FlüssiggasAktuell
März 2021 03/2021
Deutsche Flüssiggas Akademie begrüßt 10.000sten Teilnehmer, v. l. n. r.: Stefan Garlich, Peter Griebel, Simon Widrinna © Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am 15. März war es soweit: Die Deutsche Flüssiggas Akademie konnte den 10.000sten Teilnehmer eines Lehrgangs seit ihrer Gründung in 2015 begrüßen. Das Jubiläum beweist die Attraktivität und das hohe Niveau des deutschlandweiten Schulungsangebots der Akademie und zeigt, dass eine fachlich versierte und praxisnahe Wissensvermittlung im Rahmen von Präsenzschulungen auch unter Corona-Bedingungen für Dozenten und Teilnehmer sicher möglich ist.

Die Entwürfe der Wahlprogramme von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Bundestagswahl 2021 stehen: Die SPD hat „das Ziel, dass bis 2030 fünf Millionen Häuser über innovative Heiz- und Energiesysteme (z.B. Wärmepumpen) versorgt werden“. Und Bündnis 90/Die Grünen wollen „ein Investitionsprogramm für 2.000.000 Wärmepumpen bis 2025“ auflegen.
Wenn es die Politik mit der Energiewende im Wärmemarkt des ländlichen, nicht erdgasversorgten Raumes ernst meint, wird dort bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kaum ein Weg an einer innovativen Flüssiggas-Heizungsanlage vorbeiführen. Sie kombiniert modernste Gas-Technologie mit erneuerbaren Energien und bietet damit Millionen Haushalten eine Perspektive für eine klimaschonende und bezahlbare Wärmeversorgung mit hoher Zukunftssicherheit. Der DVFG wird im heißen Bundestagswahlkampf den unverzichtbaren Beitrag von Flüssiggas für die Energiewende insbesondere im Wärmemarkt unterstreichen.

Wir wünschen Ihnen – Lockdown hin oder her – ein frohes Osterfest!

Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 03/2021 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
DVFG
  • Deutsche Flüssiggas Akademie: 10.000ster Teilnehmer
  • Aktualisierte Broschüre „Die besondere Energie“ ist online verfügbar
Politik & Markt
  • Bundestagswahl: Positionen der Parteien
  • THG-Minderungsquotengesetz: Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse
Technik & Normung
  • Neuordnung des Produkt- und Anlagenrechts kommt voran
  • Bekanntmachung des Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN
  • Neue Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN 12252, DIN 30666
  • Neue Normen und Entwürfe (DVGW): G 622 Entwurf
Termine
17. Juni 2021: Forum Flüssiggas als digitale Veranstaltung
14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
16. September 2021: Regionaltagung West
22. September 2021: Regionaltagung Süd
DVFG

Deutsche Flüssiggas Akademie: 10.000ster Teilnehmer

Ob zur Wärmeversorgung der eigenen vier Wände oder zum Betreiben von Heizung, Kühlschrank und Herd in Wohnmobilen: Flüssiggas-Anlagen sollten regelmäßig von einem Fachkundigen überprüft werden. Das erforderliche Wissen wird in Lehrgängen der Deutschen Flüssiggas Akademie vermittelt. Im Basislehrgang für „befähigte Personen“, der vom 15.03. – 18.03.2021 in Hildesheim stattfand, hat der Deutsche Verband Flüssiggas den 10.000sten Teilnehmer einer Schulung seiner Akademie begrüßt.

„Die Deutsche Flüssiggas Akademie ist eine absolute Erfolgsgeschichte“, sagt Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des DVFG. „In sechs Jahren 10.000 Teilnehmer schulen zu können, ist ein bemerkenswertes Ergebnis. Es beweist die Attraktivität und das hohe Niveau des Schulungsangebots unserer Akademie. Wir freuen uns auf viele weitere Teilnehmer in 2021 und in den kommenden Jahren.“

Die Deutsche Flüssiggas Akademie bietet deutschlandweit ein breites Spektrum an Schulungen rund um den Energieträger Flüssiggas an. Die Lehrgänge vermitteln Fachkräften der Branche aktuelles Wissen zu allgemeinen Energiethemen, zu sicherheitstechnischen Regelwerken und zum sicheren Umgang mit Flüssiggas-Anlagen. „Mit dem in den Lehrgängen vermittelten Wissen können die Teilnehmer ihren Kunden qualitativ hochwertige Dienstleistungen anbieten“, erklärt Stefan Garlich, Referent der Deutschen Flüssiggas Akademie. Als 10.000ster Teilnehmer wurde Peter Griebel geehrt. Er durfte sich über einen handlichen Leckage-Detektor als Geschenk freuen. „Neben der Wissensvermittlung profitiere ich auch sehr vom Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern auf dem Lehrgang“, ergänzt Griebel.
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Aktualisierte Broschüre „Die besondere Energie“ ist online verfügbar

Im Februar haben wir Ihnen bereits unseren aktualisierten Flyer „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ präsentiert. Nun nimmt auch die überarbeitete Broschüre "Die besondere Energie: jetzt umrüsten auf Flüssiggas" Bezug auf die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Besonders attraktiv ist das Förderpaket, von dem Heizungsmodernisierer seit Jahresanfang profitieren, für die Nutzer von Flüssiggas. Die BEG fördert unter anderem den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Die Broschüre informiert Fachkräfte für Sanitär, Heizung und Klima über moderne Flüssiggas-Heiztechnologien und steht als PDF kostenfrei zum Download auf der DVFG-Website zur Verfügung.


© Deutscher Verband Flüssiggas e. V. / EKS – Die Agentur
Politik & Markt

Bundestagswahl: Positionen der Parteien

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Anfang gemacht und Entwürfe ihrer Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2021 vorgelegt. Wir haben für Sie die wichtigsten Positionen der beiden Parteien zu den Themen Wärme und Mobilität herausgearbeitet.

SPD „Das Zukunftsprogramm“
Die SPD hat am 1. März 2021 ihr „Zukunftsprogramm“ veröffentlicht und am 21. März 2021 überarbeitet. Auf einem digitalen Bundesparteitag am 9. Mai 2021 soll das Wahlprogramm beschlossen werden.

Wärme & Mobilität
  • „Seit Anfang 2021 gilt im Zuge des nationalen Emissionshandels ein CO2-Preis. In Kombination mit anderen Maßnahmen wie dem Umweltbonus beim Kauf eines Elektroautos oder Förderprogrammen zum Heizungstausch sorgt er dafür, dass klimafreundliche Alternativen attraktiver werden. Um den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr und der Gebäudewärme zu unterstützen („Sektorenkopplung“), werden wir die EEG-Umlage in der bestehenden Form bis 2025 abschaffen und aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Dazu dienen auch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.“

Wärme
  • „Mit dem CO2-Preis wollen wir vor allem Investitionen lenken und Vermieter*innen zur Modernisierung motivieren. Gerade im Bestands-Mietwohnungsbau gibt es noch viel zu tun. Wir haben das Ziel, dass bis 2030 fünf Millionen Häuser über innovative Heiz- und Energiesysteme (z.B. Wärmepumpen) versorgt werden.“

Mobilität
  • „Die Zukunft gehört den elektrischen Antrieben. […] Wir wollen die Elektrifizierung des Verkehrs massiv voranbringen. 2030 sollen mindestens 15 Millionen PKW in Deutschland voll elektrisch fahren.“
  • „Im Schwerlastverkehr wird auch die Wasserstoff-Brennstoffzelle eine wichtige Rolle spielen.“
  • „Wir machen das Stromtanken so einfach wie bisher das Tanken von Benzin und Diesel. Den Fortschritt beim Ausbau der Ladesäulen für Elektroautos wollen wir vierteljährlich evaluieren und wo nötig mit Versorgungsauflagen und staatlichem Ausbau die notwendige verlässliche Erreichbarkeit von Ladepunkten herstellen.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Deutschland. Alles ist drin.“
Bündnis 90/Die Grünen haben am 19. März 2021 den Entwurf ihres Wahlprogramms „Deutschland. Alles ist drin.“ vorgestellt. Die Parteimitglieder können bis zum 30. April 2021 Änderungsanträge zum Vorschlag des Bundesvorstands stellen. Beschlossen werden soll das Programm auf dem Parteitag vom 11. – 13. Juni 2021.

Wärme & Mobilität
  • „Klimaneutralität heißt: raus aus den fossilen Energien. Nicht nur der Strom, auch das Benzin in unseren Autos, das Kerosin im Flugzeugtank, das Öl für die Heizung und das Gas im Industriebetrieb müssen auf erneuerbare Energien umgestellt werden.“
  • „Für die Bereiche Verkehr und Wärme wurde in Deutschland auf Druck der Klimabewegung und von uns Grünen zudem ein CO2-Preis eingeführt, dessen Lenkungswirkung aber weiter verbessert werden muss. Wir wollen die Erhöhung des CO2-Preises auf 60 Euro auf das Jahr 2023 vorziehen.“

Wärme
  • „Statt Ölheizungen werden Wärmepumpen, Power-to-Heat und Strom aus erneuerbaren Energien die Heizquellen der Zukunft.“
  • „Wenn im Gebäudebestand ein Heizungsaustausch ansteht oder umfassend saniert wird, sollen Erneuerbare, wo immer möglich, verbindlich zum Einsatz kommen. Wir legen dazu ein Investitionsprogramm für 2.000.000 Wärmepumpen bis 2025 auf.“
  • „Unsere Dächer können zu Kraftwerken werden – jedes Dach mit Solaranlage hilft dem Klimaschutz. Die eigene Strom- und Wärmeenergie wird dezentral und vor Ort erzeugt und genutzt. Unser Ziel sind eine Million neue Solardächer in den kommenden vier Jahren.“

Mobilität
  • „Statt auf Kohle, Öl und fossilem Gas wird das Energiesystem auf Sonnen- und Windenergie basieren. Statt an fossilen Verbrennungsmotoren festzuhalten, schaffen wir eine neue Mobilität mit E-Autos, der Bahn oder dem Rad.“
  • „Die Vorstellung, alte fossile Technologien wie Verbrennungsmotoren mit Wasserstoff oder synthetischen Kraftstoffen zu betreiben, ist bestenfalls eine Illusion, schlimmstenfalls eine Verzögerungstaktik.“
  • „In der Schifffahrt heißt es: weg vom Schweröl und stattdessen den Einsatz alternativer Kraftstoffe und Antriebe forcieren. Den ausufernden Lkw-Verkehr wollen wir durch eine CO2-orientierte Maut regulieren. Zusammen mit ambitionierten CO2-Flottengrenzwerten und der Förderung klimafreundlicher Antriebe werden auch Lkw absehbar emissionsfrei.“
Erstes kurzes Fazit: „all electric first“ ist die dominante Aussage der Wahlprogrammentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Erstaunlich aggressiv fällt im Papier der Grünen die Absage an E-Fuels aus.
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THG-Minderungsquotengesetz: Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben dem Bundesrat am 15.03.2021 empfohlen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote folgendermaßen Stellung zu nehmen. Das THG-Minderungsquotengesetz wurde am 26. März 2021 im Bundesrat diskutiert.

U.a. hält der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht eine deutliche Steigerung der vorgesehenen Minderungsquoten bereits in den nächsten fünf Jahren für erforderlich. Der Wirtschaftsausschuss fordert zudem, darauf zu achten, die Mehrfachanrechnung für strombasierte Kraftstoffe mit demselben Faktor zu ermöglichen wie für Strom in Elektrofahrzeugen. Bei der Verwendung unterschiedlicher Faktoren würde es zu einer Benachteiligung der Wasserstofftechnologie gegenüber der Regelung für Elektrofahrzeuge kommen. Eine Gleichbehandlung entspreche dem in der Nationalen Wasserstoffstrategie formulierten Anspruch der Technologieoffenheit. Eine solche Einordnung würde berücksichtigen, dass strombasierte Kraftstoffe gerade im Bereich des Schwerlastverkehrs, im Gegensatz zum batterieelektrischen Fahren, hohe Potentiale bieten.
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Technik & Normung

Neuordnung des Produkt- und Anlagenrechts kommt voran

Die Bundesregierung arbeitet anlässlich der europäischen Marktüberwachungsverordnung an einer Neustrukturierung des deutschen Produktsicherheits- und Anlagenrechts sowie der deutschen Marktüberwachung.

Am 26. März wurde durch die Zustimmung des Bundesrats – mit Änderungsvorschlägen – zu zwei wichtigen Vorlagen ein wesentlicher Fortschritt in diesem Verfahren erzielt. Dies betrifft eine Überarbeitung des Produktsicherheitsgesetzes und die Einführung von zwei neuen Gesetzen, dem „Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen“ sowie dem „Marktüberwachungsgesetz“. Neu für die Branche wird insbesondere die Einführung eines nationalen Anlagenkatasters für alle gewerblich betriebenen Flüssiggasanlagen sein, welches bisher nur auf Länderebene bestand. Mittelfristig dürfte es zudem zur Überarbeitung des Katalogs der überwachungsbedürftigen Anlagen kommen, was prinzipiell ebenfalls Auswirkungen auf die Flüssiggasbranche haben kann.

Bekanntmachung des Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt im Verkehrsblatt (4/2021) den Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN bekannt. Das nach Abschnitt 5.4.1 ADR/RID/ADN vorgeschriebene Beförderungspapier kann in elektronischer Form erstellt und mitgeführt werden, wenn die Vorgaben des Leitfadens eingehalten werden. Dafür muss an Bord ein Datenendgerät nach Anlage A Nummer 4 des Leitfadens mitgeführt werden, auf dem das Beförderungsdokument in menschenlesbarer Form dargestellt wird. Die elektronische Abfrage des Dokuments durch die zuständigen Überwachungsbehörden und Einsatzkräfte wird über eine Trusted Party 1 (TP 1) gemäß dem Leitfaden realisiert. In Deutschland ist GBK GmbH Global Regulatory Compliance als TP 1 Stelle tätig.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 12252, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Ausrüstung von Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG)

Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-04, Frist zur Stellungnahme bis 2021-04-26

Dieses Dokument legt die Ausrüstung und Ausrüstungsteile von Straßentankwagen für Flüssiggas fest und gibt die für die sichere Durchführung von Füll-, Beförderungs- und Entleerungsvorgängen erforderliche Ausrüstung an. Es legt die Anforderungen an die Montage der Ausrüstungsteile und der Flüssiggas-Fahrzeugausrüstung an den Straßentankwagen fest. Dieses Dokument gibt ebenfalls zusätzliche Ausrüstung und Ausrüstungsteile an, die auf mit LPG beladenen Straßentankwagen verwendet werden können. Dieses Dokument schließt die Verwendung alternativer Auslegungen, Werkstoffe und Ausrüstungen nicht aus, sofern diese das gleiche oder ein höheres Sicherheitsniveau aufweisen. Das ADR fordert, dass ein solches alternatives, technisches Regelwerk durch die zuständige Behörde anerkannt werden muss, wobei dabei vorausgesetzt wird, dass die in Abschnitt 6.8.2 des ADR angegebenen Mindestanforderungen durch dieses Regelwerk erfüllt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Tankcontainer oder Batteriefahrzeuge. Gegenüber DIN EN 12252:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Begriff "Ablassventil" zu Tabelle 1 hinzugefügt; b) die Bedingung einer "Totmannfunktion" für die Notabschalteinrichtung hinzugefügt; c) neue Abschnitte "Fahrgestell von Straßentankwagen" und "Ablassventile" hinzugefügt; d) eine neue Anforderung für Straßentankwagen mit ferngesteuerter Abgabepumpe hinzugefügt; e) Einführung von Überfüllsicherungssystem auf der Abgabeseite; f) Einführung von Filtern und Sieben; g) Erläuterungen der Spezifikationen für Ausrüstung aus nicht-metallischen Werkstoffen h) Einführung eines zusätzlichen Anhangs C über zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen; i) Überarbeitung der Begriffe; j) redaktionelle Überarbeitung.

DIN 30666, Gasleitungen in anschlussfertig vorgefertigten Laboreinrichtungen - Anforderungen und Prüfungen

Norm-Entwurf, Ausgabe 2021-04, Frist zur Stellungnahme bis 2021-06-26

Diese Norm gilt für modular aufgebaute anschlussfertig vorgefertigte Gasleitungsanlagen in Laboreinrichtungen und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen, die im Anwendungsbereich des DVGW-Arbeitsblatt G 621 eingebaut werden.

Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

G 622 Entwurf: Einzelprüfung von Gasgeräten am Aufstellungsort
Ausgabe 2021-02, Einspruchsfrist: 2021-04-30

Dieses Arbeitsblatt dient als Grundlage für Prüfungen von Gasgeräten, die aufgrund von besonderen Umständen (Größe, Bauart u. Ä.) nur am Aufstellungsort durchgeführt werden können. Es dient als Grundlage zur Zertifizierung von solchen Gasgeräten. Die Ergebnisse dieser Prüfung können im Rahmen einer Einzelprüfung von Gasgeräten nach Modul G der Gasgeräteverordnung verwendet werden. Dieses Arbeitsblatt gilt für Gasgeräte, die mit Gasen betrieben werden, die einer Gasfamilie nach DIN EN 437 zugeordnet werden können. Die Anwendung dieses Arbeitsblatts für die Einzelprüfung von Gasgeräten am Aufstellungsort muss gesondert begründet werden. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 622:1994-06 gibt es folgende Änderungen: a) vollständige Überarbeitung in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten; b) Aktualisierung und Anpassung an aktuellen Stand; c) Präzisierung des Titels; d) Anwendungsbereich präzisiert; e) Begriffsdefinitionen ergänzt; f) Präzisierung der Anforderungen und Prüfungen.

Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Termine 2021: Forum Flüssiggas, politisches Podium, Regionaltagungen

Das Forum Flüssiggas findet am 17. Juni 2021 als eintägige digitale Veranstaltung statt, die um 9:30 Uhr mit der Mitgliederversammlung beginnt. Der ebenfalls nur für Mitglieder reservierte Marktplatz Flüssiggas ist von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr vorgesehen. Die Vortragsveranstaltung am Nachmittag (14:00 bis 15:30 Uhr) befasst sich mit „grünem“ Flüssiggas, den Potenzialen von PtX-Anwendungen in Deutschland sowie Wärmepumpen mit Flüssiggas.

Die energiepolitischen Sprecher der Fraktionen des dann neu gewählten Deutschen Bundestages wollen wir Mitte November in Berlin zu einem Podium einladen, um die Vorhaben der 20. Wahlperiode zu diskutieren. Die Veranstaltung planen wir inklusive des Vorabends als Präsenz-Termin. Sobald die Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in der zweiten Jahreshälfte feststehen, geben wir den Termin bekannt.

Auch die Regionaltagungen des Jahres 2021 sollen als Präsenzveranstaltungen „über die Bühne gehen“, wenn es die Pandemie erlaubt. Die Regionalobleute werden den Ort der jeweiligen Veranstaltung rechtzeitig bekanntgeben, die Termine stehen bereits fest:

14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
16. September 2021: Regionaltagung West
22. September 2021: Regionaltagung Süd

Wir hoffen auf zahlreiche persönliche Begegnungen in diesem Jahr und freuen uns, wenn Sie unsere Termine schon jetzt vormerken.
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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