FlüssiggasAktuell
11/2021
Ampel-Koalitionsvertrag © SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Ampel-Koalition steht: SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP haben ihren Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" vorgestellt. Aus Sicht des Deutschen Verbandes Flüssiggas ist es zwar ein gutes Signal, dass im Koalitionsvertrag eine Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen auch in ländlichen Räumen bei der Fortentwicklung der Energiewende angekündigt wird. Allerdings steht dazu aus unserer Sicht der Plan im Widerspruch, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung – ob in der Stadt oder auf dem Land – zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Denn mit dieser hohen Anforderung verbaut die Koalition Hauseigentümern im ländlichen Raum abseits erdgasversorgter Gebiete und Wärmenetze die klassische Modernisierungsoption zur Einbindung erneuerbarer Energien – die Gas-Brennwerttherme in Kombination mit Solarthermie. Unsere komplette Pressemitteilung zum Ampel-Koalitionsvertrag lesen Sie hier.

Der Deutsche Verband Flüssiggas hat die Einführung des nationalen Emissionshandelssystems vom ersten Entwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) an intensiv begleitet. Seit Anfang 2020 haben wir unsere Mitgliedsunternehmen auf den Handel mit Emissionszertifikaten vorbereitet – mit umfangreichen Informationen im verbandseigenen Intranet, auf unseren Regionaltagungen, beim Forum Flüssiggas sowie in Webinaren. In den vergangenen Wochen haben wir aus unserem Mitgliederkreis ein sehr ernüchterndes Feedback zum Stand der Zulassungen an der European Energy Exchange (EEx) erhalten: Für viele der Verpflichteten scheint eine selbständige Teilnahme am Emissionshandel in diesem Jahr nicht mehr möglich zu sein. Deshalb möchten wir in diesen Newsletter einen Blick auf die Auswirkungen werfen, welche das verzögerte Hochfahren des nationalen CO2-Emissionshandelssystems für betroffene Unternehmen unserer Branche hat. Zudem zeigen wir konkrete Handlungsmöglichkeiten auf: Der DVFG beantwortet die sechs wichtigsten Fragen zum Emissionshandel kurz vor den letzten Verkaufsterminen an der EEx in diesem Jahr. Auf der DVFG-Website haben wir zudem eine Präsentation eingestellt, um auch Nicht-Mitgliedern hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. Damit unterstützen wir auch die Unternehmen aktiv, die vielleicht erst kürzlich erkannt haben, dass sie vom BEHG betroffen sind.

Einen guten Start in die Wintermonate!

Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 11/2021 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
DVFG
  • DEKRA Deutschland ist neues Mitglied im DVFG
Politik & Markt
  • Ampel-Koalitionsvertrag ohne stringente Wärme-Strategie für den ländlichen Raum: Deutscher Verband Flüssiggas kritisiert widersprüchliche Absichten der Koalitionspartner
  • Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Der DVFG beantwortet die sechs wichtigsten Fragen zum Emissionshandel kurz vor den letzten Verkaufsterminen an der EEx in diesem Jahr
  • Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Entwicklung der Anträge von Januar bis Oktober 2021
Technik & Normung
  • Normen und Entwürfe (DIN): ISO 10286, Gasflaschen – Terminologie
Termine
DVFG-Veranstaltungen
Forum Flüssiggas 2022:
21. bis 23. Juni 2022 in München

Regionaltagungen 2022:
20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd
DVFG

DEKRA Deutschland ist neues Mitglied im DVFG

Mit DEKRA begrüßt der Deutsche Verband Flüssiggas ein neues außerordentliches Mitglied. DEKRA Deutschland prüft nicht nur Autos und komplette Fuhrparks. Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) bietet DEKRA Deutschland auch Prüf- und Sicherheitsdienstleistungen in den Bereichen Industrie, Bau und Immobilien an, unter anderem die Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von Tankanlagen, Behältern und Druckgeräten. Als Notified Body (Benannte Stelle) begleitet DEKRA europäische CE-Konformitätsbewertungsverfahren für das Inverkehrbringen von neuen Produkten. Der DEKRA Konzern sorgt weltweit für die Sicherheit von Menschen im Umgang mit Technik und Umwelt.
Herzlich willkommen im DVFG!
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Ampel-Koalitionsvertrag ohne stringente Wärme-Strategie für den ländlichen Raum: Deutscher Verband Flüssiggas kritisiert widersprüchliche Absichten der Koalitionspartner

In einer Pressemitteilung kritisiert der Deutsche Verband Flüssiggas, dass dem Ampel-Koalitionsvertrag eine stringente Wärme-Strategie für den ländlichen Raum fehlt. Durch den Plan, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung - ob in der Stadt oder auf dem Land - zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, bliebe Hauseigentümern im ländlichen Raum als Modernisierungsoption praktisch allein die strombetriebene Wärmepumpe, die jedoch - um sie wirtschaftlich betreiben zu können - in vielen Fällen eine Komplettsanierung des Gebäudes erfordert. Für Städte und Stadtbezirke dagegen sieht der Koalitionsvertrag vor, dass der Wärmeversorger im Rahmen einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung und eines Ausbaus der Wärmenetze für die Einbindung erneuerbarer Energie verantwortlich ist - eine aufwändige energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist für die Einbindung erneuerbarer Energien nicht erforderlich. Der DVFG fordert, dass die Bundesregierung dem strukturellen Nachteil der Hauseigentümer in Regionen ohne Wärmenetz beim Umstiegstempo auf erneuerbare Energien Rechnung tragen muss.
 
Die Zukunft für klimaschonendes Heizen in Bestandsgebäuden, die nicht ans Wärmenetz angeschlossen sind, liegt aus Sicht des Deutschen Verbandes Flüssiggas in CO2-neutralen Energieträgern wie biogenem Flüssiggas. Der DVFG hat in der kürzlich vorgelegten Studie "Grüne Flüssiggasversorgung" mit der Erzeugung von regenerativem DME (rDME) eine weitere Option aufgezeigt. Für die Produktion von rDME wird kein regenerativer Wasserstoff und nur ein vergleichsweise geringer Stromeinsatz benötigt - somit lässt es sich verhältnismäßig kostengünstig erzeugen. Regeneratives DME kann wie das heute schon kommerziell verfügbare biogene Flüssiggas das volle Klimaschutzpotenzial im Gebäudebestand des ländlichen Raumes ausschöpfen und damit zu einem zentralen Baustein der Energiewende im Wärmemarkt werden.
 
Die Pressemitteilung des DVFG zum Koalitionsvertrag lesen Sie hier.
 
Für DVFG-Mitglieder haben wir im Intranet zudem eine kurze Kommentierung des Koalitionsvertrages bereitgestellt (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7599

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Der DVFG beantwortet die sechs wichtigsten Fragen zum Emissionshandel kurz vor den letzten Verkaufsterminen an der EEx in diesem Jahr.

Frage: Auf Basis des 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde in diesem Jahr ein nationales Emissionshandelssystem zur CO2-Bepreisung von Brennstoffen eingeführt. Zuständig für die Umsetzung des nationalen Emissionshandels ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes. Bei der DEHSt sind bislang jedoch weit weniger Compliance-Konten beantragt worden als erwartet. Offensichtlich wissen viele Unternehmen noch nicht, dass sie zum nationalen Emissionshandel verpflichtet sind. Wie finde ich als Unternehmen heraus, ob das BEHG für mich gilt?

Antwort: Die gesetzliche Regelung ist ganz eindeutig: Wer Steuerschuldner gemäß Energiesteuergesetz ist, also Brennstoffe wie Flüssiggas in Verkehr bringt und damit energiesteuerpflichtig wird, muss seit diesem Jahr am nationalen Emissionshandel teilnehmen. Dafür brauchen Unternehmen zwingend ein Compliance-Konto im nationalen Emissionshandelsregister (nEHS-Register). Wichtig zu wissen: Brennstoffe gelten zum Zeitpunkt des Entstehens der Energiesteuer als in Verkehr gebracht. Relevant ist deshalb nicht der Zeitpunkt der Herstellung oder der tatsächlichen CO2-Emission durch Nutzung des Flüssiggases, sondern der Zeitpunkt der Energiebesteuerung.

Frage: An der Energiebörse European Energy Exchange (EEx) gibt es in diesem Jahr nur noch eine begrenzte Anzahl an Verkaufsterminen, an denen Unternehmen Zertifikate erwerben können. Als letzter Termin ist der 16.12.2021 angesetzt, das ist schon in zwei Wochen. Wie sollten Firmen vorgehen, die erst jetzt erkennen, dass sie BEHG-pflichtig sind?

Antwort: Für diese Firmen ist es jetzt vor allem wichtig, schnell zu handeln. Der wichtigste Schritt ist die Eröffnung eines Compliance-Kontos im nationalen Emissionshandelsregister. Doch dazu müssen erst der Kontoinhaber – in der Regel ist dies das Unternehmen – und die bevollmächtigten Personen registriert werden und eine Identitätsprüfung absolvieren. Erst dann kann ein Antrag auf Eröffnung eines Compliance-Kontos gestellt werden. Und nur mit einem aktivierten Compliance-Konto kann man CO2-Zertifikate für das Unternehmen erhalten. Der tatsächliche Handel der Zertifikate findet an der Energiebörse EEx statt. Um hier direkt tätig werden zu können, benötigt man eine gesonderte Zulassung. Unternehmen, die bislang noch nicht in dieses Zulassungsverfahren eingestiegen sind oder eine direkte Teilnahme an der Energiebörse scheuen, können und sollten baldmöglichst einen Intermediär mit dem Erwerb der benötigten Zertifikatmengen beauftragen. Dazu gibt es eine Liste zugelassener Intermediäre, welche man bei der EEx bekommen kann. Für diese Dienstleistung verlangen die Intermediäre natürlich einen umsatzabhängigen Aufschlag auf den Handelspreis.

Frage: Besteht auch für Unternehmen, die bereits über ein Compliance-Konto verfügen, aber aktuell noch im Zulassungsverfahren stecken, das Risiko, in diesem Jahr keine Zertifikate mehr kaufen zu können?

Antwort: Das Umweltbundesamt hat uns Anfang November mitgeteilt, dass seitens der EEx die Zusage besteht, dass mindestens alle bislang bei der EEx gestellten Anträge auf Zulassung noch innerhalb des diesjährigen Verkaufszeitraums bearbeitet werden können. Dies wurde inzwischen auch offiziell von der Deutschen Emissionshandelsstelle so kommuniziert. Man könnte also davon auszugehen, dass die beantragten Konten rechtzeitig zugelassen werden und der direkte Erwerb der Emissionszertifikate an der EEx möglich wird. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben. Das Risiko einer nicht rechtzeitigen Zulassung liegt jedoch auf der Seite der Unternehmen. Wir empfehlen, zweigleisig zu fahren und sich rechtzeitig mit einem Intermediär kurzzuschließen, um hier kurzfristig reagieren zu können.

Frage: Was passiert, wenn BEHG-pflichtige Unternehmen bis zum 31.12.2021 nicht im Register des nationalen Emissionshandelssystems registriert sind und kein aktiviertes Compliance-Konto haben?

Antwort: Im kommenden Jahr steigt der Preis pro Emissionszertifikat von 25 Euro auf 30 Euro. Unternehmen, die bereits in diesem Jahr zum Emissionshandel verpflichtet sind, aber nicht mehr zum Zug kommen, müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionszertifikaten im kommenden Jahr zum höheren Preis decken. Ob es, z. B. durch Überschussmengen einzelner Marktteilnehmer, zu einem freien Handel der CO2-Zertifikate von 2021 kommt, ist derzeitig nur schwer einzuschätzen. Das sollte also nur eine Notoption sein.

Frage: Gibt es weitere Anforderungen, die im kommenden Jahr auf BEHG-pflichtige Unternehmen zukommen?

Antwort: Für 2021 und 2022 hat der Gesetzgeber nach der EBeV 2022 noch auf einige Berichtspflichten verzichtet, beispielsweise auf die Vorlage eines Überwachungsplans. Im nächsten Jahr, konkret bis zum 31.07.2022 müssen Unternehmen, die zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel verpflichtet sind, daher „nur“ einen Emissionsbericht einreichen. Dieser muss die in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres ausweisen. Ab 2023 muss jeder Inverkehrbringer dann zusätzlich noch einen Überwachungsplan für die zukünftigen Berichtsperioden einzureichen. Dafür gibt es jedoch noch nicht einmal die gesetzliche Grundlage.

Frage: Nicht alle kleineren Flüssiggas-Versorger sind auf diese aufwändige Administration eingestellt. Gibt es keine einfachere Möglichkeit oder Ausnahmeregelungen, um den Abgabeverpflichtungen nachzukommen?

Antwort: Leider nein. Die Bagatellgrenze für die Berichterstattung ist auf nur 1 Tonne CO2 beschränkt, was praktisch eine Nullgrenze darstellt. Eine Möglichkeit wäre, nur bereits versteuerte Ware zu beziehen, z. B. von einem Zwischenhändler, so dass man die eigene Verpflichtung umgeht, indem man keine eigene Energiesteuerverpflichtung hat. Es gibt alternativ aber auch Full-Service-Provider unter den genannten Intermediären, die das komplette Emissionshandelsmanagement einschließlich Zertifikaterwerb und Berichterstattung als Dienstleistung übernehmen können.

Auf der DVFG-Website haben wir eine Präsentation eingestellt, um auch Nicht-Mitgliedern hilfreiche Informationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz zur Verfügung zu stellen.

Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im Oktober 2021 in Deutschland 999 Pkw mit Flüssiggasantrieb neu zugelassen. Dies entspricht einem Anstieg von 14,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden 7.220 mit Flüssiggas betriebene PKW von Januar bis Oktober 2021 neu zu gelassen. Dies entspricht einem Plus von 74 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Mit einem Erdgasantrieb wurden im Oktober 2021 in Deutschland 165 neue Pkw zugelassen. Das ist ein Rückgang von 70,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden 3.427 Erdgas-Pkw von Januar bis Oktober 2021 neu zu gelassen. Dies entspricht einem Minus von 46 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
 
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© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Entwicklung der Anträge von Januar bis Oktober 2021

Die Nachfrage nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt im Oktober mit 25.773 Anträgen auf dem Niveau des Vormonats.

Insgesamt wurden in diesem Jahr von Januar bis Oktober 258.318 BEG-Anträge mit insgesamt 179.567 Wärmeerzeuger-Maßnahmen gestellt, 30.289 davon waren Anträge auf Gashybrid und Renewable-Ready. Der Ölheizungstausch wurde 82.569-mal beantragt.
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN – November 2021

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

ISO 10286, Gasflaschen – Terminologie

Norm, Ausgabe 2021-11 Diese Norm enthält die Terminologie für die Normen von ISO/TC 58, welche unter Beförderungsvorschriften wie dem UN Orange Book Verwendung finden soll.

DVFG-Veranstaltungen

Forum Flüssiggas 2022 – Save-the-Date

Das Forum Flüssiggas 2022 findet vom 21. bis 23. Juni 2022 in München statt. Die Mitgliederversammlung und der Marktplatz Flüssiggas sind Mitgliedern des DVFG vorbehalten. Im Vortragsprogramm diskutieren wir mit unseren Gästen über aktuelle Themen, die unsere Branche bewegen. Und natürlich bleibt auch ausreichend Zeit für den Austausch untereinander. Weitere Informationen folgen in Kürze!

Regionaltagungen 2022 – Save-the-Date
Die Termine für die Regionaltagungen im kommenden Jahr stehen fest:
20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd
 
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigter:
Jobst-Dietrich Diercks (Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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