FlüssiggasAktuell
Juli - September 2020 07 - 09/2020
Grafik: Statistik
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nachdem sich der Sommer nun meteorologisch endgültig verabschiedet hat, versuchen wir alle uns bestmöglich auf einen Herbst unter Covid19-Bedingungen einzurichten. Auch in Berlin läuft der Politikbetrieb unter den „new normal“-Voraussetzungen wieder an. Stillstand herrschte im Sommer allerdings keineswegs. So hat sich der DVFG etwa bereits im August zu einem Verordnungsvorschlag des Bundesumweltministeriums positioniert, der die Ausgestaltung der ab 2021 startenden CO2-Bepreisung konkretisiert. Ganz frisch liegt außerdem ein Änderungsvorschlag für die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV) vor. Demnach soll die Anrechenbarkeit von fossilen Kraftstoffen auf die Treibhausgasminderungs-Quote nur noch bis einschließlich 2021 gelten – der DVFG wird auch hierzu im Sinne der Branche Position beziehen.

Einen guten Start in den Oktober und bleiben Sie gesund!

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FlüssiggasAKTUELL 07 - 09/2020 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
DVFG
DVFG-Intranet: neuer Look und neue Möglichkeiten für Mitgliedsunternehmen
Politik & Markt
Bundesumweltministerium legt Pläne zur Gestaltung des Brennstoffemissionshandels vor
Technik & Normung
Gasqualität: überarbeitete DIN 51622 veröffentlicht
Termine
DVFG-Regionaltagungen
DVFG

DVFG-Intranet: neuer Look und neue Möglichkeiten für Mitgliedsunternehmen

Das Intranet des DVFG – schon seit Jahren der zentrale Kommunikationskanal für verbandsinterne Informationen – präsentiert sich seit einigen Wochen mit einem veränderten Look, überarbeiteten Funktionen und erweiterten Möglichkeiten für DVFG-Mitglieder. Basierend auf dem Feedback von Intranet-Nutzern und in enger Abstimmung mit dem Fachausschuss Kommunikation wurden anderem der Login-Bereich und die Optionen zur Anpassung der abonnierten E-Mail-Benachrichtigungen neu gestaltet.
Um die in den letzten Jahren stetig gewachsene Nutzergemeinschaft des Intranets künftig noch besser auf dem aktuellsten Stand zu halten, hat der DVFG seine Mitglieder im vergangenen Sommer außerdem aufgerufen, Intranet-Verantwortliche aus dem eigenen Unternehmen zu benennen. Diese genießen erweiterte Nutzerrechte und können etwa neue Kollegen als Nutzer anlegen und so gezielt zur Registrierung auffordern. Damit wirken die Intranet-Verantwortlichen als wichtiges Bindeglied zwischen Unternehmen und Verband und tragen dazu bei, die Nutzergemeinschaft weiter auszubauen. Der Aufwand für die Intranet-Verantwortlichen beschränkt sich dabei auf ein Minimum. Zahlreiche DVFG-Mitglieder haben in den vergangenen Wochen bereits Verantwortliche benannt, die bereits von den erweiterten Nutzerrechten profitieren. Geschäftsführungen interessierter Mitgliedsunternehmen haben natürlich weiterhin die Möglichkeit, eine(n) Intranet-Verantwortliche(n) einzusetzen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne per E-Mail.
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Screenshot: DVFG-Intranet
© DVFG
Politik & Markt

Bundeswirtschaftsminister stellt 20-Punkte-Programm zum Klimaschutz vor

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier (CDU) stellte am 10. September 2020 seine Idee einer „Allianz von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat für Klimaneutralität und Wohlstand“ vor. Der Vorschlag beinhaltet ein 20-Punkte-Programm, mit dem im Zuge eines parteiübergreifenden Paktes sowohl das Ziel des Klimaschutzes verfolgt als auch die Wirtschaft gestärkt werden soll. Vor allem den Mittelstand gelte es hierbei zu unterstützen. Deutschland müsse den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft bis spätestens 2050 unumkehrbar machen, so Altmaier. Der Klimaschutz als „zentrale und vorrangige Aufgabe unser Generation“ dürfe nicht durch Wahlkämpfe ausgebremst werden. Daher plädierte er unter anderem für eine Charta für Klimaschutz und eine starke Wirtschaft, die Bundestag und Bundesrat beschließen sollen. Als wichtiges Instrument benannte der Bundeswirtschaftsminister zudem die CO2-Bepreisung und kündigte an, dass Deutschland hier angesichts der geplanten ehrgeizigeren Klimaziele der Europäischen Union werde nachsteuern müssen. Es werde notwendig sein, die nationale CO2-Bepreisung entsprechend den EU-Beschlüssen anzupassen.

Zum vollständigen Vorschlag „Klima schützen & Wirtschaft stärken“
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Bundeskabinett beschließt Entwurf für EEG-Novelle 2021

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 den Entwurf für die Novelle des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) beschlossen. Mit der EEG-Novelle 2021 soll insbesondere Treibhausgasneutralität vor 2050 als neues langfristiges Ziel gesetzlich festgeschrieben werden. Zusätzlich werden Ausbaupfade für erneuerbare Energien bis 2030 definiert. Ebenfalls vom Bundeskabinett verabschiedet wurde die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes. Dieser Entwurf betrifft Regelungen zum Ausbau der Stromnetze und steht in engem Zusammenhang mit der EEG-Novelle.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts beginnen für beide Vorhaben die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Die Gesetzgebungsverfahren sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zur EEG-Novelle 2021
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Bundesumweltministerium legt Pläne zur Gestaltung des Brennstoffemissionshandels vor

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Juli zwei Referentenentwürfe zur Umsetzung des 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt und Länder und Verbände – darunter auch den DVFG – um Stellungnahmen gebeten.
Die Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) soll die Berichtspflichten für die betroffenen Energieträger für die Emissionsjahre 2021 und 2022 festlegen. Dabei werden erstmals verbindliche Emissionsfaktoren für beide Jahre definiert. Der zweite aktuell vorliegende Entwurf der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) wiederum konkretisiert die Anforderungen an das nationale Emissionshandelsregister sowie die Anforderungen, Rechte und Pflichten der Kontoinhaber im Emissionshandelsregister.
Für den ab 2023 geltenden Anwendungsbereich des BEHG soll 2022 eine Neufassung der BeV erstellt und perspektivisch in die BEHV integriert werden.
Der DVFG hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf der BeV 2022 für eine andere Systematik bei der Berechnung der vorgesehenen CO2-Bepreisung ausgesprochen. Die derzeit vorgesehenen Standardwerte spiegelten die jeweiligen Mischverhältnisse der Flüssiggase Propan und Butan in ihren vielfältigen Anwendungsbereichen nicht zutreffend wider. Stattdessen solle die Systematik den Zusammensetzungen folgen, die gesetzlich beziehungsweise durch Normen vorgeschrieben sei. Dies wird aus Sicht des DVFG auch eine Neuzuordnung bezogen auf die Gemeinsame Nomenklatur erforderlich machen.
Darüber hinaus lässt der Entwurf der BeV nach Ansicht des DVFG eine Regelung für biogenes Flüssiggas vermissen. Mit dem im November 2020 in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetz wird die Gleichstellung von Biomethan und biogenem Flüssiggas mit Blick auf Massenbilanzsysteme etabliert – nun gilt es auch eine entsprechende Nachweisführung in die BeV aufzunehmen, um den abzugsfähigen Bioenergieanteil bei der Nutzung von biogenem Flüssiggas festzuschreiben.

Zur Stellungnahme des DVFG zur BeV 2020
DVFG-Mitgliedern stehen außerdem weitere Hintergrundinformationen im Intranet zur Verfügung (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7015
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Pflänzchen auf Geldmünzen
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Bundeskabinett beschließt Klimaschutzbericht 2019

Das Bundeskabinett hat am 19. August 2020 den Klimaschutzbericht 2019 beschlossen. Nach den vorliegenden Schätzungen wurden im vergangenen Jahr rund 35,7 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen als im Referenzjahr 1990. 2018 hatte die Minderung bei rund 32 Prozent und 2017 bei 27,5 Prozent gelegen. Die Gesamtemissionen sanken 2019 gegenüber 2018 um fast 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf rund 805 Millionen Tonnen. Dies entspricht einem Minus von 6,3 Prozent. Der aktuelle Bericht wird der letzte sein, der vor allem die Umsetzung des 2014 beschlossenen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 beleuchtet.
Die Entwicklungen des Jahres 2020 – und damit auch die Effekte der Covid19-Pandemie auf die Treibhausgasemissionen – werden im nächsten Klimaschutzbericht abgebildet, dessen Perspektive auf das Jahr 2030 ausgerichtet sein wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erklärte, das Ausmaß des Emissionsrückgangs infolge der Covid19-Pandemie lasse sich noch nicht genau beziffern. Sollte der Treibhausgasausstoß für 2020 jedoch deutlich niedriger ausfallen, könne das Ziel einer 40prozentigen Senkung bis 2030 noch erreicht werden.

Zum Klimaschutzbericht 2019
Klimaschutz
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Staatliche Förderungen im Gebäudesektor: positive Halbjahresbilanz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben für das erste Halbjahr 2020 eine positive Bilanz der Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (EBS-Programme) gezogen. Der Trend aus dem ersten Quartal habe sich trotz der Einschränkungen durch die Covid19-Pandemie fortgesetzt. Im ersten Halbjahr 2020 seien in den EBS-Programmen Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Mrd. Euro zugesagt worden.
Eine anhaltend hohe Nachfrage zeige sich auch im novellierten Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien, die das BAFA unter dem Titel „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ umsetzt. Hier gingen von Januar bis Juni 2020 rund 110.000 Förderanträge für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ein. In etwa der Hälfte der Fälle wurde dabei auch die neu eingeführte Austauschprämie für Ölheizungen mitbeantragt. Laut BAFA bedeutet dies für das im Januar 2020 im Zuge des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung geänderte Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ eine Steigerung von über 190 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Zur gemeinsamen Pressemitteilung von BMWi, BAFA und KfW
Regler

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Technik & Normung

Gasqualität: überarbeitete DIN 51622 veröffentlicht

Im September 2020 wurde die überarbeitete DIN 51622 veröffentlicht, die die qualitativen Anforderungen für die Gase Propan, Propen, Butan, Buten und deren Gemische definiert. Die in der Norm vorgesehenen Prüfverfahren für die qualitativen Anforderungen an die Zusammensetzung von Flüssiggas gelten für die Nutzung als Heiz- und Brenngas für Haushalte sowie für Stapler- und Flaschengas. Die qualitativen Anforderungen an Flüssiggas als Pkw-Kraftstoff Autogas hingegen werden durch die Norm DIN EN 589 geregelt. Diese Norm senkte den zulässigen Schwefelanteil bereits im März 2019 von 50 ppm auf 30 ppm. Die nun auch in der überarbeiteten DIN 51622 erfolgte Anpassung des zulässigen Schwefelanteils von 50 ppm auf 30 ppm stellt im Vergleich zur Vorgänger-Version aus dem Jahr 1985 die für die Flüssiggas-Branche relevanteste Änderung dar. Zusätzlich wurden auch die Prüfmethoden aktualisiert sowie ein Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent für 1,3-Butadien und 0,5 Gewichtsprozent Gesamtdiene eingeführt. Flüssiggas wird wegen dieser Grenzwerte nicht als gesundheitsgefährdend klassifiziert. Der DVFG war an der Überarbeitung der Norm beteiligt.

Aktualisierte DGUV-Information

DGUV Information 213-012: „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“
DGUV Information, Ausgabe: 2020-03

Die aktualisierte Schrift ersetzt die Publikation aus dem Jahr 2014 und bietet eine praxisorientierte Handlungsanleitung für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in Pkw und in Kleintransportern. Sie fasst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zusammen und informiert über die praktische Umsetzung. Die Aufbereitung in 24 Fragen und Antworten ermöglicht das schnelle Auffinden und Nachschlagen. Der Transport von Gasflaschen wird im Kapitel 2.13 behandelt.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW 

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN ISO 11114-1
, Gasflaschen – Verträglichkeit von Werkstoffen für Gasflaschen und Ventile mit den in Berührung kommenden Gasen – Teil 1: Metallische Werkstoffe
Norm, Ausgabe 2020-09

Die Norm beschreibt Anforderungen für die Auswahl von sicheren Kombinationen von metallischen Gasflaschen- und Ventilwerkstoffen und den in Berührung kommenden Gasen. Berücksichtigt werden dabei nahtlose metallische Gasflaschen, geschweißte metallische Gasflaschen und Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen (Composite-Gasflaschen) einschließlich deren Ventile zur Verwendung mit verdichteten, verflüssigten und gelösten Gasen. Im Vergleich zur DIN EN ISO 11114-1:2017-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Verdeutlichung der Definition von „trocken“;
  2. in Tabelle 1 wurden Anmerkungen hinzugefügt;
  3. redaktionelle Überarbeitung der Norm.



DIN EN 12245, Ortsbewegliche Gasflaschen – Vollumwickelte Flaschen aus Verbundwerkstoffen
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-10, Frist zur Stellungnahme bis 2020-10-28

Der Norm-Entwurf beschreibt Mindestanforderungen an die Werkstoffe, die Gestaltung, Konstruktion sowie die Bauartprüfungs-, Baureihen und Abnahmeprüfungen von Flaschen aus Verbundwerkstoffen mit einem Fassungsraum bis zu 450 Liter für verdichtete, verflüssigte und unter Druck gelöste Gase. Das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.


Zurückziehungen (DIN)

DIN 3388-2: Abgas-Absperrvorrichtung für Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe – mechanisch betätigte Abgasklappen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
Ausgabe 1979-09

Diese Norm wird durch die DIN EN 16475-4, 2020-07 ersetzt.


Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

G 452-2: Anbohren und Absperren; Teil 2: Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen für Gas mit Drücken bis 5 bar und Außendurchmesser bis 315 mm
Ausgabe 2020-08

Das Arbeitsblatt enthält Vorgaben für das Abquetschen von in Betrieb befindlichen Rohrleitungen für eine temporäre Absperrung des Gasflusses. Es handelt sich um ein Alternativverfahren zum Blasensetzen. Mit dem Abquetschen werden Einbindungsarbeiten ermöglicht, ohne dass es dabei zu unannehmbaren Einbußen der Betriebsfähigkeit (Nutzungsdauer) der Rohrleitung kommt. Gegenüber dem DVGW-Merkblatt GW 332:2001-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Beschränkung auf Gas mit Erweiterung auf andere Kunststoffe und Mehrschichtkonstruktionen, größere Durchmesser und höhere Betriebsdrücke bis 5 bar (0,5 MPa)
  2. präzisere Festlegung von Anforderungen, Empfehlungen, Hinweisen und Anwendungsgrenzen mit Blick auf die Eignung von Material und Gerätetechnik im konkreten Anwendungsfall.



Zurückziehungen (DVGW)

GW 332: Abquetschen von Rohrleitungen aus Polyethylen in der Gas- und Wasserverteilung
Ausgabe 2001-09

Dieses Merkblatt wird durch das oben beschriebene Arbeitsblatt G 452-2 ersetzt.

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Termine

Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2020 _
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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