Verlängerung des Steuervorteils für Gaskraftstoffe: „Gesetzesentwurf setzt irritierendes Signal“
Berlin, 27. April 2016 – „Der im Bundesfinanzministerium formulierte Entwurf des Energiesteuergesetzes setzt für Gaskraftstoffe ein irritierendes Signal.“ Mit diesen Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas, die Absicht, Autogas ab 2019 nur noch drei, Erdgas dagegen noch sechs Jahre steuerlich zu bevorzugen. Die klima- und umweltpolitische Bilanz von Autogas rechtfertige diese Differenzierung nicht. Im Lebenszyklus betrachtet betrage die Einsparung von CO2 durch Autogas gegenüber Benzin 21 Prozent und liege damit auf dem Level von Erdgas (CNG 26, LNG 20 Prozent). Autogas sei zudem der einzige Gaskraftstoff, der auch die Direkteinspritzer-Technologie moderner Benzinmotoren nutzen könne. Im Übrigen stehe ab 2017 mit Biopropan eine erneuerbare Komponente zur Verfügung, die einen zusätzlichen Umweltnutzen stiften werde.
Scharr verwies auch auf den bislang weitgehend erfolglosen Kampf gegen die Stickoxidbelastung vieler deutscher Innenstädte. „Mit Gaskraftstoffen können Feinstaub- und Stickoxidemissionen drastisch abgesenkt werden.“ Angesichts der permanenten Verletzung der Grenzwerte für Luftschadstoffe sei es nicht nachvollziehbar, warum das Ende der steuerlichen Begünstigung für Gaskraftstoffe eingeleitet werde, zugleich die Diesel-Bevorzugung aber unangetastet bleibe.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie eingesetzt.
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