FlüssiggasAktuell
05/2021
© AdobeStock - Thomas Reimer
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in gut zwei Wochen – am 17. Juni – findet unser digitales Forum Flüssiggas 2021 statt, zu dem wir Sie noch einmal ganz herzlich einladen möchten! Im Anschluss an die ordentliche Mitgliederversammlung und den Marktplatz Flüssiggas, die den DVFG-Mitgliedern vorbehalten sind, findet am Nachmittag unser Vortragsprogramm statt. Drei interessante Keynotes werfen einen Blick auf den Beitrag, den biogen oder synthetisch erzeugtes Flüssiggas für die Erreichung der ambitionierten nationalen und europäischen Klimaschutzziele leisten kann. U.a. wird Dr. Norbert Dischinger, Leiter Boostheat Deutschland, einen Vortrag über die Kombination von Wärmepumpen mit Flüssiggas halten. Für diesen Newsletter haben wir mit ihm über die Vorteile dieser innovativen und umweltfreundlichen Form der Wärmeerzeugung gesprochen – und darüber, was Sie von seinem Vortrag beim Forum Flüssiggas erwarten können.

Mitte Mai hat die Bundesregierung das verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen und damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 reagiert. Zu den wichtigsten Beschlüssen zählt die Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 (bisherige Vorgabe: 55 Prozent). Parallel dazu wurde im „Klimapakt Deutschland“ u.a. festgelegt, dass Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar 2021 geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Der DVFG wird in seiner Kommunikation deutlich machen, wie Heizungsmodernisierer effizientes Heizen und Klimaschutz mit einer modernen Flüssiggas-Heizungsanlage verbinden können.

Einen sonnigen meteorologischen Sommeranfang wünscht Ihnen

Ihr DVFG-Redaktions-Team
PDF-Newsletter
FlüssiggasAKTUELL 05/2021 · PDF
Download Newsletter
Inhaltsverzeichnis
DVFG
  • Digitales Forum Flüssiggas am 17. Juni 2021: Programm / Drei Fragen an Dr. Norbert Dischinger (Boostheat)
Politik & Markt
  • Bundes-Klimaschutzgesetz / "Klimapakt Deutschland“
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote
  • Autogas-Fahrzeuge: Neuzulassungen
Technik & Normung
  • Aktualisierte Gefahrgut-Änderungsverordnung, GGVSEB und RSEB
  • Normen und Entwürfe (DIN): DIN 30652-1, DIN 30652-3, DIN CEN/TS 12007-6, DIN 30665-1, DIN 30665-2
  • Normen und Entwürfe (DVGW): G 466-2, G 621 Entwurf
Termine
17. Juni 2021: Digitales Forum Flüssiggas 2021
14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
16. September 2021: Regionaltagung West
22. September 2021: Regionaltagung Süd
DVFG

Digitales Forum Flüssiggas am 17. Juni 2021: Programm / Drei Fragen an Dr. Norbert Dischinger (Boostheat)


Programm:
09.30 - 11.00 Uhr: Mitgliederversammlung Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
- nur für Mitglieder –

11.30 - 13.00 Uhr: Marktplatz Flüssiggas
 - nur für Mitglieder –

14:00 - 15:30 Uhr Vortragsprogramm

Im Vortragsprogramm des Forum Flüssiggas werfen wir einen Blick auf den Beitrag, den biogen oder synthetisch erzeugtes Flüssiggas für die Erreichung der ambitionierten nationalen und europäischen Klimaschutzziele leisten kann.

14.00 - 14.10 Uhr: Begrüßung
Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer DVFG

14.10 - 14.35 Uhr: Wärmepumpen mit Flüssiggas
Dr. Norbert Dischinger, Boostheat

14.35 - 15.05 Uhr: "Grünes" Flüssiggas in Wohngebäuden jenseits erdgasversorgter Gebiete
Dipl.-Wirt.-Ing. Ronny Erler, DBI - Gas und Umwelttechnik GmbH

15.05 - 15.30 Uhr: Potentiale von Ptx-Anwendungen in Deutschland
Timo Bovi, Johanssen + Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH

Drei Fragen an Dr. Norbert Dischinger (Boostheat)
Wir haben für diesen Newsletter mit Dr. Norbert Dischinger, Leiter Boostheat Deutschland, über die vielversprechende Koexistenz von Wärmepumpe und Flüssiggas im Wärmemarkt gesprochen.

Herr Dr. Dischinger, Sie haben bei Boostheat eine Wärmepumpe entwickelt, die mit Flüssiggas betrieben wird. Welche Vorteile hat diese Kombination?
„Die mit Flüssiggas angetriebene Boostheat Wärmepumpe ermöglicht es, das Flüssiggas effizienter zu nutzen. Dabei ist es leicht zu lagern, belegt keinen Raum im Gebäude und erfordert keine weiteren Modifikationen am Gebäude. In der Kombination ist es zügig verfügbar, unabhängig von lokalen Baukapazitäten für einen alternativen Gasanschluss.“
 
Für wen eignet sich eine Wärmepumpe mit Flüssiggas?
„Ideal ist die Kombination für Wechsler, die Ihre Ölanlage stilllegen.
Aber auch lange Wartezeiten auf einen Gasnetzanschluss lassen sich so überbrücken. Und für Verbraucher, die bereits mit Flüssiggas heizen, also bereits eine Flüssiggasanlage haben, ist es nahezu perfekt, um zügig ihren Verbrauch zu reduzieren.“
 
Auf unserem digitalen Forum Flüssiggas am 17. Juni 2021 sprechen Sie über diese innovative und umweltfreundliche Form der Wärmeerzeugung. Was können die Teilnehmer von Ihrem Vortrag erwarten?
„Wir stellen die Technologie, das Produkt und die Anwendungsfelder dieser neuartigen Wärmepumpe vor. Wir erklären, wie wir mit Flüssiggasversorgern zusammenarbeiten und zeigen Ihnen bereits realisierte Projekte.“

Vielen Dank, Herr Dr. Dischinger!

Auf der Webseite forum-fluessiggas.de können Sie sich für das Forum Flüssiggas 2021 anmelden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Woche vor dem Forum Flüssiggas Ihre persönlichen Einwahldaten für den Live Stream.

Wir würden uns sehr freuen, Sie beim digitalen Forum Flüssiggas 2021 begrüßen zu dürfen.
_
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Politik & Markt

Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote


Der Bundestag hat am 20.05.21 Änderungen am Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote verabschiedet. Beschlossen wurde u.a. eine linear ansteigende THG-Minderungsquote. Schon ab dem Kalenderjahr 2022 liegt sie bei 7 Prozent und steigt dann jährlich dynamisch bis auf 25 Prozent (anstatt 22 Prozent) im Jahr 2030 an. Durch das hohe Gesamtambitionsniveau sollen Anreize geschaffen werden, damit neben etablierten und fortschrittlichen biogenen Kraftstoffen auch grüner Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe zur Erfüllung der Quote eingesetzt werden. Unverändert im Vergleich zur Kabinettsfassung bleibt es bei der Dreifachanrechnung für Ladestrom und der Zweifachanrechnung
für grünen Wasserstoff. Mindestquoten für grünen Wasserstoff und E-Fuels wurden nicht festgelegt. Die Zukunft des Quotenhandels mit fossilen gasförmigen Kraftstoffen ist noch nicht geklärt.

Ebenfalls am 20.05.21 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, bei den anstehenden EU-Verhandlungen zur Änderung oder Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sich dafür einzusetzen, dass die Produktion und der Einsatz von grünem Wasserstoff und erneuerbaren, strombasierten Kraftstoffen zu fördern sind und auf eine Vielfalt nachhaltiger Technologieoptionen zu setzen ist.

Am 25.05.21 hat das BMU einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote vorgelegt, der erste Inhalte des Entschließungsantrags aufgreift.

Bundes-Klimaschutzgesetz / "Klimapakt Deutschland“


Die Bundesregierung hat Mitte Mai das verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen und damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 reagiert. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
  • Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 (bisherige Vorgabe: 55 Prozent). Der Energiesektor soll den größten Teil der neuen Einsparungen bringen.
  • Deutschland muss schon 2045 statt erst 2050 klimaneutral sein.

Zudem wurde der „Klimapakt Deutschland“ beschlossen, u.a. mit folgenden Punkten:
  • Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar 2021 geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen
  • stärkere Einbindung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor
  • Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, werden nicht mehr gefördert
  • stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß
  • beschleunigter Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft

Den beschlossenen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie den begleitenden Beschluss für einen "Klimapakt Deutschland" haben wir für DVFG-Mitglieder im Intranet zur Verfügung gestellt (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7387
_

Autogas-Fahrzeuge: Neuzulassungen

Guter Start ins zweite Quartal: In Deutschland wurden im April 1.028 Autogas-Fahrzeuge neu zugelassen. Die Zahl der Neuzulassungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als verfünffacht. Gegenüber dem April 2019 ist es ein Zuwachs von 30 Prozent. Nach dem deutlichen Rückgang der Neuzulassungen von Ende 2019 bis Mitte 2020 werden Autogasfahrzeuge wieder zu einer interessanten Alternative für Kunden – und das trotz der einseitigen Fokussierung der deutschen Verkehrspolitik auf Elektromobilität sowie der geringen Modellpalette der Autohersteller.
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Technik & Normung

Aktualisierte Gefahrgut-Änderungsverordnung, GGVSEB und RSEB


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 26. März 2021 bekanntgegeben. Sie betrifft die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und die Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV). Damit werden die Änderungen von ADR/RID/ADN 2021 in innerstaatliches Recht übernommen und europäische Vorgaben umgesetzt. Die Verordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Ausnahme: Die Änderungen betr. § 37 Absatz 1 GGVSEB gelten seit 2. April 2021. Darin ist u. a. auch die 13. Gefahrgut-Änderungsverordnung berücksichtigt.

Des Weiteren sind die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB), die Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen im Verkehrsblatt 7/2021 vom 15. April 2021 bekanntgegeben worden. Zugleich werden die RSEB vom 30. April 2019 aufgehoben. Die neuen Durchführungsrichtlinien erläutern die Bestimmungen der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland und können beim Verkehrsblatt-Verlag kostenpflichtig bezogen werden.

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW


Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN 30652-1, Gasströmungswächter - Teil 1: Gasströmungswächter für die Gasinstallation

Norm, Ausgabe 2021-06

Dieses Dokument gilt für Anforderungen und Prüfungen von Gasströmungswächtern (GS) bis zu einer Nennweite von DN 50 mit definierter Durchflussrichtung. Sie werden mit Gasen der zweiten und dritten Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) betrieben und gelten für den Betriebsdruckbereich von 15 hPa bis 100 hPa. Bauteile wie Strömungskörper und Abschlussorgan können aus Kunststoffen oder metallenen Werkstoffen hergestellt werden. Die GS nach diesem Dokument können wie folgt ausgeführt sein:
- GS mit eigenem gasführendem Gehäuse;
- GS als integraler Einsatz zum Einbau in ein gasführendes Gehäuse eines anderen Bauteils, sofern dieses den entsprechenden Normen und technischen Regeln entspricht.
Diese Norm wurde in das Regelwerk "Gas" des DVGW aufgenommen. Gegenüber der DVGW vorläufigen Prüfgrundlage VP 305 1:2007-12 "Gasströmungswächter für die Gasinstallation" wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung der Normbezüge;
b) Präzisierung und teilweise Zusammenführung der Anforderungen und Prüfungen;
c) Präzisierung der Tabelle "Zuordnung von Prüfgegenständen";
d) Entfernen aller Bezüge auf den DVGW bzw. die DVGW-Cert GmbH;
e) Streichen aller Konformitätsbewertungen;
f) Hinzufügen des Anhangs A "Prüfung von Kombinationen zertifizierter Anbau- oder Integral-GS mit anderen zertifizierten Bauteilen der Gasinstallation";
g) normgerechte Überarbeitung der Bilder.

DIN 30652-3, Gasströmungswächter - Teil 3: Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für die Gasinstallation

Norm, Ausgabe 2021-06

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für die Gasinstallation fest und ist nur anzuwenden in Verbindung mit DIN 30652-1:2020. Dieses Dokument soll in das DVGW-Regelwerk "Gas" aufgenommen werden. Gegenüber der DVGW vorläufigen Prüfgrundlage VP 305-1:2007-12 "Gasströmungswächter für die Gasinstallation" wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung der Normbezüge;
b) Entfernen von allen Produktanforderungen;
c) Aufnahme des Umfangs der Überwachung.

DIN CEN/TS 12007-6, Gasinfrastruktur - Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis einschließlich 16 bar - Teil 6: Spezifische funktionale Anforderungen für weichmacherfreies Polyamid

Vornorm, Ausgabe 2021-06

Dieses Dokument beschreibt, in Ergänzung zu den allgemeinen funktionalen Anforderungen von EN 12007-1, die besonderen funktionalen Anforderungen an Rohrleitungen aus Polyamid (PA) für:
a) einen maximal zulässigen Betriebsdruck bis zu 16 bar und
b) einer Betriebstemperatur von −20 °C bis +40 °C.
Dieses Dokument umfasst einschichtige PA-Rohre mit fester Wand und legt gemeinsame Grundprinzipien für die Gasinfrastruktur fest.

DIN 30665-1, Gasgeräte - Gasbrenner für Laboratorien (Laborbrenner) - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen

Norm, Ausgabe 2021-06

Dieses Dokument legt Begriffe, sicherheitstechnische Anforderungen, Ausführung, Ausrüstung, Kennzeichnung und Prüfung von Gasbrennern, die ohne Gebläse, mit und ohne Flammenüberwachungseinrichtungen, unter ständiger Aufsicht (beispielsweise in Unterrichtsräumen und Laboratorien), mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, mit Nennanschlussdrücken von 20 mbar für Erdgas und von 50 mbar für Flüssiggas, der Kategorien I2E, I2ELL, I3B/P, II2E3B/P und II2ELL3B/P nach DIN EN 437:2019-04, mit einer Nennwärmebelastung kleiner oder gleich 3 kW betrieben werden, fest. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Laborbrenner mit Kartuschen nach DIN EN 521. Gegenüber DIN 30665-1:1982-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung auf den Stand der Technik;
b) Präzisierung des Anwendungsbereichs;
c) Entfernen der Anforderungen und Prüfungen für Laborbrenner mit Kartuschen, da diese durch DIN EN 521 abgedeckt werden;
d) Ergänzung von Anforderungen für Bedienungsgriffe.

DIN 30665-2, Gasgeräte - Gasbrenner für Laboratorien (Laborbrenner) - Teil 2: Konformität

Norm, Ausgabe 2021-06

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Laborbrennern fest und ist nur anzuwenden in Verbindung mit DIN 30665-1. Gegenüber DIN 30665-1:1982-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung auf den Stand der Technik;
b) Präzisierung des Anwendungsbereichs;
c) Umfang der Überwachung aufgenommen.

Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

G 466-2: Gasrohrnetze aus duktilen Gussrohren mit einem Betriebsdruck von mehr als 4 bar bis 16 bar – Instandhaltung

Ausgabe 2021-04

Diese Technische Regel gilt für die Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung, Verbesserung) von Gasleitungen aus duktilen Gussrohren für die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas sowie der damit verbundenen Energieanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck (MOP) von mehr als 4 bar bis 16 bar, die der Fortleitung von Gasen der 2. Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 dienen. Für Gase, die nicht der 2. Gasfamilie angehören, z. B. verflüssigte Gase, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften dieser Gase und ggf. bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden. Das Arbeitsblatt dient dem Netzbetreiber als Grundlage für die Überprüfung und Instandsetzung und somit dem sicheren Betrieb des Rohrnetzes. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 466-2:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung der Referenzen;
b) redaktionelle Überarbeitung des Inhaltes;
c) inhaltlicher Abgleich mit DVGW-Arbeitsblatt G 466-1.

G 621 Entwurf: Gasinstallationen in Laborräumen und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen - Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Betrieb

Ausgabe 2021-04, Einspruchsfrist: 2021-06-30

Um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen, wurden zusätzlich Installationsanforderungen für ortsfeste, flexible Laboreinrichtungen z. B. höhenverstellbare Mediendecken aufgenommen. Da als Neuheit eine bewegliche Metallschlauchleitung oder ein flexibler Gummischlauch zum Einsatz kommt, mussten hierfür die spezifischen gastechnischen Anforderungen beschrieben werden. Zusätzlich zur entsprechenden Dauertauglichkeitsprüfung im Rahmen der Produktprüfung wurden, neben der nach DGUV 79 bei Flüssiggas vorgeschriebenen wiederkehrenden Überwachung solcher flexiblen Bauteile, die Anforderungen an die bisherige Geschlossenstellungskontrolle für diesen Anwendungsfall weiterentwickelt. Damit kann die spezifizierte Geschlossenstellungskontrolle als sogenannte Leckageprüfeinrichtung als dauerhaft wiederkehrende Prüfeinrichtung bei den flexiblen, höhenverstellbaren Verbindungselementen eingesetzt werden. Ansonsten werden bei solchen Anlagen über die Anforderungen der DVGW-TRGI hinaus zusätzliche Absperr- und Zwischenabsperreinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben. Wesentliche Änderungspunkte sind:
a) Anpassung an aktuelle Normen, Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften;
b) Erweiterung Anwendungsbereich und Anforderungen auf anschlussfertig vorgefertigte Laboreinrichtungen nach DIN 30366 (Entwurf);
c) Ergänzung der Begriffe; Neustrukturierung des Abschnitts 7 „Zusätzliche Absperreinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und Bedienteile“;
d) Ergänzung der Anforderungen an ortsbewegliche flexible Laboreinrichtungen und an Lehrer-Vorbereitungsraum und Durchreichabzüge;
e) Präzisierung der Anforderungen an Laboratorien mit zweifelsfrei einsehbaren Entnahmestellen,
f) Ergänzung von Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung;
g) Aufnahme neuer schematischer Ausführungsbeispiele in Anhang A;
h) Aufnahme von Hinweisen für Erdgas-Wasserstoffgemischen bzw. reinen Wasserstoff in Anhang B. Der DVFG war an der Überarbeitung beteiligt.
 

Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Termine 2021: Forum Flüssiggas, politisches Podium, Regionaltagungen

Das digitale Forum Flüssiggas 2021 findet am 17. Juni statt. Jetzt anmelden

Die energiepolitischen Sprecher der Fraktionen des dann neu gewählten Deutschen Bundestages wollen wir Mitte November in Berlin zu einem Podium einladen, um die Vorhaben der 20. Wahlperiode zu diskutieren. Die Veranstaltung planen wir inklusive des Vorabends als Präsenz-Termin. Sobald die Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in der zweiten Jahreshälfte feststehen, geben wir den Termin bekannt.

Auch die Regionaltagungen des Jahres 2021 sollen als Präsenzveranstaltungen „über die Bühne gehen“, wenn es die Pandemie erlaubt. Die Regionalobleute werden den Ort der jeweiligen Veranstaltung rechtzeitig bekanntgeben, die Termine stehen bereits fest:

14. September 2021: Regionaltagung Nord/Ost
16. September 2021: Regionaltagung West
22. September 2021: Regionaltagung Süd
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
Haftungsausschluss:
Die Inhalte des Newsletters werden stets mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Internetseiten, auf die per Link verwiesen wird.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Urheber- und Leistungsschutzrechte:
Die im Rahmen des Newsletters zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung (z. B. Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Zurück zur Listenansicht