FlüssiggasAktuell
10/2021
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP haben begonnen. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden nun die einzelnen Themengebiete konkretisiert und Eckpunkte der künftigen Regierungsarbeit formuliert. Zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen hat die Power to X-Allianz, deren Mitglied der Deutsche Verband Flüssiggas ist, den Verhandlungsteams aller relevanten Ampel-Arbeitsgruppen das Positionspapier „Grüner Energiemix für den Wärmemarkt“ zur Verfügung gestellt. Das Papier zeigt Wege und Lösungen, wie die ambitionierten Klimaschutzziele für den Gebäudesektor erreicht werden können. Dazu zählt etwa, dass Haushalte zwischen verschiedenen erneuerbaren Energieträgern wählen können. Auch der Hochlauf von defossilisierten Energieträgern wie biogenes oder synthetisches Flüssiggas sollte über eine rechtlich verbindliche Quote gefördert und erneuerbare Brennstoffe bei Heizungsmodernisierungen als eine Regelerfüllungsoption im Gebäudeenergiegesetz anerkannt werden.

Noch ein Ausblick auf das jährliche Highlight im Branchenkalender: Das Forum Flüssiggas 2022 findet vom 21. bis 23. Juni in München statt. Das Treffen der deutschen Flüssiggas-Wirtschaft lebt vom Austausch untereinander und der Diskussion mit unseren Gästen, die mit ihren Vorträgen und ihrer fachlichen Expertise die Veranstaltung bereichern. Deshalb freuen wir uns sehr, Ihnen auf dem Forum Flüssiggas 2022 endlich wieder persönlich begegnen zu können. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor.

Kommen Sie gut und gesund durch den Herbst.

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FlüssiggasAKTUELL 10/2021 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
DVFG
  • DVFG gratuliert Hanns Richard Hareiner zum 75. Geburtstag
Politik & Markt
  • Power to X-Allianz: Positionspapier „Grüner Energiemix für den Wärmemarkt“
  • Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Entwicklung der Anträge von Januar bis September 2021
Technik & Normung
  • Nationale Ausnahmen Gefahrgut
  • Bekanntmachung des EmS-Leitfadens
  • Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN ISO 23826, DIN 30699, DIN EN 17476, DIN 3588
  • Normen und Entwürfe (DVGW): G 260
Termine
DVFG-Veranstaltungen: Forum Flüssiggas 2022
DVFG

DVFG gratuliert Hanns Richard Hareiner zum 75. Geburtstag

Hanns Richard Hareiner, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas von 2001 bis 2011 und langjähriges Ehrenmitglied, feierte am 21. Oktober seinen 75. Geburtstag. Die DVFG-Geschäftsstelle gratuliert ganz herzlich, wünscht ein gutes neues Lebensjahr und vor allem eine robuste Gesundheit! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Hanns Richard Hareiner auf dem Forum Flüssiggas 2022 in München. _

Power to X-Allianz: Positionspapier „Grüner Energiemix für den Wärmemarkt“

Um die ambitionierten nationalen Klimaschutzziele für den Gebäudesektor in Deutschland vollständig und ohne Verzögerungen zu erreichen, bedarf es neben Effizienzsteigerungen durch Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagenmodernisierungen auch einem ausgewogenen Mix erneuerbarer Energieträger. Gerade im ländlichen Raum spielt grünes Flüssiggas eine tragende Rolle bei der Energiewende. Der regenerative Energieträger punktet auch im Hinblick auf die Anschlussfähigkeit, da Flüssiggas-Heizungsanlagen im Wohnungsbestand ohne technische Anpassungen betrieben werden können. Zudem lassen sich auch andere bereits heute am Markt verfügbare Heiztechnologien wie Gas-Wärmepumpen, Gas-Brennstoffzellen, Gas-Blockheizkraftwerke oder Gas-Brennwertheizungen mit regenerativem Flüssiggas betreiben.

Die Power to X-Allianz hat in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des DVFG das Positionspapier „Grüner Energiemix für den Wärmemarkt“ erarbeitet. Zum Start der Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP wurde das Positionspapier den Verhandlungsteams aller relevanten Ampel-Arbeitsgruppen vorgelegt und weiteren Interessierten in den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

Die wichtigsten Punkte des Positionspapiers „Grüner Energiemix für den Wärmemarkt“:
  • Haushalte sollen zwischen verschiedenen erneuerbaren Energieträgen wählen können – die rein elektrische Lösung belastete einkommensschwache Haushalte überproportional.
  • Der Hochlauf von defossilisierten Energieträgern, wie biogenem oder synthetischem Propan/Butan soll über eine rechtlich verbindliche Quote gefördert werden.
  • Bei Heizungsmodernisierungen sollen erneuerbare Brennstoffe als eine Regelerfüllungsoption im Gebäudeenergiegesetz anerkannt werden.

Für DVFG-Mitglieder haben wir im Intranet das Positionspapier zum Download zur Verfügung gestellt (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7565
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Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im September 2021 in Deutschland 906 Pkw mit Flüssiggasantrieb neu zugelassen. Dies entspricht einem Anstieg von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden 6.221 mit Flüssiggas betriebene PKW von Januar bis September 2021 neu zu gelassen. Dies entspricht einem Plus von 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Mit einem Erdgasantrieb wurden im September 2021 in Deutschland 190 neue Pkw zugelassen. Das ist ein Rückgang von 68,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden 3.262 Erdgas-Pkw von Januar bis September 2021 neu zu gelassen. Dies entspricht einem Minus von 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
 
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Entwicklung der Anträge von Januar bis September 2021

Die Nachfrage nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) blieb auch im September mit gut 25.000 Anträgen auf einem hohen Niveau.

Insgesamt wurden in diesem Jahr von Januar bis September 232.545 BEG-Anträge mit insgesamt 161.679 Wärmeerzeuger-Maßnahmen gestellt, 27.571 davon waren Anträge auf Gashybrid und Renewable-Ready. Der Ölheizungstausch wurde 74.173-mal beantragt.
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Technik & Normung

Nationale Ausnahmen Gefahrgut

Die Europäische Kommission hat den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1436 vom 31. August 2021 zur „Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland im Hinblick auf die Genehmigung bestimmter nationaler Ausnahmen“ bekannt gegeben (ABL. 2021 L 312 S.3). In 13 Staaten der EU u.a. Deutschland gibt es bei der Gefahrgutbeförderung nun insgesamt 88 nationale Ausnahmen. Die wichtigsten nationalen Ausnahmen in Deutschland betreffen die Zusammenpackungszulassung sowie die Notwendigkeit und den Inhalt des Beförderungspapiers. Diese wurden bis 30. Juni 2027 verlängert.

Bekanntmachung des EmS-Leitfadens

Das BMVI hat den EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungs-maßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, bekannt gegeben. Diese Ausgabe berücksichtigt die Änderungen des IMDG-Codes durch das Amendment 40-20. Sie ersetzt den EmS-Leitfaden in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2019.

Neues aus den Oktober DIN – September 2021

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN ISO 23826, Gasflaschen - Kugelhähne - Spezifikation und Prüfungen

Norm, Ausgabe 2021-10

Diese Norm legt Anforderungen für Konstruktion, Prüfungen sowie Kennzeichnungen von Kugelhähnen zur Anwendung gemäß ADR fest.

DIN 30699, Ortsfeste Flüssiggasleuchten - Anforderungen und Prüfungen

Norm, Ausgabe 2021-11

Diese Norm gilt für ortsfeste Flüssiggasleuchten bis zu einer Nennwärmebelastung von 5 kW, zur Verwendung in Flüssiggasinstallationen mit einem Nennanschlussdruck ≤ 50 mbar. Die Lichtabgabe erfolgt indirekt über emittierende Oberflächen zum Beispiel Glühkörper und nicht direkt über die Brennerflamme. Diese Norm gibt den derzeitigen Stand der Technik wieder, sie beinhaltet ausschließlich thermoelektrisch gesicherte Leuchten. Bei der Verwendung von automatischen Flammenüberwachungseinrichtungen sind weitergehende Sicherheitsanforderungen (siehe zum Beispiel DIN EN 13611) zu berücksichtigen. Gegenüber DIN 30699:1970-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Titel wurde präzisiert;
b) Anwendungsbereich auf den Nennanschlussdruck von 50 mbar und auf die Nennwärmebelastung von 5 kW beschränkt;
c) Normative Verweisungen aktualisiert;
d) die Norm wurde komplett überarbeitet, ergänzt und dem Stand der Technik angepasst.

DIN EN 17476, Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte, die eine waagerechte Kartusche im Gehäuse enthalten

Norm, Ausgabe 2021-11

Dieses Dokument behandelt nur Geräte, die für die Verwendung im Freien oder in gut belüfteten Bereichen bestimmt sind. Es sind nur Geräte abgedeckt, die nicht an Abgasleitungen zur Abführung der Verbrennungsprodukte und nicht an das elektrische Netz angeschlossen sind. Diese Norm bezieht sich weder auf Geräte, die mit Flüssiggas in flüssiger Phase versorgt werden, noch auf Geräte mit fest eingebautem, durch den Anwender nachfüllbaren oder nicht nachfüllbaren Gasbehälter. Dieses Dokument bezieht sich nicht auf Geräte der Kategorie mit unmittelbarem Propandruck. Die Anforderungen an die wirtschaftliche Nutzung der Energie wurden in Hinblick auf die Brenner der Kocher berücksichtigt.

DIN 3588, Gas-Anbohrarmaturen

Norm, Ausgabe 2021-11

DIN 3588-1, Teil 1: Mit Betriebsabsperrung für Polyethylen-Rohrleitungen - Anforderungen und Prüfungen

Diese Norm legt Anforderungen und Prüfungen für in PE-Rohrnetzen eingesetzte Anbohrarmaturen mit Betriebsabsperrung, die mit Gasen nach DVGW G 260 (A) (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) betrieben werden, fest. Die Anbohrarmaturen werden in der Gasverteilung in Rohrnetzen aus PE 80, PE 100, PE 100-RC und PE-Xa mit Rohraußendurchmessern von d = 63 mm bis d = 225 mm und einem maximal zulässigen Betriebsdruck nach Tabelle 1 eingesetzt. Das Anschlussteil ist auf das anzubohrende Rohr aufschweißbar oder mittels mechanischer Verbindungstechnik spannbar. Die Anbohrarmaturen werden ausschließlich im Erdreich eingebaut und nur für abgehende Rohre aus PE mit Nennweiten d ≤ 63 mm, SDR 11, nach DVGW G 459-1 (A) verwendet.

DIN 3588-2, Teil 2: Mit und ohne Betriebsabsperrung für Guss- und Stahlrohre - Anforderungen und Prüfungen

Diese Norm gilt für Anforderungen und Prüfungen von Anbohrarmaturen aus metallenen Werkstoffen für anzubohrende Leitungen aus Guss oder Stahl mit oder ohne eingebauter Betriebsabsperrung sowie eventueller Hilfsabsperreinrichtung, die mit Hilfe eines Halteteils an der anzubohrenden Leitung befestigt werden, und für Aufschweiß-Anbohrarmaturen aus metallenen Werkstoffen mit eingebauter Betriebsabsperrung. Sie werden mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) bis zu einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 5 bar betrieben. Die Anbohrarmaturen werden ausschließlich im erdverlegten Rohrleitungsbau und nur für abgehende Rohre bis DN 50/d 63 verwendet. Einschraubanbohrarmaturen können in Verbindung mit der dazu passenden Anbohrschelle sinngemäß nach diesen Festlegungen geprüft werden.

DIN 3588-3, Teil 3: Konformitätsbewertung

Diese Norm legt Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Gas-Anbohrarmaturen für Polyethylen-Rohrleitungen sowie für Guss- und Stahlrohre fest und ist nur anzuwenden in Verbindung mit DIN 3588-1:2021-11 und DIN 3588-2:2021-11.

Neue Normen und Entwürfe (DVGW)

G 260: Gasbeschaffenheit

Ausgabe 2021-09
Das DVGW-Arbeitsblatt G 260 legt die Anforderungen an die Beschaffenheit von Brenngasen der öffentlichen Gasversorgung fest und stellt Rahmenbedingungen für die Gaslieferung, den Gastransport, die Gasverteilung, die Gasspeicherung, den Betrieb von Gasanlagen und Gasgeräten bzw. für gewerbliche und industrielle Gasanwendungen sowie die Basis für die Entwicklung, Normung und Prüfung auf. Gase, die in gesonderten Leitungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, als Energieträger oder Rohstoff transportiert und/oder in speziellen Gasgeräten eingesetzt werden, fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Arbeitsblatts. Ziel dieser Überarbeitung war vorrangig die Verschmelzung der DVGW-Arbeitsblätter G 260 und G 262 und die Integration erneuerbarer Gase als Gase der öffentlichen Gasversorgung.
Die für die Flüssiggas-Branche relevanteste Änderung gegenüber der Version aus dem Jahr 2013 stellt die Anpassung der Beschaffenheitsanforderungen an jene der DIN 51622 dar. Dies betrifft, neben neuen Grenzwerten für 1,3-Butadien und Gesamtdiene, insbesondere die Absenkung des Schwefelgehalts von 50 ppm auf 30 ppm. Diese Absenkung erfolgt ebenfalls im Einklang mit der DIN EN 589, welche die Beschaffenheit von Autogas festlegt. Somit liegt ein einheitlicher Schwefelgehalt in allen Regelwerken der Flüssiggasbeschaffenheit für die nicht-industriellen Anwendungen vor.

DVFG-Veranstaltungen

Forum Flüssiggas 2022 – Save-the-Date

Das Forum Flüssiggas 2022 findet vom 21. bis 23. Juni 2022 in München statt. Die Mitgliederversammlung und der Marktplatz Flüssiggas sind Mitgliedern des DVFG vorbehalten. Im Vortragsprogramm diskutieren wir mit unseren Gästen über aktuelle Themen, die unsere Branche bewegen. Und natürlich bleibt auch ausreichend Zeit für den Austausch untereinander. Weitere Informationen folgen in Kürze!
 
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigter:
Jobst-Dietrich Diercks (Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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