DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Februar 2019 02/2019
Ruderboot
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in der Bundesregierung herrscht wieder einmal erhebliche Unruhe – man scheint sich mehr denn je uneins und trägt dies auch nach außen. Aktuell geht es um die Frage, wie man die Klimaschutzziele am besten erreichen kann. Dass das Klimaschutzziel 2020 um voraussichtlich acht Prozentpunkte verfehlt werden wird, zeigt der kürzlich vom Kabinett gebilligte Klimaschutzbericht. Der Stillstand beim Gebäudeenergiegesetz hält derweil beharrlich an, die geplante Gebäudekommission wird nun voraussichtlich doch nicht zustande kommen und insbesondere am Klimaschutzgesetz der Bundesumweltministerin erhitzen sich die Gemüter. Wir finden es interessant, dass sich in diesem Zwist auch Stimmen zu Wort melden, die unter anderem Power-to-X und synthetische Kraftstoffe als konkrete Bausteine für einen gelungenen Maßnahmenmix benennen – ein wichtiges Signal für die Zukunft der Flüssiggas-Branche in Deutschland.

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FlüssiggasAKTUELL 02/2019 · PDF
Inhaltsverzeichnis
Politik & Markt Politik & Markt
Umstrittener Klimaschutzgesetz-Entwurf aus dem Bundesumweltministerium
Technik & Normung Technik & Normung
Neue Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN 1440/A2, DIN EN 16728/A2, DIN EN 13110 und DIN 30655-1
Termine Termine
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Politik & Markt

Umstrittener Klimaschutzgesetz-Entwurf aus dem Bundesumweltministerium

Das SPD-geführte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat dem Bundeskanzleramt einen Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zur Abstimmung vorgelegt. Kurz zuvor hatten Vertreter der CDU/CSU sich bereits ablehnend zu den Plänen des BMU geäußert. Der Entwurf sieht eine verbindliche Festschreibung der nationalen, im Klimaschutzplan 2050 verankerten Ziele vor. Zusätzlich werden jedoch Jahresemissionsmengen für einzelne Verbrauchssektoren festgelegt: Die Anlage definiert konkrete Mengen für jedes Jahr von 2021 bis 2030 – für die Energiewirtschaft ebenso wie für die Industrie, den Verkehrs- sowie den Gebäudesektor, die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft. Ferner möchte das BMU ein unabhängiges Sachverständigengremium für Klimafragen ins Leben rufen, das die Bundesregierung beraten und Klimaschutzmaßnahmen bewerten soll.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierte den Entwurf als „leere Hülle“, da er zwar Ziele vorschreibe, aber konkrete Maßnahmen schuldig bleibe. Die Union sprach sich stattdessen für technologieoffene Anreizinstrumente in allen Sektoren aus, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Man müsse unter anderem auf Speichertechnologien wie Power-to-X sowie im Verkehrsbereich auf synthetische Kraftstoffe setzen.
CO2-Wolke
© M&S Fotodesign

Gebäudekommission schon vor Einsetzung gekippt?

Laut Medienberichten könnte die Einsetzung der von der Bundesregierung ursprünglich geplanten Gebäudekommission ausbleiben. Die Gebäudekommission ist neben der sogenannten Kohlekommission und der Plattform Zukunft der Mobilität das dritte für die laufende Legislaturperiode vorgesehene Gremium, das dem Erreichen der Klimaschutzziele dienen soll. So hätte die Arbeit der Gebäudekommission auch in das Klimaschutzgesetz einfließen sollen. Nun heißt es, die Bundesregierung wolle auf die Gründung des mit externen Experten besetzten Gremiums verzichten und das Thema selbst bearbeiten. Wie bereits beim Klimaschutzgesetz hatte die CDU/CSU laut Medienberichten deutlich gemacht, dass sie die Einsetzung der Kommission nicht mittragen wolle. Offiziell bestätigt wurde der Verzicht auf das Gremium vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht.
Eigentlich sollten die Mitglieder der Gebäudekommission noch in diesem Monat benannt werden.
Häuser

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Klimaschutzziel verfehlt: jetzt alle Chancen im Gebäude- und Verkehrssektor nutzen

Der vom Bundeskabinett am 6. Februar gebilligte Klimaschutzbericht räumt eine voraussichtliche Verfehlung des 40-Prozent-Klimaziels für 2020 gegenüber 1990 um 8 Prozentpunkte ein. Der DVFG forderte aus diesem Anlass erneut einen breiteren klimaschutzpolitischen Ansatz, um schneller zu signifikanten CO2-Einsparungen zu gelangen. Der Klimaschutzbericht zeige, dass der Gebäude- und Verkehrssektor die Sorgenkinder der Klimaschutzpolitik blieben. Gerade hier benötige man Ansätze, die alle zur Verfügung stehenden Optionen mit einbinden. Insbesondere mit Blick auf den Wärmemarkt des ländlichen Raumes leiste das leitungsunabhängig verfügbare Flüssiggas sowie seine seit 2018 erhältliche biogene Variante Bio-LPG bereits einen wichtigen Beitrag. Durch den Einsatz von Bio-LPG kann der CO2-Ausstoß je nach Rohstoffeinsatz um 40 bis 90 Prozent gesenkt werden. Im Mobilitätssektor spart die deutsche Autogas-Flotte jedes Jahr zwischen 400.000 und 500.000 Tonnen CO2 ein. Die mit dem emissionsarmen Energieträger Flüssiggas verknüpften Chancen gelte es bei allen Gesetzesvorhaben mit klimaschutzpolitischer Relevanz gezielt zu nutzen, so der DVFG. Dies treffe auf das überfällige Gebäudeenergiegesetz ebenso zu wie auf künftige Regelungen zum Einsatz von E-Fuels. Auch hier biete sich Flüssiggas als flexibel einsetzbarer Partner an.

Europäische Union: finale Einigung auf strengere CO2-Grenzwerte für LKW und schwere Nutzfahrzeuge

Vertreter des Rates der Europäischen Union sowie des Europäischen Parlamentes haben sich darauf verständigt, den durchschnittlichen CO2-Ausstoß bei Bussen und Lkw im Vergleich zum Referenzjahr 2019 bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Zusätzlich wurde ein Etappenziel festgelegt: Demnach sollen die CO2-Emissionen der betroffenen Fahrzeuge bis 2025 bereits um 15 Prozent gesenkt werden. Der Einigung waren langwierige Verhandlungen zwischen den beteiligten EU-Institutionen vorausgegangen. Das Parlament hatte für strengere Ziele plädiert.
Vereinbart wurden zudem Strafzahlungen als Sanktionsinstrumente. Bei Verfehlung der Vorgaben fallen ab 2025 je Gramm Kohlendioxid und Tonnenkilometer 4.250 Euro an; ab 2030 steigt dieser Betrag auf 6.800 Euro.
Für die Hersteller der Fahrzeuge wurden Verkaufsziele festgelegt, denen zufolge ab 2025 zwei Prozent der produzierten LKW emissionsfrei sein müssen. Auch hier soll ein Sanktionsmechanismus greifen: Erreichen die Hersteller die zwei Prozent nicht, müssen sie in den Folgejahren größere Einsparungen umsetzen. Auch hier hatte das EU-Parlament mit einer Quote von fünf Prozent ursprünglich strengere Ziele gefordert.
Stadtverkehr
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Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 1440/A2, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) – Wiederkehrende Inspektion
Norm-Entwurf, Ausgabe 2019-03
sowie
DIN EN 16728/A2, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas (LPG), ausgenommen geschweißte und hartgelötete Stahlflaschen – Wiederkehrende Inspektion
Norm-Entwurf , Ausgabe 2019-04

Die beiden Norm-Entwürfe gelten für die wiederkehrende Prüfung von Flüssiggasflaschen. Während die DIN EN 1440 insbesondere für konventionelle Stahlflaschen gilt, bezieht sich die DIN EN 16728 auf andere Flaschentypen, wie z.B. Aluminiumflaschen, Composite-Flaschen und Flaschen mit alternativem Design nach EN 14140. Beide Normen werden mit der Änderung an den aktuellen Stand der Rechtsvorschriften (ADR 2019) angepasst. Dies gilt insbesondere für die Druckprüfung mit Gas, die nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig ist.


DIN EN 13110, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Aluminium für Flüssiggas (LPG) – Auslegung und Bau
Norm, Ausgabe 2019-03

Die Europäische Norm legt die Mindestanforderungen für die Fertigung ortsbeweglicher wiederbefüllbarer geschweißter Gasflaschen für Flüssiggas aus Aluminium mit einem Fassungsraum von 0,5 l bis einschließlich 150 l fest, die der Umgebungstemperatur ausgesetzt werden. Geregelt werden die Anforderungen für Werkstoffe, Auslegung, Bau und Ausführung, Prüfung und Untersuchung der Flaschen. Gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2017 wurden insbesondere Korrekturen bezüglich der englischen Referenzfassung vorgenommen und Anhang B gestrichen.


Geplant: DIN 30655-1 (Projektbeginn: Februar 2019), Installationssysteme für die Gasinneninstallation, bestehend aus Mehrschichtverbundrohren und deren Verbindern, mit einem Betriebsdruck kleiner/gleich 100 mbar – Teil 1: Anforderungen und Prüfungen

Der Norm-Entwurf soll Anforderungen und Prüfungen festlegen, um die Eignung von Installationssystemen – bestehend aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern – für die Gasinneninstallation nachzuweisen. Diese Installationssysteme sind geeignet für Gasinnenleitungen mit einem Rohr-Außendurchmesser von maximal 63 mm entsprechend dem Anwendungsbereich der TRGI bzw. TRF mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 – außer Flüssiggas in der Flüssigphase – für einen maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 mbar.
Termine

Messen und Tagungen

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Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2019 – Save the Date!
  • 09.10.2019: DVFG-Regionaltagung West
  • 13.11.2019: DVFG-Regionaltagung Nord/Ost
  • 27.11.2019: DVFG-Regionaltagung Süd
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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