DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
März 2020 03/2020
© Roman Babakin
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am 27. März 2020 hat der Bundesrat den Nachtragshaushalt gebilligt, mit dem umfangreiche Hilfsmaßnahmen für die Bewältigung der Corona-Krise finanziert werden sollen. Zwei Tage zuvor hatte der Deutsche Bundestag bereits mit breiter Mehrheit zugestimmt. Währenddessen stellt die Flüssiggas-Wirtschaft weiterhin die Versorgung ihrer Kunden sicher – unter Einhaltung der gebotenen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz aller Beteiligten. Jenseits der vergleichsweise einfach umzusetzenden Maßnahmen wie Homeoffice, Telefonkonferenzen oder dem Wahren eines sicheren Abstandes bei der Flüssiggas-Auslieferung hält die aktuelle Situation noch weitere Herausforderungen für die Branche bereit. Der Deutsche Verband Flüssiggas stellt seinen Mitgliedern über das Intranet laufend neue Informationen zur Verfügung, um sie bei allen notwendigen Anpassungen bestmöglich zu unterstützen. Entsprechende Hinweise auf neue Mitglieder-Informationen finden Sie auch im ersten Beitrag der Rubrik „Technik“ der heutigen Ausgabe.

Einen guten Start in den April und bleiben Sie gesund
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FlüssiggasAKTUELL 03/2020 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
Politik & Markt Politik & Markt
Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf
Technik & Normung Technik & Normung
Auswirkungen der Corona-Krise auf Prüfungen an Flüssiggas-Behältern und Tankfahrzeugen
Termine Termine
Forum Flüssiggas 2020
Politik & Markt

Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf

Am 5. März 2020 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude (GEG) statt. Das grundsätzliche Vorhaben der Bundesregierung, die Regelungen zum Wärmemarkt in einem Gesetz zu bündeln, begrüßten die Sachverständigen. Zur Ausgestaltung des Entwurfes hingegen gab es zahlreiche Einwände. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. etwa kritisierte, dass der verfolgte Zweck, das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen, mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht werde. Nur ein verständliches Gesetz könne den betroffenen Anwenderkreisen angemessen in Schulungsangeboten vermittelt werden.
Auch der DVFG sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf am GEG. So forciert der Entwurf insbesondere in § 72 Abs. 4 Ziff. 4 die Ablösung von Heizöl durch Gas nur im Bereich des Erdgasnetzes. Abseits des Erdgasnetzes sollte Flüssiggas als Heizöl-Alternative genutzt werden. Mit einer konsequenten Umstellung sind jährlich 4 Millionen Tonnen CO2 einzusparen.
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes, die ursprünglich noch im März stattfinden sollte, wurde angesichts anderer dringlicher Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Krise vertagt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
© Adobe Stock - Tomasz Zajda

Prognosen zur Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben im März in kurzer Folge jeweils eigene Gutachten zur Gesamtminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 veröffentlicht. Beide Studien beziffern die erwartete Lücke zum von der Bundesregierung bis 2030 angestrebten Klimaschutzziel (55 Prozent weniger Treibhausgasemissionen gegenüber dem Referenzjahr 1990), gelangen jedoch zu leicht abweichenden Ergebnissen.
Das vom Öko-Institut e. V. für das BMU erstellte Gutachten geht bis 2030 von einer Minderung um 51 Prozent aus. Das von der Prognos AG im Auftrag des BMWi vorgelegte Gutachten hingegen rechnet mit einer 52-prozentigen Senkung. Einig sind sich die Analysen in der positiven Bewertung der für den Industriesektor erwarteten Einsparungen. Hier liege man auf Kurs beziehungsweise werde das Ziel nur knapp verfehlen.
Das BMU hob anlässlich der Veröffentlichung hervor, dass im Verkehrsbereich noch viel zu tun sei. Die neuen Zahlen seien „deutliche Warnsignale“ und zeigten Handlungsbedarf für das Klimakabinett.
Das BMWi erklärte hingegen, im Gebäudesektor würden die Emissionen laut Prognos-Gutachten auf 78 Millionen Tonnen sinken; die verbleibende Lücke zum Ziel sei somit „etwas größer“ als in der Industrie.

Mehr zum Gutachten des BMU finden Sie hier; weitere Hintergründe zum BMWi-Gutachten stehen hier bereit.
© Markus Mainka

Umweltbundesamt: Treibhausgasemissionen 2019 um 6,3 Prozent gesunken

Laut der am 16. März 2020 vorgestellten vorläufigen Treibhausgas-Bilanz des Umweltbundesamtes (UBA) wurden 2019 in Deutschland rund 805 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 54 Millionen Tonnen oder 6,3 Prozent weniger als 2018.
Die größten Fortschritte verzeichnete das UBA in der Energiewirtschaft und führte als Gründe die Reform des EU-Emissionshandels, einen niedrigen Gaspreis, den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sowie die Abschaltung erster Kohlekraftwerksblöcke an.
Die Emissionen im Gebäudebereich hingegen stiegen laut UBA 2019 um 4,4 Prozent im Vergleich zu 2018. Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bewegten sich 2019 mit einem Plus von 0,7 Prozent auf einem leicht höheren Niveau als im Vorjahr. Das UBA führte an, dass trotz der Einführung sparsamerer Fahrzeuge zugleich der Kfz-Bestand zugenommen habe, so dass insgesamt mehr Benzin und Diesel verbraucht worden seien.

Mehr Informationen zur vorläufigen Treibhausgas-Bilanz 2019 stehen auf der Website des UBA zur Verfügung.
Technik & Normung

Auswirkungen der Corona-Krise auf Prüfungen an Flüssiggas-Behältern und Tankfahrzeugen

Die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Krise wirken sich auch auf die Prüfungen von Flüssiggas-Anlagen aus. Flüssiggas-Behälter sind alle zehn Jahre von einer dafür zugelassenen Prüforganisation einer inneren Prüfung zu unterziehen. Grundsätzlich gilt für die Durchführung dieser Prüfung eine Toleranzfrist von drei Monaten nach dem Prüfdatum. Derzeit können die Prüfungen jedoch nur in geringerem Umfang stattfinden oder aber müssen – sei es wegen ausfallender Mitarbeiter oder wegen Zugangsbeschränkungen zu Firmen – verschoben werden. Einige Bundesländer haben daher bereits Maßnahmen eingeleitet, damit wichtige Anlagen nicht außer Betrieb genommen werden müssen und keine Bußgelder wegen nicht eingehaltener Prüfzeiträume ausgesprochen werden. In welchen Ländern diese Maßnahmen bereits angeordnet sind, erfahren Mitglieder im DVFG-Intranet: http://intranet.dvfg.de/?id=6819

Einschränkungen im Prüfbetrieb ergeben sich derzeit auch bei Straßentankwagen und Kesselwagen für Flüssiggas. Die regelmäßig anfallenden Auffrischungsschulungen für das zugehörige Betriebspersonal können derzeit ebenfalls nicht durchgeführt werden. Um auch an dieser Stelle die Energieversorgung nicht zu gefährden und Außerbetriebnahmen zu vermeiden, wurden mehrere „Multilaterale Vereinbarungen“ im Gefahrgutbereich unterzeichnet. Damit können Prüfungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. August dieses Jahres endet, bis zum 30. August verlängert werden. Dies gilt auch für Schulungsbescheinigungen, die zwischen dem 1. März und dem 1. November dieses Jahres ihre Gültigkeit verlieren würden. Diese werden bis zum 30. November verlängert. Nähere Informationen hierzu erhalten DVFG-Mitglieder ebenfalls im Intranet: http://intranet.dvfg.de/?id=6823

Neue DGUV-Information zur Beförderung von Flüssiggas

DGUV I 210-001 „Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße“
DGUV Information, Ausgabe: 2020-02

Bei der Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße müssen gefahrgutrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) fasst das geltende Regelwerk zur Beförderung von Flüssiggasflaschen, Druckgaspackungen und Gaspatronen zu Betrieben, Baustellen und anderen Einsatzorten zusammen und stellt damit eine umfassende Hilfe für Unternehmen bei der Umsetzung dar. Im Vergleich zur Vorgängerfassung vom August 2012 wurden insbesondere die Vorgaben zur Verwendung von gasbetriebenen Einrichtungen während der Beförderung in den Richtlinien zur Umsetzung klargestellt.

Die neue Fassung steht hier als Download zur Verfügung.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 13760, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Füllsysteme an Autogasanlagen für leichte und schwere Fahrzeuge – Anschlussstutzen, Prüfanforderungen und Abmessungen
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-04, Frist zur Stellungnahme bis 2020-05-06

Der Norm-Entwurf legt Mindestanforderungen fest für die Auslegung, Konstruktion, Prüfung sowie für die Bemaßung der Füllstutzen zur Verteilung von Flüssiggas (LPG) an Fahrzeuge der Kategorien M und N, die mit der Euro-Fülleinrichtung (für leichte und schwere Fahrzeuge) verbunden sind. Gegenüber der Vorgängerausgabe vom November 2003 wurde der Abschnitt 5 „Prüfungen“ überarbeitet und das Dokument redaktionell auf den aktuellen Stand gebracht.


DIN EN 1749, Klassifizierung von Gasgeräten nach der Art der Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung (Arten)
Norm, Ausgabe 2020-04

Diese Europäische Norm enthält Einzelheiten zur Klassifizierung von Gasgeräten nach der Methode der Zufuhr von Verbrennungsluft und der Abgasabführung. Sie liefert einen Leitfaden zur Harmonisierung von Produktnormen, zur Vorbereitung von Installationsnormen und zum gemeinsamen Verständnis der Arten von Gasgeräten. Der Fachbericht DIN CEN/TR 1749 (DIN SPEC 91139):2015-08 wurde ohne technische Änderungen in die Norm überführt.


DIN EN 15202, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Grundlegende Betriebsmaße für Ausgangsanschlüsse von Flaschenventilen für Flüssiggas (LPG) und zugehörige Anschlüsse für Geräte
Norm, Ausgabe 2020-04

Die Europäische Norm legt die wesentlichen Anschlussmaße von Flüssiggas-Flaschenventilen und -Anschlussstücken einschließlich Druckreglern fest, damit diese sicher miteinander verbunden werden können. Sie weist dabei auch auf potenziell unsichere Anschlüsse hin, die zwar möglicherweise miteinander verbunden werden können, jedoch unter bestimmten Betriebsbedingungen oder Ausrichtungen möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren oder keine sichere Verbindung schaffen würden. Weiterhin enthält die Norm ein Kennzeichnungssystem, um sicherzustellen, dass nur Ventile und Anschlussstücke mit gleichen Anschlussstück-Typnummern zusammen verwendet werden. Empfehlungen für die Anzugsdrehmomente zur Verbindung von Metall-Metall-Schraubanschlüssen können der Norm ebenfalls entnommen werden.


Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

Korrekturblatt Februar 2020 zu DVGW-Arbeitsblatt G 600; DVGW-TRGI 2018
Korrektur TRGI 2018, Ausgabe: Februar 2020

Es bestehen Unterschiede bei den Formulierungen der Definitionen zu den Gasgerätearten bei Mehrfachbelegung in TRGI:2018 und den heranzuziehenden Produktnormen der Gasgeräte DIN EN 15502-2-1 bzw. CEN/TR 1749:2014-06. Die nationalen Regelungen in der DVGW-TRGI müssen widerspruchsfrei zu den Vorgaben der europäischen Normen sein. Deshalb sind die Definitionen der Gasgerätearten C4 und C(10) bis C(14) in TRGI:2018 an die Definitionen der Produktnormen anzupassen.
Termine

Veranstaltungen des DVFG

Forum Flüssiggas 2020
  • 16.-18. Juni 2020, Kassel
    Weitere Informationen zur Organisation des Forums Flüssiggas 2020 liegen Ende April 2020 vor.

DVFG-Regionaltagungen 2020
  • 06. Oktober 2020: Regionaltagung West
  • 04. November 2020: Regionaltagung Nord/Ost
  • 11. November 2020: Regionaltagung Süd
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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