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FlüssiggasAKTUELL 06/2017
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
aktuell stehen Bekenntnisse zum Klimaschutz wieder hoch im Kurs: Nachdem der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika gefordert hatte, das Klimaschutzabkommen von Paris neu zu verhandeln, nahmen dies der Umweltministerrat der Europäischen Union und der Europäische Rat zum Anlass, ihr Festhalten an den vereinbarten Zielen zu betonen. Im frisch verabschiedeten Programm der SPD zur Bundestagswahl 2017 findet sich die Ankündigung eines Klimaschutzgesetzes. Und auch in dem bei Redaktionsschluss noch nicht vorliegenden Wahlprogramm der Union wird ein Bekenntnis zu den Zielen von Paris sicherlich nicht fehlen. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. wird auch in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes nachdrücklich auf den Beitrag aufmerksam machen, den der emissionsarme Energieträger Flüssiggas bei der angestrebten Reduktion von Treibhausgasen leisten kann.
FlüssiggasAktuell verabschiedet sich währenddessen in eine Sommerpause und wird sich Ende September wieder zurückmelden.
Eine interessante Lektüre und einen schönen Sommer wünscht
Ihr Redaktions-Team
Umweltministerrat und Europäischer Rat bekräftigen Festhalten am Pariser Klimaschutzabkommen
Der Umweltrat sowie der Europäische Rat haben deutlich gemacht, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten das Pariser Klimaschutzabkommen zügig und vollständig umsetzen und im Kampf gegen den Klimawandel weiterhin eine Vorreiterrolle wahrnehmen wollen.
Das Übereinkommen bleibe ein Eckpfeiler der weltweiten Anstrengungen zur wirksamen Eindämmung des Klimawandels und könne nicht neu ausgehandelt werden, betonte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22. und 23. Juni. Das Abkommen sei ein wesentliches Element für die Modernisierung der europäischen Industrie und Wirtschaft.
Link zu weiteren Informationen beim Europäischen Rat: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/06/23-euco-conclusions/
Europäisches Parlament befürwortet weitere Senkung der CO2-Emissionen
Das Europäische Parlament hat am 14. Juni neue Vorgaben für verbindliche Treibhausgasreduktionen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens gebilligt. Die Abstimmung fand im Anschluss an eine Debatte zum angekündigten Ausstieg der USA aus dem Abkommen statt.
Der vom Europäischen Parlament beratene Vorschlag der Europäischen Kommission sieht verbindliche nationale Ziele zur CO2-Reduktion in Bereichen vor, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen, darunter Landwirtschaft, Verkehr und Gebäudesektor. Jeder EU-Mitgliedstaat soll festgelegte Schritte zur Senkung seiner Emissionen einhalten. Abweichend vom ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission sprach sich das Parlament dafür aus, bereits das Jahr 2018 – und nicht erst 2020 – als Ausgangspunkt anzusetzen. Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um 80 Prozent reduziert werden.
Im Juli 2016 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, um die nationalen Treibhausgasemissionen in nicht dem EU-Emissionshandel unterliegenden Branchen nach 2020 zu begrenzen.
Link zu weiteren Informationen beim Europäischen Parlament: http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20170609IPR77005/klimaschutz-parlament-billigt-weitere-co2-senkung-debatte-uber-us-ausstieg
SPD: Positionspapier zum Klimaschutz und Programm für die Bundestagswahl beschlossen
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 21. Juni das Positionspapier „Investieren für Arbeit, Innovation, Klimaschutz und gutes Leben“ beschlossen. Darin wird – losgelöst vom Wahlprogramm der Partei – eine sektorenübergreifende Strategie beschrieben, mit der die Klimaschutzziele für 2020 und 2050 eingehalten werden sollen.
Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert in ihrem Papier unter anderem für eine deutliche Erhöhung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien und für eine umweltfreundliche Mobilität. Außerdem betont sie erneut ihren Willen, in der nächsten Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden.
Im Verkehrsbereich können die Reduktionsziele nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion nur durch den Ausbau des ÖPNV, des Radverkehrs und eine Steigerung der Marktanteile von Null-Emissions-Fahrzeugen unter Verwendung von Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen erreicht werden. Mit Blick auf den Wärmemarkt wird im Papier betont, dass energetische Sanierungen sozialverträglich erfolgen müssten.
Auf ihrem Bundesparteitag am 25. Juni verabschiedete die SPD ihr Programm zur Bundestagswahl. Darin bekennen sich die Sozialdemokraten erneut zu den Zielen des Klimaschutzabkommens von Paris und kündigen für die neue Legislaturperiode eine Weiterentwicklung des Klimaschutzplans 2050 an. Hierbei werde man einen Dialog mit den Unternehmen, den Gewerkschaften und den Beschäftigten in den betroffenen Sektoren führen und auf Technologieneutralität und Innovationsoffenheit setzen.
Das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU liegt noch nicht vor.
Link zum Wahlprogramm der SPD: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-klimaschutz-20170621.pdf
dena-Roadmap: Technologieoffenheit und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Power to Gas
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat eine Roadmap zum Thema Power to Gas vorgelegt und sich darin für Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne eines technologieoffenen Wettbewerbs ausgesprochen. Erarbeitet wurde die Roadmap im Rahmen der Strategieplattform Power to Gas.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz solle eine Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe verankert werden, forderte die dena. Im neuen Gebäudeenergiegesetz müsse die Nutzung von Wasserstoff und synthetischem Methan gefördert und erneuerbares Gas in der Industrie im Rahmen des EU-Emissionshandelsgesetzes anerkannt werden. Power to Gas soll nach den Vorstellungen der dena dort eingesetzt werden, wo andere Technologien an Grenzen stoßen, etwa bei Netzengpässen oder in der stockenden Wärmewende. Darüber hinaus fehlten in verschiedenen Bereichen Technologiealternativen, mit denen eine CO2-Minderung erreicht werden könne. Dies gelte für den Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr, für den Power to Gas strombasierte Kraftstoffe bereitstellen könne. Aufgrund der benötigten Reichweiten und des hohen Gewichts von Batterien sei die Elektromobilität hier keine geeignete Lösung.
Link zur Zusammenfassung der Roadmap: http://www.powertogas.info/fileadmin/content/Downloads_PtG_neu/Roadmap_PtG/Roadmap_Power_to_Gas_Zusammenfassung.pdf
4. BImSchV neugefasst
Bereits im Januar wurde die nationale Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) in deutsches Recht abgeschlossen. Zuletzt wurden die vierte und die zwölfte Bundes-Immissionschutzverordnung geändert. Nach der Neufassung der 12. BImSchV im April 2017 wurde nun auch die 4. BImSchV in einer Neufassung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1440) veröffentlicht.
Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW
Neue Normen und Entwürfe (DIN)
DIN EN 549, Elastomer-Werkstoffe für Dichtungen und Membranen in Gasgeräten und Gasanlagen; Deutsche und Englische Fassung prEN 549:2017
Der Norm-Entwurf legt Anforderungen und zugehörige Prüfverfahren für Elastomer-Werkstoffe fest, die in Gasgeräten und Gasanlagen in Kontakt mit Brenngasen der 1., 2. und 3. Gasfamilie, wie in EN 437 klassifiziert (zum Beispiel Erdgas, Flüssiggas, Bio-Erdgas und Bio-Flüssiggas), eingesetzt werden. Er stellt außerdem eine Klassifizierung nach Temperaturbereich und Härte auf. Der Entwurf gilt für Werkstoffe, aus denen homogene Dichtungen und homogene oder verstärkte Membranen hergestellt werden. Da die Abmessungen und die Form der Fertigteile von denen genormter Probekörper abweichen, wurden größere Toleranzen in den für Fertigteile in Anhang A festgelegten Anforderungen gegenüber den für Normprobekörper festgelegten Anforderungen eingeräumt. Der Bereich der Betriebstemperaturen, der von diesem Norm-Entwurf abgedeckt wird, reicht von - 40 °C bis + 150 °C.
Gegenüber DIN EN 549:1995-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Lebensdauerbestimmung wurde hinzugefügt;
- Werkstoffidentifikation wurde erweitert;
- Anforderungen und Prüfungen für Elastomere, die mit Flüssigphase brennbarer Gas in Berührung kommen, wurden hinzugefügt;
- Temperaturklasse in der Kälte wurde hinzugefügt.
Neue Technische Regeln / Entwürfe (DVGW-Regelwerk)
G 410 Bestands- und Ereignisdatenerfassung Gas
(Ausgabe 2017-05, Ersatz für Ausgabe 2012-03)
Das Arbeitsblatt schafft einen konsistenten Datenbestand, mit dem der DVGW Bestands- und Ereignisdaten in anonymisierter Form statistisch auswerten kann. Ziel ist es, den DVGW-Mitgliedern ggf. Handlungsempfehlungen geben zu können und das hohe Sicherheitsniveau in der Gasversorgung belastbar nachzuweisen. Das Arbeitsblatt dient als Grundlage für die Erfassung von Bestands- und Ereignisdaten und beschreibt die gasfachliche Datenstruktur der vom DVGW geführten Statistik. Sie umfasst folgende Daten:
- Bestandsdaten für Gasleitungen, Netzanschlüsse und gastechnische Anlagen (ohne Kundenanlagen gemäß Kapitel 5),
- Ereignisdaten für Gasleitungen, Netzanschlüsse, gastechnische Anlagen und Kundenanlagen der häuslichen, gewerblichen und industriellen Gasverwendung,
- Gasgeruchmeldungen sowie
- Meldungen zu Versorgungsunterbrechungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Datenabfragekriterien (vgl. Datenblätter im Anhang A bis C) dieses Arbeitsblattes gelten ab dem Berichtsjahr 2017. Ab dem 1. Januar 2018 werden die neuen Abfragekriterien dieses Arbeitsblattes in der Gas- und Wasser-Statistik (GaWaS) für Nutzer online verfügbar sein. Bis zum Berichtsjahr 2016 gelten weiterhin die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 410:2012-03.
G 600 Entwurf: Technische Regel für Gasinstallationen – DVGW-TRGI
(DVGW-Arbeitsblatt Entwurf, Ausgabe 2017-05, Frist zur Stellungnahme 18.08.2017)
Der DVGW-Arbeitsblattentwurf G 600 gilt für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen mit Drücken bis 1 bar in Gebäuden und auf Grundstücken. Konkret gilt das Arbeitsblatt für den Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zur Abführung der Abgase ins Freie. Die TRGI gelten darüber hinaus auch für die Installation von Gasgeräten, die mit Flüssiggas betrieben werden.
G 612 Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien
(DVGW-Arbeitsblatt Ausgabe 2017-05, Ersatz für Ausgabe 2008-05)
Die beständige Weiterentwicklung der Gasgeräte für den Freizeitbereich hat eine erneute Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 612 erforderlich gemacht. Das neue Arbeitsblatt geht unter anderem erstmalig auf die freiwillige Prüfung von Anlagen im Freizeitbereich ein. Dem Betreiber gibt es eine Technische Regel für den sicheren Betrieb im Freien an die Hand; für Hersteller von Flüssiggas-Freizeitgeräten bietet das Arbeitsblatt einen Rahmen für die Gestaltung der Betriebsanleitung. Das DVGW-Arbeitsblatt G 612 legt dabei nur Anforderungen an den Betrieb des gastechnischen Teils der Geräte fest. Weitergehende Anforderungen, etwa an den elektrotechnischen Teil, bleiben davon unberührt.
Deutsche Flüssiggas Akademie
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für Kursangebote im zweiten Halbjahr 2017 und buchen Sie direkt über die Website der Deutschen Flüssiggas Akademie. Beachten Sie insbesondere den Termin für "Basiswissen Flüssiggas". Der vollständig neu konzipierte Lehrgang wird vom 10. bis 12. Oktober 2017 in Würzburg angeboten.
Link zum Angebot der Deutschen Flüssiggas Akademie: http://dfga.de
Messen und Tagungen
- 03. - 05.10.2017: 30th World LPG Forum 2017, Marrakesch, weitere Informationen: http://www.worldlpgforum2017
- 24. - 25.10.2017: 12. Tagung Gasfahrzeuge, weitere Informationen: http://fkfs-veranstaltungen.de/gasfahrzeuge/
- 20. - 21.11.2017: dena-Kongres 2017, Berlin, weitere Informationen: https://www.dena.de/newsroom/veranstaltungen/2017/dena-kongress-2017/
Veranstaltungen des DVFG
- 08. - 09.11.2017 Forum Flüssiggas 2017, Würzburg
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33-34
10243 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 29 36 71 - 0
Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)
Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz
Umsatzsteuer-ID-Nummer nach § 27a UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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