DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Dezember 2018 12/2018
Sturmlicht vor Weihnachtsmarkt
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

auf den Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz haben wir nun auch im Dezember vergeblich gewartet – die Fortsetzung folgt 2019. Für den Mobilitätsbereich hingegen gibt es zum Jahresausklang umso mehr zu berichten. Die langen und schwierigen Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene zu den CO2-Reduktionszielen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge endeten zu Beginn dieser Woche mit einer Einigung auf deutlich strengere Vorgaben als von der Bundesregierung angestrebt. Kurz zuvor fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil zu Stickoxid-Grenzwerten für Diesel-Fahrzeuge, dessen genaue Auswirkungen auf Deutschland noch unklar sind. Dass die Bundesregierung gerade außerdem mittels zweier Gesetzgebungsverfahren versucht, Regelungen für den Umgang mit Diesel-Fahrzeugen in belasteten Innenstädten durchzusetzen, macht die Gemengelage nicht übersichtlicher. Unter welchen Bedingungen Diesel-Pkw aus bestimmten Zonen verbannt werden und wie genau die Kontrollen in der Praxis umgesetzt werden sollen – diese Fragen werden uns voraussichtlich im neuen Jahr noch eine ganze Weile begleiten.

Das DVFG-Redaktions-Team wünscht Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in ein gesundes 2019!
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FlüssiggasAKTUELL 12/2018 · PDF
Inhaltsverzeichnis
Politik & Markt Politik & Markt
Einigung auf EU-Ebene: strengere CO2-Vorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Technik & Normung Technik & Normung
Neue Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN 16436-1
Termine Termine
04.-06.06.2019 Forum Flüssiggas 2019
Politik & Markt

Einigung auf EU-Ebene: strengere CO2-Vorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Die CO2-Emissionen von neuen Pkw sollen bis 2030 um 37,5 Prozent gegenüber 2021 gesenkt werden. Der CO2-Ausstoß leichter Nutzfahrzeuge soll im selben Zeitraum um 31 Prozent reduziert werden. Bereits 2025 soll für beide Fahrzeugklassen eine Minderung um 15 Prozent als Zwischenziel erreicht werden. Auf diese Vorgaben verständigten sich laut der österreichischen Ratspräsidentschaft am 17. Dezember Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments.
Die vereinbarten Ziele sind das Ergebnis zäher Verhandlungen im Rahmen eines Trilog-Verfahrens und gehen deutlich über das sowohl von der Europäischen Kommission als auch der Bundesregierung favorisierte Ziel einer lediglich 30prozentigen Absenkung hinaus. Das Europaparlament wiederum hatte mit seiner Forderung nach 40 Prozent CO2-Minderung eine noch strengere Position vertreten. Die Mitgliedstaaten hatten sich untereinander im Zuge längerer Verhandlungen auf 35 Prozent verständigt.
Fahrzeugauspuff
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EU-Mitgliedstaaten beschließen Winterpaket-Regelungen – Berücksichtigung von biogenem Flüssiggas

Der Rat der Europäischen Union hat dem sogenannten Winterpaket der Europäischen Kommission zugestimmt, das Vorgaben für die Klima- und Energiepolitik nach 2020 umfasst.
Mit dem Paket werden unter anderem die Energieeffizienz- sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie geändert. Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie schreibt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent im Vergleich zu 1990 fest. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission zielte auf lediglich 30 Prozent ab. Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht vor, dass die EU bis 2030 mindestens 32 Prozent ihres Energieverbrauches für Strom, Wärme und Verkehr aus erneuerbaren Energien deckt. Auch diese neue Zielmarke liegt oberhalb des zunächst anvisierten Zieles der EU-Kommission von 27 Prozent. Annex III der überarbeiteten Richtlinie erwähnt nun auch biogenes Flüssiggas (Bio-Propan).
Das Europäische Parlament hatte das Winterpaket, das die EU-Kommission erstmals im November 2016 vorgestellt hatte, bereits vor einigen Wochen abgesegnet. Mit der Zustimmung des Rates kann es nun in Kraft treten.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Stickoxid-Grenzwerten

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Verordnung der Europäischen Kommission zu höheren Abgaswerten der Euro-6-Norm teilweise für nichtig erklärt und damit Stickoxid-Grenzwerte für Dieselfahrzeuge gekippt. Die EU-Kommission hatte zuvor für einen neuen RDE-Abgastest (Real Driving Emissions) nachträglich die Grenzwerte erhöht. Demnach sollten Euro-6-Diesel-Pkw statt den im Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer während einer Übergangszeit zunächst bis zu 168 Milligramm und danach noch bis zu 120 Milligramm emittieren dürfen. Die EU-Kommission hatte ihre Entscheidung mit Messungenauigkeiten begründet. Der Europäische Gerichtshof hat der EU-Kommission nun eine zwölfmonatige Frist gesetzt, um die Grenzwerte wieder abzusenken. Beginn der Frist ist in zwei Monaten; die Kommission kann noch Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Welche Auswirkunken das Urteil auf die deutschen Pläne zu Diesel-Fahrverboten in belasteten Innenstädten hat, ist derzeit noch unklar.
Richterhammer
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Diesel-Fahrverbote: Bundesrat setzt sich für Hardware-Nachrüstung ein und kritisiert geplante automatisierte Verkehrskontrollen

In seiner Stellungnahme vom 14. Dezember 2018 zur Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, beim Sofortprogramm Saubere Luft noch stärker auf Hardware-Nachrüstung zu setzen. Der Bundesrat plädierte unter anderem dafür, Nachrüstung und Umtauschprämien nicht nur in besonders belasteten Gebieten, sondern flächendeckend zu ermöglichen. Die geplante Förderung zur Nachrüstung von Kommunalfahrzeugen müsse zudem auch für kleinere gewerbliche Fahrzeuge wie Liefertransporter gelten. Das Bundeskabinett hatte sich am 15. November auf den Gesetzentwurf verständigt, mit dem die Verhältnismäßigkeit flächendeckender Diesel-Fahrverbote bundeseinheitlich definiert werden soll.
Ebenfalls am 14. Dezember nahm der Bundesrat Stellung zu einem weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Verkehrskontrollen der Diesel-Fahrverbote durch automatisierte Kennzeichenlesegeräte vorsieht. Der Bundesrat äußerte erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken und lehnte den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Eine Nutzung der Kennzeichenlesegeräte ohne jegliche räumliche Begrenzung sei zu weitreichend und eine anlasslose Erfassung sämtlicher Fahrer und Fahrzeuge unverhältnismäßig, monierten die Länder. Kritisch sieht der Bundesrat außerdem, dass der Entwurf keine unverzügliche Auswertung und gegebenenfalls Löschung sicherstelle.
Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, sich in beiden Gesetzgebungsverfahren zur jeweiligen Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, bevor dann beide Positionen erneut dem Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.


Stellungnahme des Bundesrates zur Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Stellungnahme des Bundesrates zur Kontrolle der Fahrverbote
Verkehrsschild Dieselfahrverbot
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Umweltorganisationen stufen Deutschland im Klimaschutz-Index herunter

Die Organisationen Germanwatch, CAN Europe und das New Climate Institute Deutschland haben die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Klimaschutz-Index 2019 auf Platz 27 angesiedelt. Damit ist Deutschland abgerutscht: Im vergangenen Jahr erreichte die Bundesrepublik noch Platz 22 von insgesamt 56 beurteilten Einzelstaaten und der EU, die zusammen für über 90 Prozent des globalen energiebedingten CO2-Ausstoßes sorgen. Die ersten drei Plätze des Rankings blieben – wie bereits in den vergangenen Jahren – unbesetzt, da nach Ansicht der Umweltschutzorganisationen kein Staat derzeit die Anforderungen dafür erfüllt. Den vierten und damit besten Platz erlangte Schweden, gefolgt von Marokko und Litauen. Die Autoren des Klimaschutz-Indexes begründen das vergleichsweise schlechte Abschneiden Deutschlands vor allem damit, dass die Bundesrepublik nach wie vor zu den größten Braunkohle-Verbrauchern zählt.

Weitere Informationen unter: https://germanwatch.org/de/ksi
Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 16436-1, Gummi- und Kunststoff-Schläuche und -Schlauchleitungen mit und ohne Einlage zur Verwendung mit Propan, Butan und deren Gemischen in der Gasphase – Teil 1: Schläuche mit und ohne Einlage
Norm, Ausgabe 2018-12
Die Norm ersetzt die Vorgängerfassung vom April 2016. Es handelt sich um die konsolidierte Fassung einer europäischen Änderung, durch die in der Praxis und bei der Produktprüfung aufgefallene Unregelmäßigkeiten behoben werden. Die Korrekturen beziehen sich auf die Abschnitte „Begriffe“ (Abschnitt 3), „Leistungsanforderungen“ (Abschnitt 8), „Kennzeichnung (Abschnitt 9) sowie den Anhang „Prüfverfahren“ (Anhang A).
Ein neuer Anhang zu A-Abweichungen (Anhang B) wurde ergänzt.


Neue Technische Regeln / Entwürfe (DVGW-Regelwerk)

Zurückziehungen

GW 12: Planung und Errichtung des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) für erdverlegte Lagerbehälter und Stahlrohrleitungen, Ausgabe 10/10

Das Arbeitsblatt wurde ersetzt durch das Arbeitsblatt GW 10 „Kathodischer Korrosionsschutz (KKS) erdüberdeckter Rohrleitungen, Rohrleitungen in komplexen Anlagen und Lagerbehälter aus Stahl; Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung“, Ausgabe 10/2010.

GW 16: Kathodischer Korrosionsschutz (KKS) erdverlegter Lagerbehälter und Rohrleitungen aus Stahl – Fernüberwachung, Ausgabe 10/10

Das Arbeitsblatt wurde ersetzt durch das Arbeitsblatt GW 10 „Kathodischer Korrosionsschutz (KKS) erdüberdeckter Rohrleitungen, Rohrleitungen in komplexen Anlagen und Lagerbehälter aus Stahl; Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung“, Ausgabe 10/2010.
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Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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