DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Juni 2020 06/2020
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

der Juni brachte die lange erwartete Verabschiedung des
Gebäudeenergiegesetzes, das dem Energieträger Flüssiggas neue Relevanz in der Wärmeversorgung zumisst. Zudem konnte sich das Bundeskabinett nach einigen Verzögerungen noch auf die Nationale Wasserstoffstrategie verständigen und eine Woche darauf eine Nationale Renovierungsstrategie für den Gebäudesektor verabschieden. Damit wurden wichtige Weichen für die kommenden Jahre gestellt – die konkrete Ausgestaltung wird der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) eng begleiten. 

Während wir Ihnen den Jahresbericht 2019 des DVFG wie gewohnt im Druck vorgelegt haben, fand unsere Mitgliederversammlung am 16. Juni im digitalen Format statt – eine neue Erfahrung, die jedoch auf gute Resonanz gestoßen ist. 

Wie immer verabschiedet sich FlüssiggasAktuell mit der Juni-Ausgabe in eine Sommerpause. Der nächste Newsletter erreicht Sie Ende September. 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer, bleiben Sie gesund!
Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 06/2020 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
ALTTAG DVFG
Jahresbericht 2019: DVFG-Mitglieder verzeichnen Plus
Politik & Markt
Deutscher Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz: Meilenstein für Flüssiggas 
Technik & Normung Technik & Normung
Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW:
DIN 3535-5, DIN EN 1440 und DIN EN 16728
Termine
DVFG-Regionaltagungen
ALTTAG

Jahresbericht 2019: DVFG-Mitglieder verzeichnen Plus 

Die im DVFG organisierten Flüssiggas-Versorgungsunternehmen können für das Jahr 2019 eine positive Bilanz ziehen. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht des Verbandes hervor. Unter Berücksichtigung des Exportgeschäftes erzielten die DVFG-Mitglieder 2019 im Vergleich zu 2018 ein Plus von 0,9 Prozent. Der Bereich Brenngas verzeichnete 2019 ein Plus von 3,4 Prozent, während das Treibgas-Segment einen Rückgang von 7,3 Prozent hinnehmen musste. Hervorzuheben ist nach Ansicht des DVFG insbesondere das erneute Wachstum im Wärmemarkt: Bei der Versorgung privater Haushalte stieg der Absatz 2019 im Vergleich zum Vorjahr trotz sehr milder Temperaturen um 2,7 Prozent. 

Der Jahresbericht 2019 des DVFG mit zahlreichen weiteren Marktdaten steht als Download zur Verfügung.
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DVFG appelliert in Mitgliederversammlung an Bundesregierung: Kriterien für Wärmewende im ländlichen Raum neu gewichten

Der DVFG hat im Rahmen seiner digitalen Mitgliederversammlung am 16. Juni 2020 an die Bundesregierung appelliert, bei der Fortschreibung der Energiewende im Wärmemarkt des ländlichen Raumes die Kriterien neu zu gewichten. Dabei verwies der DVFG insbesondere auf die durch Covid-19 belastete Einkommenssituation vieler Haushalte. Maßgeblich solle derzeit vor allem die Frage sein, welcher Energieträger einen relevanten CO2-Vorteil biete und zugleich preiswert zur Verfügung stehe. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen ab 2026 Erdgas- gegenüber Ölheizungen privilegiert werden. Bislang sei versäumt worden, Flüssiggas in diese Privilegierung aufzunehmen, obwohl der leitungsunabhängige Energieträger für den ländlichen Raum die preiswerteste CO2-reduzierte Alternative zum Heizöl darstelle, so die Kritik des DVFG. Eine aktuelle Analyse belege, dass durch einen konsequenten Wechsel von Heizöl zu Flüssiggas in Haushalten ohne Zugang zum Erdgasnetz pro Jahr vier Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten. Dabei sei Flüssiggas auch auf lange Sicht zukunftsfähig, denn es könne mit modernsten technologischen Anwendungen und in Kombination mit erneuerbaren Energien genutzt werden.  _
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Mitglieder des Deutschen Verbandes Flüssiggas bestätigen Knauber und Gößwein im Vorstand – Gillich und Ludwig neue Rechnungsprüfer

Die Mitgliedsunternehmen des DVFG haben Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel von der Knauber Gas GmbH & Co. KG sowie Fritz Gößwein von der Gößwein Gas GmbH erneut in den Vorstand gewählt. Der DVFG gratuliert Frau Dr. Knauber und Herrn Gößwein herzlich zur Wiederwahl und dankt ihnen dafür, dass sie sich weiterhin für die Anliegen der Flüssiggas-Wirtschaft engagieren möchten. Mit der Entscheidung der Mitglieder kann ein eingespieltes Vorstandsteam seine Arbeit nahtlos fortsetzen. Neben Knauber-Daubenbüchel und Gößwein verbleiben der Vorsitzende Rainer Scharr (Friedrich Scharr KG), Jobst-Dietrich Diercks (Primagas Energie GmbH & Co. KG), Sven Georg (Drachen Propangas GmbH) sowie Stefan Hübner (Tyczka Energy GmbH) im DVFG-Vorstand.
Ferner wählten die Delegierten Oliver Gillich (WTL GmbH) zum neuen Rechnungsprüfer und Heinrich Ludwig (Heinrich Ludwig GmbH) zu seinem Stellvertreter. Sie wechseln Hubert Peters (Propan Rheingas GmbH & Co. KG) und Peter Schröder (Schröder Gas GmbH & Co. KG) ab. Der Vorstand dankt allen Rechnungsprüfern herzlich für ihren Einsatz.
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Im Vorstand bestätigt: Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel und Fritz Gößwein 
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© Fritz Gößwein 
Politik & Markt

Deutscher Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz: Meilenstein
für Flüssiggas 

Die Aufnahme von biogenem Flüssiggas in das am 18. Juni 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz und die Weichenstellung für synthetisches Flüssiggas durch eine Innovationsklausel hat der DVFG-Vorsitzende Rainer Scharr als Meilenstein für den Energieträger Flüssiggas bewertet. Die gesetzliche Anerkennung für das bereits seit 2018 auf dem deutschen Markt erhältliche biogene Flüssiggas sei überfällig gewesen und öffne nun die Türen für eine Ausweitung des Angebotes. Mit einer Innovationsklausel würden darüber hinaus schon jetzt Möglichkeiten geschaffen, zukünftig synthetisch erzeugte Energieträger wie synthetisches Flüssiggas mit besonders vorteilhafter CO2-Bilanz zur Anwendung zu bringen. Dies bedeute eine entscheidende Weichenstellung für die deutsche Flüssiggas-Branche. Scharr begrüßte zudem die Rolle, die konventionelles Flüssiggas in der Quartiersversorgung einnehmen könne. Nachbesserungsbedarf hingegen bestehe bei der Berücksichtigung der Alternative Flüssiggas im ländlichen Raum jenseits des Erdgasnetzes. Der Verzicht auf die Privilegierung von Flüssiggas gegenüber Heizöl und Kohle, wie sie Erdgas ab 2026 genieße, sei nicht nachvollziehbar. Angesichts der ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebestand könne die Politik das Potenzial von Flüssiggas zur CO2-Reduktion nicht länger ignorieren, erklärte Scharr.
Die Platzierung von Flüssiggas im GEG – erstmals in einem Bundesgesetz zur Wärmeversorgung – verleihe der Flüssiggas-Branche schon heute Rückenwind, so Scharr. Die entscheidende Botschaft des GEG laute, dass (erneuerbares) Flüssiggas – anders als Heizöl – eine Option auf dem Weg der Dekarbonisierung darstelle, mithin keine Rolle als Auslaufmodell fristen müsse. 
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Bundeskabinett beschließt Langfristige Renovierungsstrategie

Am 17. Juni 2020 hat das Bundeskabinett die Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesregierung beschlossen. Diese umschreibt, wie die Energie- und Klimaziele für den nationalen Gebäudebereich erreicht werden sollen und fasst die Maßnahmen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung zusammen. Die Erstellung der Renovierungsstrategie basiert auf Vorgaben seitens der Europäischen Union in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Governance-Verordnung. Demnach soll jeder Mitgliedsstaat im Rahmen einer Langfristigen Renovierungsstrategie (Long Term Renovation Strategy – LTRS) einen Fahrplan mit Maßnahmen und messbaren Fortschrittsindikatoren zur Erreichung der langfristigen Klimaziele erstellen und Wege und Anreize zur energetischen Sanierung des nationalen Gebäudebestandes aufzeigen. Die LTRS der Bundesregierung beinhaltet unter anderem das Ziel für das Jahr 2030, den Treibhausgasausstoß des Gebäudebereichs von heute 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf 70 Millionen Tonnen zu reduzieren.

Die LTRS der Bundesregierung ist auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. 
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Bundeskabinett beschließt Nationale Wasserstoffstrategie und Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2020 die Nationale Wasserstoffstrategie und den Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan der Bundesregierung beschlossen. 
Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele: Entsprechende Technologien sollen als Kernelemente der Energiewende etabliert und so Produktionsprozesse durch die Nutzung erneuerbarer Energien dekarbonisiert werden. Weiterhin möchte die Bundesregierung die regulativen Voraussetzungen für den Markthochlauf der Wasserstofftechnologien schaffen, Forschung und Entwicklung und den Export in Deutschland entwickelter Wasserstofftechnologien vorantreiben sowie die künftige nationale Versorgung mit CO2-freiem Wasserstoff und dessen Folgeprodukten sichern und gestalten. Insgesamt sieht die Strategie zur Erreichung dieser Ziele 38 Maßnahmen vor, die sich insbesondere auf Erzeugung, Verkehr, Industrie, Wärme, Infrastruktur und Forschung und Entwicklung beziehen. Ein zentrales Element der Strategie bildet zudem die Einrichtung eines Nationalen Wasserstoffrates, dessen Mitglieder bereits am Tag des Kabinettsbeschlusses ernannt wurden. Das Bündnis Power to X Allianz, in dem auch der DVFG aktiv ist, ist im Nationalen Wasserstoffrat vertreten. Bis 2023 beginnt die Wasserstoffstrategie mit einer Startphase zum Markthochlauf. Nach drei Jahren soll eine erste Evaluation erfolgen.
Bei dem vom Bundeskabinett ebenfalls beschlossenen Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan der Bundesregierung handelt es sich um ein neues Planungs- und Monitoringinstrument zur Koordination der Klimaschutzpolitik auf EU-Ebene. Über jeweils eigene „National Energy and Climate Plans“ (NECPs) melden die Mitgliedstaaten der EU-Kommission ihre Zielbeiträge zu den EU-Energiezielen 2030 für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien. Der NECP der Bundesregierung baut auf den Zielen und Maßnahmen des Energiekonzepts 2010, des Klimaschutzprogramms (KSP) 2030 und der Energieeffizienzstrategie 2050 auf. Der deutsche NECP beinhaltet eine Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent bis 2030 gegenüber 2008 sowie einen Ausbau erneuerbarer Energien auf 30 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs im Jahr 2030. Das nationale Treibhausgasminderungsziel für 2030 von mindestens minus 55 Prozent sowie das Bekenntnis der Bundesregierung, bis 2050 Treibhausgasneutralität als langfristiges Ziel zu verfolgen, werden im NECP erneut bestätigt. 

Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und weitere Informationen dazu stehen auf der Website des BMWi zur Verfügung. Gleiches gilt für den NECP der Bundesregierung. 
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Technik & Normung

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW 

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN 3535-5
, Dichtungen für die Gasversorgung – Teil 5: Dichtungswerkstoffe aus Gummi, Kork und synthetischen Fasern für Gasarmaturen und Gasgeräte
Norm, Ausgabe 2020-07

Die Norm gilt für Anforderungen und Prüfungen von Werkstoffen für Dichtungen aus Gummi-Kork und Gummi-Kork mit synthetischen Fasern für Gasarmaturen und Gasgeräte, die mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260:2013-03 in Berührung kommen. Hiervon ausgenommen ist Flüssiggas in flüssiger Phase für die folgenden Betriebstemperaturen und -drücke:
  • Werkstoffe für Gummi-Kork-Dichtungen: höchste Betriebstemperatur: 100 °C, zulässiger Betriebsdruck: 1 bar
  • Werkstoffe für Dichtungen aus Gummi-Kork mit synthetischen Fasern: höchste Betriebstemperatur: 150 °C, zulässiger Betriebsdruck: 5 bar.
Gegenüber der DIN 3535-5:1993-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • normative Verweisungen aktualisiert;
  • Anwendungsbereich für Dichtungen aus Gummi-Kork mit synthetischen Fasern von 4 bar auf 5 bar erweitert;
  • Begriffe präzisiert;
  • redaktionelle Überarbeitung zur Klassifizierung der Werkstoffe;
  • Anpassung der Prüfdrücke bei Prüfung der Gasdurchlässigkeit;
  • Präzisierung der Prüfungen;
  • Abschnitt 7 „Kennzeichnung“ gestrichen.
DIN EN 1440, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) – Wiederkehrende Inspektion
Norm, Ausgabe 2020-07

Die Europäische Norm legt Verfahren für die wiederkehrende Inspektion von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas mit einem Fassungsraum von 0,5 bis einschließlich 150 Liter fest. Sie gilt für geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas mit einer festgelegten Mindestwanddicke. Die Norm ist sowohl für Flaschen vorgesehen, die dem RID/ADR entsprechen (einschließlich Flaschen mit Pi-Kennzeichnung) als auch für bestehende Flaschengruppen, die nicht dem RID/ADR entsprechen. Die Vorgaben des RID/ADR sind dabei vorrangig gegenüber der DIN EN 1440, wenn die Flaschen diesen Regelwerken entsprechen. Der Geltungsbereich der Norm erstreckt sich nicht auf Flaschen, die dauerhaft in Fahrzeugen eingebaut sind. Im Vergleich zur DIN EN 1440:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • die Definition zu Begriff 3.5 wurde bearbeitet;
  • in 5.3.1 wurde ein Satz gestrichen und eine Anmerkung hinzugefügt;
  • in 5.3.3.2.1 wurden die Anstriche e) und g) bearbeitet;
  • in D.5 wurde Anmerkung 1 bearbeitet;
  • redaktionelle Überarbeitung der Norm.
DIN EN 16728, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas (LPG), ausgenommen geschweißte und hartgelötete Stahlflaschen – Wiederkehrende Inspektion
Norm, Ausgabe 2020-07

Die Europäische Norm legt Verfahren für die wiederkehrende Inspektion von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas mit einem Fassungsraum von 0,5 bis einschließlich 150 Liter fest. Sie gilt für geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas, die mit alternativer Gestaltung und Konstruktion hergestellt wurden, geschweißte Flaschen aus Aluminium für Flüssiggas, Flüssiggasflaschen aus Verbundwerkstoff sowie umformte Flaschen. Die Vorgaben des RID/ADR genießen Vorrang gegenüber denen der DIN EN 16728, wenn die Flaschen diesen Regelwerken entsprechen. Dies schließt Pi-gekennzeichnete Flaschen mit ein. Der Geltungsbereich der Norm erstreckt sich nicht auf Flaschen, die dauerhaft in Fahrzeugen eingebaut sind. Im Vergleich zur DIN EN 16728:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • Begriff 3.5 wurde geändert, Begriffe 3.11 und 3.12 wurden hinzugefügt;
  • in 5.3.1 wurde ein Satz gestrichen und eine Anmerkung hinzugefügt;
  • in 5.3.3.2.1 wurden die Listenpunkte e) und g) geändert;
  • Anhang F wurde überarbeitet;
  • die Literaturhinweise wurden ergänzt;
  • redaktionelle Überarbeitung der Norm.
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Termine

Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Regionaltagungen 2020
  • 06. Oktober 2020: Regionaltagung West
  • 04. November 2020: Regionaltagung Nord/Ost
  • 11. November 2020: Regionaltagung Süd
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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