DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Juli - September 2019 07 - 09/2019
© Olivier Le Moal
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das von der Bundesregierung geschnürte Klimapaket erntete unmittelbar nach seiner Vorstellung Kritik von Wissenschaftlern, Umweltschutzverbänden und der Opposition im Deutschen Bundestag. In vielerlei Hinsicht bleibt das Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 vage. Zwar enthält es einen Fahrplan für den Einstieg in ein nationales Emissionshandelssystem und eine CO2-Bepreisung. Andererseits bleiben wichtige Fragen zur konkreten Ausgestaltung im Wärme- und Verkehrssektor unbeantwortet – etwa mit Blick auf emissionsarme Alternativen zur Ölheizung für den netzfernen ländlichen Raum. Völlig offen ist auch, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für PtX-Kraft- und Brennstoffe aussehen könnten. Die im Klimaschutzprogramm 2030 notierten Vorhaben sollen bis Ende 2019 im Deutschen Bundestag in Gesetze „gegossen“ werden. Die Kooperation des Bundesrates gilt als überaus fraglich.

Einen guten Start in den Oktober wünscht Ihnen
Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 07 - 09/2019 · PDF
Inhaltsverzeichnis
DVFG DVFG
70 Jahre Deutscher Verband Flüssiggas
Politik & Markt Politik & Markt
Eckpunkte Klimaschutzprogramm 2030 und Klimaschutzgesetz
Technik & Normung Technik & Normung
Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW: DIN EN 12493, DIN EN 16436-2, DIN EN 549 und G 685-1 bis -7 Gasabrechnung
Termine Termine
DVFG-Regionaltagungen im Oktober und November
ALTTAG

70 Jahre Deutscher Verband Flüssiggas

Am 13. September 1949, nur wenige Tage nach der konstituierenden Sitzung des Ersten Deutschen Bundestages, wurde in Hannover der DVFG gegründet, damals noch unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft der Energieversorgungsunternehmen für den Vertrieb von Flüssiggas zur Gewinnung von Wärme und Licht (AFWL). Der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr verwies anlässlich des Jubiläums auf den unverzichtbaren Beitrag, den Flüssiggas zu einer erfolgreichen Energiewende leiste. 70 Jahre Verbandsgeschichte stünden für die gelungene Etablierung des emissionsarmen Energieträgers im deutschen Markt. Der DVFG habe in den vergangenen Jahrzehnten mit seinen Mitgliedsunternehmen maßgeblich die Standards für die sichere und effiziente Nutzung von Flüssiggas entwickelt, so Scharr weiter. Im Zuge der Energiewende stehe die Branche wachsenden Herausforderungen gegenüber – dies unterstreiche die Bedeutung des gemeinsamen Engagements im DVFG, betonte der Vorsitzende. Ein Hauptanliegen bleibe es, den Beitrag zur Senkung der CO2- und Schadstoffemissionen im Bewusstsein der Politik zu halten, der schon heute von konventionellem Flüssiggas geleistet werde. Zusätzlich komme es jedoch mehr und mehr darauf an, erklärte Scharr, die Innovationspotenziale des Energieträgers auszuschöpfen und so deutlich zu machen, dass Flüssiggas langfristig ein wichtiger Baustein im Zusammenspiel unterschiedlicher Energiequellen bleibe. Die Markteinführung von biogenem Flüssiggas sei bereits 2018 gelungen. Mit weiteren Partnern engagiere sich der DVFG nun für die Entwicklung von treibhausgasreduziertem synthetischen Flüssiggas.
Politik & Markt

Eckpunkte Klimaschutzprogramm 2030 und Klimaschutzgesetz

Am 26. September 2019 hat das Bundeskabinett einstimmig die Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, auf die sich das sogenannte Klimakabinett bereits am 20. September verständigt hatte.
Eingeführt wird unter anderem ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für CO2-Zertifikate in den Bereichen Wärme und Verkehr. Der CO2-Preis soll ab 2021 zehn Euro pro Tonne betragen und schrittweise auf 35 Euro im Jahr 2025 ansteigen. Im Jahr 2026 erfolgt eine Auktionierung der Zertifikate in einem Korridor zwischen einem Mindestpreis von 35 Euro pro Tonne CO2 und einem Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 wird die Zahl der für Verkehr und Heizung ausgegebenen CO2-Berechtigungen von der Bundesregierung so gedeckelt, dass die Sektorziele für 2030 zwingend erreicht werden.
Für den Gebäudesektor ist eine Abwrackprämie für Ölheizungen vorgesehen, deren Neukauf ab 2026 verboten sein wird. Unklar ist bislang, ob auch andere auf fossiler Basis betriebene Heizungen von der Regelung betroffen sein könnten.
Im Verkehrssektor plant die Bundesregierung, die Entwicklung von flüssigen und gasförmigen regenerativen Kraftstoffen aus Biomasse und deren großtechnische Erzeugung in Biogas- und Syntheseanlagen zu unterstützen. Gleiches gilt für die Anschaffung von LKW mit alternativen, klimaschonenden Antrieben. Ziel ist es, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Güterverkehr elektrisch oder aber auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgt. PtX-Kraftstoffe sollen längerfristig eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Hier möchte die Bundesregierung Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung und großvolumige Skalierung der Elektrolyse- und Raffinerieprozesse zur Erzeugung von strombasierten klimaneutralen Gasen und Kraftstoffen.
Das Erreichen der Klimaziele soll mittels eines regelmäßigen Mechanismus überprüft und gesetzlich festgeschrieben werden. Für einige der im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehenen Gesetzesänderungen wird eine Zustimmung des Bundesrates benötigt. Das ausführliche Programm mit den einzelnen Maßnahmen wird nach Angaben des Regierungssprechers derzeit fertiggestellt. Die Bundesregierung bereite die notwendigen gesetzlichen Regelungen vor und wolle sie bis zum Jahresende verabschieden.
Laut einer Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesumweltministerium Florian Pronold (SPD) vom 23. September soll das schon seit längerer Zeit angekündigte Klimaschutzgesetz ebenfalls noch in diesem Jahr „aufs Gleis gesetzt werden“.

DVFG-Mitglieder finden weitere Informationen zum Klimaschutzprogramm 2030 im Intranet (Login erforderlich):
http://intranet.dvfg.de/?id=6645
http://intranet.dvfg.de/?id=6651
CO2-Wolke
© M&S Fotodesign

Niedersachens Regierung legt eigenes Klimaschutzgesetz vor

Das niedersächsische Kabinett hat am 3. September 2019 ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Im Fall einer Verabschiedung wäre Niedersachsen damit das erste Land, das Klimaschutz in seiner eigenen Verfassung verankert. Das Gesetz zielt ab auf eine 55prozentige Einsparung bei den CO2-Emissionen bis 2030. Darüber hinaus will die Landesregierung bis 2050 vollständig auf die Nutzung erneuerbarer Energien umschwenken. Im Oktober soll der beschlossene Entwurf in den Landtag eingebracht werden. Die SPD-Fraktion hat das Papier bereits einstimmig abgesegnet. Die CDU ließ verlautbaren, man wolle sich zeitlich nicht unter Druck setzen lassen.

Erster internationaler Autogas-Tag

Am 27. September 2019 fand erstmals der internationale Autogas-Tag statt. Im Rahmen des 32. World LPG Forum and European Congress vom 24. bis 27. September in Amsterdam diskutieren anlässlich des neuen Aktionstages Entscheider der Flüssiggas-Branche Chancen und Herausforderungen für den beliebten Alternativkraftstoff. Der DVFG wertete den Autogas-Tag als wichtiges Signal, mit dem die Branche zu Recht die Aufmerksamkeit auf den Beitrag lenke, den Autogas schon heute zur Emissionssenkung im Mobilitätssektor leiste. Zugleich mahnte der DVFG, dass die Flüssiggas-Wirtschaft sich mehr politische Unterstützung wünsche. Derzeit könne der Alternativkraftstoff Nr. 1 seinen Klimaschutz-Vorteil nicht voll ausspielen, weil klimafreundliche Gasantriebe durch die Fixierung der EU auf Elektrofahrzeuge ausgebremst würden, erklärte der DVFG-Vorsitzende Rainer Scharr am Rande des Kongresses. Es sei jedoch keineswegs zutreffend, dass nur E-Mobilität Emissionsvorteile vorweisen könne. Autogas verursache 21 Prozent weniger CO2-Ausstoß als Benzin und 23 Prozent weniger CO2 als Dieselkraftstoff. Ein politischer Impuls in Richtung Automobilindustrie würde die Entwicklung und den Absatz neuer Autogas-Modelle wirksam fördern, so das Fazit von Scharr.

Weitere Informationen zum Autogas-Tag finden Interessierte hier.
LPG-Schild
© pixs:sell – stock.adobe.com

DIW Berlin veröffentlicht Wärmemonitor 2018

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) hat den Wärmemonitor 2018 veröffentlicht, dem zufolge die deutschen Privathaushalte im vergangenen Jahr rund zwei Prozent mehr Heizenergie verbraucht haben als 2017. Seit 2015 sei der Heizenergiebedarf pro Quadratmeter um rund sechs Prozent gestiegen; damit übersteige dieser das Niveau des Jahres 2010.
Den höchsten Verbrauch verzeichnete der Südwesten von Schleswig-Holstein, den niedrigsten die Region um Rostock. In Ostdeutschland werde generell weniger geheizt als im Westen, so das DIW Berlin. Grund sei die energetische Sanierung vieler Mehrfamilienhäuser in den neuen Bundesländern nach der Wende.
Um den Energiebedarf bei Wohngebäuden im Durchschnitt signifikant zu reduzieren, müsse die jährliche Sanierungsrate deutlich über einem Prozent liegen, erklärte das Institut. Die politischen Bemühungen und steuerlichen Anreize der vergangenen Jahre seien offensichtlich nicht ausreichend. Eine Rate von bis zu vier Prozent im Ostdeutschland der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zeige hingegen, was möglich wäre, so das DIW Berlin.

Mehr Informationen beim DIW Berlin
Heizungsthermostat

© emmi - stock.adobe.com
Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 12493 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Geschweißte Druckbehälter aus Stahl für Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG) – Auslegung und Herstellung
Norm-Entwurf, Ausgabe 2019-10, Frist zur Stellungnahme bis 2019-11-13

Die DIN EN 12493 legt Mindestanforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Bau und Ausführungsverfahren sowie Prüfungen für geschweißte Druckbehälter für Straßentankwagen für Flüssiggas die aus Kohlenstoffstahl, Kohlenstoff-Manganstahl und mikrolegiertem Stahl hergestellt werden. Anforderungen an angeschweißtes Zubehör werden ebenfalls geregelt.
Gegenüber der DIN EN 12493:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • Streichung des Anhanges I „Schweißunregelmäßigkeiten und Proben“;
  • Aufnahme einer normativen Verweisung auf EN 12972.


DIN EN 16436-2 Gummi- und Kunststoff-Schläuche und -Schlauchleitungen mit und ohne Einlage zur Verwendung mit Propan, Butan und deren Gemische in der Gasphase – Teil 2: Schlauchleitungen
Norm, Ausgabe 2019-10

Diese Europäische Norm legt die Merkmale und Leistungsanforderungen für Schlauchleitungen fest, die aus Schläuchen mit und ohne Einlage entsprechend der EN 16436-1 hergestellt und unter den gleichen Bedingungen verwendet werden. Die Verwendung der Schlauchleitungen ist nicht Bestandteil der Norm.
Gegenüber der DIN 4815-2:2010-12 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:
  • Der Schlauch muss der DIN EN 16436-1 entsprechen;
  • überarbeitete Anforderungen an die Schlauchleitung;
  • überarbeitete Prüfungsvorgaben der Schlauchleitungen;
  • Streichung von Baumusterprüfung und werkseigener Produktionskontrolle;
  • überarbeitete Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung und Anleitungen.


DIN EN 549 Elastomer-Werkstoffe für Dichtungen und Membranen in Gasgeräten und Gasanlagen
Norm, Ausgabe 2019-09

Die Norm legt Anforderungen und zugehörige Prüfverfahren für Elastomer-Werkstoffe fest, die in Gasgeräten und Gasanlagen in Kontakt mit Brenngasen der 1., 2. und 3. Gasfamilie, wie in EN 437:2018, eingesetzt werden. Ebenfalls abgedeckt werden Flüssiggas, Bio-Erdgas und Bio-Flüssiggas in gleicher Qualität. Außerdem stellt die Norm eine Klassifizierung nach Temperaturbereich und Härte auf. Sie gilt für Werkstoffe, aus denen homogene Dichtungen und homogene oder verstärkte Membranen hergestellt werden. Der durch die Norm abgedeckte Bereich der Betriebstemperaturen reicht von - 40 °C bis + 150 °C. Bei Anwendungen mit möglicher Kondensation gilt dieses Dokument nicht für Silikongummi, zum Beispiel über 200 hPa (200 mbar) Nenndruck oder bei Temperaturen unter 0 °C mit Gasen der 3. Gasfamilie.
Im Vergleich zur DIN EN 549:1995-04 wurden zusätzliche Anforderungen an die Beständigkeit gegen Kondensat/Flüssigphase brennbarer Gase sowie weitere Tieftemperaturklassen hinzugefügt. Darüber hinaus ist ab jetzt die Ozonbeständigkeit von Membranen verpflichtend.


Neues aus dem DVGW-Regelwerk Gas

G 685-1 bis -7 Gasabrechnung (Reihe)
Arbeitsblatt (Entwurf), Ausgabe 8/19; Einspruchsfrist für alle Teile: 02.12.2019

Das DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ von 2008 wurde an den gesetzlichen Rahmen sowie an den Stand der Technik angepasst und als Entwurf (Gelbdruck) veröffentlicht. Die Novellierung verfolgt das Ziel, die Lesbarkeit zu verbessern und die Struktur grundlegend anzupassen. Hierzu wurde ein modularer Aufbau gewählt, der das DVGW-Arbeitsblatt G 685 (A) von 2008, die dazugehörigen Beiblätter, das Merkblatt G 686 (M) von 2013, drei Rundschreiben (RS) 02/10, RS 01/11 und RS 03/12 sowie das bisherige Arbeitsblatt G 486 (A) umfasst.
Das Arbeitsblatt wird somit zukünftig in 7 Teile gegliedert, die hier genannten Teile sind bis auf Teil 6 als Gelbdruck erschienen. G 685 Teil wurde hingegen bereits als DVGW-Arbeitsblatt G 486 verabschiedet.
Die gesamten sieben Teile des Arbeitsblattes stellen Anforderungen an die Messung und regeln die Verfahren zur Energieermittlung und Abrechnung von Gasen (einschließlich Flüssiggas) im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr.
Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2019
  • 09.10.2019: DVFG-Regionaltagung West – mehr Infos für DVFG-Mitglieder im Intranet (Login erforderlich)
  • 13.11.2019: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost – mehr Infos für DVFG-Mitglieder im Intranet (Login erforderlich)
  • 27.11.2019: DVFG-Regionaltagung Süd
Forum Flüssiggas 2020
  • 16.-18.06.2020, Kassel
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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