DVFG Newsletter FlüssiggasAktuell
Juli/August/September 2017 07/08/09/2017
ALTTAG
© Gert Lapoehn Fotogr. – Fotolia.com
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nach dem Wahlergebnis vom vergangenen Sonntag steht die Bundespolitik bei den Koalitionsverhandlungen vor erheblichen Herausforderungen. Gerade in drängenden energie-, umwelt- und klimaschutzpolitischen Fragen liegen die Wahlversprechen möglicher Koalitionäre mitunter weit auseinander. Wie dem auch sei: Eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen sind auch mit dem Fernglas nicht zu sehen. Die Klimaschutzziele für 2020 werden definitiv nicht erreicht. Und die „all electric society“, die uns per Sektorenkopplung bewegen und wärmen soll, ist eine hübsche Idee, mehr nicht. Wir wünschen der nächsten Bundesregierung mehr Sinn für das Mach- und Bezahlbare. Die Zahl der Wähler, die das so sehen wie wir, wächst mit dem Strompreis.

Eine interessante Lektüre wünscht
Ihr Redaktions-Team
PDF-Newsletter
ALTTAG FlüssiggasAKTUELL 08/2017 · PDF
 
Inhaltsverzeichnis
ALTTAG DVFG
Forum Flüssiggas 2017 am 8. und 9. November in Würzburg
 
Politik & Markt
Studie zu Flüssiggas als Heizenergie: weniger Kohlenmonoxid, Stickoxide und Staub
 
ALTTAG Technik & Normung
Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW: DIN EN 1440/A1, DIN EN 1439, DIN EN 13952, DIN EN 1442, DIN EN 14543
 
ALTTAG Termine
Deutsche Flüssiggas Akademie: G 608-Lehrgänge an neuen Standorten
 
ALTTAG
 

Forum Flüssiggas 2017 am 8. und 9. November in Würzburg

Das Forum Flüssiggas ist das wichtigste Branchentreffen in Deutschland für die Entscheider der heimischen und europäischen Flüssiggas-Wirtschaft. Auf etwa 1.400 m2 Fläche präsentieren zahlreiche Aussteller die aktuellsten Entwicklungen sowie innovative Produkte und Konzepte zum Einsatz von Flüssiggas.
Folgende Fachvorträge erwarten die Teilnehmer in diesem Jahr:
  • Mobile Maschinen im LPG-Betrieb – Kooperation mit dem VDBUM
  • Was folgt aus der 37./38. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung für das Flüssiggas-Geschäft?
  • Cyberattacken – Herausforderung für die Flüssiggas-Branche
  • Der Wärmemarkt in der Energiewende
  • Neue LPG-Geschäftsfelder in den USA – neue Kommunikation

Weitere Informationen, Programm und Anmeldung unter www.forum-fluessiggas.de

Das Forum Flüssiggas 2017 wird unterstützt von den folgenden Medienpartnern:
  • Brennstoffspiegel + Mineralölrundschau
  • Energie Informationsdienst (EID)
  • Flüssiggas – Zeitschrift für die Energie Flüssiggas
ALTTAG
© DVFG/ Claudia Konerding
 
 
 
ALTTAG
 

Studie zu Flüssiggas als Heizenergie: weniger Kohlenmonoxid, Stickoxide und Staub

Flüssiggas punktet gegenüber anderen leitungsunabhängigen Heizenergien durch niedrigere Schadstoffwerte – so lautet das zentrale Ergebnis einer Studie der Universität Stuttgart im Auftrag des DVFG. Jenseits des Erdgas- und Fernwärmenetzes bieten sich moderne Flüssiggas-Heizungsanlagen damit als emissionsarme Alternative zu Öl- und Pelletheizungen an.
ALTTAG

© emmi - Fotolia.com
 

Für die Studie des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart wurden mit Flüssiggas betriebene Heizungsanlagen unter praxisnahen Bedingungen auf ihre Kohlenmonoxid-, Stickoxid- und Staubemissionen hin untersucht. Anschließend verglichen die Wissenschaftler die Daten mit Ergebnissen früherer Untersuchungen zu Heizöl- und Pelletkesseln. Ihr Fazit: Die Flüssiggasgeräte emittierten 20- bis 100mal weniger Kohlenmonoxid als Pelletkessel; der Emissionsfaktor für Staub war um das mehr als 1.400-Fache verringert. Im Vergleich zu Heizölanlagen fielen die Stickoxidemissionen bei den mit Flüssiggas betriebenen Heizungen um rund 40 Prozent niedriger aus.
Der DVFG hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, weil öffentlich zugängliche Daten zum Emissionsverhalten von Gasheizungen im Betrieb mit Flüssiggas bislang fehlten. Die IFK-Studie schließt damit eine wichtige Lücke und beziffert erstmals den wertvollen Beitrag, den Flüssiggas als Heizenergie zur Luftreinhaltung leisten kann.

Die IFK-Studie steht auf der Website des DVFG zum Download bereit.
 
 
 

Autogas: positiver Trend bei Neuzulassungen

Autogas-Fahrzeuge verzeichneten laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von Januar bis August 2017 einen Zuwachs von 42,6 Prozent bei den Neuzulassungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Neuzulassungen von Diesel-Pkw verringerten sich währenddessen hingegen um 10 Prozent. Unter den alternativen Antrieben verloren nur Erdgasfahrzeuge (Compressed Natural Gas, kurz CNG) mit einem Minus von 23,3 Prozent.
Nach Ansicht des DVFG steht der Trend im Zusammenhang der anhaltenden Diskussionen um Diesel-Fahrzeuge: Auf der Suche nach emissionsarmen Alternativen setzen Verbraucher wieder vermehrt auf Autogas, das mit über 7.100 Tankstellen eine lückenlose Infrastruktur bietet.

Link zum „Neuzulassungsbarometer im August 2017“ des KBA
 
 
 

Flüssiggas-Heizung wird in Hochwassergebieten noch attraktiver für Heizöl-Kunden

Der Wechsel zu einer Flüssiggas-Heizung wird für Verbraucher in Hochwassergebieten bald besonders interessant, denn ab dem 5. Januar 2018 gelten neue Einschränkungen für Heizöltanks. Die dann in Kraft tretende gesetzliche Regelung sieht ein grundsätzliches Verbot neuer Heizöltanks in Hochwassergebieten vor. Bestehende Heizöltanks müssen darüber hinaus künftig hochwassersicher nachgerüstet werden. Stehen Sanierungsmaßnahmen an, greift die Verpflichtung zur aufwändigen und kostenintensiven Nachrüstung unmittelbar.
Der Gesetzgeber hat die Auflagen im Wasserhaushaltsgesetz verschärft, weil die Beseitigung von Hochwasserfolgen oft zu hohen Kosten führt. Laut Bundesregierung wurden in der Vergangenheit bis zu 70 Prozent der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht.
Der Energieträger Flüssiggas ist nicht wassergefährdend, steht wie Heizöl leitungsunabhängig zur Verfügung und bietet sich als wirtschaftliche Alternative an.
ALTTAG
© kasto - Fotolia.com
 
 
 

Diesel-Krise: Stickoxid-Belastung mit Autogas absenken

Rund um das Nationale Forum Diesel am 2. August standen erneut die Forderungen nach Fahrverboten und Nachrüstungen für Diesel-Fahrzeuge im Fokus. Eine solche Diskussion greift jedoch nach Ansicht des DVFG zu kurz. Der Verband plädierte anlässlich des Treffens für eine breit angelegte Strategie, die das Potenzial aller unmittelbar zur Verfügung stehenden Alternativen besser ausschöpfen solle. Nur so könnten schnelle Fortschritte bei der Luftreinhaltung erreicht werden. Mit Autogas fällt laut einer Studie der HTW Saar nicht nur die Stickoxid-Belastung bis zu 51mal niedriger aus als bei einem vergleichbaren Diesel-Fahrzeug. Darüber hinaus lässt sich der Partikelausstoß im Vergleich zum Benzin-Betrieb um bis zu 99 Prozent senken. Damit bietet Autogas für zwei zentrale Herausforderungen der Luftreinhaltung effektive Lösungen an. Der Verband appellierte an die Bundesregierung, Gasantriebe entsprechend zu fördern. Eine Kaufprämie für neue Autogas-Fahrzeuge könne einen entscheidenden Impuls in Richtung der Automobilhersteller senden.
ALTTAG
© Sergiy Serdyuk – Fotolia.com
 
 
 
ALTTAG
 

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 1440/A1, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) – Wiederkehrende Inspektion
Norm-Entwurf, Ausgabe 2017-10, Frist zur Stellungnahme bis 2017-11-22

Dieser europäische Norm-Entwurf legt Verfahren für die wiederkehrende Inspektion von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas mit einem Fassungsraum von 0,5 l bis einschließlich 150 l fest. Der Entwurf gilt für geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas mit einer festgelegten Mindestwanddicke nach EN 1442, EN 12807, EN 13322-1 oder einer gleichwertigen Norm (zum Beispiel nationale Vorschriften). Die Vorgaben der Reglungen zum Transport von Gefahrgut auf Straßen (ADR) und Schienen (RID) haben Vorrang gegenüber denen des Norm-Entwurfes. Für Flaschen, die dauerhaft in Fahrzeugen eingebaut sind, gilt der Entwurf nicht.


DIN EN 1439, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Kontrollverfahren für Flaschen für Flüssiggas (LPG) vor, während und nach dem Füllen
Norm, Ausgabe 2017-10

Diese Europäische Norm legt die Verfahren zur Überprüfung von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas vor, während und nach dem Füllen fest. Sie gilt für ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas mit einem Fassungsraum von höchstens 150 l und gilt als passend für Ventile, die nach EN ISO 14245 und EN ISO 15995 gebaut sind.
Gegenüber DIN EN 1439:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Definitionen wurden aktualisiert und geändert;
b) Änderungen in der Anforderung zu Abschnitt 6;
c) Anforderungen zu 7.3 wurden hinzugefügt;
d) Anforderungen für Flaschen aus Verbundwerkstoff mit einem metallischen Liner in Anhang D wurden hinzugefügt.


DIN EN 13952, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Füllverfahren für Flaschen für Flüssiggas (LPG)
Norm, Ausgabe 2017-09

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an den Betrieb einer Füllanlage für Gasflaschen fest, um das kontrollierte und sichere Füllen von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas sicherzustellen.
Gegenüber DIN EN 13952:2006-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Definitionen;
b) allgemeine Anpassung an EN 1439;
c) allgemeine Aktualisierung und Veränderungen zu Abschnitt 4 insbesondere auf Trainingsanforderungen und Kompetenz.


DIN EN 1442, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) – Auslegung und Bau
Norm, Ausgabe 2017-08

Die vorliegende Norm DIN EN 1442 stellt die Revision der maßgebenden Herstellungsnorm für Flüssiggasflaschen aus Stahl (DIN EN 1442: 2008-04) dar. Sie legt die Mindestanforderungen an die Auslegung, den Bau und die Prüfung während der Herstellung (Fertigungsprüfungen) von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren, geschweißten Flüssiggasflaschen aus Stahl mit einem Fassungsraum von 0,5 l bis einschließlich 150 l fest. Gegenüber der Fassung von 2008 wurden umformte Flaschen aufgenommen sowie ein Mindestberstdruck von 50 bar für alle Flaschen wiedereingeführt.


DIN EN 14543, Festlegungen für Flüssiggasgeräte – Terrassen-Schirmheizgeräte – Abzugslose Terrassenheizstrahler zur Verwendung im Freien oder in gut belüfteten Räumen
Norm, Ausgabe 2017-10

Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, die Sicherheit, die Prüfverfahren und die Kennzeichnung für abzugslose Terrassen-Schirmheizgeräte zur Verwendung nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen fest. Die betreffenden Geräte werden ausschließlich mit Gasen der dritten Gasfamilie, wie in Abschnitt 4 definiert, betrieben. Diese Norm gilt für Geräte mit einer Nennwärmebelastung von nicht mehr als 17 kW (bezogen auf den Brennwert), die mit einem maximalen Eingangsdruck von 50 mbar betrieben werden.
 
 
 
ALTTAG
 

Deutsche Flüssiggas Akademie: G 608-Lehrgänge an mehreren neuen Standorten

ALTTAG

 

Die Deutsche Flüssiggas-Akademie bietet ganz neu im unmittelbaren Umfeld von Bootsmessen Grundlehrgänge und Weiterbildungen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Freizeitbooten bis zu einer Länge von 24 Metern an. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz. Termine für 2018 sind bereits online: http://dfga.de
 

Messen und Tagungen

 

Veranstaltungen des DVFG

 
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
  Verantwortlich im Sinne des & 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
 
Haftungsausschluss:
Die Inhalte des Newsletters werden stets mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Internetseiten, auf die per Link verwiesen wird.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Urheber- und Leistungsschutzrechte:
Die im Rahmen des Newsletters zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung (z. B. Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Zurück zur Listenansicht