FlüssiggasAktuell
November 2020 11/2020
CO2-Kompass
© Olivier Le Moal
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das Jahr 2021 – und damit der Startschuss für die CO2-Bepreisung – rückt näher. Anfang Dezember wird sich das Bundeskabinett voraussichtlich mit Verordnungsentwürfen befassen, die letzte Details zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes regeln. Die CO2-Bepreisung wird auch in der Endverbraucher-Kommunikation künftig eine wichtige Rolle spielen – deswegen hat der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. exklusiv für seine Mitglieder den neuen Flyer „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ entwickelt, der jetzt direkt beim Verband bezogen werden kann. Außerdem stehen wir unseren Mitgliedern – insbesondere denjenigen, die durch Corona-bedingte Einschränkungen nicht an den Regionaltagungen teilnehmen konnten – am 9. Dezember 2020 im Rahmen einer Webkonferenz Rede und Antwort zur Umsetzung des CO2-Preisaufschlags. Den Intranet-Link zu den Anmeldedaten finden Sie im Veranstaltungshinweis am Ende dieses Newsletters.

Einen guten Start in die Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen

Ihr DVFG-Redaktions-Team
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FlüssiggasAKTUELL 11/2020 · PDF
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Inhaltsverzeichnis
DVFG
Neue Publikation exklusiv für DVFG-Mitglieder – „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“
Politik & Markt
Gesetzentwurf zur Umsetzung von RED II soll nachgebessert werden
Technik & Normung
Neue Ausgabe des DVFG-Fahrerhandbuches „Sicherheit bei der Flüssiggasversorgung“
Termine
DVFG-Webkonferenz am 9. Dezember 2020: Einführung des CO2-Preisaufschlages ab Januar 2021
DVFG

Neue Publikation exklusiv für DVFG-Mitglieder – „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“

Der politische Druck auf Heizöl nimmt zu; viele Heizöl-Kunden suchen nach einer Alternative. Der DVFG hat – exklusiv für seine Mitgliedsunternehmen – eine Publikation entwickelt zur Unterstützung der Endverbraucher-Kommunikation im Wärmemerkt. Der neue Flyer „Jetzt wechseln: von Heizöl zu Flüssiggas“ rückt die Vorzüge von Flüssiggas mit Blick auf attraktive staatliche Fördermittel und die ab 2021 startende CO2-Bepreisung in den Fokus.

Mitglieder des DVFG können Print-Exemplare der neuen Publikation ab sofort direkt beim Verband beziehen. Mehr dazu im Intranet (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7177
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Flyer: Jetzt wechseln - von Heizöl zu Flüssiggas

© DVFG/designbuero-ehmer.de

Gedenken an Ulrich Briesemeister

Ulrich Briesemeister ist am 7. November 2020 im Alter von 89 Jahren in Hamburg verstorben. Ulrich Briesemeister hatte die Leitung des familiengeführten Unternehmens Propan-Gesellschaft mbH nach dem Tod seines Vaters Werner Briesemeister 1954 übernommen und die Geschäfte über Jahrzehnte erfolgreich geführt. Auch im Verbandsleben zeichnete sich Ulrich Briesemeister – die Propan GmbH gehört zu den am längsten im DVFG organisierten Mitgliedsunternehmen – durch jahrzehntelanges intensives Engagement aus. Von 1971 bis 1995 gestaltete er als Regionalobmann der damaligen Region Nord den Austausch zwischen dem DVFG und seinen Mitgliedern prägend mit. Auch im Ruhestand verfolgte er die Aktivitäten des Verbandes noch mit größtem Interesse. Seiner Familie und seinen Freunden gilt unser tiefes Mitgefühl.

Der DVFG gratuliert Prof. Siegbert E. Weiss zum 80. Geburtstag

Prof. Siegbert E. Weiss (Ingenieur & Sachverständigenbüro Prof. Dr.-Ing. Siegbert E. Weiss) hat am 26. November 2020 seinen 80. Geburtstag gefeiert. Der herausragende Einsatz von Prof. Weiss für die Interessen der Flüssiggas-Branche erstreckte sich im DVFG vom Amt des Regionalobmanns für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland und die spätere Region Mitte über das Mitwirken in mehreren DVFG-Fachausschüssen bis hin zum Engagement als Vorstandsmitglied. Prof. Weiss trug außerdem als Mitbegründer maßgeblich zur Etablierung und zum Erfolg des Flüssiggas-Sicherheitsdienstes bei – auch hierfür ist ihm die gesamte Branche zu Dank verpflichtet. 2011 wurde Prof. Weiss für seine Verdienste die goldene Ehrennadel des DVFG verliehen. Der DVFG gratuliert Prof. Weiss sehr herzlich und wünscht ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit.
Politik & Markt

Gesetzentwurf zur Umsetzung von RED II soll nachgebessert werden

In einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) angekündigt, ihren Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote ändern zu wollen. Der Entwurf, zu dem auch der DVFG eine Stellungnahme abgegeben hatte, soll die zweite Renewable Energy Directive der Europäischen Union („RED II“) in nationales Recht umsetzen. Der ursprünglich von der Bundesministerin vorgelegte Entwurf sah als Zielvorgabe bis 2026 einen 14prozentigen Zuwachs der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor vor und benannte keinen Zielwert für das Jahr 2030. Nun kündigte Schulze 20 Prozent als Ziel für 2030 an – was die Vorgaben der EU übersteigen würde. Zugleich mahnte die Bundesministerin: „Wir sollten nicht alles fördern, was auf den ersten Blick klimafreundlich erscheint, bei genauerem Hinsehen jedoch in ökologischer und sozialer Hinsicht mehr schadet als nutzt.“ Ihre Äußerung wird als Einschränkung mit Blick auf Biokraftstoffe der ersten Generation gewertet, die aus Raps, Soja oder Palmöl gewonnen werden. _

Neue Klimakomponente bei Lkw-Maut geplant

Laut Medienberichten hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Konzept zur Lkw-Maut vorgelegt, in dem erstmals eine Klimakomponente – „ein vom CO2-Ausstoß abhängiger Aufschlag auf die Lkw-Maut“ – auftaucht. Erarbeitet wurde das Konzept für ein Spitzengespräch zwischen Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) und Vertretern betroffener Branchen. Für Lkw mit nur geringen oder gar keinen CO2 -Emissionen soll demnach bis zu 75 Prozent weniger Maut anfallen, eingeführt werden soll die Regelung 2023. Hybrid-Fahrzeuge würden dann laut Konzept „auf nachweislich emissionsfrei zurückgelegten Strecken“ wie Fahrzeuge ohne Emissionen behandelt. Der Ansatz sei technologieneutral, denn im Mittelpunkt stünden die Emissionen und nicht die Antriebstechnologien. _
Lastkraftwagen
© Jag_cz - stock.adobe.com

Bayerisches Klimaschutzgesetz verabschiedet

Der Bayerische Landtag hat am 12. November 2020 ein landeseigenes Klimaschutzgesetz verabschiedet. Zentrale Zielvorgabe des Gesetzes ist es, dass der Freistaat bis spätestens 2050 und die Staatsverwaltung bereits bis 2030 klimaneutral werden sollen. Das Klimaschutzgesetz umfasst einen Katalog von rund 100 Maßnahmen, darunter massive Aufforstung und einen verbesserten Schutz von Mooren. Opposition und im Rahmen einer Anhörung einbezogene Experten hatten sich ablehnend zum Entwurf geäußert. Sie kritisierten das Fehlen konkreter Ziele und Vorgaben sowie eines unabhängigen Monitorings. Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber (CSU) betonte anlässlich der Verabschiedung durch den Landtag die hohe Bedeutung des technologie-offenen Ansatzes: „Eine moderne Gesellschaft kann nicht sagen Klima gegen Wirtschaft. Eine moderne Gesellschaft muss sagen Klima und Wirtschaft.“

Mehr Informationen zum Bayerischen Klimaschutzgesetz
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Nordrhein-Westfalen stellt Wasserstoff-Roadmap vor

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 9. November 2020 eine Wasserstoff-Roadmap präsentiert, die den Einsatz des Energieträgers in Industrie und Verkehr beschleunigen soll. Bis 2025 sollen demnach bereits erste Großanlagen in Betrieb genommen werden, etwa 100 Kilometer Pipelinenetz installiert sowie 400 Lastwagen mit Brennstoffzellen und 500 Wasserstoffbusse unterwegs sein. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Andreas Pinkwart (FDP) gab an, dass durch eine konsequente Verwendung von Wasserstoff ein Viertel der heutigen CO2-Emissionen des Landes eingespart werden könnten. Zugleich räumte er aber ein, dass die hierfür benötigten Mengen zu rund 90 Prozent importiert werden müssten. Eine zentrale Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Wasserstoffwirtschaft sei ein entsprechendes Pipeline-Netz, um das Gas zu den Industriebetrieben zu transportieren. Der Bund müsse die Regulierung der Wasserstoffnetze so schnell wie möglich ins Energiewirtschaftsgesetz aufnehmen, so die Forderung des Ministers.

Mehr Details zur NRW-Roadmap Wasserstoff
Wasserstoff-Grafik
© SmirkDingo - stock.adobe.com
Technik & Normung

Neue Ausgabe des DVFG-Fahrerhandbuches „Sicherheit bei der Flüssiggasversorgung“

Der DVFG hat das zuletzt im Jahr 2014 erschienene DVFG-Fahrerhandbuch überarbeitet. Mit dieser Publikation erhalten Flüssiggas-Tankwagenfahrer und Flüssiggas-Flaschen-Lastkraftwagenfahrer eine praxisorientierte Anleitung und eine wertvolle Zusammenstellung der Verhaltensregeln für den richtigen Umgang mit Flüssiggas. Gegenüber der letzten Ausgabe wurden unter anderem die folgenden Aspekte mit aufgenommen bzw. überarbeitet:
  • Hinweis auf Kälteverbrennungen als Gefahr beim Kontakt mit der flüssigen Phase;
  • aktualisierte Betriebsanweisungen für Flüssiggas-Anlagen mit ortsfesten Behältern in Räumen und im Freien sowie für Flüssiggasflaschen;
  • Hinweis auf ein absolutes Rauchverbot während aller Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Flüssiggas stehen;
  • die zu restriktive Handlampe wurde durch ein tragbares Beleuchtungsgerät ersetzt.
Mit seinen detaillierten Kapiteln zu Transport- und Befüllungs- bzw. Entleerungsvoraussetzungen von TWK und Kundenbehältern trägt das neue Handbuch nachhaltig zur sicheren Handhabung des Energieträgers Flüssiggas bei.

DVFG-Mitglieder können ihren Bedarf an Print-Exemplaren noch bis zum 4. Dezember 2020 anmelden. Weitere Informationen stehen im Intranet zur Verfügung (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7157
Fahrerhandbuch

© DVFG/designbuero-ehmer.de

Neues aus den Regelwerken DIN und DVGW 

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN 30699
, Ortsfeste Flüssiggasleuchten – Anforderungen und Prüfungen
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-12, Frist zur Stellungnahme bis 2021-03-06

Diese Norm-Entwurf gilt für ortsfeste Flüssiggas-Leuchten bis zu einer Nennwärmebelastung von 5 kW, zur Verwendung in Flüssiggasinstallationen mit einem Nennanschlussdruck ≤ 50 mbar. Die Lichtabgabe erfolgt indirekt über emittierende Oberflächen wie Glühkörper und nicht direkt über die Brennerflamme. Diese Norm umfasst ausschließlich thermoelektrisch gesicherte Leuchten. Gegenüber der DIN 30699:1970-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Präzisierung des Titels;
  2. Anwendungsbereich auf den Nennanschlussdruck von 50 mbar und auf die Nennwärmebelastung von 5 kW beschränkt;
  3. normative Verweisungen aktualisiert;
  4. die Norm wurde komplett überarbeitet, ergänzt und dem Stand der Technik angepasst.


DIN EN 12806, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Bauteile für Autogasanlagen/Treibgasanlagen – Bauteile, ausgenommen Autogastanks
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-12, Frist zur Stellungnahme bis 2021-01-20

Der Norm-Entwurf gilt für die allgemeine Konstruktion und die Prüfanforderungen von allen Bauteilen in Motorfahrzeugen mit Flüssiggas als Antrieb, mit einem Betriebsdruck von ≥ 20 kPa. Er erstreckt sich auch auf die Anforderungen an elektronische Steuergeräte (ECU), die nicht druckbeaufschlagt sind, sowie auf die Anforderungen an gasdichte Armaturschutzkästen, die einem Betriebsdruck von weniger als 20 kPa ausgesetzt sind. Er gilt hingegen nicht für Autogastanks. Gegenüber der DIN EN 12806:2003-08 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
  1. Anpassung des Titels;
  2. normative Verweisungen aktualisiert;
  3. Aufnahme weiterer Begriffe;
  4. Aufnahme neuer Abschnitte;
  5. Aufnahme von Anhang T und Anhang U;
  6. redaktionelle Überarbeitung der Norm;
  7. Anpassung des gesamten Dokuments an die aktuellen Gestaltungsregeln für CEN- und CENELEC-Dokumente.


DIN EN 12979, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Systeme für mit Flüssiggas betriebene (LPG) Fahrzeuge – Einbauvorschriften
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-12, Frist zur Stellungnahme bis 2021-01-13

Der Norm-Entwurf definiert die Anforderungen für den Einbau von Anlagenteilen nach EN 12805 und EN 12806, die in mit Flüssiggas betriebenen Straßenfahrzeugen betrieben werden, um einen sicheren Betrieb dieser Anlagenteile zu ermöglichen. Gegenüber DIN EN 12979:2002-04 und DIN EN 12979 Berichtigung 1:2016-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Anpassung des Titels;
  2. Änderung und Entfernung einiger Begriffe;
  3. Anhänge A, C und D wurden gestrichen;
  4. redaktionelle Überarbeitung der Norm.


DIN EN 12542, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsfeste, geschweißte zylindrische Behälter aus Stahl, die serienmäßig für die Lagerung von Flüssiggas (LPG) hergestellt werden, mit einem Fassungsvermögen bis 13 m³ – Auslegung und Herstellung
Norm, Ausgabe 2020-12

Das Dokument bestimmt die Anforderungen an die Auslegung und Herstellung ortsfester, geschweißter zylindrischer Druckbehälter aus Stahl, die in Serie für die Lagerung von Flüssiggas gefertigt werden und über einen Fassungsraum bis zu 13 m³ für oberirdische Aufstellung oder den Einbau im Untergrund verfügen. Das vorliegende Dokument bezieht sich lediglich auf die technische Eignung und entbindet den Anwender nicht von rechtlichen Pflichten in jeglicher Hinsicht. Gegenüber der DIN EN 12542:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. ein Verweis auf CEN/TS 16765 wurde aufgenommen und die bestehenden Formulierungen wurden geändert (einschließlich der Streichung von Umweltbezügen in der gesamten Norm);
  2. Anhang J mit der Umweltcheckliste wurde gestrichen;
  3. Aufnahme von Ausgleichsberechnungen aus EN 13445-3:2014, um den Abstand zwischen Öffnungen oder Abzweigungen zu reduzieren;
  4. ein neuer informativer Anhang J „Äußere Korrosionsschutzbeschichtung mit besonderer Beständigkeit gegenüber chemischen und mechanischen Einflüssen“ wurde aufgenommen;
  5. redaktionelle Überarbeitung der Norm.


DIN EN 16436-1, Gummi- und Kunststoffschläuche und -Schlauchleitungen mit und ohne Einlage zur Verwendung mit Propan, Butan und deren Gemischen in der Gasphase – Teil 1: Schläuche mit und ohne Einlage
Norm, Ausgabe 2020-12

Durch diese Änderung zur Norm werden in der Praxis und bei der Produktprüfung aufgefallene Unregelmäßigkeiten behoben. Im Vergleich zur DIN EN 16436-1:2018-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Tabelle 2 wurde um die Spalte zum Innendurchmesser 14,0 erweitert;
  2. in Abschnitt 9 wurden Listenpunkte d), g), h) und i) geändert.


DIN 3588, Gas-Anbohrarmaturen
Norm-Entwurf, Ausgabe 2020-12, Frist zur Stellungnahme bis 2021-03-20

DIN 3588-1, Teil 1: Mit Betriebsabsperrung für Polyethylen-Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen

Das Dokument gilt für Anforderungen und Prüfungen von in PE-Rohrnetzen eingesetzten Anbohrarmaturen mit Betriebsabsperrung, die mit Gasen nach DVGW G 260 (A), jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase, betrieben werden. Die Anbohrarmaturen werden in der Gasverteilung in Rohrnetzen aus PE 80, PE 100 und PE Xa mit Rohraußendurchmessern von d = 63 mm bis d = 225 mm und einem maximal zulässigen Betriebsdruck nach Tabelle 1 eingesetzt. Das Anschlussteil ist auf das anzubohrende Rohr aufschweißbar oder mittels mechanischer Verbindungstechnik spannbar. Die Anbohrarmaturen werden ausschließlich im Erdreich eingebaut und nur für abgehende Rohre aus PE mit Außendurchmessern d kleiner gleich 63 mm, nach DVGW G 459-1 (A) verwendet.

DIN 3588-2, Teil 2: Mit und ohne Betriebsabsperrung für Guss- und Stahlrohre – Anforderungen und Prüfungen

Das Dokument gilt für Anforderungen und Prüfungen von Anbohrarmaturen aus metallenen Werkstoffen mit oder ohne eingebauter Betriebsabsperrung sowie eventueller Hilfsabsperreinrichtungen, die mittels eines Halteteils an der anzubohrenden Leitung befestigt werden, sowie für Aufschweiß-Anbohrarmaturen aus metallenen Werkstoffen mit eingebauter Betriebsabsperrung. Die Anbohrarmaturen werden ausschließlich im erdverlegten Rohrleitungsbau und nur für abgehende Rohre bis DN 50 verwendet (bis zu einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 5 bar).

DIN 3588-3, Teil 3: Konformitätsbewertung

Das Dokument definiert die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Gas-Anbohrarmaturen, mit Betriebsabsperrung für Polyethylen-Rohrleitungen sowie aus metallenen Werkstoffen mit und ohne Betriebsabsperrung für Guss- und Stahlrohre.
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Termine

Veranstaltungen des DVFG

DVFG-Webkonferenz am 9. Dezember 2020: Einführung des CO2-Preisaufschlages ab Januar 2021

Corona-bedingt fanden in diesem Jahr nur die DVFG-Regionaltagungen West und Süd statt. Die Regionaltagung Süd musste mit Rücksicht auf den November-Lockdown eine Vielzahl von Absagen hinnehmen, die Region Nord/Ost hat auf die Tagung verzichtet. Der DVFG möchte vor diesem Hintergrund für alle interessierten Mitgliedsunternehmen ein zentrales Thema der Regionaltagungen in einer Webkonferenz am 9. Dezember 2020 von 10 – 11:30 Uhr vertiefen: die Einführung des CO2-Preisaufschlages ab Januar 2021. Die Online-Veranstaltung wird den jüngsten Stand der Dinge beleuchten, die Experten der DVFG-Geschäftsstelle stehen für Fragen zur Verfügung.

Die Einwahldaten zur Veranstaltung finden DVFG-Mitglieder im Intranet (Login erforderlich): http://intranet.dvfg.de/?id=7167

Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
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Laptop
© tonktiti - stock.adobe.com

Weitere Veranstaltungen

Online-Veranstaltung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): „Vollzug des Brennstoffemissionshandelsgesetzes - Wir informieren und diskutieren mit den Inverkehrbringern“ am 04. Dezember 2020 von 10:00 – 14.45 Uhr
Die Deutsche Emissionshandelsstelle wird die Inverkehrbringer zu den zentralen Themen des Vollzugs informieren – insbesondere zu den Pflichten, Verfahren und Instrumenten: Registerführung, Verkauf der Zertifikate, Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung der Brennstoffemissionen, sowie die elektronische Kommunikation mit der DEHSt.

Weitere Informationen bei der DEHSt
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Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigte:
Rainer Scharr, (Vorsitzender)
Jobst-Dietrich Diercks (1. stellv. Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Egidius
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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