DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
April 2018 04/2018
Gebäude: Deutscher Bundestag
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die parlamentarische Sommerpause ist schon fast in Sicht, aber offenbar soll davor doch noch Leben in den energiepolitischen Betrieb kommen: Bis Ende Juni möchte die Bundesregierung nicht nur die Befreiung der KWK-Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage, sondern auch die 13. Novelle des Atomgesetzes zum beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie verabschiedet sehen. Bereits am Mittwoch hat unterdessen der Deutsche Bundestag entschieden, den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen einzusetzen, damit der neue Ressortzuschnitt der Bundesministerien sich im Parlament widerspiegelt. Das Thema Gebäudeenergieeffizienz hat also zumindest strukturell eine Heimat im Bundestag gefunden. Ob die Bundesregierung nun noch einmal nachlegt und auch beim geplanten Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause aktiv wird?

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FlüssiggasAKTUELL 04/2018 · PDF
Inhaltsverzeichnis
Politik & Markt Politik & Markt
Neuregelung in Arbeit: Befreiung der KWK-Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage
Technik & Normung Technik & Normung
DVFG-Kommunikationshandbuch Version 1.4 veröffentlicht
Termine Termine
12.-14.06.2018 Forum Flüssiggas 2018 in Leipzig
Politik & Markt

Neuregelung in Arbeit: Befreiung der KWK-Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage

Die Bundesregierung möchte bereits bis Ende Juni die gesetzliche Regelung zur Eigenstromerzeugung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Neuanlagen ändern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. April über den Stand der Verhandlungen mit der EU-Kommission zum Thema KWK unterrichtet. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Dezember die Regeln zur Umlagebefreiung von KWK-Neuanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 gekippt, weil der Förderbedarf bestimmter Anlagentypen nach Ansicht der Kommission nicht mehr erwiesen war. Seit dem 1. Januar 2018 zahlen daher Betreiber von KWK-Neuanlagen die volle EEG-Umlage. Nach Schätzungen des BMWi sollen etwa 10.000 KWK-Neuanlagen von Unternehmen und Privatleuten betroffen sein.
Im jetzt vorgelegten Bericht an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat das BMWi dargelegt, dass es in den Verhandlungen mit der EU-Kommission anstrebt, die reduzierte Umlagepflicht von 40 Prozent für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Neuanlagen zu erhalten. Diese Neuregelung soll – so das Ziel des Ministeriums – rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten, damit zu viel gezahlte EEG-Umlagen an Anlagenbetreibern zurückerstattet werden. Neben diesen angestrebten Änderungen werde außerdem eine Minimierung des bürokratischen Aufwands diskutiert. Demnach könnten Anlagen an Stelle einer einzelnen Prüfung in bestimmte Typen-Kategorien eingeordnet werden.
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KWK-Eigenstromerzeugung
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Europäisches Parlament: Gebäudeeffizienz-Richtlinie und nationale CO2-Reduktionsziele beschlossen

Das EU-Parlament hat am 17. April der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie der Verordnung zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 zugestimmt.

Die Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt unter anderem das Ziel von Niedrigstenergiehäusern in der Europäischen Union bis 2050 fest und soll dazu führen, dass bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Anlagen nachgerüstet werden können. Die mit der Entscheidung aktualisierten Rechtsvorschriften fordern von den Mitgliedstaaten langfristige nationale Strategien zur Gebäudesanierung, die eine Roadmap bis 2050 mit Zwischenzielen für 2030 und 2040 beschreiben sollen. Vorgesehen ist dabei auch die Einführung messbarer Fortschrittsindikatoren. Zusätzlich soll über die Gebäudeeffizienz-Richtlinie die Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos gestärkt werden.
Die beschlossene Verordnung über verbindliche Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bezieht sich auf Sektoren, die nicht vom Emissionshandel erfasst sind. Hierzu zählen die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr, Bauwesen und Abfallwirtschaft, die für etwa 60 Prozent der CO2-Emissionen in der Europäischen Union verantwortlich sind. Die Verordnung sieht für die genannten Sektoren eine Treibhausgasminderung um 30 Prozent bis 2030 gegenüber 2005 vor und soll dazu dienen, die Verpflichtungen aus dem Klimaschutz-Abkommen von Paris zu erfüllen. Die Verordnung benennt konkrete Ziele für die Mitgliedstaaten; für Deutschland gilt ein nationales Minderungsziel von 38 Prozent.
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EU-Parlament

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Neues Diskussionspapier: „Die Rolle von Mineralöl als Energiespeicher in der Energiewende-Debatte“

Der MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. hat gemeinsam mit seinem Mitgliedsverband AFM+E Aussenhandelsverband für Mineralöl und Energie e.V. ein Diskussionspapier veröffentlicht. Fazit der Publikation: Die CO2-Reduktion soll nicht nur über eine weitere Elektrifizierung, sondern auch über E-Fuels erfolgen.
Dier Verbände führen aus, dass die Lagerbestände an Mineralöl, die von der Mineralölwirtschaft, Autofahrern und Heizungsbesitzern gehalten werden, nach konservativer Schätzung einen Energiegehalt von umgerechnet etwa 535 Terawattstunden aufweisen. Diese Vorräte garantierten eine hohe Versorgungssicherheit. Zugleich bestünden trotz zunehmender volatiler EE-Einspeisung derzeit nur minimale Speicherkapazitäten. MEW und AFM+E gehen von einer künftig noch brisanteren Situation aus, sobald der EE-Strom auch noch den Energiebedarf für Wärme und Mobilität decken soll. Die Verbände regen an, die bestehende Lager- und Transportinfrastruktur für Mineralölprodukte sinnvoll zu nutzen. Sie forderten, die CO2-Reduktion in den genannten Sektoren nicht nur über eine weitere Elektrifizierung umzusetzen, sondern auch über flüssige Energieträger, die mit Hilfe erneuerbaren Stroms gewonnen werden.

Das Diskussionspapier steht hier zum Download bereit.
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Weltweites Abkommen: Seeschifffahrt zu strengem Klimaschutz verpflichtet

Die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen (UN) hat im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO weltweiten Klimaschutz-Regelungen für die Schifffahrt zugestimmt. Danach soll diese ihren globalen CO2-Ausstoß im Vergleich zu 2008 bis 2050 um mindestens 50 Prozent senken. Spätestens bis zum Ende des Jahrhunderts sollen alle Schiffe klimaneutral fahren und gar kein CO2 mehr ausstoßen.
Der Präsident des Verbandes Deutscher Reeder (VDR), Alfred Hartmann, bezeichnete die beschlossenen Schritte als äußerst ambitioniert. Schifffahrt und Staatengemeinschaft stünden vor der Herausforderung, die CO2-Emissionen zu senken, ohne den notwendigen Seehandel einzuschränken. Hartmann forderte eine Innovationsoffensive in Forschung und Entwicklung, insbesondere mit Blick auf alternative Brennstoffe und Antriebssysteme. Regierungen weltweit müssten hier finanzielle Ressourcen bereitstellen.
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Öl-Tanker
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Technik & Normung

DVFG-Kommunikationshandbuch Version 1.4 veröffentlicht

Am 9. April 2018 wurde das „DVFG-Kommunikationshandbuch beleglose Prüfabwicklung“ in seiner neuen Version 1.4 veröffentlicht. Es beschreibt die digitale Schnittstelle, über die DVFG-Mitgliedsunternehmen, sowie die im Bereich Flüssiggasbehälter tätigen Prüforganisationen sowie Dienstleistungsunternehmen Aufträge digital abwickeln können.
Gegenüber der letzten Version 1.3.1 vom 14. Dezember 2016 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • Die Tabelle 5.1 mit den Versorgungsunternehmen ist aktualisiert;
  • in Kapitel 5.6 sind drei neue Lagerarten aufgenommen;
  • im Anhang A ist die Prüfgruppe 20 (KKS-Anlage mit galvanischen Anoden – Daten) aufgenommen;
  • im Anhang A, A.1 ist die Hautgruppe 01, Untergruppe 06 um Feststellungsbausteine zum Korrosionsschutz erweitert worden (bislang „Farbanstrich“, jetzt „Farbanstrich/Korrosionsschutz“).
Weitere Details zu den vorgenommenen Änderungen können dem Änderungsvermerk im Dokument entnommen werden. Die neue Version 1.4 soll ab dem 1. Juli 2018 angewendet werden.

Das Kommunikationshandbuch steht hier zum Download bereit.
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Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 1949, Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen
Norm-Entwurf, Ausgabe 2018-04, Frist zur Stellungnahme bis 2018-05-23

Der europäische Norm-Entwurf legt die Anforderungen an die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und für Wohnzwecke in anderen Fahrzeugen fest. Er umfasst auch Tanks, die die Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) erfüllen. Für die Anforderungen an den Betrieb und die Prüfungen der Flüssiggasanlagen gilt das DVGW-Arbeitsblatt G 607. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen zusätzlich die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV-Vorschrift 79) beachtet werden.
Gegenüber DIN EN 1949:2013-05 wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
  • neue Anforderungen an Tankaufstellräume;
  • bessere Abgrenzung zwischen Straßenfahrzeugen und Mobilheimen;
  • neue Anforderungen an Elektroinstallationen innerhalb der Aufstellräume, an Tanks und Tankinstallationen.


DIN 30652-1, Gasströmungswächter – Teil 1: Gasströmungswächter für die Gasinstallation
Norm-Entwurf, Ausgabe 2018-04, Frist zur Stellungnahme bis 2018-07-23

Der Norm-Entwurf gilt für Anforderungen und Prüfungen von Gasströmungswächtern bis zu einer Nennweite von DN 50 mit definierter Durchflussrichtung. Sie werden mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) betrieben und gelten für den Betriebsdruckbereich von 15 hPa bis 100 hPa.
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

  • 12.-14.06.2018 Forum Flüssiggas 2018, Leipzig – neues Format mit integrierter DVFG-Jahrestagung!
    weitere Informationen und Anmeldung
  • 18.09.2018: DVFG-Regionaltagung Süd – nur für Mitglieder
  • 19.09.2018: DVFG-Regionaltagung West – nur für Mitglieder
  • 15.11.2018: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost – nur für Mitglieder
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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