FlüssiggasAktuell
04/2021
© Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wir möchten Sie ganz herzlich einladen, am 17. Juni 2021 bei unserem online stattfindenden Forum Flüssiggas dabei zu sein. Der Vormittag ist mit der ordentlichen Mitgliederversammlung und dem Marktplatz Flüssiggas den DVFG-Mitgliedern vorbehalten. Am Nachmittag wollen wir einen Blick darauf werfen, welchen Beitrag biogen oder synthetisch erzeugtes Flüssiggas für die Erreichung der ambitionierten nationalen und europäischen Klimaschutzziele leisten kann. Darüber hinaus betrachtet das Forum Flüssiggas neuere technische Entwicklungen, die im Wärmemarkt eine vielversprechende Koexistenz von Wärmepumpe und Flüssiggas erlauben. Detaillierte Informationen zum Programm erhalten Sie in diesem Newsletter. Anmelden können Sie sich online auf forum-fluessiggas.de. Wir würden uns sehr freuen, Sie beim digitalen Forum Flüssiggas 2021 begrüßen zu dürfen.

Der DVFG hat gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches die Technische Regel Flüssiggas überarbeitet. Das neue Regelwerk erscheint in der kommenden Woche. Die neue Technische Regel Flüssiggas 2021 (TRF 2021) bündelt die spezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen. Die digitale Version der TRF 2021 ist ab Montag, 03. Mai 2021 auf der Webseite trf-online.de und im wvgw-shop erhältlich, die gedruckte Fassung kann ab Montag, 10. Mai 2021 bezogen werden.

Einen guten Start in den Mai wünscht Ihnen

Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 04/2021 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
DVFG
  • Digitales Forum Flüssiggas am 17. Juni 2021│9:30 – 15:30 Uhr: jetzt anmelden
Politik & Markt
  • Ländergesetze: Biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption
  • Bundestagswahl 2021: Positionen der FDP
  • Europäischer Green Deal: EU-Klimagesetz
Technik & Normung
  • Neue Technische Regel Flüssiggas 2021 / Kooperation mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches bei Schulungen
  • Normen und Entwürfe (DIN): DIN 30682-1, DIN 30682-2
  • Normen und Entwürfe (DVGW): G 638-1
Termine
17. Juni 2021: Digitales Forum Flüssiggas 2021
14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
16. September 2021: Regionaltagung West
22. September 2021: Regionaltagung Süd
DVFG

Digitales Forum Flüssiggas am 17. Juni 2021│9:30 – 15:30 Uhr: jetzt anmelden


Infolge der Corona-Krise bestehen weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die es leider auch in diesem Jahr nicht zulassen, das Forum Flüssiggas als Präsenzveranstaltung anzubieten.

Freuen Sie sich mit uns auf ein Update zur Zukunft der Nutzung von Flüssiggas: Zunehmend ambitionierter formulierte nationale und europäische Klimaschutzziele werfen die Frage auf, welchen Beitrag biogen oder synthetisch erzeugtes Flüssiggas hierzu leisten kann. Darüber hinaus betrachtet das Forum Flüssiggas 2021 neuere technische Entwicklungen, die im Wärmemarkt eine vielversprechende Koexistenz von Wärmepumpe und Flüssiggas erlauben.

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. sowie der Marktplatz Flüssiggas finden – nur für Mitglieder – vor der Vortragsveranstaltung von 9:30 bis 13:00 Uhr statt.

Programm:
09.30 - 11.00 Uhr: Mitgliederversammlung Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
- nur für Mitglieder –

11.30 - 13.00 Uhr: Marktplatz Flüssiggas
 - nur für Mitglieder –

14.00 - 14.10 Uhr: Begrüßung
Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer DVFG

14.10 – 14.35 Uhr: Wärmepumpen mit Flüssiggas
Norbert Dischinger, Boostheat

14.35 – 15.05 Uhr: "Grünes" Flüssiggas in Wohngebäuden jenseits erdgasversorgter Gebiete
Dipl.-Wirt.-Ing. Ronny Erler, DBI - Gas und Umwelttechnik GmbH

15.05 – 15.30 Uhr: Potentiale von Ptx-Anwendungen in Deutschland
Timo Bovi, Johanssen + Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH

Auf der Webseite forum-fluessiggas.de können Sie sich für das Forum Flüssiggas 2021 anmelden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Woche vor dem Forum Flüssiggas Ihre persönlichen Einwahldaten für den Live Stream.

Wir würden uns sehr freuen, Sie beim digitalen Forum Flüssiggas 2021 begrüßen zu dürfen.
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Politik & Markt

Ländergesetze: Biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption im Wohnungsbestand verankern


Hamburgisches Klimaschutzgesetz

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz ist im vergangenen Jahr in Kraft getreten und bildet den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung des Hamburger Klimaplans, mit dem die Hansestadt bis 2050 klimaneutral werden möchte. Das Klimaschutzgesetz enthält u.a. die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wird in der Hamburgischen Klimaschutz-Umsetzungspflichtverordnung (HmbKliSchUmsVO) vom 22. Dezember 2020 präzisiert.

Auf Anfrage des DVFG teilte der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan mit, dass biogenes Flüssiggas – auch ohne ausdrückliche nähere Bestimmungen in der HmbKliSchUmsVO – als gasförmige Biomasse eine Option zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand Hamburgs ist. Der DVFG begrüßt diese Interpretation. Allerdings sorgt die fehlende ausdrückliche Berücksichtigung von biogenem Flüssiggas im Text der Verordnung für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern und dem Handwerk, seien es Heizungsbauer oder Schornsteinfeger, die sich den Fragen der Endkunden stellen. Die Zweifel scheinen berechtigt: Die HmbKliSchUmsVO schreibt für Biomethan in § 6 VI 2 unter Verweis auf § 40 III Nr. 2 GEG das Erfordernis der Massenbilanzierung vor. Für die gleiche Behandlung von biogenem Flüssiggas wäre ein Verweis auf § 40 IV GEG zwingend, der aber fehlt.

Im Sinne der Rechtsklarheit für die Energieverbraucher und eines effizienten Klimaschutzes in der Freien und Hansestadt Hamburg hat der DVFG in einem Schreiben an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft darum gebeten, den Energieträger biogenes Flüssiggas wie Biomethan in der HmbKliSchUmsVO ausdrücklich zu verankern.

Für DVFG-Mitglieder haben wir im Intranet das Anschreiben zur Verfügung gestellt (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7363

Gesetz zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein

Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat dem Kabinett Schleswig-Holsteins am 16.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) vorgelegt. Die Novelle sieht u.a. die Einführung einer Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes vor. Sie soll sich an der vergleichbaren Regelung für den Neubau orientieren, den es bereits auf Bundesebene gibt.

Der DVFG regt an, dass das Gesetz zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein der Rechtsklarheit halber bei der Regulierung gasförmiger Biomasse der bundesgesetzlichen Differenzierung zwischen Biomethan und biogenem Flüssiggas folgt. Insbesondere die Regelung der Massenbilanzierung sollte sich an die Bestimmungen des § 40 GEG anlehnen, um sowohl im Neubau als auch im Wohnungsbestand gleichermaßen rechtssichere Anforderungen an die Nutzung von biogenem Flüssiggas und Biomethan zu etablieren.

Auch das Anschreiben an das Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung haben wir für DVFG-Mitglieder im Intranet zur Verfügung gestellt (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7363
Wärmeversorgung © ronstik

Bundestagswahl 2021: Positionen der FDP


Nach SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben nun auch die Freien Demokraten ihren Programmentwurf „Nie gab es mehr zu tun“ zur Bundestagswahl 2021 vorgelegt. Wir haben für Sie die wichtigsten Positionen der FDP zu den Themen Wärme und Mobilität herausgearbeitet. Beschlossen werden soll das Wahlprogramm auf dem Bundesparteitag der Liberalen vom 14.-16. Mai 2021.

Wärme & Mobilität
  • „Wir Freie Demokraten wollen Wasserstoff als zweite Säule des künftigen Energiesystems neben Strom aufbauen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft schnellstmöglich vorantreiben. Klimaneutraler Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe können fossile Brennstoffe in der Industrie ersetzen, Autos, Schiffe und Flugzeuge antreiben oder Gebäude heizen.“
  • „Wir […] wollen erneuerbare Energien vollständig in den Wettbewerb überführen und die Förderung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) beenden. […] Ein steigender CO2-Preis wird fossile Energie weiter unattraktiv machen und dazu führen, dass der Zubau erneuerbarer Energien stärker nachfragegetrieben erfolgt.“
  • „Neue Chancen und Innovationen können sich durch vermehrt datengetriebene Geschäftsmodelle ergeben. Auch im privaten Bereich lassen sich durch Digitalisierung enorme Energieeffizienzpotentiale heben - zum Beispiel bei der Wärme- und Beleuchtungssteuerung und beim autonomen Fahren.“
Mobilität
  • „Eine innovative, ökologische und bezahlbare Mobilität ist angewiesen auf eine zukunftsweisende Verkehrspolitik ohne ideologische Scheuklappen. Nur mit technologischen Innovationen, einem funktionierenden Emissionshandel, moderner Infrastruktur und einer technologieoffenen Verkehrspolitik kann sichere, saubere und bezahlbare Mobilität für Alle gewährleistet werden.“
  • „Wir setzen auch auf umwelt- und klimafreundliche Motoren und
    alternative Kraftstoffe. Ein pauschales Verbot von Verbrennungsmotoren lehnen wir ab.“
  • „Deutschland kann die vereinbarten Klimaziele bis 2030 nur erreichen, wenn auch Kraftstoffe ihren Beitrag leisten. Klimafreundliche synthetische Kraftstoffe sind eine bereits heute verfügbare Alternative für alle Verkehrsarten, die ohne technische Umrüstung in herkömmlichen Verbrennungsmotoren verwendet werden können.“
Erstes Fazit: Für die Erreichung der Klimaschutzziele setzt die FDP – anders als SPD und Bündnis90/Die Grünen – nicht allein auf die Elektrifizierung, sondern mit synthetischen Kraftstoffen auch auf eine weitere Säule.

Europäischer Green Deal: EU-Klimagesetz

Der Europäische Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben am 21.04.2021 das erste europäische Klimagesetz beschlossen. Ein zentraler Punkt ist die verbindliche Erhöhung des EU-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent Treibhausgas-Reduktion bis 2030 verglichen mit dem Wert von 1990. Das verschärfte Klimaziel ist eine Etappe auf dem Weg zu Klimaneutralität der Europäischen Union, die für das Jahr 2050 vorgesehen ist. Forderungen bezüglich rechtlicher Vorschriften und der Subventionen für fossile Brennstoffe wurden im Rahmen der Verhandlungen fallen gelassen. Allerdings will die EU-Kommission laut dem Internet-Nachrichtenportal Euractiv die Energiesubventionen, einschließlich derer für fossile Brennstoffe, im Rahmen der Governance-Verordnung deutlicher definieren. Wie der stärkere Emissionsrückgang erreicht werden soll, will die EU-Kommission mit dem für Juni 2021 geplanten „Fit for 55“-Gesetzespaket erklären.

Sowohl im Gebäude- als auch im Verkehrssektor können biogenes und vollsynthetisches Flüssiggas, die aus erneuerbarem Strom erzeugte klimaneutrale Variante des Energieträgers, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des EU-Klimaziels leisten. Im Sinne eines effizienten Klimaschutzes sind die Bundesländer in der Pflicht, in ihren Klimaschutzgesetzen biogenes Flüssiggas entsprechend der Bundesgesetzgebung als Option zur Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau und im Wohnungsbestand zu verankern. Zudem ist es an der Zeit, dass der Bund synthetisch erzeugtes Flüssiggas als vollwertige erneuerbare Erfüllungsoption gesetzlich anerkennt.
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Technik & Normung

Neue Technische Regel Flüssiggas 2021 / Kooperation mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches bei Schulungen

Der DVFG hat gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) die Technische Regel Flüssiggas überarbeitet. Das neue Regelwerk erscheint in der kommenden Woche. Die neue Technische Regel Flüssiggas 2021 (TRF 2021) bündelt die spezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen. Sie löst die vorher gültige Version aus dem Jahr 2012 ab. Die digitale Version der TRF 2021 ist ab Montag, 03. Mai 2021 auf der Webseite trf-online.de und im wvgw-shop erhältlich, die gedruckte Fassung kann ab Montag, 10. Mai 2021 bezogen werden. Der Einzelpreis für die Printbroschüre beträgt 95,50 Euro. Ab 25, ab 100, ab 500 Stück liegt der Preis bei 91,50 Euro, 87,00 Euro bzw. 82,00 Euro je Printexemplar. DVFG-Mitglieder erhalten Sonderpreise auf Anfrage (Tel.: 0228 9191-40, info@wvgw.de).


© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW


Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN 30682-1, Gasgeräte - Gewerbliche Wäschereimaschinen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen

Norm, Ausgabe 2021-06

Diese Norm legt die Begriffe, Anforderungen, Kennzeichnung und Prüfung von gewerblichen Gasgeräten für Wäschereimaschinen fest. Dieses Dokument ist anzuwenden für gewerbliche Waschmaschinen, Mangeln und Trocknungsmaschinen, die mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 außer Flüssigphase betrieben werden. Es ergänzt die gültigen europäischen und nationalen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen. Keine Anwendung findet das Dokument für Haushalts-Trommeltrockner nach DIN EN 1458-1.
Gegenüber DIN 30682:1982-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung auf den Stand der Technik
b) Präzisierung des Anwendungsbereichs
c) Aktualisierung der Begriffe und Anforderungen
d) Aktualisierung der Verweisungen und in Bezugnahme aktueller Normen
e) Vorgaben zur Kennzeichnung und Aufstellung

DIN 30682-2, Gasgeräte - Gewerbliche Wäschereimaschinen - Teil 2: Konformitätsbewertung

Norm, Ausgabe 2021-06

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von gewerblichen Wäschereimaschinen fest. Es ist nur anzuwenden in Verbindung mit DIN 30682-1:2021-06. Gegenüber DIN 30682:1982-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung auf den Stand der Technik
b) Präzisierung des Anwendungsbereichs
c) Aufnahme des Umfangs der Überwachung

Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

G 638-1
, Heizungsanlagen mit gasbefeuerten Hellstrahlern; Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung

Ausgabe 2021-03

Das Arbeitsblatt gilt für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Raum- und Freiflächenheizungen mit Heizstrahlern nach DIN EN 419, die mit Gasen nach dem Arbeitsblatt G 260 betrieben werden. Im Rahmen dieses Arbeitsblattes werden u.a. national auch Anforderungen der europäischen Norm DIN EN 13410 „Heizungsanlagen mit Gas-Infrarotstrahlern – Be- und Entlüftung von gewerblichen und industriell genutzten Gebäuden“ sowie die Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zur physiologischen Bewertung von Hellstrahlern umgesetzt. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 638-1:2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Titels
b) redaktionelle Überarbeitung
c) Anpassung an den Stand der Technik

Veranstaltungen des DVFG


DVFG-Termine 2021: Forum Flüssiggas, politisches Podium, Regionaltagungen

Das Forum Flüssiggas 2021 findet am 17. Juni von 9:30 - 15:30 Uhr als digitale Veranstaltung statt. Jetzt anmelden

Die energiepolitischen Sprecher der Fraktionen des dann neu gewählten Deutschen Bundestages wollen wir Mitte November in Berlin zu einem Podium einladen, um die Vorhaben der 20. Wahlperiode zu diskutieren. Die Veranstaltung planen wir inklusive des Vorabends als Präsenz-Termin. Sobald die Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in der zweiten Jahreshälfte feststehen, geben wir den Termin bekannt.

Auch die Regionaltagungen des Jahres 2021 sollen als Präsenzveranstaltungen „über die Bühne gehen“, wenn es die Pandemie erlaubt. Die Regionalobleute werden den Ort der jeweiligen Veranstaltung rechtzeitig bekanntgeben, die Termine stehen bereits fest:

14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
16. September 2021: Regionaltagung West
22. September 2021: Regionaltagung Süd
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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