Flüssiggas - Häufig gestellte Fragen

Bitte werfen Sie vor dem Erstellen einer Anfrage einen Blick in unsere FAQ (Häufig gestellte Fragen). Dort finden Sie bereits Antworten auf viele gängige Fragen zum Energieträger Flüssiggas. Anfragen, die sich bereits mit den Informationen in der FAQ beantworten lassen, können leider nicht zusätzlich individuell beantwortet werden. Die FAQ geben unseren Kenntnisstand vollumfassend wieder – wir können zu den adressierten Fragen also auch auf Anfrage keine weitergehenden Informationen zur Verfügung stellen. Wir bitten dies im Zusammenhang mit Rückfragen zu den FAQ zu berücksichtigen.

Sie sind durch den DVFG anerkannter G 607-Sachkundiger?
Unter dfga.de/service und Verwendung Ihrer Sachkundenummer erhalten Sie Zugang zu unserer Sachkundigenhotline.

Sie sind Mitarbeiter eines DVFG-Mitgliedsunternehmens?
Sie erreichen die DVFG-Geschäftsstelle auf den gewohnten Wegen. Ansprechpartner für bestimmte Fachbereiche finden Sie im Lexikon im Mitgliederportal (Login erforderlich)

 

Freizeitfahrzeuge / Wohnwagen / Wohnmobile / Boote

G 607-Prüfungen – Sachkundige

Wo finde ich G 607-Sachkundige oder G 608-Sachkundige?

Sachkundige für Wohnwagen und Wohnmobile finden Sie online unter:
gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de

Sachkundige für Boote und Yachten finden Sie online unter:
gaspruefung-boote-yachten.de

Tankflaschen

Welche Anforderungen gelten bei Tankflaschen / Ist ein Einbau die Befüllung an öffentlichen Tankstellen von Tankflaschen erlaubt?

Eine Zusammenfassung über den aktuellen Sachstand zum Thema „Tankflaschen“ gewährt das folgende Dokument des DVFG:
Informationen zum Betanken von Druckbehältern

Fragen zur Prüfbescheinigung (gelbes Heft)

Ich habe keine Prüfbescheinigung (gelbes Heft) für meinen Wohnwagen / mein Wohnmobil.

Prüfbescheinigungen (gelbes Heft) sind nur durch DVFG-anerkannte Sachkundige, nicht durch Privatpersonen zu erwerben. Privatpersonen erhalten eine ausgefüllte Prüfbescheinigung (gelbes Heft) nach erfolgter Prüfung der Gasanlage.

Ausbau von Wohnwagen/Wohnmobilen, technische Anforderungen

Welche Anforderungen gelten, wenn ich eine Gasanlage in ein Fahrzeug einbauen möchte? Ich habe eine Frage zu einem technischen Problem bei der Gasanlage. Wer kann mich beim Einbau der Gasanlage beraten?

Beim Ausbau von Wohnwagen/Wohnmobilen sind die relevanten technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Dies sind im Hinblick auf die Gasanlage unter anderem die DIN EN 1949, die DIN EN 721 und das DVGW-Arbeitsblatt G 607. Nach Um- bzw. Ausbauten ist in jedem Fall eine G 607-Prüfung durchzuführen. 

Normen sind urheberrechtlich geschützt, müssen erworben werden und können nicht durch den DVFG (auch nicht in Auszügen) verteilt werden.

Der DVFG kann keine Beratung oder Bewertung von Einzelfällen vornehmen. Sollten Sie eine Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte z. B. an einen G 607-Sachkundigen. Sie finden diese auf gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de

Anwendungsbereich technischer Regelwerke (TRF oder G 607)

Nach welchem Regelwerk ist meine Flüssiggasanlage (Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim) zu prüfen? Wo finde ich entsprechende Prüfer?

Aktuelle Wohnmobile werden nach dem europäischen Standard DIN EN 1949 installiert. Es sind aber immer noch viele Wohnmobile auf dem Markt, die dem nationalen Regelwerk TRF (Technische Regel Flüssiggas) entsprechen. Es gelten unterschiedliche Prüfanforderungen. Eine Übersicht vermittelt diese Grafik.

Prüfer für die Gasanlagenprüfung nach G 607 finden Sie unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de
Einige dieser Prüfer bieten auch Prüfungen nach TRF an, oder kontaktieren Sie bitte Ihren lokalen SHK-Fachbetrieb.

Alte Wohnmobiltanks nach Druckbehälterverordnung (vor 2003)

Wo finde ich einen Prüfer für meinen alten Wohnmobiltank?

Bis zum 01.01.2003 wurden Tanks nach der damals gültigen Druckbehälterverordnung verbaut. Diese müssen alle 10 Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), z. B. TÜV, Dekra geprüft werden. Eine Liste mit Niederlassungen, an denen das möglich ist, liegt dem DVFG nicht vor.

Dies gilt nicht für jüngere Tanks mit ECE- R 67-Stempelung.

Wärmetauscher Austauschpflicht (30 Jahre, Truma-Heizungen)

Ich habe etwas von einer Wärmetauscher-Austauschpflicht gehört. Bin ich davon betroffen?

Alle wichtigen Informationen können der Mitteilung des Herstellers entnommen werden.
https://serviceblog.truma.com/de/2023/02/09/waermetauscher-austauschpflicht-nach-30-jahren

Fragen zur Gasprüfung in der StVZO

Wo finde ich Informationen zum Stand der Thematik „Gasprüfung in der StVZO“ und der aktuellen Rechtslage?

Informationen zum Thema „Gasprüfung in der StVZO“ und der aktuellen Rechtslage finden Sie in unserer Pressemeldung (Stand 06/2024)

Was ist mit Gasgrills oder Kartuschenkochern, die im Wohnmobil transportiert werden?

Diese müssen nicht geprüft werden.

Ich nutze meine Gasanlage nicht und führe keine Flaschen mit. Muss ich die G 607-Prüfung dennoch durchführen?

Ja, jede funktionsfähige Gasanlage ist zu prüfen. Befreiung von der Prüfpflicht gilt nur beim kompletten Rückbau oder einer dauerhaften und dokumentierten Stilllegung der Gasanlage. Hier ist zu beachten, dass das Fahrzeug seine Zulassung als Wohnmobil verliert, sofern keine feste Kochmöglichkeit vorhanden ist.

Zur Außerbetriebnahme von Flüssiggasanlagen müssen die folgenden Teile der Anlage entfernt werden:

  • Versorgungsanlagen (Tank, Flasche, Externe Einspeiseeinrichtung)
  • Druckregelgeräte
  • Sicherheitseinrichtung soweit vorhanden
  • Schlauchleitung/Schlauchbruchsicherung

Die Leitungen sind dauerhaft sicher zu verschließen (z.B. mittels Blindstopfen bei Schneidringverschraubung) und zu versiegeln (z.B. Siegellack).
Die Außerbetriebnahme ist in der Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Die Prüfbescheinigung ist weiterhin mitzuführen.

Der DVFG bietet keine weitere Beratung zum Stilllegen von Gasanlagen an.

Flüssiggasflaschen für die private Nutzung

Nutzungsmodelle von Flüssiggasflaschen

Was ist der Unterschied zwischen olivgrauen und andersfarbigen Flüssiggasflaschen, bzw. welche Nutzungsmodelle stehen hinter der Farbkennzeichnung?

Füllen von Flüssiggasflaschen

Ich habe eine individuelle/persönliche Flüssiggasflasche, die ich füllen lassen möchte (kein Tausch). Wo kann ich diese füllen lassen?

Der Großteil der DVFG-Mitgliedsunternehmen betreiben Flaschenfüllstellen nach dem Tauschprinzip, d. h. man gibt eine leere Gasflasche ab und bekommt eine gleichwertige volle Gasflasche im Austausch. Das Füllen von Flüssiggasflaschen auf einer Einzelfüllwaage ist grundsätzlich zulässig, wird jedoch überwiegend von kleineren Betrieben praktiziert, von denen viele keine Mitgliedsunternehmen des DVFG sind. Daher haben wir keine Übersicht, wo diese Art des Füllens möglich ist.

Entsorgung/Abgabe von Flüssiggasflaschen

Ich habe eine Flüssiggasflasche mit Markenlogo (Pfandflasche) zur Entsorgung aufgefunden. Wo kann ich diese abgeben? Gibt es ein Pfand zurück?

Pfandflaschen werden an den Endkunden verliehen und bleiben im Eigentum des jeweiligen Gasversorgers. Der Versorger lässt sich üblicherweise über ein Markenlogo, einen Eigentumsaufkleber oder eine Stempelung seitlich am Griff identifizieren. Zur Ermittlung einer Abgabestelle verwenden Sie bitte die entsprechende Filialsuche des jeweiligen Versorgers. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Nutzungsmodellen.

Wichtig: Auf der Mehrzahl der Flüssiggasflaschen in Deutschland findet sich ein so genannter Sicherheitsaufkleber des DVFG mit gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrensymbolen, Sicherheits-hinweisen und einer Füllmengenangabe. Der Copyright-Hinweis des DVFG stellt keine Eigentumsangabe dar. Der DVFG besitzt, vertreibt und tauscht keine Flüssiggasflaschen.

Für den seltenen Fall, dass es sich um eine Flasche eines Versorgungsunternehmens handelt, das nicht mehr am Markt tätig ist, können Sie sich an uns wenden, um Unterstützung bei der Suche nach einer Abgabemöglichkeit zu erhalten.

Ich habe eine Flüssiggasflasche ohne Markenlogo (Grauflasche / Eigentumsflasche / Nutzungsflasche) zur Entsorgung aufgefunden. Wo kann ich diese abgeben? Gibt es ein Pfand zurück?

Eigentumsflaschen können in ihrer Eigenschaft als Mehrwegverpackungen an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, die diese Flaschengröße im Programm haben. Da es sich um Eigentumsflaschen handelt, besteht kein Anspruch auf eine Pfandrückerstattung. Weitere Informationen zu den Nutzungsmodellen finden Sie hier.

Lagerung von Flüssiggasflaschen

Wie viele Flüssiggasflaschen darf in ich der Wohnung lagern?

In Wohnungen und Räumen außerhalb von Wohnungen darf eine Flasche mit einem Füllgewicht von nicht mehr als 16 kg angeschlossen sein, eine zweite Flüssiggasflasche von nicht mehr als 16 kg darf in einem anderen Raum gelagert werden. Der Fußboden des Lagerraumes muss allseitig oberhalb der Geländeoberfläche liegen (d.h. nicht im Keller, nicht im Souterrain!).

Quelle: TRF, Abschnitt 6.2 und Musterbauordnung

Wo darf ich Flüssiggasflaschen lagern?

Die Aufstellung von Flüssiggasflaschen ist nicht zulässig in Treppenhäusern, Fluren, Durchgängen, Notausgängen und Rettungswegen, in Räumen unterhalb der Geländeoberfläche (im Souterrain / Keller) und Durchfahrten von Gebäuden. In reinen Schlafräumen dürfen ebenfalls keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden. Wir empfehlen grundsätzlich die Lagerung im Freien, soweit möglich. Die Lagerung in einem Abstellraum ist aber ebenso zulässig.

Bei einer Lagerung von Großflaschen über 16 kg oder der Lagerung mehrerer Flaschen in einem Raum ist ein besonderer Lagerraum einzurichten, für den jedoch erhöhte Anforderungen gelten und der nicht zu anderen Zwecken genutzt werden darf.

Wie viele Flüssiggasflaschen darf ich in meinem Keller lagern?

Die Lagerung von Flüssiggasflaschen im Keller ist nicht zulässig.

Wie viele Flüssiggasflaschen darf ich auf meinem Grundstück lagern?

Die Lagerung von Flüssiggasflaschen auf einem privaten Grundstück im Freien ist generell zulässig, eine Mengenbeschränkung besteht grundsätzlich nicht, solange folgende Bedingungen eingehalten werden und keine nutzungsrechtlichen Einschränkungen für das Grundstück zu beachten sind:

  • Die Flaschen müssen aufrecht stehend und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert gelagert werden.
  • Gegenüber Bodenöffnungen, etwa zu Kellern, Gruben oder Schächten sowie zu Luftansaugöffnungen ist auf ausreichenden Abstand zu achten, ebenso gegenüber Brandlasten, Zünd- und Wärmequellen.

Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Flucht- und Rettungswegen aufbewahrt werden.

Haltbarkeit/Ablaufdatum von Flüssiggasflaschen

Meine Flüssiggasflasche ist abgelaufen. Was soll ich tun? Kann ich das Gas weiter verwenden?

Das Ablaufdatum auf der Flasche bezieht sich einzig auf die rechtlich festgelegte Prüffrist der Flasche, nicht auf die Haltbarkeit des Gases. Nach Ablauf des Datums darf die Flasche nicht mehr befüllt werden. Das Überschreiten des Datums hat nichts mit der Qualität des Gases in der Flasche zu tun. Sie können das Gas bedenkenlos weiterhin verwenden, solange die Flasche und ihre Verbindungen dicht bleiben und keine sichtbaren Beschädigungen oder Korrosion auftreten, längstens zehn Jahre nach Ablauf der Prüffrist.

Anschluss von Flüssiggasflaschen (fest installierte Geräte)

Welche Regeln gelten für den Anschluss von Flüssiggasgeräten?

Im privaten Bereich gilt die Technische Regel Flüssiggas (TRF) für alle Geräte, die fest installiert sind.

Wie lang darf der Schlauch zwischen Flasche und Gasgerät sein?

Schlauchleitungen nach DIN EN 16436-2 für den Anschluss von Flüssiggasflaschen dürfen höchstens 0,4 m lang sein. Gasschlauchleitungen aus nichtrostendem Stahl nach DIN 3384 und Metallschlauchleitungen für brennbare Gase nach DIN EN 16617 für den Anschluss von Flüssiggasflaschen dürfen höchstens 2 m lang sein.

Ich habe eine Frage zu meiner Installation. Kann ich ein Bild schicken?

Das Gas-Regelwerk (Technische Regel Flüssiggas ,TRF) ist darauf ausgelegt, dass ein fachkundiger Installateur die Installation vor Ort vornimmt und begutachtet. Eine Ferndiagnostik mit Bildmaterial ist für eine Beurteilung nicht ausreichend. Bitte wenden Sie sich an einen Fachbetrieb vor Ort. Sachkundige finden Sie online unter:
gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de bzw. gaspruefung-boote-yachten.de

Gaskartuschen

Wie viele Gaskartuschen darf ich zuhause lagern?

Zur Lagerung von Gaskartuschen im Haus existiert keine rechtlich festgelegte Grenze. Wir empfehlen, nicht mehr Gaskartuschen als unbedingt nötig zuhause zu lagern, beispielsweise höchstens sechs Kartuschen pro zugehörigem Gerät. Wie bei Gasflaschen auch, ist der Keller zur Bevorratung von Gaskartuschen ungeeignet. Bei der Lagerung ist auf Schutz vor Hitze und Witterung zu achten.

Flüssiggas im Gewerbe

Fragen zu einer gewerblichen Verwendung von Flüssiggas

Ich habe eine Frage zu einer gewerblichen Flüssiggasanlage. An wen kann ich mich wenden?

Der Deutsche Verband Flüssiggas ist nicht autorisiert, eine Beratung für Gewerbekunden durchzuführen, die Flüssiggas im Rahmen einer unfallversicherungspflichtigen Tätigkeit verwenden. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte an das Sachgebiet Flüssiggas der Träger der gewerblichen Unfallversicherung (DGUV). Sie erreichen diese unter der E-Mail-Adresse: fluessiggas@bgn.de.

Prüfung für meine gewerbliche Flüssiggasanlage (erstmalige / wiederkehrende Prüfung)

Ich suche eine Prüfperson für meine gewerbliche Flüssiggasanlage.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterhält eine Datenbank für diesen Zweck. Fragen zur Datenbank richten Sie bitte direkt an die BGN.

Autogas

Autogaspreise

Wie setzt sich der Preis zusammen? Wie finde ich eine günstige Flüssiggas-Tankstelle?

Der Autogaspreis setzt sich aus den Produktbeschaffungskosten, dem Deckungsbeitrag, der Mehrwert- und Energiesteuer sowie dem CO2-Preis zusammen. Die Energiesteuer beträgt etwa 19,62 ct/Liter und der CO2-Aufschlag derzeit 4,62 ct/Liter. Die Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent. Produktbeschaffungskosten und weitere Kosten hängen vom Rohölpreis und dem Markt ab.

Autogas ist nicht von der amtlichen Preisstatistik erfasst, es liegen daher keine flächendeckenden Daten zu Flüssiggaspreisen vor. Es gibt Apps, die auf Nutzerdaten basieren und entsprechende Übersichten enthalten.

Zusammensetzung und Qualität von Autogas

Ich habe eine Frage zur Qualität von Autogas.

Autogas muss in Deutschland der europäischen Norm DIN EN 589 entsprechen – dies schreibt die 10. BImSchV (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen) verbindlich vor. Die Qualität ist also gesetzlich festgelegt, mit dem für die motorische Anwendung nötigen Reinheitsgrad.

Innerhalb dieser Norm sind verschiedene Verhältnisse von Propan/Butan möglich. Die früher übliche Umstellung von Winter-/ Sommergas kommt mittlerweile immer seltener zum Tragen, sodass der Propangehalt heutzutage in den meisten Fällen mindestens 95 % beträgt.

Eine Übersicht darüber, welche Zusammensetzung an welchen Tankstellen angeboten wird, führt der DVFG nicht. Die Qualitätsüberwachung von Flüssiggas ist eine amtliche Aufgabe der zuständigen Behörden. Der DVFG führt keine eigenen Analysen durch.

Flüssiggas-Tankstellensuche

Wo finde ich die nächstgelegene Flüssiggastankstelle?

Einen Überblick bietet z. B. mylpg.eu (auch als App verfügbar). Der DVFG übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Daten.

Rund um den Gastank

Erwerb, Aufstellung und Inbetriebnahme

Was muss ich beachten, wenn ich einen gebrauchten Flüssiggastank kaufen möchte? Ich habe Probleme mit meinem gebraucht gekauften Flüssiggastank.

Grundsätzlich würden wir den Erwerb eines gebrauchten Tanks als Privatkunde nur bedingt empfehlen. In jedem Fall ist essenziell, dass der Tank nur zusammen mit der vollständigen Dokumentation (Behälterakte) als Flüssiggastank eingesetzt werden kann. Ein Tank ohne Behälterakte hat nur Schrottwert, weil die Prüfung der Behälterakte ein Bestandteil der vorgeschriebenen Prüfungen ist, ohne die der Behälter nicht mehr in Betrieb genommen werden kann.

Vor dem Erwerb sollten Sie sich im Klaren darüber sein, ob Sie die Verantwortung für die Organisation der regelmäßigen Wartungen, der Prüfungen und das Risiko eines nachrüstungspflichtigen Schadens eigenverantwortlich tragen wollen und können.

Welche verschiedenen Abstände müssen bei Gastanks generell eingehalten werden?

Die technische Regel Flüssiggas regelt Abstände zu verschiedenen Bereichen. Dazu zählen unter anderem:

  • Zu Kanälen, Schächten oder Öffnungen müssen mindestens 3 Meter, im gewerblichen Bereich 5 Meter, eingehalten werden.
  • Zu Schutzobjekten, also Bereichen, die dem Aufenthalt von nicht unterwiesenen Personen dienen (z. B. Terrassen oder Spielplätze auf Nachbargrundstücken), müssen 3 Meter eingehalten werden.
  • Zu Zündquellen (z.B. elektrische Geräte, Grills oder Zigaretten) müssen Abstände entsprechend der Ex-Zonen (ersichtlich aus der Betriebsanweisung auf dem Behälter/Domschachtdeckel) eingehalten werden.
  • Zu anlagenfremden unterirdischen Kabeln, anderen Leitungen, Gebäudefundamenten und Kellerwänden müssen erdgedeckte Behälter mindestens 80 cm Abstand einhalten.

Der Abstand zu Brandlasten ist in Abhängigkeit von der Art der Brandlast (Unterteilung in unerhebliche Brandlast/ geringe Brandlast/ Brandlast mit einer definierten Breite) anhand der Technischen Regel Flüssiggas zu ermitteln.
Die Abstandsregeln sind hier nur vereinfacht dargestellt und ersetzen keinesfalls die fachkundige Anlagenplanung und die Abnahme des Behälters vor Inbetriebnahme.

Prüfung und Wartung

Muss mein Behälter geprüft werden, auch wenn ich ihn nicht (mehr) benutze?

Ja, solange die Flüssiggas-Anlage nicht professionell stillgelegt wurde, sind die Prüfungen durchzuführen.

Wann müssen welche Prüfungen von wem durchgeführt werden?

Im Folgenden werden die Regelprüffristen vereinfacht dargestellt. Für individuelle Anlagen kann es zu abweichenden Prüffristen kommen. Die durch die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS), z. B. TÜV, Dekra festgesetzten Prüffristen sind bindend.

Alle 2 Jahre hat eine äußere Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (bP) zu erfolgen und umfasst in der Regel auch die Prüfungen im Hinblick auf Explosionssicherheit. In der Regel alle 10 Jahre erfolgen die innere Prüfung und Festigkeitsprüfung des Behälters durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Eine ggf. vorhandene KKS-Anlage (kathodischer Korrosionsschutz) ist alle 2 Jahre durch eine bP zu prüfen. Im Falle einer mit Fremdstrom versorgten KKS-Anlage hat die Prüfung abwechselnd durch eine bP und durch eine ZÜS zu erfolgen.

Außerbetriebnahme

Ich habe einen Flüssiggastank, der nicht mehr benötigt wird. Wie kann ich ihn entsorgen?

Wenn Sie einen Tank von einem Flüssiggas-Versorger gemietet haben, sprechen Sie diesen bezüglich einer Demontage an. Für Eigentumstanks gibt es Spezialfirmen, die Flüssiggastanks kostenpflichtig entsorgen. Von Vorteil ist in jedem Fall, wenn der Tank zuvor durch den Verbrauch des Gases entleert wird – eine längerfristige Planung der Außerbetriebnahme ist daher ratsam. Der DVFG hat leider keine Übersicht, welche Firmen den Rückbau von Anlagen in welcher Region anbieten, benutzen Sie daher die Suche im Internet.

Was muss ich tun, damit meine Flüssiggasanlage nicht mehr geprüft werden muss?

Die Flüssiggasanlage inkl. Flüssiggastank muss stillgelegt werden. Dafür muss der Tank professionell gasfrei gemacht werden. Stillgelegte Rohrleitungen sind an allen Ein- und Auslässen dicht zu verschließen (sichere Verwahrung) oder zu demontieren.

Flüssiggas zum Heizen

Neukunden

Ich bin derzeit kein Flüssiggas-Kunde, aber ich überlege, mit eine Flüssiggas-Heizung anzuschaffen. Ist das noch zulässig? Welche Anforderungen gelten beim Einbau oder Austausch von Flüssiggas-Heizungen hinsichtlich des Heizungsgesetzes?

Zur Orientierung haben wir ein interaktives Tool veröffentlicht, welches die Optionen zum Heizen mit Flüssiggas anschaulich erläutert. Sie finden den Heiz-Navigator unter heiz-navigator.de.

Bestandskunden mit Austauschverpflichtung

Meine Heizung ist kaputt bzw. muss bald ausgetauscht werden. Kann ich Flüssiggas in Zukunft noch einsetzen?

Zur Orientierung haben wir ein interaktives Tool veröffentlicht, welches die Optionen zum Heizen mit Flüssiggas anschaulich erläutert. Sie finden den Heiz-Navigator unter heiz-navigator.de.

Allgemeine Informationen zum Heizungsgesetz/Gebäudeenergiegesetz und zum Heizen mit Flüssiggas

Ich suche Informationen zum Thema Heizungsgesetz/Gebäudeenergiegesetz.

Zur Orientierung haben wir ein interaktives Tool veröffentlicht, welches die Optionen zum Heizen mit Flüssiggas anschaulich erläutert. Sie finden den Heiz-Navigator unter heiz-navigator.de.

CO2-Preis, Informationen zur bestehenden und künftigen Entwicklung

Was hat es mit dem CO2-Preis auf sich? Wie hoch ist derzeit der CO2-Preis?

In den Jahren 2021 bis 2026 werden CO2-Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr durch den so genannten nationalen Emissionshandel (nEHS) bepreist. Bis zum Jahr 2025 gelten feste Preise für CO2-Zertifikate. Im Jahr 2026 soll ein Zertifikatehandel in einem Preiskorridor stattfinden. Ab dem Jahr 2027 wird der nationale Emissionshandel in den Europäischen Emissionshandel (ETS 2) mit freier Preisbildung am Markt überführt.

Grundlage für diese Regelungen ist das Bundes-Emissionshandelsgesetz, das die Händler dazu verpflichtet, Zertifikate für die vom Endkunden bezogenen Flüssiggasmengen zu erwerben.

  • Für den Bereich Gasflaschen haben wir die CO2-Kosten bis 2025 in diesem Informationsblatt zusammengestellt.
  • Für den Wärmebereich (Heizung) finden Sie seit 2023 die jeweiligen CO2-Kosten auf Ihrer letzten Heizkostenabrechnung.

Wie wird sich der CO2-Preis in Zukunft entwickeln?

Bis zum Jahr 2026 gilt der im Bundes-Emissionshandelsgesetz festgelegte Preispfad, der im Jahr 2026 mit einem Preiskorridor endet, wobei der Zertifikatpreis im Jahr 2026 auf 65 € je Zertifikat begrenzt wird.

Ab dem Jahr 2027 soll sich ein europaweit vereinheitlichter Handel mit Emissionszertifikaten entwickeln. Verschiedene Prognosen stellen je nach Analysenschwerpunkt unterschiedlichste Preisentwicklungen für den möglichen Preis von CO2-Zertifikaten dar, weshalb wir uns nicht an Spekulationen über den künftigen Preis von CO2-Emissionen beteiligen können.

Flüssiggas zum Kochen, für den Gasherd

Anforderungen für Gasherde

Ich möchte einen Gasherd einbauen. Welche Anforderungen gelten für den Einbau?

Die Aufstellung der Gasgeräte, die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung erfolgen nach Kapitel IV DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI 2018). Für die Aufstellung in Räumen unter Erdgleiche (Keller, Souterrain) müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Leitungsanlage ist nach der technischen Regel Flüssiggas durch einen Fachbetrieb zu errichten.

Biogenes / regeneratives Flüssiggas

Verfügbarkeit

Wo bekomme ich biogenes/regeneratives Flüssiggas?

Der DVFG hat keine Übersicht, welche Flüssiggas-Versorgungsunternehmen biogenes Flüssiggas anbieten. Benutzen Sie daher die Suche im Internet oder die Liste der Mitglieder des DVFG, um einen Anbieter zu finden.

Kosten

Ich interessiere mich für biogenes/regeneratives Flüssiggas. Was kostet biogenes Flüssiggas?

Biogenes Flüssiggas wird derzeit teurer verkauft als konventionelles Flüssiggas. Konkrete Tagespreise für biogenes Flüssiggas sind dem DVFG nicht bekannt, da uns aus kartellrechtlichen Gründen keine Preise übermittelt werden. Bitte wenden Sie sich an ein Flüssiggas-Versorgungsunternehmen, um Preise zu erfragen.

Wichtig: Um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, ist im Regelfall keine komplette Umstellung auf biogenes Flüssiggas erforderlich, sondern gegebenenfalls nur geringe Anteile.

Flüssiggas, Zahlen und Daten

Physikalische Kenngrößen, Umrechnungsfaktoren

Ich interessiere mich für physikalische Daten oder Umrechnungsfaktoren von Flüssiggas.

Wir haben für Sie ein Merkblatt mit den häufigsten benötigten Kenngrößen für Flüssiggas zusammengestellt.

Ich habe im Internet bestimmte Kennwerte gefunden, die nicht mit von Ihnen veröffentlichten Werten übereinstimmen. Was ist der Grund? Was sind die „offiziellen Werte"?

Die auf unserer Webseite veröffentlichten Daten beziehen sich auf Literaturwerte und auf die Reinstoffe Propan und Butan. Je nach Literaturquelle variieren die Kennwerte leicht, und in unterschiedlichen Kontexten gelten auch unterschiedliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Werte. Daten wie Dichte- und Volumenkennwerte hängen zusätzlich von den konkreten Umgebungsbedingungen ab, die auch unterschiedlich je nach Kontext definiert sind. Es ist daher nicht möglich, ein einheitliches und widerspruchsfreies und gleichzeitig leicht verständliches Zahlenwerk bereitzustellen.

Abrechnung von Flüssiggas – flüssig

Wie bestimme ich die Dichte zur Abrechnung von Flüssiggas? Auf meiner Abrechnung steht „15 °C“, obwohl das Flüssiggas bei einer anderen Temperatur angeliefert wurde.

Wie bei flüssigen Kraftstoffen ist es auch bei der Anlieferung von verflüssigtem Flüssiggas gesetzlich vorgeschrieben, dass das Volumen des angelieferten Flüssiggases auf eine Referenztemperatur von 15 °C umgerechnet wird. Dies verhindert, dass der Rechnungsbetrag von der Liefertemperatur abhängt. Die Umrechnung erfolgt heutzutage in der Regel automatisch durch die Auswerteeinheit des Tankwagens unter Verwendung der branchenweit empirisch bestimmten Referenzdichte des Produktes mit marktüblicher Zusammensetzung.

Die rechnerische Vorgehensweise ist in einem Informationsblatt des DVFG beschrieben.

Ich habe Abweichungen zwischen der Abrechnung meines Lieferanten und den Angaben auf der Füllstandsanzeige identifiziert. Stimmt etwas mit der Abrechnung nicht?

Der Füllstandsanzeiger auf dem Flüssiggastank ist eine rein indikative Anzeige und kein Messgerät im eigentlichen Sinne. Vom Füllstandsanzeiger abgelesene Werte gehen daher nicht in die Abrechnung ein und dienen lediglich einer Plausibilitätsüberprüfung und der Identifikation, welche Schätzmenge Gas noch im Tank ist. Die Abrechnung hingegen erfolgt über geeichte Messmittel, die einer regelmäßigen amtlichen Überwachung unterliegen. Der tatsächliche Füllstand im Behälter hängt zudem auch von der Temperatur ab, da sich das Gas bei Wärme ausdehnt. Die Abrechnung erfolgt hingegen unter Umrechnung des Volumens auf eine Referenztemperatur auf 15 °C.

Abrechnung von Flüssiggas – gasförmig

Ich habe einen Gaszähler, über den Flüssiggas abgerechnet wird. Wie funktioniert die Gasabrechnung über Zähler?

Zur Gasabrechnung über Zähler hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) eine Abrechnungsvorschrift veröffentlicht. Diese ist im Internet verfügbar:
https://oar.ptb.de/files/download/510.20221017A.pdf

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