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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Anfang Dezember hat das Bundeskabinett die noch ausstehenden Durchführungsverordnungen für die ab 2021 greifende CO2-Bepreisung beschlossen. Damit sind die Weichen für den Brennstoffemissionshandel gestellt – und die Attraktivität der emissionsarmen Alternative Flüssiggas wird im Vergleich zum Wettbewerber Heizöl weiter steigen.
Der Beginn des vor uns liegenden Jahres wird wie die vergangenen Wochen maßgeblich von Corona-bedingten Einschränkungen gekennzeichnet bleiben. Politisch wird 2021 jedoch insbesondere auch durch die näher rückende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag mitbestimmt werden. Der Deutsche Verband Flüssiggas hat seine Impulse für die neue Legislaturperiode in Form des Positionspapiers „Klima und Luftqualität mit Flüssiggas schützen“ bereits veröffentlicht und wird die Interessen der Branche auch in den sicherlich herausfordernden kommenden Monaten mit Nachdruck vertreten.
Lassen Sie uns die anstehenden Feiertage im engsten Familienkreis umso mehr als bewusste Atempause nutzen, um gestärkt ins Jahr 2021 zu gehen.
Frohes Fest und einen gesunden Start ins neue Jahr wünscht Ihnen
Ihr DVFG-Redaktions-Team | Positionspapier des Deutschen Verbandes Flüssiggas zur Bundestagswahl 2021: „Klima und Luftqualität mit Flüssiggas schützen“ Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Der DVFG hat schon jetzt das Positionspapier „Klima und Luftqualität mit Flüssiggas schützen“ vorgelegt, in dem der Beitrag des Energieträgers zur erfolgreichen Gestaltung der Energiewende ebenso skizziert wird wie die noch nicht ausgeschöpften Potenziale. Das Dokument steht auf der Website des DVFG zum Download bereit. _ | | © sp4764 - stock.adobe.com | |
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„Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ online verfügbar Ab sofort steht eine Online-Fassung des Flyers „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ auf der DVFG-Website zum Download bereit. Mitglieder des DVFG haben außerdem über das Intranet Zugriff auf die Einzelgrafiken aus der Publikation (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7207 Print-Exemplare können DVFG-Mitglieder weiterhin exklusiv beim Verband beziehen. Das Bestellformular steht im Intranet bereit: http://intranet.dvfg.de/?id=7177 | | © DVFG – Designbüro Ehmer | |
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CO2-Bepreisung: Bundeskabinett beschließt Durchführungsverordnungen Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 zwei Verordnungen zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Damit sind die noch ausstehenden Entscheidungen zur Umsetzung der ab 2021 greifenden CO2-Bepreisung getroffen, denn die Verordnungen bedürfen keiner Zustimmung des Deutschen Bundestages oder des Bundesrates. Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) enthält Regelungen zum Verkauf der Emissionszertifikate sowie Vorgaben für das nationale Emissionshandelsregister. Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) legt die Details zur Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung von Brennstoffemissionen fest, die während der Jahre 2021 und 2022 des Emissionshandelssystems gelten. Um den Aufwand für die betroffene Wirtschaft zu minimieren, sollen die neuen Mechanismen an bestehende Überwachungsmethoden im Energiesteuerrecht angelehnt sein. _ | |
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Klimakabinett zieht zum Jahresende positive Zwischenbilanz zum Klimaschutzprogramm 2030 Etwa ein Jahr nach Beschluss des Klimaschutzprogramms 2030 hat das Klimakabinett eine positive Bilanz gezogen. Die meisten Vorhaben seien mit dem Kohleausstieg, dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und der CO2-Bepreisung „an den Start gebracht“ worden. Mit Blick auf den Wärmemarkt verwiesen die Bundeskanzlerin und die beteiligten Bundesminister auf die Unterstützung der Verbraucher durch die Fördermittel und Steuererleichterungen für energetische Gebäudesanierungen sowie die Austauschprämie für Ölheizungen. Das Gebäudeenergiegesetz gebe neue Impulse für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude. Für den Bereich der Mobilität benannte das Klimakabinett die finanziellen Anreize beim Kauf von Elektrofahrzeugen sowie zum Aufbau der Ladeinfrastruktur als zentrale Maßnahmen. Ein weiteres Thema der Sitzung waren die sich abzeichnenden Aufgaben beim Markthochlauf neuer Wasserstofftechnologien. Wasserstoff sei neben Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ein weiteres Schlüsselelement für den Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft. Konkrete Beschlüsse fasste das Klimakabinett in seiner Sitzung nicht, begrüßte jedoch die Bemühungen der Europäischen Kommission, das EU-Klimaziel für 2030 zu erhöhen.
Weitere Informationen zur Sitzung des Klimakabinetts: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/klimakabinett-zieht-bilanz-1824434 _ | | © K.C. - stock.adobe.com | |
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RED II: Forderungen nach stärkerer Berücksichtigung alternativer Kraftstoffe Nachdem bereits Stimmen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür plädiert hatten, alternative Kraftstoffe durch die deutsche Umsetzung der europäischen RED II-Vorgaben nicht aus dem Markt zu drängen, forderten nun auch Vertreter aus der SPD-Bundestagsfraktion sowie von der Landesebene eine stärkere Berücksichtigung alternativer Kraftstoffe. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich laut Medienberichten für eine „verbindliche Quote“ für synthetische Kraftstoffe im Straßen- und Luftverkehr aus. Er habe die Bundesregierung gemeinsam mit Andreas Rimkus, Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion, und dem energie- und wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Westphal zu einem verstärkten Engagement für alternative Kraftstoffe aufgefordert. Hermann stellte die Forderung nach einer Beimischungsquote von zunächst zwei bis drei Prozent in den Raum, die dann weiter ansteigen solle. Den Verbrennungsmotor werde es noch längere Zeit geben, so Hermann. Durch eine Beimischung könne dieser klimafreundlicher gemacht werden. _ | |
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Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW Neue Normen und Entwürfe (DIN)
DIN 30655, Installationssysteme für die Gasinneninstallation, bestehend aus Mehrschichtverbundrohren und deren Verbindern, mit einem Betriebsdruck ≤ 100 mbar Norm, Ausgabe 2020-12
DIN 30655-1, Teil 1: Anforderungen und Prüfungen
Die Norm legt Anforderungen und Prüfungen fest, um die Eignung von Installationssystemen, die aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern bestehen, für die Gasinneninstallation nachzuweisen. Diese Installationssysteme sind geeignet für Gasinnenleitungen mit einem Rohr-Außendurchmesser von maximal 63 mm entsprechend dem Anwendungsbereich der TRGI beziehungsweise TRF mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 – außer Flüssiggas in der Flüssigphase – für einen maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 mbar. Die Norm ersetzt die Technische Prüfgrundlage DVGW-G 5628:2016-09. Alle Konformitätsbewertungen wurden gegenüber DVGW-G 5628:2016-09 entfernt und stattdessen in Teil 2 der Norm zusammengefasst.
DIN 30655-2, Teil 2: Konformitätsbewertung
Diese Norm legt Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Installationssystemen, die aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern bestehen, für die Gasinneninstallation fest. Die Norm gilt nur in Verbindung mit DIN 30655-1.
DIN 30655-3, Teil 3: Konformitätsbewertung bei der Verwendung von alternativen Rohrwerkstoffen
Die Norm beschreibt die Bewertung der Konformität für Mehrschichtverbundrohre unter Verwendung eines Alternativwerkstoffes. Es dient dazu, die Gleichwertigkeit eines solchen Mehrschichtverbundrohres mit dem Mehrschichtverbundrohr innerhalb eines bereits vollständig geprüften und bewerteten Installationssystems nach DIN 30655-1 und DIN 30655-2 nachzuweisen. Für die Prüfungen der Eigenschaften muss immer von dem ursprünglichen Mehrschichtverbundrohr ausgegangen werden.
DIN EN 1439, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile –Kontrollverfahren für Flaschen für Flüssiggas (LPG) vor, während und nach dem Füllen Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-01, Frist zur Stellungnahme bis 2021-01-27
Der Norm-Entwurf bestimmt Verfahren zur Überprüfung von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas vor, während und nach dem Füllen. Er gilt für ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas mit einem Fassungsraum von höchstens 150 l und gilt als passend für Ventile, die nach EN ISO 14245 und EN ISO 15995 gebaut sind. Er bezieht sich auf:- geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas mit festgelegter Mindestwanddicke (siehe EN 1442 und EN 12807 oder gleichwertige Norm);
- geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas ohne festgelegte Mindestwanddicke (siehe EN 14140 oder gleichwertige Norm);
- geschweißte Flaschen aus Aluminium für Flüssiggas (siehe EN 13110 oder gleichwertige Norm);
- Flaschen aus Verbundwerkstoff für Flüssiggas (siehe EN 14427 oder gleichwertige umformte Flaschen (OMC, en: over moulded cylinders).
Spezifische Anforderungen für verschiedene Flaschentypen sind in den Anhängen A, B, C, D und G beschrieben. Der Norm-Entwurf ist zur Anwendung für das Füllen von Flaschen nach RID/ADR (einschließlich Flaschen mit Pi-Kennzeichnung) vorgesehen, sowie für bestehende Flaschengruppen, die nicht RID/ADR entsprechen. Gegenüber DIN EN 1439:2017-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:- Aktualisierung der normativen Verweisungen;
- Überarbeitung des Abschnitts 3 „Begriffe“;
- Überarbeitung des Anhangs D;
- Anpassung des gesamten Dokuments an die gültigen Gestaltungsregeln;
- redaktionelle Überarbeitung der Norm.
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Veranstaltungen des DVFG Save-the-Date: Forum Flüssiggas 2021 als Online-Format am 16./17. Juni- Der DVFG wird das Forum Flüssiggas 2021 als Online-Format anbieten – merken Sie sich den Termin schon jetzt vor: Auf die digitale Mitgliederversammlung am 16. Juni wird am 17. Juni ein spannendes Programm mit verschiedenen Vorträgen folgen.
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| Deutscher Verband Flüssiggas e. V. EnergieForum Berlin Stralauer Platz 33–34 10243 Berlin Telefon: +49 30 293671-0
Vertretungsberechtigte: Rainer Scharr, (Vorsitzender) Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)
Vereinsregistereintragung: Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Registernummer: 95 VR 22412 Nz
Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG: DE 114108318 | | Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV: Sabine Egidius Deutscher Verband Flüssiggas e. V. E-Mail: presse@dvfg.de |
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