Baden-Württemberg macht den Anfang: Biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand anerkannt
- Novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Als erstes Bundesland erkennt Baden-Württemberg biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand an.
- Die Erfüllungsoption biogenes Flüssiggas beschleunigt insbesondere im ländlichen Raum die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden.
- Jobst-Dietrich Diercks: „Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg hat Vorbildcharakter für die Gesetzgebung in anderen Bundesländern.“
Berlin, 16. Februar 2023. Weitere Wärmeversorgungsoption für Heizungsmodernisierer in Baden-Württemberg: Sie können die Nutzungspflicht von 15 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden ab sofort auch mit biogenem Flüssiggas erreichen. Denn: Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg den regenerativen Energieträger als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand anerkannt. Biogenes Flüssiggas wird aus nachwachsenden Rohstoffen sowie auf Basis verschiedener biogener Reststoffe und Abfälle hergestellt. „Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg zeigt, dass biogenes Flüssiggas für die erfolgreiche Energie- und Wärmewende insbesondere im ländlichen Raum unverzichtbar ist“, sagt Jobst-Dietrich Diercks, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG). „Durch den anteiligen Einsatz von regenerativem Flüssiggas in Kombination mit einer modernen Flüssiggas-Heizung lassen sich gebäudebezogen sofort rund 50 Prozent der CO2-Emissionen einsparen. Dieser Klimaschutzeffekt ist vergleichbar mit einer vollständigen Modernisierung der Gebäudehülle.“ Biogenes Flüssiggas besitzt dieselben chemischen Eigenschaften wie gewöhnliches Flüssiggas – und lässt sich dadurch beliebig beimischen.
Wegweisende Entscheidung auch für andere Bundesländer
Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Rund 830.000 Gebäude in Deutschland, die aktuell noch mit alten Ölheizungen heizen, können dieses Ziel kaum anders als durch einen Umstieg auf Flüssiggas-Heizungen mit regenerativem Flüssiggas erreichen. „Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg ist eine wegweisende Entscheidung, die Vorbildcharakter für die Gesetzgebung in anderen Bundesländern haben kann. Noch mehr Haushalte in Deutschland hätten so die Chance, ihren notwendigen und gewünschten Beitrag zur Wärmewende zu leisten“, sagt Jobst-Dietrich Diercks. „Der ländliche Raum braucht biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand, um die gesetzten Klimaziele im Wärmemarkt zu erreichen.“ Hinzu kommt, dass die Investitionskosten für den Einbau einer modernen Flüssiggas-Heizung deutlich geringer sind als die Komplettmodernisierung der Gebäudehülle oder der Einbau einer Wärmepumpe. „So können sich auch weniger finanzstarke Hauseigentümer den Einbau einer Flüssiggas-Heizung leisten und das Ziel von 65-Prozent-Erneuerbare-Energien erreichen“, sagt Jobst-Dietrich Diercks.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.