FlüssiggasAktuell
04/2022
Steigendes Interesse am alternativen Kraftstoff Autogas © Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Liebe Leserinnen und Leser,

ein spannender Trend zeigt sich derzeit im Bereich der kostengünstigen und umweltfreundlichen Mobilität: Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im März 2022 in Deutschland 1.745 Pkw mit Autogasantrieb neu zugelassen. Ein Anstieg von 160 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im ersten Quartal 2022 erhielten insgesamt 5.065 Pkw mit Autogasantrieb die Neuzulassung – eine Vervierfachung im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Jobst-Dietrich Diercks
Hinzu kommen zahlreiche Umrüstungen von Benzinfahrzeugen auf Autogas. Dies ist aktuell für viele Autofahrerinnen und Autofahrer ein großes Thema, weil sich die Umrüstung für sie rechnet. In den Statistiken des KBA werden die Umrüstungen jedoch nicht berücksichtigt – die tatsächliche Zahl der autogasbetriebenen Fahrzeuge dürfte somit sogar noch deutlich größer sein.

Besonders für Vielfahrer und Pendler im ländlichen Raum ist Autogas eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zu Diesel- und Benzin-Fahrzeugen. Im Energiekostenvergleich für Pkw des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schneidet Autogas pro 100 Kilometer Fahrstrecke in der Mittel- und Oberklasse am besten ab. Im Schnitt liegen die Energiekosten für Autogasfahrzeuge in diesem Segment bei 5,40 Euro/100 km – und sind sogar niedriger als für Elektroautos. Besonders deutlich ist der Kostenvorteil von Autogas im Vergleich mit Benzinern und Diesel-Pkw. So ist Autogas im Segment Mittel- und Oberklasse um mehr als 50 Prozent günstiger als Benzin und fast 35 Prozent günstiger als Diesel. Der emissionsarme Energieträger Autogas emittiert pro Energieeinheit im Vergleich zu Benzin 21 Prozent weniger CO2, im Vergleich zu Diesel 23 Prozent weniger CO2.

Durch den seit 1. Januar 2022 gestiegenen CO2-Preis für fossile Kraftstoffe ist der Kostenvorteil von Autogas gegenüber Benzin noch gestiegen. Das wird voraussichtlich noch mindestens ein Autoleben lang so bleiben: Bei der EU-Reform der Energiesteuersätze will die EU-Kommission Flüssiggas – anders als Benzin und Diesel – bis 2033 als „Übergangskraftstoff“ steuerlich bevorzugen.

Ein solches Signal wäre auch von der Bundesregierung wünschenswert: Die Vermeidung von CO2-Emissionen im Verkehr ist auf eine dauerhafte Verlängerung des Steuervorteils für Gaskraftstoffe wie Autogas angewiesen. Eine solche politische Entscheidung würde auch ein starkes Signal an die Automobilhersteller senden, das Fahrzeugangebot in diesem Segment deutlich auszuweiten. Der DVFG wird sich für eine Verlängerung der Steuervorteile entsprechend der EU-Vorgaben einsetzen.

Ihr Jobst-Dietrich Diercks
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Inhaltsverzeichnis
DVFG
  • „Erneuerbares Dimethylether (rDME) als Klimaschutz-Alternative zur Wärmepumpe im Gebäudebestand“: Gastbeitrag von Jobst-Dietrich Diercks im Energie Informationsdienst EID
Politik & Markt
  • Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland im 1. Quartal 2022
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Beantragte Wärmeerzeuger steigen im 1. Quartal 2022 stark an
Technik & Normung
  • Normen und Entwürfe (DIN): DIN EN 484, DIN EN 521, DIN 30695-1, DIN 30695-2, DIN 30699
Termine
DVFG-Veranstaltungen

Forum Flüssiggas 2022:

21. bis 23. Juni 2022 in München

Regionaltagungen 2022:
20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd

„Erneuerbares Dimethylether (rDME) als Klimaschutz-Alternative zur Wärmepumpe im Gebäudebestand“: Gastbeitrag von Jobst-Dietrich Diercks im Energie Informationsdienst EID

Um bis 2045 klimaneutral zu werden, braucht es für Bestandsgebäude im ländlichen Raum abseits der Erdgas- und Fernwärmenetze pragmatische Lösungen statt Dogmatismus. Der Fokus auf die Wärmepumpe wird den Gebäudebestand in Deutschland nicht klimaneutral machen. Für echte Teilhabe am Klimaschutz benötigen Millionen Menschen in ländlichen Räumen Lösungen, die für ihre vielfach älteren Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine solche passgenaue Lösung gibt es bereits in Form moderner Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit Solarthermie/Photovoltaik und erneuerbaren Brennstoffen wie biogenem Flüssiggas, das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausdrücklich anerkannt und in Deutschland seit 2018 verfügbar ist. Inzwischen haben sich weitere Optionen für die Flüssiggasbranche ergeben: Erneuerbares Dimethylether (rDME). Warum rDME das Potenzial zum Game-Changer im Wärmemarkt hat, schreibt Jobst-Dietrich Diercks in seinem Gastbeitrag für den Energie Informationsdienst EID.
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland im 1. Quartal 2022

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im März 2022 in Deutschland 1.745 Pkw mit Autogasantrieb neu zugelassen. Dies entspricht einem Anstieg von 160 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im ersten Quartal 2022 wurden insgesamt 5.065 Pkw mit Autogasantrieb neu zugelassen – eine Vervierfachung im Vergleich zum Vorjahresquartal. Der Marktanteil von Autogas-Fahrzeugen liegt im 1. Quartal 2022 bei 0,8 Prozent.

Mit einem Erdgasantrieb wurden im März 2022 in Deutschland 156 neue Pkw zugelassen. Das ist ein Rückgang von 73 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im ersten Quartal 2022 kommt Erdgas auf 635 neu zugelassene Pkw (1. Quartal 2021: 1.206). Der Marktanteil von Erdgas-Pkw stagniert bei 0,1 Prozent.

Gesamtvergleich der Neuzulassungen aller Kraftstoffarten und alternativen Antrieben im 1. Quartal 2022:
 
 KraftstoffartNeuzulassungen Q1/2022 
 Benzin220.893 
 Hybrid189.312 
 Diesel126.253 
 Elektro83.672 
 Autogas5.065
 Erdgas635 
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© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Beantragte Wärmeerzeuger steigen im 1. Quartal 2022 stark an

Die Einzelmaßnahmen in der Sanierung, zu denen der Heizungstausch in Wohngebäuden gehört, sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA. Im 1. Quartal 2022 sind 86.427 Wärmeerzeuger bei der BAFA beantragt worden – eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahresquartal. 9.557 davon waren Anträge auf Gashybrid und Renewable-Ready (+ 37 % im Vergleich zu Q1/2021). Der Ölheizungstausch wurde 38.788-mal beantragt (+ 121 % im Vergleich zu Q1/2021).

Neues aus den Regelwerken DIN – April 2022

Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN EN 484, Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Flüssiggasbetriebene Kochgeräte einschließlich solcher mit Grillteilen zur Verwendung im Freien

Norm-Entwurf, Ausgabe 2022-05, Einspruchsfrist: 2022-06-01
Dieser Norm-Entwurf legt Konstruktions- und Leistungsmerkmale, Sicherheitsanforderungen und rationelle Energienutzung sowie maßgebende Prüfverfahren und die Kennzeichnung von flüssiggasbetriebenen Kochgeräten, Seitenbrennern, verdeckten Brennern, offenen Brennern, Kontaktgrills, Strahlungsgrills fest. Er gilt für Geräte zur Verwendung im Freien, betrieben mit den Gasen der dritten Familie nach EN 437:2018. Geräte zum Einsatz in Freizeitfahrzeugen und Booten fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Brenner mit einer Nennwärmebelastung unter 1,16 kW, Kontaktgrills und Strahlungsgrills unterliegen aufgrund ihrer geringen Leistung und der kurzen Betriebszeiten keinen besonderen Anforderungen an die rationelle Energienutzung. Dieser Norm-Entwurf umfasst nicht alle Anforderungen an Geräte anderer Art mit integrierter Kochfläche (zum Beispiel behandelt diese Norm keine Grillgeräte, ein Seitenbrenner eines Grillgeräts hingegen wird von dieser Norm abgedeckt) und gilt nicht für Regelgeräte, die mit diesen Geräten verwendeten werden. Gegenüber DIN EN 484:2020-06 sind folgende Änderungen zu verzeichnen:
a) Hinzufügen eines ZA Anhangs im Zusammenhang mit der EU Verordnung (EU) 2016/426;
b) Anpassung der entsprechenden Abschnitte.

DIN EN 521, Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Tragbare, mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte

Norm-Entwurf, Ausgabe 2022-05, Frist zur Stellungnahme 2022-06-01
Dieser Norm-Entwurf definiert die Konstruktions- und Leistungsmerkmale hinsichtlich Sicherheit und wirtschaftlicher Energienutzung tragbarer Geräte, die Flüssiggase bei Dampfdruck innerhalb der Gaskartusche oder der Gasflasche verbrennen, ausgenommen die Fälle, in denen die Gaskartusche horizontal in das Gehäuse eingebaut wird. Er bezieht sich auf verschiedene Arten tragbarer Geräte, die Flüssiggase bei Dampfdruck verbrennen, die mit Kartuschen entsprechend der Norm EN 417 oder Gasflaschen betrieben werden. Dieser Norm-Entwurf behandelt nur Geräte, die für die Verwendung im Freien oder in gut belüfteten Bereichen bestimmt sind. Durch diesen Norm-Entwurf sind nur Geräte abgedeckt, die nicht an Abgasleitungen zur Abführung der Verbrennungsprodukte und nicht an das elektrische Netz angeschlossen sind und bezieht sich weder auf Geräte, die mit Flüssiggas in flüssiger Phase versorgt werden, noch auf Geräte mit fest eingebautem, durch den Anwender nachfüllbaren oder nicht nachfüllbaren Gasbehälter. Er ist nicht auf die in der Norm EN ISO 9994 definierten Feuerzeuge anwendbar. Die Anforderungen an die wirtschaftliche Nutzung der Energie wurden in Hinblick auf die Brenner der Kocher berücksichtigt. Gegenüber DIN EN 521:2020-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Hinzufügen eines ZA-Anhangs im Zusammenhang mit der EU-Verordnung (EU) 2016/426;
b) Anpassung der entsprechenden Abschnitte.

DIN 30695-1, Ortsveränderliche Schmelzöfen mit Flüssiggas-Feuerung - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung

Norm, Ausgabe 2022-05
Diese Norm gilt für Anforderungen und Prüfungen von ortsveränderlichen Schmelzöfen, die mit Flüssiggasen nach DIN 51622 betrieben werden. Die Öfen dienen zum Erwärmen und Schmelzen von Bitumen, polymermodifiziertem Bitumen und ähnlichen Stoffen. Ortsveränderliche Schmelzöfen werden mit Nennanschlußdruck größer 100 mbar bis 4 bar betrieben. Gegenüber DIN 30695:1978-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich konkretisiert und erweitert auf Schmelzöfen, montiert auf Straßenfahrzeugen; b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) Begriffsbestimmungen angepasst und ergänzt; d) Neuer Abschnitt zur Beschreibung des Schmelzofens aufgenommen; e) Transportvorrichtungen hinzugefügt.

DIN 30695-2, Ortsveränderliche Schmelzöfen mit Flüssiggas-Feuerung - Teil 2: Konformitätsbewertung

Norm, Ausgabe 2022-05
Die Norm legt die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von ortsveränderlichen Schmelzöfen mit Flüssiggas-Feuerung fest. Dieses Dokument ist nur anzuwenden in Verbindung mit DIN 30695-1.

DIN 30699, Ortsfeste Flüssiggasleuchten - Anforderungen und Prüfungen

Norm, Ausgabe 2022-05
Diese Norm gilt für ortsfeste Flüssiggasleuchten bis zu einer Nennwärmebelastung von 5 kW, zur Verwendung in Flüssiggasinstallationen mit einem Nennanschlussdruck ≤ 50 mbar. Die Lichtabgabe erfolgt indirekt über emittierende Oberflächen zum Beispiel Glühkörper und nicht direkt über die Brennerflamme. Diese Norm gibt den derzeitigen Stand der Technik wieder, sie beinhaltet ausschließlich thermoelektrisch gesicherte Leuchten. Bei der Verwendung von automatischen Flammenüberwachungseinrichtungen sind weitergehende Sicherheitsanforderungen (siehe zum Beispiel DIN EN 13611) zu berücksichtigen. Gegenüber DIN 30699:1970-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Titel wurde präzisiert;
b) Anwendungsbereich auf den Nennanschlussdruck von 50 mbar und auf die Nennwärmebelastung von 5 kW beschränkt;
c) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert;
d) die Norm wurde komplett überarbeitet, ergänzt und dem Stand der Technik angepasst.
Gegenüber DIN 30699:2021-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen:
a) in 6.2.1: im ersten Satz wurde "Volumenanteil in %" ergänzt;
b) in 7.5.1: "Tabelle 1" in "Tabelle 4" umbenannt;
c) in 7.5.2: "Tabelle 2" in "Tabelle 5" umbenannt;
d) es wurde eine entsprechend den Gestaltungsregeln geforderte Übergangsfrist von 6 Monaten aufgenommen.

DVFG-Veranstaltungen

Forum Flüssiggas 2022

Das Forum Flüssiggas 2022 findet vom 21. bis 23. Juni 2022 in München statt. Die Mitgliederversammlung und der Marktplatz Flüssiggas sind Mitgliedern des DVFG vorbehalten. Im Vortragsprogramm diskutieren wir mit unseren Gästen über die notwendigen Weichenstellungen für erneuerbares Flüssiggas, damit unsere mittelständisch geprägten Flüssiggas-Unternehmen die Transformation der Wärmeversorgung hin zu Klimaneutralität weiter vorantreiben können – bezahlbar und auf die Bedürfnisse der Menschen im ländlichen Raum zugeschnitten. Und natürlich bleibt auch ausreichend Zeit für den Austausch untereinander. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Veranstaltungs-Webseite www.dvfg.de/forum-fluessiggas.

Regionaltagungen 2022 – Save-the-Date

Die Termine für die Regionaltagungen im kommenden Jahr stehen fest:

20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd
Impressum
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 33–34
10243 Berlin
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigter:
Jobst-Dietrich Diercks (Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Olaf Hermann
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
E-Mail: presse@dvfg.de
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