DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
November 2019 11/2019
Adventskerze
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute befinden sich gleich drei Gesetzentwürfe, die dem sogenannten Klimaschutzpaket der Bundesregierung zugerechnet werden, auf der Ziellinie: Der Bundesrat befasst sich mit dem Klimaschutzgesetz, dem Emissionshandelsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Nur letzteres bedarf der Zustimmung der Länder. In den beiden anderen Fällen bliebe dem Bundesrat, der im Zuge der beschleunigten Beratungsverfahren zu allen drei Entwürfen Einwände formuliert hatte, nur noch der Vermittlungsausschuss – doch hierfür gälte es eine absolute Mehrheit beim Votum zu erreichen. Beim Gebäudeenergiegesetz ist das Tempo vergleichsweise gemäßigt: Erst kurz vor Weihnachten wird mit der Einbringung in den Deutschen Bundestag gerechnet.

Einen guten Start in den Dezember und eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihnen
Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 11/2019 · PDF
Inhaltsverzeichnis
DVFG DVFG
Forum Flüssiggas 2020 in Kassel: jetzt online buchen
Politik & Markt Politik & Markt
Klimaschutzpaket auf der Ziellinie: Klimaschutzgesetz, Emissionshandel und steuerliche Förderung
Technik & Normung Technik & Normung
Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW: DIN EN ISO 15995, DIN EN ISO 14245, DIN EN 16125, DVGW G 459-1
Termine
13. EID Kraftstoff-Forum 2020 in Hamburg
ALTTAG

Forum Flüssiggas 2020 in Kassel: jetzt online buchen

Vom 16. bis 18. Juni findet das Forum Flüssiggas 2020 in Kassel statt. Der Branchentreff bietet den Teilnehmern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik Gelegenheit, sich zu den aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie ökonomischen und ökologischen Potenzialen des Energieträgers Flüssiggas auszutauschen. Im Fokus der mehr als 1.000 m2 großen Fachausstellung stehen neuste Produkte und Entwicklungen der Flüssiggas-Industrie.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.dvfg.de/forum-fluessiggas/
Logo: Forum Flüssiggas 2020

Neue Regionalobleute in der Region Nord/Ost gewählt

Das Plenum der Regionaltagung Nord/Ost hat am 13. November 2019 in Lübeck Niels Merten Färber (Färber Gas GmbH) zum Regionalobmann der Region Nord/Ost gewählt. Er folgt auf Ulrich Klinger (Johannes Klinger GmbH & Co. KG), der Jüngeren den Vortritt lassen wollte und nicht mehr zur Wiederwahl antrat. Peter Schröder (Schröder Gas GmbH & Co. KG) wurde von der Versammlung zum stellvertretenden Regionalobmann der Region Nord/Ost gewählt. Er folgt auf Aine Boie (Boie GmbH & Co. KG), der sein Amt ebenfalls zur Verfügung stellte. Die Versammlung dankte Ulrich Klinger und Aine Boie für das langjährige Engagement mit herzlichem Applaus und wünschte den Nachfolgern viel Erfolg.
Politik & Markt

Energieeffizienzstrategie 2050 in der Länder- und Verbändeanhörung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Entwurf einer Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die beteiligten Kreise können bis zum 26. November Stellung nehmen; beschlossen werden soll die EffSTRA vom Bundeskabinett im Dezember. Die Strategie wurde im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung angekündigt und integriert verschiedene Elemente daraus, so etwa die Einführung eines nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr oder die Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
Mit der EffSTRA soll die Bundesrepublik nach den Plänen der Bundesregierung zur „energieeffizientesten Volkswirtschaft“ werden. Der Primärenergieverbrauch soll bis 2050 um die Hälfte gesenkt werden im Vergleich zum Jahr 2008. Für 2030 setzt die Strategie das neue Etappenziel, den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 28 Prozent zu reduzieren. Für den Gebäudebereich bestätigt der Entwurf das Ziel eines „nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050“.
Die Energieeffizienzmaßnahmen für die Zeit nach 2030 sollen ab dem nächsten Jahr im Rahmen eines Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“ unter Beteiligung betroffener Branchen, Experten aus der Wissenschaft, Verbrauchern sowie Vertretern der Zivilgesellschaft entwickelt werden.
Einsparungs-Energietacho
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Klimaschutzpaket auf der Ziellinie: Klimaschutzgesetz, Emissionshandel und steuerliche Förderung

Im November berieten Bundesrat und Deutscher Bundestag verschiedene dem sogenannten Klimaschutzpaket der Bundesregierung zugerechneten Gesetzentwürfe, mit denen die Klimaschutzziele 2030 erreicht werden sollen.

Am 8. November äußerte sich der Bundesrat zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, mit dem unter anderem die energetische Gebäudesanierung gefördert werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass Wohneigentümer bei Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen künftig einen 20prozentigen Abzug von der Steuerschuld geltend machen können. Die Förderungsmaßnahme gilt sowohl für den Einbau klimafreundlicher Heizungen und moderner Fenster als auch für die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Der Bundesrat kritisierte, dass die geplanten Maßnahmen Einnahmeausfälle der Länder unberücksichtigt ließen und forderte eine Regelung zur Kompensation über die Umsatzsteuer. Der Deutsche Bundestag hat diese Position des Bundesrates bei seiner Befassung nicht mit aufgenommen und den Entwurf am 15. November in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung der Länder, die sich am 29. November erneut damit befassen.

Der Entwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde im Deutschen Bundestag ebenfalls am 15. November in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen erstmals das konkrete Ziel eines um mindestens 55 Prozent gesenkten Treibhausgasausstoßes bis 2030 sowie jährliche Reduktionsziele für die betroffenen Sektoren verbindlich verankert werden. Zuvor hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 8. November verschiedene Einwände erhoben. So dürfe etwa die zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht dazu führen, grundlegende Reformen zurückzustellen. Das aktuelle System von Steuern und Abgaben im Energiesektor werde den Anforderungen durch Energiewende und Klimaschutz nicht mehr gerecht, so die Länder. Die Bundesregierung solle das System umfassend überarbeiten. Zudem sprachen sich die Länder dafür aus, dass insbesondere im Verkehrssektor ein größerer Anteil erneuerbarer Energien erreicht werden müsse.
Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates angekündigt, bei der Evaluierung der Umsetzungsgesetze zum Klimaschutz-Programm 2030 im Energiebereich prüfen zu wollen, wie das derzeitige System von Steuern, Gebühren, Umlagen und Abgaben im Energiebereich optimal zur Zielerreichung im Klimaschutz beitragen könne. Den meisten Änderungsvorschlägen der Länder erteilte die Bundesregierung jedoch eine Absage.
Auch der Entwurf des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) wurde vom Deutschen Bundestag am 15. November in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. In diesem Fall hatte der Bundesrat ebenfalls finanzielle Belastungen der Länder kritisiert und wie bereits beim Bundes-Klimaschutzgesetz grundlegende Reformen im Energiebereich gefordert. Beide Aspekte fanden in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung keine Berücksichtigung.

Sowohl das Bundes-Klimaschutzgesetz als auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz stehen am 29. November erneut auf der Agenda des Bundesrates. Anders als das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sind die beiden Entwürfe jedoch nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hat somit nur die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, würde hierfür jedoch bei der Abstimmung eine absolute Mehrheit benötigen. Dass es zu einem solchen Votum kommt, gilt als fraglich.
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Bayerisches Kabinett beschließt Klimaschutzgesetz und initiiert Klimaschutzoffensive

Das bayerische Kabinett hat am 19. November den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Entwurf sollen das Klimaschutzprogramm des Landes sowie eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels gesetzlich verankert werden.

Das Land will Klimaneutralität bis spätestens 2050 erreicht haben, strebt aber mit der Maßgabe „Klimaneutralität 2040 plus“ bereits eine frühere Umsetzung an. Bereits bis 2030 soll der CO2-Ausstoß in Bayern gegenüber dem deutschen Durchschnitt aus dem Jahr 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Zeitgleich zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes wurde eine Klimaschutzoffensive beschlossen. Mit Hilfe eines Zehn-Punkte-Plans, der 96 Maßnahmen umfasst, sollen die Treibhausgas-Emissionen in Bayern reduziert sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und verstärkte Forschung zu Umwelt- und Klimaschutz vorangetrieben werden.
Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN ISO 15995, Gasflaschen – Spezifikation und Prüfung von Flaschenventilen für Flüssiggas (LPG) – Handbetätigt
Norm, Ausgabe 2019-12

Die Norm definiert Anforderungen an handbetätigte Flaschenventile für Flüssiggas zur Verwendung mit ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flüssiggas-Flaschen. Zusätzlich umfasst sie die Anforderungen an zugehöriges Zubehör für den Betrieb in der Gas- und Flüssigphase. Für in Fahrzeugen fest eingebaute Flaschenventile und Kugelventile hingegen gilt die Norm nicht. Im Vergleich zur DIN EN ISO 15995:2010-11 wurden insbesondere verbindliche Anforderungen zu Produktionsprüfungen aufgenommen sowie eine Vibrationsprüfung.


DIN EN ISO 14245, Gasflaschen – Spezifikation und Prüfung von Flaschenventilen für Flüssiggas (LPG) – Selbstschließend
Norm, Ausgabe 2019-12

Die Norm regelt die Anforderungen an selbstschließende Flaschenventile für Flüssiggas zur Verwendung mit Flüssiggas-Flaschen. Verweisungen auf zugehöriges Zubehör für den Betrieb in der Gas- und Flüssigphase sind ebenfalls enthalten. In Fahrzeugen fest eingebaute Einrichtungen fallen nicht in den Regelungsbereich der Norm. Im Vergleich zur DIN EN ISO 14245:2010-11 11 wurden insbesondere verbindliche Anforderungen zu Produktionsprüfungen aufgenommen sowie eine Vibrationsprüfung.


DIN EN 16125, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Rohrleitungssysteme und -befestigungen – Flüssigphase und ungeregelte Gasphase von Flüssiggas (LPG)
Norm, Ausgabe 2019-12

Die Europäische Norm definiert Anforderungen an Auslegung, Bau, Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Rohrleitungen für Flüssiggas in der Flüssigphase und bei vollständigem Gasdruck. Sie gilt für Rohrleitungen für Flüssiggas mit einem maximalen Betriebsdruck bis einschließlich 25 bar und umfasst dabei sowohl neue Rohrleitungen für Flüssiggas als auch den Austausch oder die Erweiterung von vorhandenen Rohrleitungen für Flüssiggas. Die Norm gilt nicht für Rohrfernleitungen oder Leitungen in Straßen- oder Wasserfahrzeugen. Im Vergleich zur DIN EN 16125:2016-03 wurde der Anhang zu Umweltaspekten zugunsten einer Bezugnahme auf CEN/TS 16765 gestrichen und der Anhang E zur Typprüfung von Verbundrohren gestrichen. Letzterer soll zu einer eigenständigen Norm weiterentwickelt werden.


Neues aus dem DVGW-Regelwerk Gas

DVGW G 459-1: Gas-Netzanschlüsse für maximale Betriebsdrücke bis einschließlich 5 bar
Arbeitsblatt, Ausgabe 10/2019

Das Arbeitsblatt dient als Grundlage für Planung, Bau, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb von Netzanschlüssen für die Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas. Ebenso gilt es für Flüssiggas-Anlagen, die im Bereich der öffentlichen Gasversorgung betrieben werden. Hintergrund der Überarbeitung war insbesondere der Abgleich des DVGW-Regelwerkes mit den in CEN/TC 234 erarbeiteten Funktionalnormen auf europäischer Ebene. Im Vergleich zum bisherigen DVGW-Arbeitsblatt G 459/I:1998-07 wurde u.a. eine Aktualisierung mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen. Der Anwendungsbereich wird auf maximal zulässige Betriebsdrücke bis 5 bar erweitert.
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

Forum Flüssiggas 2020 _
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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