FlüssiggasAktuell
Januar ‒ Februar 2021 01 ‒ 02/2021
Jetzt Heizungsanlage tauschen und staatliche Förderung nutzen!
© hkama - stock.adobe.com
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

seit Anfang des Jahres profitieren Heizungsmodernisierer von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Förderpaket prämiert nun auch den Anschluss an ein nicht-öffentliches Gebäudenetz. Im Übrigen bleibt es bei den bekannten Fördertatbeständen. Wer zum Beispiel von einer Ölheizung zu einer modernen Gas-Hybrid-Heizung wechselt und mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energie einbindet, erhält inklusive der Ölaustauschprämie eine Kostenerstattung in Höhe von 40 Prozent. In der Endverbraucher-Kommunikation des Deutschen Verbandes Flüssiggas spielt die BEG daher eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund haben wir auch die Broschüre „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ auf den neuesten Stand gebracht. Die aktualisierte Broschüre können Sie auf der DVFG-Website herunterladen. Selbstverständlich können Sie als DVFG-Mitglied die Broschüre auch über den DVFG beziehen.

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes am 10. Februar 2021 hat die Bundesregierung die Weichen für den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft gestellt. Aus Sicht des Deutschen Verbandes Flüssiggas ist es jetzt an der Zeit, endlich in die Wärmewende jenseits des Erdgasnetzes einzusteigen und Millionen Haushalten im ländlich geprägten Raum eine Perspektive für eine klimaschonende und bezahlbare Wärmeversorgung zu bieten.

Einen guten Start in den Frühling!

Ihr DVFG-Redaktions-Team
 
PDF-Newsletter
FlüssiggasAKTUELL 01 ‒ 02/2021 · PDF
Download Newsletter
Inhaltsverzeichnis
DVFG
DVFG begrüßt neue Mitglieder
Repräsentative Umfrage „Wärmemarkt“
Aktualisierte Broschüre „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“
Politik & Markt
Gemeinsamer Brief von 13 Verbänden und Initiativen zum Entwurf des THG-Minderungsquotengesetzes
DVFG-Statement zum Kabinettsbeschluss zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Technik & Normung
Neue Technische Regeln: TRGS 510
Neue Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN 751-3, DIN EN ISO 23826, DIN EN 12493, DIN EN 14129, DIN EN 14071, DIN EN 14912, DIN EN 13175, DIN EN 13953, DIN CEN/TS 16769, DIN 3389
Neue Normen und Entwürfe (DVFG): G 400, G 676
Termine
17. Juni 2021: Forum Flüssiggas als digitale Veranstaltung
14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
16. September 2021: Regionaltagung West
22. September 2021: Regionaltagung Süd
DVFG

DVFG begrüßt neue Mitglieder

In den Reihen der Mitglieder des Deutschen Verbandes Flüssiggas hat es in der jüngeren Vergangenheit Zuwachs gegeben, den wir in Zukunft aktuell vorstellen wollen. Schon im Oktober 2019 konnten wir die Fienemann TORPEDO GmbH als außerordentliches Mitglied begrüßen. Das Unternehmen aus Quickborn ist Spezialist für die Verdampfung druckverflüssigter Gase. Ebenfalls seit Oktober 2019 ist csplan außerordentliches Mitglied des DVFG. Das Ingenieurbüro ist auf die Planung von Anlagen der Gastechnik mit Schwerpunkt auf Flüssiggasanlagen und Gasemischanlagen spezialisiert. Seit November 2019 zählt das Vergleichsportal Flüssiggas1.de zu den außerordentlichen DVFG-Mitgliedern. Das Portal vergleicht und vermittelt Flüssiggasanbieter kostenlos und unverbindlich. Im November 2019 kam auch die Reuther STC GmbH als außerordentliches Mitglied hinzu. Das Stahlbau-Unternehmen produziert seit mehr als 140 Jahren maßgefertigte Stahl-Produkte mit hohen Qualitätsstandards.

Die BHG Agrarhandelsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hünxe-Bruckhausen ist seit Januar 2020 ordentliches Mitglied des DVFG. Das inhabergeführte Familienunternehmen hat sich auf die Energieversorgung mit Flüssiggas spezialisiert. Im Februar 2020 wurde die Firma Flüssiggastechnik Dohnalek außerordentliches Mitglied im DVFG. Der Spezialist für Gasprüfungen bietet Planung und Montage, Wartung, Reparatur und Ersatzteilservice. Im Mai 2020 kam mit Martin Sempf ein Meisterbetrieb für Klempnerei, Sanitär und Heizung aus Schwanewede als außerordentliches Mitglied hinzu.

Zum Januar 2021 stärkten zwei weitere ordentliche Mitglieder den DVFG: Zum einen die Autogen Morgenstern GmbH mit den Geschäftsfeldern Flüssiggas, Autogas, technische Gase und Schweißtechnik. Und zum anderen der europaweit tätige Energieversorger Antargaz. Als zusätzliches außerordentliches Mitglied kam im Januar 2021 die Viega Technology GmbH & Co. KG hinzu. Das Unternehmen gehört zu den führenden Herstellern von Installationstechnik für Sanitär und Heizung. Jüngstes außerordentliches Mitglied ist die STM ServiceTechnik Meiningen GmbH. Das Unternehmen ist im Tankanlagenbau tätig und führt fachgerechte Wartungen und Prüfungen an Flüssiggasanlagen durch.
_
Stern aus Händen, die übereinander gelegt sind.
© REDPIXEL - Fotolia

Repräsentative Umfrage „Wärmemarkt“

Seit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Und seit Jahresanfang gilt die so genannte CO2-Bepreisung. Die neuen Regelungen sind für Haus- und Wohnungseigentümer von hoher Relevanz.

Für unsere Verbraucherkommunikation hat das Meinungsforschungsinstitut Kantar in unserem Auftrag eine repräsentative Umfrage unter 519 Haus- und Wohnungseigentümern in Deutschland ab 25 Jahren zum Gebäudeenergiegesetz und der CO2-Bepreisung durchgeführt.

Die wichtigsten Ergebnisse:
  • 29 Prozent der Haus- und Wohnungseigentümer kennen das Alter ihrer Heizung nicht genau
    Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung
  • Nur jedem zweiten Haus- und Wohnungseigentümer (47 Prozent) sind die wichtigsten Konsequenzen des Gebäudeenergiegesetzes für die eigene Heizung bekannt
    Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung
  • Knapp jeder zweite Haus- und Wohnungseigentümer (46 Prozent) weiß nicht, ob die in seiner Immobilie genutzte Heizenergie dem CO2-Preisaufschlag unterliegt.
    Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung
Die bisher veröffentlichten Infografiken zur Umfrage stehen Ihnen zum Download in den jeweiligen Pressemitteilungen auf der DVFG-Website und zur Nutzung für die eigene Kommunikation bei Nennung der Quelle "Deutscher Verband Flüssiggas" bereit.
diverse Balkendiagramme zum Thema Wärmemarkt
© Deutscher Verband Flüssiggas – Designbüro Ehmer

Aktualisierte Broschüre „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ ist online verfügbar

Seit Januar 2021 profitieren Heizungsmodernisierer von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der BEG wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Zugleich reduziert die BEG die Komplexität der Förderlandschaft und ersetzt vier Förderprogramme: CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm, Anreizprogramm Energieeffizienz sowie Heizungsoptimierungsprogramm.

Besonders attraktiv ist das Förderpaket für die Nutzer von Flüssiggas. Die BEG fördert unter anderem den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein nicht-öffentliches Gebäudenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Die Broschüre „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ haben wir aktualisiert und die attraktiven Fördermittel der BEG integriert. Sie steht auf der DVFG-Website zum Download bereit. Mitglieder des DVFG haben außerdem über das Intranet Zugriff auf die Einzelgrafiken aus der Publikation (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7207

Print-Exemplare der aktualisierten Broschüre können DVFG-Mitglieder exklusiv beim Verband beziehen. Das Bestellformular steht im Intranet bereit: http://intranet.dvfg.de/?id=7177
Broschüre „Jetzt wechseln: Von Heizöl zu Flüssiggas“

© Deutscher Verband Flüssiggas – Designbüro Ehmer
Politik & Markt

Gemeinsamer Brief von 13 Verbänden und Initiativen zum Entwurf des THG-Minderungsquotengesetzes

Der DVFG unterstützt als Partner der PtX-Allianz deren Position, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Einsatz flüssiger und gasförmiger synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) zu verbessern. Mit der im Entwurf des THG-Minderungsquotengesetzes nun vorgesehenen Anrechenbarkeit von Ladestrom für die Elektromobilität auf die THG-Quote drohen E-Fuels bei der Erfüllung dieser Quote ins Abseits zu geraten.

Für DVFG-Mitglieder haben wir im Intranet das gemeinsame Anschreiben zur Verfügung gestellt (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7281
_
Autobahn
© AA+W - stock.adobe.com

DVFG-Statement zum Kabinettsbeschluss zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 10.02.2021 zur Novelle des EnWG hat die Bundesregierung die Weichen für den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft gestellt. Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG, kommentiert den Kabinettsbeschluss mit den Worten: "Die Pläne der Bundesregierung für den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft klammern mit ihrem Fokus auf die Nutzung des Erdgasnetzes sechs Millionen Haushalte im überwiegend ländlichen Raum aus der Wärmeversorgung der Zukunft aus."
Aus Sicht des DVFG ist es jetzt an der Zeit, endlich in die Wärmewende jenseits des Erdgasnetzes einzusteigen. Die Förderung des Einsatzes von biogenem Flüssiggas ‒ auf dem Markt seit 2018 ‒ und der Entwicklung synthetisch erzeugter gasförmiger Brennstoffe eröffnete den nicht an das Erdgasnetz angeschlossenen Haushalten im ländlich geprägten Räumen die Perspektive für eine klimaschonende und bezahlbare Wärmeversorgung.

Den Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht finden Sie hier.
_
verschiedene Energiequellen
© Eisenhans - stock.adobe.com
Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW 

Neue Technische Regel zur Lagerung von Gasflaschen (TRGS 510)

Am 16. Februar 2021 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine überarbeitete technische Regel im Ministerialblatt veröffentlicht, die sich unter anderem mit der Lagerung von Flüssiggasflaschen beschäftigt. Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ legt fest, welche technischen Maßnahmen bei der gewerblichen Lagerung von Flüssiggasflaschen in Abhängigkeit der Gesamtlagermenge getroffen werden müssen. Gegenüber der letzten Fassung änderte sich vor allem die Staffelung der Maßnahmen, woraus sich für Flüssiggas die Erleichterung ergibt, dass eine einzelne Flasche zukünftig auch außerhalb eines ausgewiesenen Lagers gelagert werden darf. Bei größeren Lagermengen gelten jedoch festgelegte organisatorische, bauliche und Brandschutzmaßnahmen. Des Weiteren wird nun erstmals schriftlich in einer technischen Regel darauf hingewiesen, dass ein Schutz vor Sonneneinstrahlung bei im Freien gelagerten Gasflaschen nicht erforderlich ist.


Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 751-3
, Dichtmittel für Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3. Familie und Heißwasser - Teil 3: Ungesinterte PTFE-Bänder und –Fäden

Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-02, Frist zur Stellungnahme bis 2021-03-15

Dieser Normentwurf legt Anforderungen und Prüfverfahren für ungesinterte Polytetrafluorethylen-(PTFE)-Bänder und Polytetrafluorethylen-(PTFE)-Fäden fest, die geeignet sind, metallene Gewindeverbindungen abzudichten. Dieser Normentwurf behandelt zwei Klassen von PTFE-Bändern und PTFE-Fäden, die geeignet für feine (F) und grobe (G) Gewinde sind. Die PTFE-Bänder und PTFE-Fäden sind für den Einsatz in Flüssiggas-Installationen bis zu einem Druck von 5 bar geeignet, außerdem für den Einsatz in Gasgeräten und deren Zusatzeinrichtungen bis zu einem Druck von 0,2 bar. Der maximale durch diese Norm abgedeckte Betriebsdruck von 20 bar betrifft die Flüssiggaslagerung. Der Temperaturbereich ist begrenzt auf -20°C bis 125°C. Gegenüber DIN EN 751-3:1997-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Aktualisierung der normativen Verweisungen;
  2. Hinzufügen von Definitionen, Anforderungen und Prüfungen für Fäden sowie für die PTFE-Struktur und das PTFE-Material, Unterscheidung zwischen PTFE-Bändern und PTFE-Fäden, Einschränkung der Verwendung von APFO und PFOA, Auswertung von ausgefallenen Proben nach der Montage;
  3. Überarbeitung von Temperaturwechselprüfung, Anforderungen an die Prüflinge und deren Montage, Anforderungen und Prüfung der Masse sowie Wickeleigenschaften und ihre Prüfung;
  4. die Möglichkeit der Ausrichtung und die Vibrationsprüfung wurden gestrichen;
  5. für die Bestimmung des Restschmierstoffgehalts wurde ein thermogravimetrisches Verfahren und für die Bestimmung der Struktur und des Materials die DSC-Methode hinzugefügt
  6. Kennzeichnung wurde präzisiert;
  7. Anhang ZA wurde hinzugefügt.
 

DIN EN ISO 23826, Gasflaschen - Kugelhähne - Spezifikation und Prüfungen

Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-02, Frist zur Stellungnahme bis 2021-03-08

Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen für Konstruktion, Prüfungen sowie Kennzeichnungen von Kugelhähnen zur Anwendung gemäß ADR fest.


DIN EN 12493, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Geschweißte Druckbehälter aus Stahl für Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG) - Auslegung und Herstellung

Norm, Ausgabe 2021-02

Diese Norm legt Mindestanforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Bau und Ausführungsverfahren sowie Prüfungen für geschweißte Druckbehälter für Straßentankwagen für Flüssiggas und deren angeschweißtes Zubehör fest, die aus Kohlenstoffstahl, Kohlenstoff-Manganstahl und mikrolegiertem Stahl hergestellt werden. Es besteht keine Obergrenze für die Größe, da diese durch die Begrenzung der Bruttomasse des Fahrzeuges festgelegt wird. Diese Norm gilt nicht für Druckbehälter für Tankcontainer. Im Sinne dieser Norm ist der Begriff "Straßentankwagen" entsprechend der Definition im ADR als "fest verbundene Tanks" und "Aufsetztanks" zu verstehen. Das Baumuster des Straßentankfahrzeuges unterliegt entsprechend der Anforderung des ADR einer Zulassung durch die zuständige Behörde. Gegenüber DIN EN 12493:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Streichung des Anhanges I "Schweißunregelmäßigkeiten und Proben";
  2. normative Verweisung auf EN 12972 aufgenommen;
  3. redaktionelle Überarbeitung.


DIN EN 14129, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Druckentlastungsventile für Behälter für Flüssiggas (LPG)

Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-03, Frist zur Stellungnahme bis 2021-04-19

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Auslegung und Prüfung von federbelasteten Sicherheitsventilen und thermischen Ausdehnungsventilen für die folgenden Verwendungen fest: - ortsfeste Druckbehälter für Flüssiggas; - LPG-Druckbehälter auf Straßentankwagen, Eisenbahnkesselwagen, Tankcontainern oder Aufsetztanks. Dieses Dokument enthält keine Angaben zu Produktionsprüfungen. Gegenüber DIN EN 14129:2014-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Einführung von normativen Verweisungen;
  2. Überarbeitungen von 5.1, 5.2, 5.3, 6.4, 7.1, 7.11.3;
  3. Überarbeitung von Anhang ZA;
  4. redaktionelle Überarbeitung.


DIN EN 14071, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Druckentlastungsventile für Druckbehälter für Flüssiggas (LPG)

Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-03, Frist zur Stellungnahme bis 2021-04-19

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Auslegung, Prüfung und Inspektion von Sicherheitsventil-Schließeinrichtungen, -Ventilverteilern, Abblaseleitungen und Systembaugruppen fest, welche bei Bedarf zusammen mit Sicherheitsventilen für ortsfeste Druckbehälter für den Betrieb mit Flüssiggas verwendet werden. Diese Norm behandelt sowohl die Prototyp-Prüfung als auch die fertigungsbegleitende Prüfung von Schließeinrichtungen und Sicherheitsventilverteilern. Gegenüber DIN EN 14071:2019-08 wurde folgende Änderungen vorgenommen: Norm redaktionell überarbeitet und Überarbeitung von
  1. 5.2 "Metallische Werkstoffe";
  2. Widerstandfähigkeit des Schließmechanismus-Tests;
  3. Kd-Wert für M 36;
  4. Anhang ZA.


DIN EN 14912, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Inspektion und Wartung von Ventilen für Flaschen für Flüssiggas (LPG) zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Inspektion der Flaschen

Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-03, Frist zur Stellungnahme bis 2021-04-19

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Inspektion und Wartung von entweder handbetätigten oder selbstschließenden Ventilen für LPG-Flaschen für die Wiederverwendung fest. Es gilt, wenn das Ventil zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Inspektion der Flasche entweder einer Inspektion oder einer Überholung unterzogen wird. Gegenüber DIN EN 14912:2015-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Anpassung an die Anforderungen von Paragraph 12 der Verpackungsanweisung P200 des ADR;
  2. Einführung von Anforderungen an Inspektion und Aufbereitung von Sicherheitsventilen;
  3. Norm redaktionell überarbeitet.


DIN EN 13175, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Spezifikation und Prüfung für Ventile und Fittings an Druckbehältern für Flüssiggas (LPG)

Norm, Ausgabe 2021-03

Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen für die Auslegung, die Prüfung und die Produktionsprüfung von Ventilen, einschließlich zugehöriger Fittings, fest, die an ortsbeweglichen oder ortsfesten Druckbehältern für Flüssiggas mit einem Fassungsraum über 150 l angebracht sind. Diese Norm gilt nicht für Sicherheitsventile und deren Zusatzausrüstung, Füllstandsanzeiger und Bauteile für mit LPG betriebene Fahrzeuge, für Raffinerien oder andere verfahrenstechnische Anlagen. Mit der 1. Änderung wird der Schutz der Ventile und Fittings bei Transportanwendungen in 6.1.6 überarbeitet. Gegenüber DIN EN 13175:2019-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Europäisches Vorwort überarbeitet;
  2. 6.1.6 überarbeitet;
  3. Norm redaktionell überarbeitet.


DIN EN 13953, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Sicherheitsventile für ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas (LPG)

Norm, Ausgabe 2021-03

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Auslegung, Prüfung und Kennzeichnung von federbelasteten Sicherheitsventilen (PRV) für die Verwendung in Flaschen für Flüssiggas fest. Bei diesen Sicherheitsventilen kann es sich entweder um ein fest eingebautes Teil eines Flaschenventils oder um eine getrennte Einrichtung handeln. Diese Norm schließt die Verwendung anderer Arten von Druckentlastungseinrichtungen, welche ein gleichwertiges Sicherheitsniveau sicherstellen, nicht aus. Gegenüber DIN EN 13953:2015-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Ergänzung des Fassungsraumbereiches im Anwendungsbereich;
  2. Ergänzung der Anforderungen an Elastomer-Werkstoffe;
  3. Änderung des Nenneinstelldruckes;
  4. Präzisierung der Durchflussratenprüfung;
  5. Präzisierung der Lebensdauerprüfung.


DIN CEN/TS 16769, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Terminologie

Vornorm, Ausgabe 2021-03

Diese Technische Spezifikation listet die Begriffe zur Verwendung in Europäischen Normen auf. Sie enthält die Begriffe in englischer, französischer und deutscher Sprache. Gegenüber DIN CEN/TS 16769 (DIN SPEC 19471):2015-08 wurde folgende Änderung vorgenommen: neue Begriffe aufgenommen und bestehende Begriffe teilweise überarbeitet. Gegenüber DIN CEN/TS 16769 (DIN SPEC 19471):2019-08 wurden folgende Korrekturen vorgenommen:
  1. "method" wurde mit "Methode" übersetzt;
  2. "Peilventil" wurde geändert in "Füllstandspeilventil";
  3. in 2.128 wurde die abgelehnte Benennung geändert in "Normalisieren";
  4. in 2.129 wurde die Benennung geändert in "Ablage des Zapfventils";
  5. in 2.133 wurde die abgelehnte Benennung geändert in "automatische maximale Füllstandkontrolle";
  6. die deutsche Übersetzung der Tabelle in Anhang A wurde hinzugefügt;
  7. die französische Übersetzung wurde aktualisiert;
  8. redaktionelle Änderungen.


DIN 3389, Einbaufertiges Isolierstück

Norm, Ausgabe 2021-02

Diese Norm besteht aus: DIN 3389-1, Teil 1: Netzanschlussleitungen und Gasinstallationen, Anforderungen und Prüfungen; DIN 3389-2, Teil 2: Isolierkupplungen für Gasverteilung und Gastransport, Anforderungen und Prüfungen; DIN 3389-3, Teil 3: Konformitätsbewertung. DIN 3389-3 gilt nur in Verbindung mit DIN 3389-1 und DIN 3389-2. Gegenüber DIN 3389:1984-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Vollständige Überarbeitung und Berücksichtigung der nationalen und europäischen Standards;
  2. Abstimmung der Norm nur auf die Anforderungen der Gasversorgung; durch die Erstellung eines separaten Teiles zur Konformitätsbewertung, nicht mehr mit den Anforderungen für die Wasserversorgung vereinbar.


Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

G 400: Gastransport und Gasverteilung - Gastransport und Gasverteilung

Ausgabe 2021-01

Das Merkblatt soll dazu dienen, die im Gasfach verwendeten Begriffe möglichst einheitlich zu definieren und vorhandene Regelwerksdokumente einzukürzen. Aus diesem Grund sind alle in diesem Merkblatt enthaltenen Begriffe bei allen Neuausgaben von gastechnischen Arbeits- und Merkblättern bzw. DVGW-Informationen nicht erneut zu definieren, es sei denn, in dem jeweiligen Regelwerksdokument ist zwingend eine Ergänzung oder eine von diesem Merkblatt abweichende Definition erforderlich. In einzelnen Regelwerksdokumenten abweichend festgelegte Definitionen haben Vorrang vor den Angaben in diesem Merkblatt. Dieses Merkblatt ist eine Neuausgabe.

G 676 Entwurf: Qualifikationskriterien für Wartungsunternehmen – Anforderungen und Prüfung

Ausgabe 2021-01, Einspruchsfrist: 2021-04-30

Das Arbeitsblatt beschreibt die formalen, personellen und sachlichen Anforderungen und Prüfungen an Fachunternehmen, die Instandhaltungsarbeiten durchführen (im Folgenden „Wartungsunternehmen“ genannt). Instandhaltungsarbeiten umfassen die Inspektion, Wartung und Instandsetzung von häuslichen und gewerblichen Gasgeräten und/oder industriellen Gasanwendungen hinter der Geräteanschlussarmatur, die mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 betrieben werden. Die im Arbeitsblatt definierten Qualifikationsanforderungen und Prüfungen sind Grundlage für die von einer anerkannten Zertifizierungsstelle durchgeführte Zertifizierung als Wartungsunternehmen. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 676:2001-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Aktualisierung und Anpassung an aktuellen Stand;
  2. Anwendungsbereich präzisiert;
  3. Begriffsdefinitionen ergänzt;
  4. Gruppeneinteilung präzisiert;
  5. Personelle Voraussetzungen an aktuelle Qualifikationsnachweise angepasst;
  6. Anforderungen an BMS sinngemäß GW 301:2019 (Entwurf) ergänzt;
  7. Vorgaben zur Prüfung ergänzt.
_
Termine

Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Termine 2021: Forum Flüssiggas, politisches Podium, Regionaltagungen

Der Veranstaltungskalender des DVFG in 2021 nimmt Konturen an. Das Forum Flüssiggas findet – anders als ursprünglich geplant – am 17. Juni nun als eintägige digitale Veranstaltung statt, die um 9:30 Uhr mit der Mitgliederversammlung beginnt. Der ebenfalls nur für Mitglieder reservierte Marktplatz Flüssiggas ist von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr vorgesehen. Die Vortragsveranstaltung am Nachmittag (14:00 bis 15:30 Uhr) befasst sich mit „grünem“ Flüssiggas, den Potenzialen von PtX-Anwendungen in Deutschland sowie Wärmepumpen mit Flüssiggas.

Die energiepolitischen Sprecher der Fraktionen des dann neu gewählten Deutschen Bundestages wollen wir Mitte November in Berlin zu einem Podium einladen, um die Vorhaben der 20. Wahlperiode zu diskutieren. Die Veranstaltung planen wir inklusive des Vorabends als Präsenz-Termin. Sobald die Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in der zweiten Jahreshälfte feststehen, geben wir den Termin bekannt.

Auch die Regionaltagungen des Jahres 2021 sollen als Präsenzveranstaltungen „über die Bühne gehen“, wenn es die Pandemie erlaubt. Die Regionalobleute werden den Ort der jeweiligen Veranstaltung rechtzeitig bekanntgeben, die Termine stehen bereits fest:
  • 14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
  • 16. September 2021: Regionaltagung West
  • 22. September 2021: Regionaltagung Süd
Wir hoffen auf zahlreiche persönliche Begegnungen in diesem Jahr und freuen uns, wenn Sie unsere Termine schon jetzt vormerken.
_
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
Haftungsausschluss:
Die Inhalte des Newsletters werden stets mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Internetseiten, auf die per Link verwiesen wird.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Urheber- und Leistungsschutzrechte:
Die im Rahmen des Newsletters zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung (z. B. Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Zurück zur Listenansicht