sein bereits im April 2019 veröffentlichtes Markteinführungsprogramm.
Der Power to X Allianz gehören neben dem DVFG zahlreiche weitere Akteure der Gas- und Mineralölwirtschaft an. Die Partner setzen sich gemeinsam für einen technologieoffenen und marktorientierten Transformationspfad ein, der eine weitestgehend klimaneutrale Energieversorgung und Ökonomie im Jahr 2050 ermöglicht.

Neues Mobilitätskonzept der CDU: klimaschonende Anreize statt Verbote

Der Parteivorstand der CDU hat am 24. Juni ein Positionspapier zu einem neuen Mobilitätskonzept beschlossen. Demnach möchte die Partei in der Verkehrspolitik auf klimaschonende Anreize statt rigider staatlicher Vorgaben setzen.
Die CDU wolle auf eine Kombination aus „Anreizen, Ordnungsrecht und der Freiheit in Verantwortung des Einzelnen“ vertrauen und sich für einen effektiveren Mix von Mobilitätskonzepten einsetzen. Man lehne es ab, Verkehrsteilnehmer mittels Verboten zu bevormunden. Eine ökologische Reform der KfZ-Steuer im Sinne einer stärker nutzungs- und emissionsbezogenen Bereisung sei denkbar, heißt es außerdem im Beschluss.
Autostau auf der Autobahn
© Pixabay – freie Nutzung
Technik & Normung

Neue Bundes-Immissionsschutzverordnung für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Am 14. Juni ist die Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft und schließt eine Lücke zwischen den in der 1. BImSchV geregelten nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen sowie genehmigungsbedürftigen Großfeuerungsanlagen, die durch die 13. BImSchV abgedeckt werden. Für einen Teil dieser Anlagen galt bislang eine Verwaltungsvorschrift, die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TALuft)“. Die Umsetzung der EU-Richtlinie hat eine Neustrukturierung der Reglungen erforderlich gemacht.
In den Anwendungsbereich der neuen 44. BImSchV fallen Anlagen von 1 MW bis unter 50 MW sowie genehmigungsbedürftige Anlagen unter 1 MW. Für Flüssiggas-Feuerungsanlagen ab 10 MW werden Grenzwerte für Kohlenmonoxid-Emissionen (CO ≤ 50 mg/m³), der Stickoxid-Emissionen (NOx ≤ 0,10 g/m³) und Schwefeloxide (SOx ≤ 5 mg/m³) festgelegt. Für bestehende Anlagen und Anlagen unter 10 MW sind in bestimmten Fällen höhere spezifische Emissionen zulässig.
Für mit Flüssiggas betriebene Verbrennungsmotoranlagen werden ebenfalls Grenzwerte festgelegt (CO ≤ 0,25 g/m³, NOx ≤ 0,1 g/m³, SOx ≤ 5 mg/m³).
Zur Durchführung der Verordnung und deren Überwachung unterliegen genehmigungsbedürftige Anlagen (ab 1 MW) einer Registrierungspflicht. Bei bereits bestehen Anlagen muss die Registrierung bis zum 1. Dezember 2023 nachgeholt werden und die Emissionsvorschriften greifen im Fall der vorhandenen Anlagen erst ab dem 1. Januar 2025. Bis dahin gelten für diese Anlagen weiterhin die Vorschriften aus der 1. BImSchV sowie der TA Luft.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 13953, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Sicherheitsventile für ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas (LPG)
Norm-Entwurf, Ausgabe 2019-07, Frist zur Stellungnahme bis 2019-08-21

Der Entwurf dieser Europäischen Norm legt die Anforderungen an die Auslegung, Prüfung und Kennzeichnung von federbelasteten Sicherheitsventilen (PRV, en: pressure relieve valves) für die Verwendung in Flüssiggas-Flaschen fest. Bei den Sicherheitsventilen kann es sich um ein fest eingebautes Teil eines Flaschenventils (siehe EN ISO 14245 und EN ISO 15995) oder um eine getrennte Einrichtung handeln.
Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN EN 13953:2015-05 werden neue Anforderungen für Elastomer-Werkstoffe aufgenommen. Der Nenneinstelldruck wird auf 30 bar begrenzt, was gegenüber der nationalen Praxis von 35 bar eine Absenkung des Ansprechdruckes bedeutet.


DIN EN 13175, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Spezifikation und Prüfung für Ventile und Fittinge an Druckbehältern für Flüssiggas (LPG)
Norm, Ausgabe 2019-07

Die Europäische Norm legt Mindestanforderungen fest für die Auslegung, Prüfung und Produktionsprüfung von Ventilen einschließlich zugehöriger Fittinge, die an ortsbeweglichen oder ortsfesten Druckbehältern für Flüssiggas mit einem Fassungsraum über 150 l angebracht sind. Sie gilt beispielsweise für Absperrventile (Gas- und Flüssigentnahmeventile) und Füllventile an Behältern, jedoch nicht für Sicherheitsventile und Füllstandsanzeiger, die durch andere Normen abgedeckt sind.
Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN EN 13175:2015-02 wurden insbesondere Änderungen am „Ventil für die gelegentliche Entnahme aus der Flüssigphase (OLW)“ vorgenommen, das in Deutschland jedoch nur in Ausnahmefällen eingesetzt wird.


DIN EN 14071, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Druckentlastungsventile für Druckbehälter für Flüssiggas (LPG) – Zusatzausrüstung
Norm, Ausgabe 2019-08

Die Europäische Norm legt die Anforderungen an die Auslegung, Prüfung und Inspektion von Sicherheitsventil-Schließeinrichtungen, -Ventilverteilern, Abblaseleitungen und Systembaugruppen fest, die bei Bedarf zusammen mit Sicherheitsventilen für ortsfeste Druckbehälter für den Betrieb mit Flüssiggas verwendet werden. Die Norm behandelt sowohl die Prototyp-Prüfung als auch die fertigungsbegleitende Prüfung von Schließeinrichtungen und Sicherheitsventilverteilern.
Wesentlicher Anlass der Überarbeitung ist die Umstellung und Anpassung auf die aktuelle Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.
Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2019
  • 09.10.2019: DVFG-Regionaltagung West
  • 13.11.2019: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost
  • 27.11.2019: DVFG-Regionaltagung Süd
Forum Flüssiggas 2020
  • 16.-18.06.2020, Kassel
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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