DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Januar 2020 01/2020
Häuserdächer im Morgengrauen
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

für den DVFG stand der Jahresauftakt im Zeichen einer neuen Analyse zum Wärmemarkt, die das CO2-Einsparpotenzial von Flüssiggas im netzfernen Raum eindrucksvoll belegt. Der Politik und der interessierten Öffentlichkeit haben wir die Ergebnisse pünktlich zum Start der Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag vorgelegt.
Auch personell hat sich in der DVFG-Geschäftsstelle zum Start 2020 einiges getan: Wir heißen zum Februar drei neue Kollegen im Team willkommen, zwei davon im Bereich Technik. Wir freuen uns, dass sich damit im gewachsenen Referat Technik mit neuer Leitung künftig vier Experten für die Interessen unserer Mitglieder einsetzen werden.

Einen guten Start in den Februar wünscht Ihnen
Ihr DVFG-Redaktions-Team
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per E-Mail FlüssiggasAKTUELL 01/2020 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
DVFG DVFG
Veränderungen in der DVFG-Geschäftsstelle
Politik & Markt Politik & Markt
DVFG zum Gebäudeenergiegesetz: Flüssiggas könnte im Wärmemarkt des netzfernen Raumes vier Millionen Tonnen CO2 einsparen
Technik & Normung Technik & Normung
DVFG empfiehlt: Gasanlagen in Wohnmobilen weiterhin alle zwei Jahre prüfen lassen
Termine Termine
Forum Flüssiggas 2020 vom 16.-18. Juni in Kassel
DVFG

Veränderungen in der DVFG-Geschäftsstelle

Markus Lau, seit 2015 beim DVFG als Referent für den Themenschwerpunkt Wärmemarkt verantwortlich, übernimmt zum 1. Februar 2020 die Leitung des Referates Technik. Er folgt auf Dr. Jozo Mamic, der den DVFG verlässt.
Am 1. Februar 2020 wird außerdem Dr. rer. nat. Anda Sulce (29) ihre Tätigkeit als technische Referentin aufnehmen. Dr. Sulce stammt aus Lettland und hat an der Technischen Universität Chemnitz und an der Universität Bremen Chemie studiert, bevor sie im Juni 2019 an der Universität Bremen promoviert wurde. Ebenfalls zum 1. Februar 2020 begrüßt der DVFG den gebürtigen Bochumer Simon Widrinna (25) im Referat Technik. Der Physiker studierte zunächst an der Ruhr-Universität Bochum und erwarb dann seinen Masterabschluss am Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin. Zusammen mit Dr. Samy Al-Ayoubi werden damit ab dem 1. Februar 2020 technische Themen in der DVFG-Geschäftsstelle von einem vierköpfigen Team betreut.
Darüber hinaus gibt es ab dem 1. Februar eine neue Ansprechpartnerin für Sachkundige, die an der Deutschen Flüssiggas Akademie ausgebildet wurden: Viktoria Luft hat den Verband verlassen; ihre Aufgaben übernimmt Gergana Baycheva (34). Sie stammt aus Bulgarien und hat 2014 ihr Studium der Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin abgeschlossen.
DVFG-Personal: Dr. Anda Sulce, Simon Widrinna, Gergana Baycheva
Ab Februar neu in der DVFG-Geschäftsstelle (v.l.n.r.):
Dr. Anda Sulce, Simon Widrinna, Gergana Baycheva
© Anda Sulce, © Georg Heyne, © Gergana Baycheva
Politik & Markt

DVFG zum Gebäudeenergiegesetz: Flüssiggas könnte im Wärmemarkt des netzfernen Raumes vier Millionen Tonnen CO2 einsparen

Durch einen konsequenten Umstieg von Heizöl auf Flüssiggas in Wohngebäuden könnten bundesweit pro Jahr rund vier Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. So lautet das Ergebnis einer neuen Analyse der DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH, die der DVFG beauftragt und anlässlich der Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag vorgestellt hat. Das Ergebnis der Studie unterstreicht den Nachbesserungsbedarf des GEG: das Klimaschutz-Potenzial von Flüssiggas wird nicht einmal annähernd ausgeschöpft.

Von insgesamt 5,87 Millionen Ölheizungen in Deutschland liegen laut DBI-Analyse 1,53 Millionen außerhalb erdgasversorgter Gebiete – diese Gebäude sind somit bei der Wärmeversorgung auf eine leitungsunabhängige Alternative angewiesen. Gleiches gilt für 1,55 Millionen Ölheizungen, die sich zwar innerhalb erdgasversorgter Gebiete befinden, jedoch über 500 Meter vom Netzzugang entfernt sind. In diesen Fällen gilt die Schaffung eines Zuganges zum Netz als unwirtschaftlich. Zusammengefasst bietet sich somit bei 3,08 Millionen Ölheizungen ein Wechsel zum leitungsunabhängigen Flüssiggas an. Mit einer konsequenten Umstellung der betreffenden Wohngebäude auf den emissionsarmen Energieträger Flüssiggas könnten jährlich circa vier Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Die in den Deutschen Bundestag eingebrachte Fassung des GEG droht dieses Klimaschutz-Potenzial ungenutzt zu lassen, weil die derzeitige Benennung der Ölheizungs-Alternativen in Paragraf 72 Abs. 4 Flüssiggas noch ausschließt. Der DVFG appelliert daher an die Politik, die Formulierung zu öffnen und nicht auf den wertvollen Beitrag von Flüssiggas im netzfernen Raum zu verzichten.

Die DBI-Analyse steht hier zum Download bereit.
DBI Studie

© DVFG

Höhere CO2-Bepreisung wird über neuen Gesetzgebungsprozess geregelt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit arbeitet am Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen, der voraussichtlich im Februar im Bundeskabinett beraten werden wird.
Der neue Gesetzgebungsprozess ist das Ergebnis der Einigung, die am 18. Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zum Klimaschutzpaket der Bundesregierung erzielt wurde. Der Vermittlungsausschuss hatte über das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht verhandelt und einen höheren Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 ab 2021 beschlossen. Durch diesen Konsens, den CO2-Preis im Verkehr-und Gebäudesektor im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens anzuheben, konnte das Klimaschutzpaket wie angestrebt noch vor dem Jahresende verabschiedet werden.

Details zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.
Technik & Normung

DVFG empfiehlt: Gasanlagen in Wohnmobilen weiterhin alle zwei Jahre prüfen lassen

Am 31. Dezember 2019 veröffentlichte das Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt. Bislang galt die Regelung, dass Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans alle zwei Jahre nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 geprüft werden müssen – fehlte der Nachweis bei der HU, galt dies es schwerer Mangel. Mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur diese Nachweispflicht im Rahmen der HU bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt.
Unberührt von der Aussetzung dieses Untersuchungskriteriums muss im Rahmen der Hauptuntersuchung nach HU-Richtlinie Anlage 2 Nr. D 6.1.3 f) bis Nr. D 6.1.3 h) weiterhin der Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung bewertet werden. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile der Flüssiggasanlage gelten auch weiterhin als erheblicher Mangel und führen zum Nichtbestehen der Untersuchung. Um dem vorzubeugen, sollten Verbraucher vor der HU weiterhin die G 607-Prüfung durchführen lassen. Das wurde auch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schriftlich bestätigt.
Auch wenn im Rahmen einer HU der fehlende Nachweis einer Gasanlagenprüfung nach G 607 vorübergehend keinen erheblichen Mangel darstellt, ist der Betreiber weiterhin für die Sicherheit seiner im Fahrzeug installierten Flüssiggasanlage verantwortlich.
Die erfolgreich absolvierte G 607-Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Im Schadensfall dient die G 607-Prüfbescheinigung als Sorgfaltsnachweis gegenüber der Versicherung.

Weitere Details stehen in einer neuen Fachinformation auf der DVFG-Website zum Download bereit.
Wohnmobil
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

Forum Flüssiggas 2020 _
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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