FlüssiggasAktuell
05/2022
© AdobeStock / Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Liebe Leserinnen und Leser,

die Vorfreude ist groß, in wenigen Tagen ist es endlich soweit: Vom 21. bis 23. Juni 2022 findet in München unser Forum Flüssiggas wieder als Präsenzveranstaltung statt. Die vielen Anmeldungen und das positive Feedback im Vorfeld zeigen ganz deutlich, wie groß der Wunsch nach persönlichem Austausch und echten Begegnungen nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause ist. Mir geht es genauso: Ich freue mich sehr, Sie auf dem Branchentreff der deutschen Flüssiggas-Wirtschaft zu sehen!
Jobst-Dietrich Diercks

Wir haben für Sie ein hochinteressantes Programm auf die Beine gestellt:

1. Konferenztag, Dienstag, 21. Juni 2022
  • Den Auftakt macht am 21. Juni die ordentliche Mitgliederversammlung, die den DVFG-Mitgliedern vorbehalten ist.
2. Konferenztag, Mittwoch, 22. Juni 2022
  • Am Mittwoch, den 22. Juni diskutieren wir mit unseren Gästen die Fragen:
    • Wie kann unsere mittelständisch geprägte Flüssiggas-Branche die Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung mit erneuerbaren Brennstoffen weiter vorantreiben?
    • Welche konkreten Weichenstellungen für erneuerbares Flüssiggas sind notwendig, damit der ländliche Raum mit seinen vielen Bestandsgebäuden ein bedeutender Akteur der Wärmewende wird?
  • Zu Gast sind:
    • Rebecca Groen (SHV Energy), David Appleton (Argus Media Limited), Prof. Dr. Michael Bräuninger (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und ETR: Economic Trends Research GbR), Hans-Arno Kloep (Querschiesser Unternehmensberatung GmbH & Co. KG) und Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz (ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH).
3. Konferenztag, Donnerstag, 23. Juni 2022
  • Am Donnerstag, dem 23. Juni, stehen folgende Themen im Fokus:
    • Höhere Kundenzufriedenheit und geringere Kosten: Telemetrielösungen für Zähler- und Füllstandserfassung
    • Berichterstattung im Emissionshandel
    • rDME statt Diesel: Bewegung im Kraftstoffmarkt
    • MAN LPG-Schiffsantriebe
    • Hacking für Manager – IT Security mal anders
  • Zu Gast sind:
    • Björn Borst (baeren.io GmbH), Matthias Brendel (Emissionshändler.com), Colin Peesel (MAN Energy Solutions SE), Stefan Schmidt (PRIMAGAS Energie GmbH) und Tobias Schrödel (IT-Sicherheitsexperte, Hacker und Autor).
Neben dem Vortragsprogramm bietet der „Marktplatz Flüssiggas“ unseren Mitgliedern spannende Informationen zu aktuellen technischen Fragen. Auf der Fachausstellung präsentieren zahlreiche Unternehmen aktuelle Entwicklungen und Produkte sowie Dienstleistungen rund um den Einsatz von Flüssiggas. Während der Tagung und den Abendveranstaltungen wird es viele Gelegenheiten für den Austausch untereinander geben – und mit Verbandsmitgliedern sowie Vertretern der europäischen Flüssiggas-Wirtschaft.

Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Ihr Jobst-Dietrich Diercks
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FlüssiggasAKTUELL 05/2022 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
Politik & Markt
  • Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr
  • Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland im April 2022
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Hohe Antragszahlen für Wärmeerzeuger auch im April 2022
Technik & Normung
  • Händler für Flüssiggas-Flaschen: Noch bis zum 01. Juli im Verpackungsregister anmelden
  • Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN 1949, DIN EN 14427
  • Normen und Entwürfe (DVGW): G 621
Termine
DVFG-Veranstaltungen

Forum Flüssiggas 2022:

21. bis 23. Juni 2022 in München

Regionaltagungen 2022:
20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd

Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr

Um Verbraucher und Unternehmen angesichts stark gestiegener Energiekosten zu entlasten, hat der Bundestag am 19. Mai 2022 die temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe verabschiedet.

Sie gilt befristet für drei Monate – vom 1. Juni bis zum 31. August 2022. Gesenkt werden die Steuern für alle Kraftstoffe, die an Tankstellen im Allgemeinen erworben werden können. Hierzu zählen neben Benzin und Diesel auch Flüssiggas (LPG) und Erdgas (CNG).

Die befristete Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß wirkt sich im Einzelnen wie folgt aus: Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg (entspricht ca. 12,66 ct/Liter) und für Erdgas (CNG) um 4,54 EUR/MWh (entspricht ca. 6,16 ct/kg).
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Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland im April 2022

Im April 2022 ist der deutsche Pkw-Markt um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Auch Autogas-Fahrzeuge konnte sich von dieser Entwicklung nicht entkoppeln. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im April in Deutschland 838 Pkw mit Autogasantrieb neu zugelassen. Dies entspricht einem Rückgang von 18,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden in den ersten vier Monaten 5.903 Autogas-Fahrzeuge neu zugelassen – der Marktanteil liegt bei 0,7 Prozent.

Mit einem Erdgasantrieb wurden im April 2022 in Deutschland 94 neue Pkw zugelassen. Das ist ein Rückgang von 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Von Januar bis April 2022 wurden insgesamt 729 Erdgas-Pkw neu zugelassen – der Marktanteil liegt bei 0,1 Prozent.

Gesamtvergleich der Neuzulassungen aller Kraftstoffarten und alternativen Antrieben im April 2022:
 
 KraftstoffartNeuzulassungen 04/2022 
 Benzin65.030 
 Hybrid56.786 
 Diesel35.289 
 Elektro22.175 
 Autogas838
 Erdgas94 
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Hohe Antragszahlen für Wärmeerzeuger auch im April 2022

Die Einzelmaßnahmen in der Sanierung, zu denen der Heizungstausch in Wohngebäuden gehört, sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA. Im April 2022 wurden 42.538 Wärmeerzeuger bei der BAFA beantragt – doppelt so viele wie im Vorjahresmonat. Gashybrid und Renewable-Ready können davon kaum profitieren: 3.778 Anträge bedeuten ein Plus von 9 Prozent im Vergleich zu 4/2021. Der Ölheizungstausch wurde 17.237-mal beantragt (+ 69 Prozent im Vergleich zu 4/2021). Insgesamt wurden von Januar bis April 2022 bereits 128.965 Wärmeerzeuger beantragt.

Händler für Flüssiggas-Flaschen: Noch bis zum 01. Juli im Verpackungsregister anmelden

Ab dem 01. Juli 2022 tritt die so genannte „erweiterte Registrierungspflicht“ nach dem Verpackungsgesetz in Kraft. In einem vom Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) organisierten Webinar am 19.05.2022 (wir hatten im Intranet eingeladen) informierte die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die damit verbundenen neuen Verpflichtungen. Die gute Nachricht: Für wieder befüllbare Flüssiggasflaschen bleibt dabei alles beim Alten: Mehrwegverpackungen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen und müssen lediglich unternehmensintern bilanziert werden, eine Meldung der Bilanzen der umlaufenden Flüssiggasflaschen ist den Behörden nur auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Der Wermutstropfen dabei: Auch Unternehmen, die ausschließlich Mehrwegverpackungen wie Gasflaschen in Verkehr bringen, müssen sich bis spätestens zum 01. Juli im Verpackungsregister anmelden. Dabei sind lediglich die Unternehmensdaten zu hinterlegen, sowie die Angabe, dass Mehrwegverpackungen vertrieben werden. Falls Sie also bislang nicht betroffen waren, nutzen Sie die Gelegenheit und melden sich an!

Mehr Infos dazu auf verpackungsregister.org

Neues aus den Regelwerken DIN – Mai 2022

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 1949, Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen

Norm, Ausgabe 2022-06

Diese Norm legt die Anforderungen an die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und für Wohnzwecke in anderen Fahrzeugen fest. Im Einzelnen sind Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit beschrieben für die Auswahl der Werkstoffe, für Bauteile und Geräte, der Bauweise, für Dichtheitsprüfung von Installationen sowie den Inhalt der Bedienungsanleitung. Dieses Dokument gilt nur für solche Installationen, die mit Gasen der 3. Gasfamilie (Flüssiggas) betrieben werden. Es gilt nicht für Wasseranschlüsse oder Stromversorgungen des Geräts beziehungsweise der Geräte, für tragbare Geräte mit eigener Flüssiggasversorgung, für die Installation von Flüssiggasgeräten zu gewerblichen Zwecken, für Flüssiggasinstallationen auf Booten und für Flüssiggasversorgungseinrichtungen und Flüssiggasgeräte, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden. Dieses Dokument gilt für Flüssiggastanks, die die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) erfüllen. Gegenüber DIN EN 1949:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) der Begriff „Flüssiggastank-Aufstellraum“ wurde hinzugefügt;
b) die Konformitätserklärung ist nun verpflichtend;
c) mehrere Abschnitte wurden aufgeteilt, um die Anforderungen an Straßenfahrzeuge und Mobilheime eindeutig zu beschreiben;
d) Anforderungen an von innen zugängliche Flüssiggasflaschen-Aufstellräume wurden geändert;
e) Anforderungen an den Flüssiggastank-Aufstellraum wurden hinzugefügt;
f) Anforderungen an Elektroinstallationen in Flüssiggasflaschen-/Flüssiggastank-Aufstellräumen wurden erweitert;
g) Anforderungen an ausfahrbare Module wurden hinzugefügt;
h) Anforderungen an Flüssiggastanks und Flüssiggastank-Installationen wurden erweitert;
i) Anhang A zu Nationalen Vorschriften bezüglich der höchsten Durchflussrate von Druckregelgeräten für Mobilheime wurde hinzugefügt;
j) Anhang B (alt) wurde gestrichen;
k) der vorherige Anhang A wurde zu Anhang B;
l) Anhang C wurde aktualisiert.

DIN EN 14427, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Ortsbewegliche wieder befüllbare vollumwickelte Flaschen aus Verbundwerkstoff für Flüssiggas (LPG) - Auslegung und Bau

Norm, Ausgabe 2022-06

Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Bau, Baumusterprüfungen und Prüfungen bei der Herstellung von vollumwickelten Flaschen aus Verbundwerkstoff mit einem Fassungsraum von 0,5 Liter bis einschließlich 150 Liter für Flüssiggas mit einem Prüfdruck von 30 bar fest, die Umgebungstemperaturen ausgesetzt sind; - gilt nur für Flaschen, die mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sind; - gilt für Flaschen mit einem Liner aus metallischem Werkstoff (geschweißt oder nahtlos) oder aus nichtmetallischem Werkstoff (oder einer Kombination aus beidem), der durch Fasern aus Glas, Kohlenstoff oder Aramid (oder einer Kombination daraus) verstärkt ist; - gilt auch für Flaschen aus Verbundwerkstoff ohne Liner. Nach der vorliegenden Norm hergestellte Flaschen sind für Temperaturen von bis zu -40°C geeignet. Diese Norm behandelt keine abnehmbaren Schutzhüllen. Wenn diese angebracht werden, sollte die Werkstoffauswahl und die Leistung der Hülle getrennt betrachtet werden. Gegenüber DIN EN 14427:2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) in 4.4.2 wurden Typen von Flaschen eingeführt;
b) in 4.4.1 wurden Kriterien für Auslegungszeichnungen hinzugefügt;
c) in 4.4.7 wurden Zurückweisungskriterien festgelegt;
d) in 5.2.8 wurde eine neue Tabelle 2 – Zurückweisungskriterien der Flaschen - aufgenommen;
e) Anforderungen in 4.3.2.4, 5.2.6, 5.2.7, 5.2.9, 5.2.15, Anhang A wurden überarbeitet.

Neue Normen und Entwürfe (DVGW)
G 621, Gasinstallationen in Laborräumen und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen - Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Betrieb


Ausgabe 2022-03

Dieses Arbeitsblatt wurde durch den DVGW-Projektkreis 2-3-11 „Überarbeitung G 621“ unter Beteiligung von dem DVFG überarbeitet. Wesentliche Anpassungs- und Änderungspunkte sind:
a) Anpassung an aktuelle Normen, Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften;
b) Erweiterung Anwendungsbereich und Anforderungen auf anschlussfertig vorgefertigte Laboreinrichtungen nach DIN 30366;
c) Ergänzung der Begriffe;
d) Einführung von Anforderungen an ortsfeste flexible Laboreinrichtungen inklusive Leckageprüfeinrichtung;
e) Ergänzung der Anforderungen an ortsbewegliche flexible Laboreinrichtungen;
f) Neustrukturierung des Abschnitts 7;
g) Ergänzung Anforderungen an Lehrer-Vorbereitungsraum und Durchreichabzüge;
h) Präzisierung der Anforderungen an Laboratorien mit zweifelsfrei einsehbaren Entnahmestellen;
i) Ergänzung von Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung;
j) Aufnahme neuer schematischer Ausführungsbeispiele in Anhang A.

DVFG-Veranstaltungen

Forum Flüssiggas 2022

Das Forum Flüssiggas 2022 findet vom 21. bis 23. Juni 2022 in München statt. Die Mitgliederversammlung und der Marktplatz Flüssiggas sind Mitgliedern des DVFG vorbehalten. Im Vortragsprogramm diskutieren wir mit unseren Gästen über die notwendigen Weichenstellungen für erneuerbares Flüssiggas, damit unsere mittelständisch geprägten Flüssiggas-Unternehmen die Transformation der Wärmeversorgung hin zu Klimaneutralität weiter vorantreiben können – bezahlbar und auf die Bedürfnisse der Menschen im ländlichen Raum zugeschnitten. Und natürlich bleibt auch ausreichend Zeit für den Austausch untereinander. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Veranstaltungs-Webseite www.dvfg.de/forum-fluessiggas.

Regionaltagungen 2022 – Save-the-Date

Die Termine für die Regionaltagungen in diesem Jahr stehen fest:

20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigter:
Jobst-Dietrich Diercks (Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
Haftungsausschluss:
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